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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1922
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- 1922-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1922
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Redaktioneller Teil, 84, 8. April 1922, halten sic aber für eine gefährliche Durchlöcherung unseres Prin zips und warnen auch hier davor, daß die errichteten Dämme shstemlos beseitigt werden, soll anders nicht znm Schaden des Volksganzen der Strom den festen Ladenpreis überhaupt sort- reitzen. Wenn von Abnehmerseite mit rücksichtslosen Drohmitteln Sondervergünsttgungen erstrebt werden, so tragen diese die Schuld, wenn sich die Bücherpreise für jeden sonstigen Käufer immer weiter erhöhen. Denn es leuchtet ein, daß sich, je mehr der Gewinn des einzelnen Buchhändlers auf solche mehr oder weniger gewaltsame Weise zusammenschrumpft, der Vertrieb im übrigen um so mehr verteuert, Forderungen dieser Art lassen da her in Wahrheit vielfach die erforderliche Rücksichtnahme auf die Lebensnotwendigkcit anderer Volksgenossen vermissen, entbehren daher gerade des sozialen Charakters, den sie für sich be anspruchen. Ähnliches gilt, wenn ein einzelner Verleger seinen Autoren Preisnachlässe von 2ö"/o aus seine gesamte Verlagsproduktion zu sagt und hierdurch in den Ruf besonderer Courtoisie gelangt. Die Lage ist insofern für die Vereinsleitung schwierig, als sich Mit glieder und Nichtmitglieder, die gern ihre eigenen Wege gehen, auf kulturelle Rücksichten berusen und den Vorwurf unkollegialen und ordnungswidrigen Verhaltens mit demjenigen einer unbilli gen Vernachlässigung höherer Gesichtspunkte und sozialer Für- sorgepflichten zu beantworten Pflegen, Obwohl mit derartigen Einwendungen in der Öffentlichkeit gegen die Standcsvertretung des Buchhandels Stimmung gemacht werden kann, betrachten wir es als unsere Pflicht, für die Erhaltung gesunder wirtschaftlicher Grundlagen des Buchhandels und für das Jnkraftbleiben bewähr ter Ordnungen einzutreten. Nach unserer Überzeugung ist dem Wettbewerb im Verlagsbuchhandel bereits ein so weiter Spiel raum gelassen, daß die durch unsere Ordnungen geschaffenen ge ringen Schranken von jedem Mitglieds in Kauf genommen und keinesfalls als ein lästiger Hemmschuh enrpsunden werden können. Zum mindesten muß gefordert Iverden, daß die Meinung eines Mitgliedes, eine Ordnung sei in diesem oder jenem Punkte durch die wirtschaftlichen Verhältnisse überholt und änderungsbedürstig, nicht nach außen hin in einer selbständigen Lossagung zum Aus druck kommt, sondern auch im Jnnenverhältnts seinem Verein gegenüber an eine korrekt« Form gebunden bleibt. Die Notgcmeinschaft der Deutschen Wissenschaft hat in dem vergangenen Berichtsjahr die praktische Arbeit zur Sicherung notwendiger wissenschaftlicher Erscheinungen, in sonderheit der wissenschaftlichen Zeitschriften, in vollem Umfange ausgenommen, Fachleute entscheiden über das Interesse der Wis- senschaft an der Erscheinung, Gegebenenfalls werden von dem eingesetzten Verlagsausschuß, dem auch drei Verlagsbuchhändler aus unserem Mitgliederkreise angehören, die weiteren Arbeiten zur praktischen Durchführung des Erscheinens oder Wcitercrschci- nens, vor allem der sachgemäßen Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel geleistet. Der Buchhandel mutz diese Gemein schaftsarbeit dankbar anerkennen, die über die Not der Zeit zu normalen Verhältnissen, in denen der Verlag wieder das Risiko uneingeschränkt übernehmen kann, hinwegzuhelfen sucht. Dem Reichstag ist im April 1921 der Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Artikels 146 Abs, 2 der Reichsverfassnng, ge nannt Reichsschulgeseh, vorgelegt worden. Diesem Gesetz ist von der Reichsverfassnng die Aufgabe überwiesen worden, die Grundsätze für die Einrichtung von Bekenntnis, und Weltanfchau- ungsschulen festzulegen. Über diese Aufgabe hinaus will der Ge setzentwurf aber auch die Bestimmung treffen, daß dem Unterricht die allgemein bestehenden Lehrpläne und die allgemein ge brauchten Lehrbücher zugrnndezulegen sind. Zweifellos birgt eine derartige Bestimmung die Gefahr, daß in einem Gesetz, das zu ganz anderen Aufgaben geschaffen werden soll, die Frage eines Sch ulbuch Monopols eine für die Zukunft bedenkliche grundlegende Regelung findet. Der Börsenverein ist demgemäß auch gleichzeitig mit dem Deutschen Verlegerverein und der Vsr- cinigung der Schulbnchvcrlcger