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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1922-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1922
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- Deutsch
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84, 8. April 1S22, Redaktioneller Teil, «»rl-otl-U I, » »ach». vuchi»»t«l. solcher Eindruck kann aber entstehen, wenn schlechthin notleiden den Studenten ein Preisnachlaß von 2b?? im Laden selbst gewährt und damit der »Ladenpreis» bei einem nennenswerten Teil de^ Absatzes illusorisch wird. Der Irrtum, das; es dem Buchhandels möglich sei, auf 257« des Ladenpreises zu verzichten, obwohl dieser! Satz fast die gesamte Verdienstfpanne enthält und der Buchhänd- ! ler tatsächlich in diesen Fällen mit erheblichen Verlusten verkauft, ! darf aber nicht aufkommen. Er würde für weiteste Kreise ein! Anlatz sein, sich um dieselbe Vergünstigung zu bemühen. Aus dieser Erwägung heraus und um nach autzcn hin das s Prinzip des Ladenpreises so wenig wie möglich zu durchbrechen,! schlugen wir in einer im Januar 1922 abgehaltenen Beratung,! an der Vertreter der Vorstände des Deutschen Verlegervereins,! des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine und der Deutschen! Buchhändlergilde teilnahmen, vor, die Studentenbereinigungen sollten nicht lediglich den Buchhandel um eine Unterstützung er suchen, da der Buchhandel allein nicht imstande sei, nennenswerte! Hilfe zu leisten, und da die durch kulturelle und soziale Rücksich ten gebotenen Opfer nicht immer ausschließlich dem Buchhandel! aufgebürdet werden dürfen. Wir erklärten uns bereit, den Stu- dentenämtern öder den Sortimentsbuchhandlungen zwecks Weiter leitung an erstere einen Darlehnsbetrag vorzuschießen, mittels dessen die Studentenämter besonders notleidenden Studenten Preisnachlässe gewähren, und dessen Rückzahlung durch die Sor timentsbuchhändler erfolgt, die solche Verkäufe tätigen. Während der Vertreter der Marburg« Buchhändler diesen Weg, der eine offene Entfernung vom Ladenpreisgrundsatz ver mied, billigte, verweigerten die Freiburger Buchhändler die Ge folgschaft und wandten sich an die Arbeitsgemeinschaft wissen schaftlich« Verleger, die den seltsamen Entschluß faßte, einen maßgeblich beteiligten Univcrsitätsprofessor vor einem Eingehen auf diesen Vorschlag des Börsenvereins zu warnen, noch ehe sie uns ihre Bedenken bekanntgegeben hatte. Ein solches Vorgehen war uns um so unverständlicher, als sich in, sachlicher Hinsicht nichts Wesentliches ändern sollte und unsererseits natürlich nicht die Absicht bestand, gegen den Willen der Freiburger Buchhändler zu einer anderweitigen Regelung zu gelangen. Wir mutzten da her ein derartig eigenmächtiges und rücksichtsloses Verhalten mit aller Entschiedenheit zurückweisen. Bedauerlicherweise boten uns die Satzungen keine Handhabe für eine wirksamere Abwehr sol cher Übergriffe, In Marburg gelang es mühelos, ohne daß der Börsenverein eine Darlehnssumme zur Verfügung zu stellen braucht, eine Form für das Abkommen zu finden, die unseren Wünschen Rechnung trug: die Buchhändler verpflichteten sich hier, gewisse Stiftungs- beträge aufzubringen, mit denen sie dem Studentenamt er möglichen, Bücher zu ermäßigtem Preise abzugeben. Sie fordern aber selbst zunächst den vollen Ladenpreis und regen durch diese Stiftung vielleicht auch andere Kreise des Handels und der Indu strie an, an dieser Hilfsaktion tätigen Anteil zu nehmen. Wir vermögen daher, obwohl wir nicht verkennen, daß auch diese Art einer Gutschrift dem Geist der Verkaufsordnung nicht voll ent spricht, einen geflissentlichen Verstoß in einem solchen Vorgehen nicht zu erblicken; in formaler Hinsicht nicht, weil der Verlags buchhandel mit dem Preisnachlaß einverstanden ist und weil dieser nicht insgeheim erfolgt, sondern der buchhärtdlerischen Öffentlichkeit in loyaler Weise mitgeteilt worden ist; in sachlicher nicht, weil der von den Studentenämtern und aus der weitherzigen Anwendung des 8 26 des Verlagsgesetzes drohenden Gefahr auf! irgendeine Weise gesteuert werden mutzte, der Sortimcntsbuch-! Handel die Fühlung mit den akademischen Kreisen nicht verlieren darf und in der Tat auf seiten der akademischen Jugend eine^ außergewöhnliche Maßnahmen rechtfertigende Notlage unver-j kennbar ist. Wir bitten auch hier den Gesamtbuchhandel, ein etwaiges An- ^ schwellen solcher Forderungen zu verhindern und beim Abschluß' von Verträgen nicht aus eigene Faust zu handeln, sondern im Interesse eines einheitlichen Systems, nämlich znr Erhaltung des Ladenpreises, für ein enges Einvernehmen