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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1922
- Strukturtyp
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- 1922-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1922
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- Deutsch
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84, 8. April 1922. Redaktioneller Teil. Der durch die letzte Hauptversammlung eingesetzte außer ordentliche Ausschuß zur Prüfung der »Kulturabgabe« und der »Rechtschreibungsresorm« hat sich mit der letzteren aus den bereits genannten Gründen nur wenig beschäftigen müssen, Wohl aber zur Abwehr der Kulturabgabe umfangreiche Arbeiten ge leistet. Wir nehmen auf die Denkschrift Bezug, die als Beilage zum Bbl. Nr. 170 vom 23. Juli 1921 erschienen und im ganzen in 25 000 Abzügen verbreitet worden ist. Die Hoffnung, daß hierdurch auch die Väter des Gedankens von seiner Undurchführ barkeit überzeugt sein würden, erfüllte sich leider nicht. Im Ja nuar d. I. lud der Vorsitzende im »Unterausschuß zur wirtschaft lichen Förderung der geistigen Arbeit im Vorläufigen Rcichswirt- schaftsrat«, Herr Professor vr. Jäckh, die Vertreter des Buch- und Kunsthandels zu einer freien Aussprache ein. In dieser Bespre chung stellte sich heraus, daß die »Kulturabgabe- außer ihren zu gleich als Referenten tätigen Urhebern, nämlich den Herren Prof. Otto Marcus, Hofrat vr. Rösch und vr. Zeitlin, auch im Unter ausschuß des Reichswirtschaftsrats kaum Anhänger besaß; eine Entscheidung des Unterausschusses selbst war jedenfalls noch nicht erfolgt. In einer späteren Verhandlung, die zwischen drei Mit gliedern des Ausschusses des Börsendercins einerseits und den genannten drei »Referenten« stattfand, erwiesen sich diese weiter hin als zähe Vorkänrpfer für ihren Plan und stellten ernsthast zur Erwägung, die Kulturabgabe durch Klebemarken zu erheben, mit denen Bücher, Musikalien und Kunstblätter auszustatten seien. Über die Tätigkeit des Ausschusses unterrichtet ein Bericht in Nr. 135 des Bbl. vom 13. Juni 1921, aus den verwiesen sei. Auch dieser Bericht ist außerhalb des Buchhandels stehenden Kreisen zugänglich gemacht worden. Die Prüfung der Kulturabgabe zeitigte aber in anderer Richtung ein außerordentlich erfreuliches Ergebnis. Der Vor sitzende des Ausschusses, Herr Robert Voigtländer, hatte zum 6. Mai 1921 in das Buchhändlerhaus eine Versammlung von Ge lehrten, Schriftstellern und Künstlern zu einer Besprechung über die Kulturabgabe eingeladen. Hierbei wies der bekannte Senior der Leipziger Gelehrtenschast, Exzellenz Wach, Vorsitzender des Akademischen Schutzvereins, darauf hin, daß ein gegenseitiges Vertrauens-Verhältnis zwischen Autor und Verleger weit wichtiger für die geistig Schaffenden sei und daß ein paritätisches Schiedsgericht zur Schlichtung von Streitig keiten im Glltcversahren, die Festlegung von Vertragsnormen und eine gemeinsame Weiterentwicklung des Urheber- und Verlags rechts ein Gebot der Zeit seien. Der Vorsitzende des Ausschusses sagte die Mitwirkung des Buchhandels an der Verwirklichung dieser Pläne zu und wurde um die Führung der Verhandlungen mit dem Akademischen Schutzberein und dem Verband der Deut schen Hochschulen, der sich zu gemeinsamer Beratung angeschlos sen hatte, ersucht. Diese Verhandlungen führten zu einem für alle Beteiligten befriedigenden Erfolg: am 28. November 1921 konnte in einer Sitzung der beiderseitigen Vertreter der Vertrag über das schiedsrichterliche Güteverfahren (vgl. Bbl. Nr. 3 vom 4. Januar 1922) und am 14. und 15. März der Vertrag über verlagsrechtliche Vertragsnormen abgeschlossen werden, der dem nächst im Börsenblatt bekanntgegeben wird. Vertragspartei auf Seiten des Buchhandels ist für jenen Vertrag der Deutsche Ver legerverein, für diesen der Börsenverein gemeinsam mit dem Deutschen Verlegerverein. Damit kann der langjährige Zwist zwischen dem Akademischen Schutzverein und dem Buchhandel zu unserer lebhaften Freude als beigelegt gellen, hoffentlich für alle Zeiten. Dagegen haben Verhandlungen mit dem -Reichswirtschaiis- vcrband bildender Künstler Deutschlands- zu keinem Ergebnis geführt. Der Verband hatte im April 1921 sowohl den Börscn- verein als den Deutschen Verlegerbercin um Teilnahme an Ver handlungen ersucht, die die Schaffung eines Verlags rechtes an Werken der bildenden Künste bezweckten. Der Börsenvcrein beauftragte hiermit die Herren Paul Kirch- graber-München, Gustav