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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.09.1896
- Strukturtyp
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- 1896-09-30
- Erscheinungsdatum
- 30.09.1896
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- Deutsch
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228. 30. September 1896. Nichtamtlicher Teil. 6085 Arbeit aus dem Gebiet der Pkysik den Mitgliedern des Lehrkörpers dieser Anstalt, Regierungsrat Dr. I. M. Eder und wirklichem Lehrer E. Valenta, für ihre gemeinsamen Arbeiten auf dem Gebiete der Spektralphotographie verliehen wurde. Diese Arbeiten erstrecken sich auch auf Gebiete, die für die angewandte photographische Optik Bedeutung haben, wie z. B. auf die Absorption von Glas sorten, die zu Objektivkonstruktionen dienen. -»Der Zusammenhang der photochemischen Forschungen mit der praktischen Photographie einerseits und den Illustrations- Verfahren mittelst Buch-, Stein- und Kupfcrdruckpressen ander seits wird immer inniger. Dies fand auch seinen Ausdruck darin, dah das Gremium der Buchdrucker und Schriftgießer Wiens sich in Petitionen an das Unterrichtsministerium wendete, worin es um Angliederung einer Sektion für Buch- und Jllustrationsgewerbe an die bereits bestehende k. k. Lehr- und Versuchsanstalt für Photo graphie und Reproduktionsverfahren ansuchte. Nach eingehenden Vorstudien wurde laut Erlasses Sr. Excellenz des Herrn Ministers für Kultus und Unterricht, Freiherrn vr. von Gautsch, die geplante Erweiterung der genannten Sektion unter Voraussetzung der ver fassungsmäßigen Genehmigung der bezüglichen Mittel beschlossen. --Es sind die Kosten der Adaptierung der erforderlichen Lo kalitäten im Anstaltsgebäude, VII., Westbahnstrahe 25, der Be schaffung der inneren Einrichtung der adaptierten Lokalitäten, der Systemisicrung von Lehrer-, Beamten- und Dienerstellen und die Kredite für Unterrichtscrfordcrnisse und Regiekosten seitens des hohen Unterrichtsministeriums in den Staatsvoranschlag pro 18S6 ausgenommen worden. --Die Gemeinde Wien hat die bei der Erweiterung erforder lichen Lokalitäten im ersten Stock und im Parterre im Anstalts gebäude zur Verfügung gestellt, und es haben die Vorarbeiten sür die Adaptierung und Einrichtung der Unterrichtsräume, die Auf stellung von Schnell- und Handpressen re. begonnen. --Es ist mit freudiger Genugthuung zu begrüßen, daß es Oesterreich ist, wo die erste, wirklich höhere Schule für das Druck- und Jllustrationsgewerbe errichtet wird. Der Unterricht wird drei Jahrgänge umfassen, von dem der erste den Satz, Druck, das Manu skript- und Korrekturlesen, die Materialkenntnis auf Grundlage der Physik und Chemie und die Geschichte der Buchdruckerkunst umfassen wird. Der zweite Jahrgang bezweckt außer der weiteren Ausbildung in Satz und Druck »och die Kenntnisnahme der Stereotypie, Galvanoplastik und sonstiger Reproduktionsverfahren. Weitere Lchrgegenstände in diesen Jahrgängen bilden der Schrift guß, die Farben- und Papierprüfung, sowie die Kenntnis der ver schiedenen Motoren rc. Ein besonderes Augenmerk wird hier aber auch der Lithographie-, dem Stein- und Zinkdruck, der Photo graphie, sowie der Aesthetik der Buchausstattung gewidmet sein, und auch die Organisation des Betriebes von Druckereien wird ge lehrt werden. Diese beiden Jahrgänge sind obligatorisch, während der dritte Jahrgang, in dem Photographie in weiterer Aus dehnung, die Photolithographic, der Lichtdruck, die Zinkhochätzung mit allen ihren Zweigen, die Photogravüre und sonstige photo- mechanische Druckverfahren Lchrgegenstände