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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.04.1922
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1922-04-08
- Erscheinungsdatum
- 08.04.1922
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- Deutsch
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X- 84, 8. April 1922. Redaktioneller Teil. vklaMLll f. ». Dtlchn. vuchhand«!. beispielsweise ein Preis in Schweizer Frankenwährung beigefügt und ein Schlüssel bekanntgegeben, mittels dessen der Schweizer Franken zu den übrigen Währungen in eine gleichbleibende Re lation gebracht wird, so wird auch hierdurch eine Preisstabilität geschaffen. Denn die genannte Relation ist insofern unveränder lich, als die Kursschwankungen des Schweizer Franken im Gegen satz zu denjenigen der deutschen Mark außerordentlich gering sind und nicht in die Wagschale fallen. Nicht allen Wünschen, die anläßlich der Neuregelung aus Kreisen des Buchhandels vorgebracht wurden, konnte Erfüllung zuteil werden. So mußte die Frage zunächst offen bleiben, in wieweit den Schulbuchberlegern die Erhebung eines schutzfähigcu Zuschlages auf ihre Verlagsproduktion zuzubtlligen ist. Die Stellungnahme der Rcichsrcgicrung hierzu steht noch aus. Fügt sich der Buchhandel den Forderungen der Negierung und trägt er das Scinige dazu bei, um der Wcltverbreitung des deutschen Buches jede Erleichterung zu verschaffen, nämlich durch äußerste Selbstbescheidung in seiner Preisbildung und durch Ver meidung einer unübersichtlichen Systemlosigkeit, so muß er seiner seits von der Regierung erhoffen, daß sie den Schutz ihrer Aus« suhrkontrolle auch weiterhin aufrecht erhält. Der Autzenhandelsnebenstelle muß hoch angerechnct werden, daß sie sich eifrig bemühte, dem Schieber- und Schleichhandel beizukommen. Dankenswerte Dienste lesstete die Außenhandelsnebenstelle auch dem Börsenberetn bei der Erhebung der dreiprozentigen sozialen Abgabe, indem sie die Einziehung übernahm. Erfreu licherweise ist diese Abgabe allmählich fast von sämtlichen Mit gliedern entrichtet worden. Einige — etwa acht — noch aus- stehende Firmen werden demnächst im Börsenblatt bekanntgegeben und auf Zahlung verklagt werden, wenn anders nicht auch sie ihren unverständlichen und unkollegialen Widerstand noch auf geben. Die hier gemachten Erfahrungen nötigten uns, für den er neuten Versuch, eine ungleich drückendere Last abzulösen, einwandfreie rechtliche Grundlagen zu schaffen und unsere hauptsächlich am Export beteiligten Mitglieder um ihr ausdrückliches Einverständnis zu bitten. Da dies leider trotz wiederholten Bemühens nicht ausnahmslos zu erreichen war, scheint diese Bestrebung an dem Widerstand einzelner weniger Mitglieder scheitern zu sollen. Da nicht abzusehen ist, ob nicht auch künftig die jetzige Ver- kaufsordnung nach der einen oder anderen Richtung hin einer Änderung bedarf, empfiehlt es sich, die Valutakommission weiter hin als einen besonderen Ausschuß des Börsenvereins bestehen zu lassen. Wir nehmen an, daß die Hauptversammlung hiermit ein verstanden ist und der Valutakommission zugleich das Recht ein räumt, im Bedarfsfälle geeignete sachverständige Berater hinzu zuziehen und sich nötigenfalls durch Zuwahl selbst zu ergänzen. Die Frage des Bereinslmchhandels hat in der Nach kriegszeit außerordentlich an Bedeutung gewonnen, da die Grün dungen von Vereinsverlagen und Vereinssortimenten dauernd zunehmen. Die dem Buchhandel (Verlag sowohl wie Sortiment) aus dieser Entwicklung drohenden Schädigungen und die in letzter Zeit immer mehr überhandnehmenden Gesuche solcher Vercins- unternehmungen um Aufnahme in das Adreßbuch beschäftigten uns in fast jeder Sitzung des Berichtsjahres. Um die Meinungen von Vertretern des Verlags und des Sortiments darüber zu hören, welche Politik wünschenswert sei und welche Maßnahmen man für durchführbar halte, veranstal tete der Vorstand anläßlich der Tagung der Kreis« und Orts vereine in Heidelberg eine Besprechung in größerem Kreise. Die Ansichten über Zweckmäßigkeit und Erfolg der bisher vom Vorstande geübten Politik und über die Maßnahmen, die zu einer Einschränkung des Vereinsbuchhandels führen könnten, waren geteilt. Während die einen alle Kampfmaßnahmen als untaugliches Mittel ansahen und deshalb einer entgegenkommen den Politik das Wort sprachen, weil anderenfalls die Entwick lung über den zünftigen Buchhandel hinweggehen