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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1922
- Strukturtyp
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- 1922-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1922
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- Deutsch
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84, 8. April IS22. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandei. schlanke, aristokratische Erscheinung, war seinen Geisteskindlein ein her vorragender Interpret, der jeder Seelenrcgung seiner Menschen in überzeugender Weise gerecht zu werden vermochte. Die eisige Hä^te und Einsamkeit des Zaren Iwan gestaltete er mit gleicher Meister schaft wie die innige, kindliche Gottverbundcnheit eines alten Tiroler Dorfweibleins, und daß ihm auch der Humor nicht fremd war, bewies die zum Schluß gespendete tragikomische Hochstaplergeschichte, die herz lichste Heiterkeit entfesselte. Wir zweifeln nicht daran, daß der wohl gelungene Abend dem feinsinnigen, liebenswerten Dichter eine Anzahl neuer tätiger Freunde unter unfern Berufsgenossen gewonnen hat. Am 23. März sprach der Unterzeichnete im Hotel »Stadt Weimar« Uber »Der Untergang des Abendlandes und sein Prophet«. Er definierte zuerst den Begriff »Untergang des Abend landes«, gab dann eine Darstellung der leitenden Ideen des Spenglcr- schen Werkes, versuchte die starken und neuen Gedanken des Buches zu kennzeichnen und begründete zuletzt seinen eigenen Standpunkt unter Anlehnung an Graf Keyserling und Troeltsch. Am Donnerstag, dem 13. April (Gründonnerstag), liest Kollege Rudolf Hartmann, ebenfalls im Bereinslokal Hotel »Stadl Wei mar«, eines der bedeutendsten und markantesten Werke der »Neuen Dichtung«, das Drama von Hanns Iohst: Der König. Da der junge Kollege nicht nur ausgezeichneter Sprecher, sondern auch intensivster Gestalter seelischer Spannungen ist, weisen wir alle Dresdner Berufsgenossen auf diesen Abend besonders hin. Die diesjährige Hauptversammlung findet am Donnerstag, dem 20. April, abends 8 Uhr, im Vereinslokal statt. Haupt. Nutographen-Bcrsteigerung in Wien. — Im Wiener Dorotheum wurde bei einer Versteigerung von Autogrammen ein Ertrag von etwa 4>s Millionen Kronen erzielt. Es wurden bezahlt: für einen Brief Beethovens an seinen Neffen Karl 180 000 Kronen, für das Manuskript des Liedes »Enswane« von Grieg 180 000 Kronen, für eine Walzer partitur von Lanner 100 000 Kronen, für ein Musikmannskript Schuberts 190 000 Kronen, für einen Brief Richard Wagners 170 000 Kronen, für einen Brief Goethes an den Faktor Reichel über ein Manuskript 110 000 Kronen, für ein Gedicht Grillparzers 100 000 Kronen. Ferner erzielten ein Brief Voltaires 32 000 Kronen, ein Brief Friedrichs des Großen 20 000 Kronen, der Königin Luise von Preußen 25 000 Kronen, Rückerts eigenhändig geschriebenes Gedicht »Kindertotenlicder« 130 000 Kronen, ein Brief Schillers an Georg Göschen, worin er den Umbruch seiner Thalia verlangt, 190 000 Kronen, ein von Napoleon unterfertigtes Pcnsionsdekret brachte 75 000 Kronen. erfolgt die Zurttcksendung der Zeugnisse im geschlossenen Briefe, da es dem Stellungsuchenden doch nicht angenehm sein kann, wenn Unbefugte Einsicht in seine Zeugnisse nehmen können. Dagegen ist von den Stelle suchenden zu fordern, daß sie stets auf den von ihnen eingcsandteu