mit dem Börsenvercin zu sorgen. Es ist jedenfalls ein außerordentlich schwieriges, Problem, ob hi«, rein privatwirtschaftlich gedacht, ein elastisches Nachgeben einem starren Festhalten an einer Regel vorzuziehen ist, die sich möglicherweise dem Druck der wirtschaftlichen Ver hältnisse gegenüber in vollem Umsange nicht aufrecht erhalten läßt. Keinesfalls darf, was hier der besonderen durch die Un terbrechung des Studiums hervorgerufencn Notlage von Studen ten gegenüber zugestanden wird, auf sonstige private Abnehmer kreise ausgedehnt werden. Denn der »Ladenpreis» darf nicht weiter ins Wanken kommen, soll nicht die Normierung eines sol chen sinnlos werden und das Ergebnis jahrzehntelang« Arbeit zusammenbrechcn. Die finanzielle Notlage, in der sich die öffentlichen Biblio theken aller Art befinden, äußerte sich ebenfalls in Bestrebungen, den Bllcherbezug zu verbilligen. Hier traten vor allem die Bollsbibliotheken mit weitgehenden Ansprüchen hervor, Träger der Verhandlungen, die teils unmittelbar mit dem Vor stand des Börsenvereins, teils mit den einzelnen Kreis- und Orts vereinen angebahnt wurden, waren auf der Gegenseite die Bera- tungsstellen für die ihnen regional angegliederten Volksbiblio theken, insbesondere die Deutsche Zentralstelle für volks tümliches Bücherciwesen in Leipzig: Alle dem Buchhandel unterbreiteten Wünsche lauteten auf Wegfall des Sorti- menterzuschlages, darüber hinaus wird aber auch ein Nachlaß von dem Ladenpreis begehrt. Als Begründung für diese Ansprüche wurde vorgebracht, daß der Sortimenter durch die Tätigkeit der Beratungsstellen einen Teil der ihm sonst bei Belieferung der Kundschaft obliegenden Arbeitsleistung, nämlich die der geistigen Beratung, erspare, und daß die verminderte Ar beitsleistung eine Herabsetzung seines bei den Verkäufen an die Volksbibliotheken erzielten Gewinnes zur Folge haben müsse. Mit dieser Beweisführung wird aber die besondere Gestal tung des buchhändlerischen Geschäftes verkannt. Es erscheint nicht angängig, aus dem Gesamtumsatz des Sortiments einzelne Verkaufsakte loszulösen; auch für den Sortimenter gilt der kauf- männische Grundsatz, daß alles auf der einen Seite Ersparte auf der anderen Seite wieder den sonstigen Abnehmern zugute kommt und eine bis ins Einzelne erfolgende Austeilung der ver schiedenen Handlungsunkosten unmöglich ist. So wenig wie die Arbeitsleistung einer besonderen Beratung besonders in Rechnung' gestellt werden kann, so wenig kann der Verzicht auf eine solche einen Preisnachlaß rechtfertigen. Mag auch beim Absatz derjeni gen Werke, die auf Grund der von den Beratungsstellen ver sandten Kataloge bestellt werden, eine gewisse Ersparnis an Ge schäftsunkosten eintreten, so entstehen doch wiederum dem Sorti ment durch die von den Volksbibliothcken gern in Anspruch ge nommenen Ansichtssendungen erhöhte Lasten, Auch wurde in den Verhandlungen darauf hitsgewiesen, daß die vom Gesamtbuch handel für das Bibliothekswesen geleisteten Unterstützungen als ein Ausgleich für den von den Volksbibliotheken geltend gemach ten Anspruch anzuschen seien, weil die Unterstützungsbciträge auch den von den Volksbibliothcken verfolgten Zwecken zugute kämen. Nach unserer Ansicht kann den Wünschen der Volksbibliothe- kcn nur in den Fällen entsprochen werden, wo bei Lieferungen von Partiebezügen eines Werkes oder bei Bestellungen ganzer für Zwecke der Volksbibliothcken angcfertigicr Auflagen ein Nachlaß begehrt wird. Ein Entgegenkommen in solchen Fällen läßt sich auch mit ßß 11 und 12 der Verkaufsordnung in Einklang brin gen, Dieser Auffassung haben wir in der Registrandennotiz im Börsenblatt Nr. 294 vom 17, Dezember 1921 bereits Ausdruck ge geben. Zweifelhaft ist, ob hierüber hinaus an diesen Grundsätzen auch dann starr festgehalten werden soll, wenn sie zu einer Ge fährdung des Sortiments zu führen drohen. Eine solche war zu befürchten, Ivo man zum unmittelbaren Bezug mittelst Einrich tung eigener Einkaufszentralen übcrzugchen Plante und eine soli darische Ablehnung derartiger Forderungen durch den Vcrlags- buchhandel nicht mit Sicherheit zu erwarten war. In dieser Zwangslage schlossen der Bayerische Buchhändler-Verein und der Münchener Buchhändler-Verein sowie der Badisch-Pfälzische Buchhändler-Verband, Abt, Pfalz, mit den Beratungsstellen und Volksbibliotheken ihres Gebiets Verträge ab, die gegen Bindung der Beratungsstellen, auch weiterhin nur über das ortsansässige Sortiment zu beziehen, eine Gewährung von Stiftungen vor- sahen. Wir haben diese Verträge nicht zu verhindern vermocht, 461
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