würde, wün schen die anderen eine scharfe Bekämpfung mit allen zulässigen Mitteln. Wir erwogen, ob eine Einheitsfront dahin zu erzielen wäre, daß der Verlag die Belieferung von Vereinssortimenten ablehne, das Sortiment dagegen auf den Bezug der Erzeugnisse des Ver- cinsverlags verzichte, und richteten im Anschluß an die Heidel berger Tagung eine dahingehende Umfrage an die Fachverbändc. Das Ergebnis war, daß das Sortiment für die in Vorschlag ge brachte Regelung Neigung zeigte, der Verlag aber einen der artigen Zwang seinen Mitgliedern gegenüber für undurchführ bar hielt. Trotzdem erschien es geboten, die Adreßbuchaufnahme auch künftig solchen Vereinen zu verweigern, die nach den in der Ver- kaussordnung für den Verkehr des Deutschen Buchhandels mit dem Publikum enthaltenen Vorschriften als Publikum zu belie fern sind. Wir betrachten Vereins v e r l a g e dann als nicht aufnahmefähig, wenn sie für Mitglieder der am Unternehmen be teiligten Vereine und für Nichtmitglieder unterschiedliche Laden preise aufstellen. Die finanzielle Beteiligung von Vereinen an Vereinsverlagen bei Jnnehaltung des einheitlichen Ladenpreises bildet dagegen kein Hindernis, vorausgesetzt, daß die Verpflich tung übernommen wird, nicht zum Vertrieb frcindcn Sortiments überzugehen. Unter den Sortiments betrieben gelten alle Unterneh mungen als nicht aufnahmefähig, die entweder lediglich Ver- iriebszentralen für die Mitglieder der angeschlossenen Vereins sind oder an denen sich Vereine in irgendeiner Form beteiligen. Die darlehnsweise erfolgende Hingabe von Vereinskapital an Buch. Handelsunternehmungen zum üblichen Zinssatz wird dagegen noch nicht als Kennzeichen einer Veretnsbuchhandlung angesehen. Ebenso lärmen als solche nicht handelsrechtliche Gesellschaften gel ten, an denen lediglich Privatpersonen beteiligt sind, es sei denn, daß sie einen Teil des erzielten Reingewinns zu Zwecken eines bestimmten Vereins verwenden. Der Börsenverein hat sich im Berichtsjahr mit Angelegen heiten des Post- und Eisenbahnverkehrs weit mehr beschäftigen müssen, als die erreichten Erfolge vermuten lassen. In einer ausführlich begründeten Eingabe an das Reichs postministerium, die durch die Vertreter des Buchhandels im Ver- kehrsbeiiFt unterstützt war, wurde die Sonderstellung des Buch handels und der gewaltige Einfluß einer Verteuerung des Druck sachenverkehrs hervorgehoben. Gefordert wurde eine weitherzigere Auslegung der Bestimmungen über Drucksachen, besonders über Korrekturen und Bücherzcttel; vorgeschlagen wurde u. a. die Zu lassung von Drucksachen bis 2 Kg im inneren deutschen Verkehr. Zahlreiche Anfragen gingen ein über die Zulässigkeit der handschriftlichen Vermerke auf Bücherzetteln; es wurde die Ver mutung ausgesprochen, daß die Vorschriften über Bücherzettel geändert und verschärft worden seien. Die Post übt aber in Wahrheit nur — und zwar schon seit Monaten — eine viel schärfere Kontrolle aus und beanstandet alle Sendungen, auch wenn die Abweichung von den Vorschriften nur gering ist. Vor allem handelt es sich um die Zusätze »Wiederholt vom« und »Ge fehlt«, die auf Bücherzetteln selbst dann als unzulässig gelten, wenn sie vorgedruckt und unterstrichen worden sind. Das Reichs postministerium betrachtet Bücherzettel mit diesen Vermerken nicht als Bestellungen, sondern als Fehlmeldungen ausgeblie- bcner Bücher oder Zeitschriften, die wie Postkarten zu frankieren sind. Ein eingehend begründeter Antrag, künftig Bücherzettel mit diesen Vermerken zuzulassen, wurde leider vom Reichspost ministerium abgelehnt, ebenso der Antrag auf Zulassung der üb lichen Benachrichtigungen bei Nichtlieferung eines Werkes zum Porto für Drucksachen. Auch ein Antrag des Börscnvereins aus weitere Zulassung von gelegentlichen Doppelnummern von Zeit schriften hatte keinen Erfolg. Verschiedene Firmen haben die Erfahrung gemacht, daß sich seit der Erhöhung der Postgebühren die Verluste von Briefsen dungen auffallend mehren. Es wird vermutet, daß sich mit Rück sicht auf die nicht entwerteten Freimarken Diebstähle und Unter schlagungen häufen. Der Börsenverein hat das Reichspost- ministerium gebeten, hier Abhilfe zu schaffen. Auch zu der vom Neichspostministerium beabsichtigten Aus- ! gestaltung der Zettungspreisliste nahm der Börsenverein Stel lung. Beabsichtigt war die Festsetzung einer jährlich vom Ver los
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