Lichtbildern und Zeugnisabschriften ihre volle Adresse ausschreiben, damit der Empfänger stets die Möglichkeit hat, die Bilder und Zeug nisse zurückzusenden, selbst wenn sie durcheinandergekommcu sind. Die Aufschristseite von Postkarten und Drucksachen. — Bei der Her stellung von Postkarten und Drucksachen in Kartenform sind bisher die Vorschriften der Postordnung, wonach mindestens die rechte Hälfte der Aufschristseite von allen sich nicht auf die Beförderung beziehenden An gaben frei sein muß, häufig unbeachtet geblieben. Die Angabe des Absenders gilt nicht als Beförderungsangubc im Sinne dieser Post- orduungsvorschrift und darf daher ebenfalls nicht ganz oder teil weise aus der rechten Hälfte der Ausschriftseite angebracht sein. Um den vielfach aus Versenderkreisen geäußerten Wünschen entgcgen- zukommen, hat das Reichöpostministerium nachgegeben, daß vorhandene Bestände an Karten mit über die ganze obere Außenseite gedruckten Absenderangaben ausnahmsweise noch bis zum 30. September 1922 auf- gebraucht werden dürfen, sofern die Deutlichkeit der Anschrift sowie die Anbringung der dienstlichen Vermerke im allgemeinen nicht beein trächtigt ist. Den Versendern und Herstellern von Postkarten und Drucksachen wird dringend empfohlen, bet Neubeschaffungen die Vor schriften der Postordnung genau zu beachten, da vom 1. Oktober 1922 an Karten, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, aus betriebsdicnst- lichen Gründen von der Beförderung ausgeschlossen werden. Verbotene Druckschriften im besetzten rheinischen Gebiete. Die Interalliierte R h e i n l a n d k o m m i s s i o n hat aus Grund des Artikels 13 der Verordnung 3 in der Fassung der Verordnung 97 den Vertrieb des »Kalenders des deutschen Rechts«, der im besetzten Gebier insbesondere im Kreise Euskirchen vertrieben wurde, und des Buches »Der Kirchhof der Kultur«, von Hans Lech - ner, Verlag von Abel L Müller in Leipzig, im besetzten rheinischen Gebiet verboten, weil die beiden Schriften die Sicherheit und die Würde der Besatzungstruppen zu beeinträchtigen geeignet wären. Außerdem hat die Nheinlandkommission auf die Dauer von drei Monaten vom 10. April ab den Vertrieb der in Berlin erscheinenden Zeitung »DeutschesTagcblatt«im besetzten Gebiet verboten, da diese Zeitung mit Artikeln ihrer Nr. 19 und 20 vom 22. und 24. Ja nuar 1922 die Würde der Besatzungstruppeu verletzt habe. Die Bibliothek des letzten Wasakönigs verkauft. — König Gustav Adolf IV. von Schweden, der 1809 entthront wurde und als Oberst Gustavsson in Holland, Deutschland und der Schweiz lebte, hintcrließ eine umfangreiche und kostbare Bibliothek. Diese wurde im Jahre 1877 von dem verstorbenen Sohn des letzten Wasakönigs der Königin Carola von Sachsen vermacht. Die etwa 1500 Bände umfassende Bibliothek, die bisher im Dresdner Schlosse stand, ist jetzt verkauft morden und gelangt demnächst in einem großen Berliner Kaufhause zur öffentlichen Ausstellung. Beschlagnahmte Zeitschrift. — Die Beschlagnahme der Nr. 11, 60. Jahrgang, vom 18. März 1922 der periodischen Zeitschrift »I.a Vis ?ari8isuii6« wird angeorduct. 