bilden, unobligat ist. Die Frequenz jeden Jahrganges ist mit circa IS Hörern bemessen, um durch diese geringe Zahl eine vollkommene Ausbildung zu er möglichen. Neben diesen ordentlichen Hörern wird, soweit es der Raum zuläßt, der Besuch der Anstalt auch Volontären freistehen, die die Erlernung spezieller Fächer bezwecken. --An der k. k. Lehr- und Versuchsanstalt sür Photographie und Neproduktionsverfahrcn wird gegenwärtig auch an der Aufstellung der reichen graphischen Sammlung gearbeitet, die ebenso wie die Fachbibliothek speziell den modernen graphischen Techniken und insbesondere der Photographie gewidmet ist. Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese Sammlung bald auch der öffentlichen Benutzung zugänglich gemacht würde, denn sie wird eine reiche Quelle des Studiums und der künstlerischen Anregung für die Praktiker bilden. --Bereits im verflossenen Jahre hat die k. k. Lehr- und Ver suchsanstalt für Photographie und Reproduktionsverfahren belebend auf den Kunstverlag in Wien gewirkt. Der Fälle, in denen bei der Illustration von Werken oder Abhandlungen der Rat der genannten Anstalt in Anspruch genommen wurde, sind zahlreiche, und nicht selten werden an derselben in schwierigen und zweifelhaften Fällen Versuche, die sich bis auf den endgiltigen Pressendruck von Vorlage blättern erstrecken, vorgenommen, um die Möglichkeit der technischen Durchführung eines auf photographischem Wege zu illustrierenden Druckwerkes zu erproben und dem Nichtfachmanne klar zu machen. --Gar manches Werk, das die Wiener Lichtdruckanstalten, lithographischen Institute und Buchdruckereien in dankenswerter Weise beschäftigte, ist in seinem Ursprünge auf die Mithilfe der k. k. Lehr- und Versuchsanstalt sür Photographie und Repro duktionsverfahren zurückzuführen, wie den unmittelbar beteiligten Kreisen wohl bekannt ist. Wir wollen hier nur von einigen Werken sprechen, die den Wiener Druckereien mit Tausenden von Lichtdrucken und photolithographischen Drucken Gelegenheit zur Bethätigung gab, z. B. -Bilder zur Mythologie und Geschichte der Griechen und Römer», herausgegeben von Professor Feodor Hoppe in Wien, das Lichtdruckwerk -Aus dem Kremser Stadtarchiv«, das die wichtigsten und ältesten Urkunden von Krems und Dürnstein im großen Bogenformate auf Elfenbeinkarton (samt Text von Professor Strobl) enthält, das berühmte alte Bibcl- werk aus dem 4. Jahrhundert (im Besitze der kaiserlichen Hof bibliothek), das Werk -Alt-Krems-, das das Kremser städtische Museum als Festgabe zum neunhundcrtjährigcn Jubiläum dieser Stadt herausgab und das als Prachtwerk bezeichnet werden kann. Endlich ist ein biographisches, mit cirka 50 Lichtdrucktafeln im Großformate illustriertes Werk über die Statthalter Niedcr-Oester- reichs unter der Presse, das der Statthalter von Nieder-Oester- reich, Se. Excellenz Graf Kielmannscgg, herausgiebt und das, wie die vorgenannten, auf Grund der Probeausnahmen und Vor- lagelichtdruckc der k. k. Lehr- und Versuchsanstalt für Photographie und Reproduktionsverfahren zu stände kam. --Sehr erfreulich ist die rege Beteiligung der photographischen Fachkreise an den fachlichen Vorträgen und Unterrichtskursen. Es wurde im Jahre 1895/96 über Ansuchen des -Vereines photo graphischer Mitarbeiter- laut Erlasses des Unterrichtsministeriums vom 6. August 1895 ein Spezialkurs über -Chemie mit beson derer Berücksichtigung in ihrer Anwendung auf die Photographie« (Vortragender: Professor A. Lainer) eröffnet, in den 66 Hörer inskribiert waren. Die Frequenz der Zeichenkurse und normal mäßigen Kurse für Photographie und Reproduktionsverfahren, sowie der technischen Hochschüler, welche Photographie mit Rücksicht aus Photogrammetrie erlernen, war ebenso stark wie im vorigen Jahre.