bei den zuständigen Behörden und im Reichstag vorstellig geworden. Er hat betont, daß neben der schweren wirtschaftlichen Schädigung, die für den Schulbuchverlag und den Buchhandel die unausbleibliche Folge sein würde, eine 112 auch vom pädagogischen Standpunkte aus nicht zu billigende Hemmung für die gesunde Weiterentwicklung der Schulbuchlitcra- lur entstehen muß. Wird ein derartiger Gedanke erwogen, so muß er mit Rücksicht auf seine Wichtigkeit zum Gegenstand eines be sonderen Gesetzes gemacht werden, wobei alles Für und Wider in eingehenden Beratungen zwischen den Behörden »nd den Fach vertretungen sowie in der Presse reiflich erörtert werden muß. Daß gleichsam im Vorbeigehen mittels einer Hintertür ein der artig wichtiges Problem seine gesetzliche Erledigung findet, muß unter allen Umständen verhütet werden. Die Hauptversammlung 1921 hat in einer Entschließung ent schieden Einspruch gegen die beabsichtigte Neuordnung der Rechtschreibung erhoben. Der Rcichsschulausschuß bezeich net trotz zahlreicher Proteste, denen sich führende Kreise der Wis senschaft anschlossen, die Umgestaltung der Rechtschreibung grund sätzlich als wünschenswert, hält aber die Durchführung mit Rück- sicht aus die gegenwärtigen Verhältnisse nicht für angebracht. Wenn sonach auch eine Wiederaufnahme des Planes in nächster Zeit nicht zu befürchten ist, so mutz der Buchhandel doch wachsam und zum Kampf gegen eine »Reform» gewappnet sein, die nach unserer Überzeugung mehr einer revolutionären Zerstörungswut als sachlichen Bedürfnissen entspringt. Eine für den Buchhandel bemerkenswerte Entscheidung hat kürzlich das Reichsgericht gefällt, indem es einen Roman von Flaischlen zu den Gegenständen des täglichen Bedarfs zählte. Das Reichsgericht hat aber unzweideutig zum Ausdruck gebracht, daß nun nicht etwa jedes Buch ein Gegenstand des täglichen Bedarfs sei, hat die Entscheidung vielmehr von den Umständen des Einzelfalles abhängig gemacht. Wir bitten also unsere Mitglieder, Preisprüfungsstellen gegenüber nicht den Irrtum aufkommen zu lassen, daß nun alle Erzeugnisse des Buchhandels der völlig veralteten und wirl- schaftsfremden Wuchergesetzgebung unterstellt seien. Das Unsinnige, das im Verbot der Hinauszeichnung alter Bestände insonderheit für den Buchhandel liegt, der nur einen einheitlichen Ladenpreis kennt, ist seitens des Börsenvereins wie derholt Behörden und Gerichten gegenüber betont worden, und es scheint, als gewinne hier die Einsicht Boden, daß ein Kauf mann nicht als Wucherer gcbrandmarkt werden kann, der sich be müht, seine Bestände an Sachwerten zu erhalten; vielmehr treibt in unkollegialer Weise Kundenfang, wer Bücher zu einem Preise verkauft, der durch die Marktlage längst überholt ist; er erhöht die allgemeine Preisunsicherheit und wirkt daher im großen mehr absatzlähmend als absatzfördernd. Eine eigenartige Sonderstellung nimmt die Schmuh- uud Schundliteratur insofern ein, als hier keine Preis fesseln den »tüchtigen Geschäftsmann« hemmen. Für den ordent lichen Kaufmann muß es jedenfalls befremdend wirken, wenn er in dem redlichen Bemühen, sich wenigstens eine Existenz zu erhal ten, Kontrollen von Wucherämtern, zeitraubende und kränkende Anfragen und Verhöre über sich ergehen lassen muß, während der Verbreiter von Schmutz- und Schundliteratur von derartiger Aussicht verschont bleibt und auch sonstiger strafrechtlicher Ver folgung häufig genug zu entgehen weiß. Ob in letzterer Hinsicht der Entwurf eines Gesetzes zum SchutzejugendlicherPersonengcgenVerführung durch Schrift und Bild Abhilfe zu schaffen vermag, er scheint zweifelhaft. Hier wird der subjektiven Willkür ein weites Betätigungsfeld eingeräumt, was vor allem für den Verleger und Verbreiter eines Werkes unbillige Härten zur Folge haben kann. So sehr der Buchhandel jedes Bemühen, unsere Jugend vor dem verderblichen Einfluß unsittlicher Literatur zu bewah ren, unterstützt, so bedenklich erscheint eine Überwachung durch die geplanten Spruchkammern, in denen einseitige konfessionelle oder engherzige und »nkünstlerische Gesichtspunkte die Oberhand ge winnen können. Vor allem müßten bei der Zusammensetzung der artiger Spruchkammern Vertreter der Autoren, Künstler und des soliden Buchhandels maßgeblichen Einfluß erlangen. Wir haben den Reichsminister des Innern gebeten, zu den Beratungen über diesen Gesetzentwurf Vertreter des Börsenvereins heranzuziehen
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