Kirstein-Leipzig, Ernst Schnltze-Berlin, Günther Werckmeistcr-Berlin, der Deutsche Verlcgerverein Herrn Robert Voigtländer-Leipzig. Auf Wunsch der Genannten zog der Reickswirtschastsverband noch die Herren Erich Gnmpreclil-Berlin und vr. Schubert-Leipzig als Vertreter der graphischen Industrie, vr. Christiansen-Berlin, Hermann Schütze-Berlin, vr. Felix Weber-Berlin und Direktor Hugo Lüning (Firma Gladen- deck L Sohn)-Berlin zu. Nach drei Sitzungen wurde jedoch eine Weiterverhandlung seitens unserer Vertreter abgelehnt, weil die Leiter des genannten Verbandes ein Verlagsgesetz mit zwin genden Bestimmungen erstreben, das weder nötig noch zweck mäßig erscheint. Ein Vorschlag unserer Vertreter, ebenfalls ein schiedsrichterliches Güteverfahren ins Leben zu rufen und ver lagsrechtliche Vereinbarungen von Verband zu Verband zu tres- fen, ist von der anderen Seite abgelehnt worden. Auch hier muß aus den ausführlichen Bericht im Bbl. Nr. 78 vom 1. April 1922 verwiese» werden. Der von der Hauptversammlung Kantate 1920 gewählte außerordentliche Ausschuß für Verkehrsreformen ist auch im Berichtsjahr nicht einberusen worden, weil andere, noch dringendere Aufgaben die ehrenamtlich tätigen Persönlichkeiten bereits fast über Gebühr in Anspruch genommen halten. Der von der außerordentlichen Hauptversammlung Februar 1921 eingesetzte, vielfach als Valutakommission bezcichnete Aus schuß hatte mit der am 15. April 1921 veröffentlichten neuen Fassung der Verkaufsordnung für Auslandliescrungcn ein Werk geschaffen, das eine geeignete Grundlage für eine Vereinfachung und Vereinheitlichung bildete, freilich später durch den Kurssturz der Mark ivieder erschüttert wurde. Ent sprechend der Forderung hes Auslandbuchhandels, der Expor teure und eines Teils des Verlags war das System veränder licher, an die jeweiligen Tageskurse angepaßter Umrechnungs kurse aufgegeben und ein genereller Aufschlag von 100 bzw. 60^ auf die deutschen Preise für ober- und mitlelvalutige Länder vorgesehen. Den Wünschen des wissenschaftlichen Verlags ge mäß war die Möglichkeit einer Festsetzung von Ausnahmcpreisen beibehalten, allerdings geschah dies in der Erwartung, daß von einer Festsetzung solcher Ausnahmepreise nur in beschränktem Matze Gebrauch gemacht werden würde. Den Wünschen des Musikalienhandels auf eine Sonder- rcgelung wurde durch Beibehaltung des Z 6 der Verkaussord- nung vom 18. Dezember 1920 Rechnung getragen. Dieser machte ebenso wie die Vereinigung der Kunstverleger alsbald von der eingeräumten Freiheit Gebrauch. Hierbei war für den Musika lienhandel maßgebend, daß seine Erzeugnisse nicht im gleichen Maße der Preissteigerung gefolgt waren wie der übrige Buch verlag, sodaß höhere Aufschläge gerechtfertigt waren. Den Kunst Verlag leitete das Bestreben, einerseits seine Produktion an die Weltmarktpreise anzupassen, andererseits aber dem Devisen bedarf des Reiches Rechnung zu tragen. Im Mai überraschte die Mitteilung der Reichsregierung, daß mit einer Aufhebung der staatlichen Ausfuhrkontrolle für 1. Oktober zu rechnen sei. Es galt zunächst der oft vorgebrachten Behauptung zu be gegnen, daß das deutsche Buch durch die Aufschläge zu sehr ver teuert und sein Absatz gefährdet würde. Im Reichswirtschasts- ministerium und im Reichstag wurde eine Ausstellung von Bü chern veranstaltet, die später auf der Berliner Buch-Woche wieder holt wurde. Es wurde durch eine vergleichende Gegenüberstel lung von gleichartigen inländischen und ausländischen Büchern der Nachweis erbracht, daß das dentsche Buch trotz der erhöhten Anslandpreise weit hinter den Preisen des Auslandverlags zurückblieb und daß ein Verkauf ohne Berücksichtigung der Va- lutaunterschiedc lediglich eine Verschleuderung unserer Sachwerte bedeuten würde. Es wurde weiter statistisch dargetan, daß der Bücherexport seit Einführung der Anssuhrkontrolle nicht ab-, sondern zugenommen hatte. Ferner wurden für die Behauptung, der Verlag verwende die Mehrerlöse zur Niedrighaltung der Jnlandpreisc, schlüssige Unterlagen beigebracht, die uns von unseren Verlcgermitgliedern in bedeutendem Umfange zur Verfügung gestellt wurden. So wurde erreicht, daß sich angesehene Parlamentarier und die Re gierungen der Gliedstaaten bei der Reichsrcgiernng für die Anf- rochterhaltung der staatlichen Bnchkontrolle einsetzten. Dagegen ließ sich aus rechtlichen Gründen kein Weg finden, den Wünschen 1KZ
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