«« -Bei der Höhe, die fast alle Zweige der Photographie in Oesterreich erreicht haben, und bei der Rührigkeit der Autoren ist es weiter sehr bemerkenswert, daß nahezu der ganze Verlag von fachtechnischon Werken nach Deutschland ausgewandert ist. Außer ein paar hübschen Zeitschriften erscheint die meiste photographische Litteratur in Deutschland, was den ungünstigen Wiener Verlags und Druckereiverhältnissen zuzuschreiben sein dürfte.- Reichsgerichtsentscheidung. — Ein Vertrag, durch den ein Kaufmann eine Wohnung oder ein Geschästslokal in einem Hause mietet oder vermietet, oder durch den ein derartig bestehen des Mictverhältnis aufgehoben wird, ist, nach einem Urteil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 13. Juli 1896, ein Vertrag über eine unbewegliche Sache im Sinne des Artikels 275 des Handelsgesetzbuchs und bedarf im Gebiete des Preußischen All gemeinen Landrechts zu seiner Verbindlichkeit der Schriftsorm. — -Allgemein anerkannt ist, und es kann nach der Entstehungs geschichte des Artikels 275 nicht bezweifelt werden, daß der Ver trag, durch den ein Kaufmann eine Wohnung oder ein Geschäfts lokal in einem Hause mietet oder vermietet, nach jedem bürgerlichen Rechtssystem als Vertrag über eine unbewegliche Sache anzusehen ist, weil Artikel 275 nicht bloß dingliche, sondern auch obligatorische Ver träge, und zwar sowohl solche, die auf Veräußerung, als solche, die auf Nutzung einer unbeweglichen Sache gerichtet sind, im Auge hat, und weil ein solcher Mietvertrag im Sinne des Artikels 275 des Handelsgesetzbuchs eine unbewegliche Sache unmittelbar zum Gegenstände hat. Nicht minder aber ist ein Vertrag, wie der von dem Kläger behauptete, als ein Vertrag über eine unbewegliche Sache anzusehen. Nach dieser Behauptung handelte es sich nicht etwa darum, daß der Beklagte dem Kläger nur eine Schuld aus dem bestehenden Mietverträge erlassen oder aus eine Forderung aus dem Mietverträge verzichtet hätte, sondern um gänzliche Auf hebung des zwischen Klüger und dem Beklagten bestehenden Miet vertrags, wonach das Mietobjckt, eine unbewegliche Sache, wieder zur freien Disposition des Beklagten gestanden hätte. Zweifellos bezog sich hiernach das Uebereinkommen auch auf die Nutzung der betreffenden Mietlokalitäten und hatte diese Lokalitäten, d. h. eine unbewegliche Sache, unmittelbar zum Gegenstand. Ist aus diesem Gesichtspunkt das fragliche Uebereinkommen dem Grundsatz des Artikels 275 des Handelsgesetzbuchs zu unterstellen, so findet eben deshalb die Vorschrift des Artikels 317 Absatz 1 des Handelsgesetz buchs auf dasselbe keine Anwendung.« (R.-A.) Lohnbewegung bei den Buchbindern. — lieber den Stand der Buchbinder-Lohnbewegung in München berichtet die Allge meine Zeitung folgendes: In einer Versammlung der Buch binder-Innung wurde bezüglich der von den Gehilfen ge stellten Forderungen beschlossen, daß jene auf neunstündige Arbeits zeit nicht zu bewilligen sei. Die Festsetzung des Lohnes sowie der Akkordlöhne wird wie bisher jedem Meister nach der Befähigung des Arbeiters überlassen. Bezüglich der Bezahlung der Ueberstunden hält sich die Innung an den Beschluß vom 24. November 1890. — Als Antwort auf diese Stellungnahme haben die Gehilfen in einer am 27. d. M. abgehaltenen Versammlung beschlossen, am 1. Oktober in den Strike cinzutreten, wenn bis dahin die gestellt.» Forderungen nicht bewilligt seien. Die Lohnkommission erstattete 822-
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