126 0 1677/22/17 I 334/22. Berlin, 27. März 1922. Amtsgericht Berlin-Mitte. (Deutsches Fahndungsblatt, 24. Jahrg., Stück 6952 vom 4. April 1922.) PerslllilllMrWeii. Zeugnisabschriften und Lichtbilder ans Bewerbungsschreiben zu- rückscndcn! — Immer wieder lausen bei der Redaktion des Börsen blattes Klagen ein, daß Stcllesuchenden auf ihre Bewerbung viel fach keine Antwort erteilt wird und daß sogar mitgcsandte Zeugnisse sowie Lichtbilder zuweilen selbst dann nicht zurückgegeben werden, wenn Rückporto beigelegt war. Im Interesse der stellesuchenden Ge hilfenschaft sei daher die Bitte wiederholt, bei Nichtberllcksichtigung der Angebote wenigstens die Lichtbilder und Zeugnisabschriften zurttckzu- geben. Bei den heutigen hohen Preisen für diese nötigen Beilagen ist es doch wohl nur ein billiges und gerechtes Verlangen, daß eine Rück gabe erfolgt, selbst wenn Rückporto nicht beigelegt ist. Man bedenke doch immer, daß es sich meist um arme, immer wieder enttäuschte Men schen handelt. Stellenlose auf ihre oft sehr ausführlichen Bewerbungen ganz ohne Antwort zu lassen, zeugt überdies von einer gewinn Herzlosigkeit. Es ist doch überhaupt im Geschäftsleben üblich, jedes Schreiben zu be antworten. Das ist unbedingt die Grundlage eines ordentlichen Ge schäftsgebarens. Porto- und sonstige Kosten können und dürfen in einem solchen Falle keine Rolle spielen. Eine Unsitte ist es auch, die handschriftlichen Zeugnisabschriften als Drucksache zurückzu- senden, was ja nicht angängig ist, da die handschriftlichen Zeugnis abschriften und sonstigen Dokumente keine Drucksachen sind. Sie können als Geschäftspapiere offen zurückgesandt werden und kosten dann bis 250 Gramm 2 Mark Porto. Irgendeine handschriftliche Bezugnahme auf die Bewerbung ist aber bei der Versendung als Gcschästsp.rpier unstatthaft. Bei Rücksendung als Drucksache muß der Empfänger mehr Strafporto zahlen, als die richtige Frankierung gekostet hätte. Am besten 8V. Geburtstag. — Am 9. April wird Herr Julius Gude, der Gründer der gleichnamigen Firma in Htldesheim, 80 Jahre alt. Er begeht diesen Tag in völliger geistiger und körperlicher Frische und kann mit berechtigtem Stolz auf sein Lebenswerk zurückblicken. Im Jahre 1901 zog sich Herr Gudc nach erfolgreichem Wirken vom Geschäft zurück, das er seinem Sohne, Herrn Alfred Gude, übergab. Aber der Weltkrieg rief den alten Herrn wieder auf den Plan; sein Sohn wurde mit Beginn des Feldzugs zu den Fahnen einberufen, und Herr Julius Gude mußte die Leitung des Geschäfts wieder übernehmen. Trotz seiner 72 Jahre hat er diese Aufgabe bei den schwierigen Verhältnisse/» fast allein gelöst. Auch der 80jährige läßt es sich nicht nehmen, täglich im Geschäft hilfreiche Hand zu leisten, ebenso verfolgt er mit lebhaftem Interesse die beruflichen Vorgänge in den jetzigen schweren Wirtschafts kämpfen. Herr Gude ist auch an der Gründung des Buchhändler-Ver bandes Hannooer-Braunschweig rege beteiligt gewesen und hat seine Kraft »villig in den Dienst der buchhändlerischen Allgemeinheit gestellt. Mögen dem verehrten Manne auch ferner Rüstigkeit und Geistesfrische erhalten bleiben und ihm ein friedlicher Lebensabend bcschieden sei"! Gestorben: an» 3. April nach langem, schwerem Leiden im 66. Lebensjahre Herr Lud »vig Koch in Goslar. Der Verstorbene hatte am 18. Noveinber 1881 die Buchhandlung E. Stoeckicht in Goslar käuflich übernommen und ihr im Jahre darauf seinen Namen gegeben. 41 Jahre lang hat der Verstorbene wackere Kulturarbeit geleistet und sein Geschäft zu Blüte und Ansehen gebrockt. 475
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