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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.05.1922
- Strukturtyp
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- 1922-05-08
- Erscheinungsdatum
- 08.05.1922
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- Deutsch
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^ 106, 8. Mai 1922. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. b. Dlschu. Buchhandel. stchens trat die Firma in die erste Reihe der polnischen Verlagsanstalten, indem ihr Name sich eng mit der Literaturbewegung verknüpfte, die unter dem Namen »Das junge Polen« bekannt ist und eine vollständige literarische Revolution bedeutete. Wir nennen nur folgende Namen, die in Polen noch heute zu den besten zeitgenössischen zähleü, und von denen einige auch in Deutschland wohlbekannt sind: Jan Kasprowicz, Leopold . Staff, Stanislaw Przybyszewski, Adolf NomaczyüW, Karol Jrzykowski, Gabryela Zapolska u. a. Das fünfte Jahrzehnt zerfällt in zwei Hälften: die Vorkriegszeit einerseits, die Kriegs- und Nachkriegs zeit andererseits. Vor dem Kriege erfuhr der Verlag eine bedeutsame Bereicherung durch die Herausgabe der gesammelten Werke Stanislaw Brzozowskis. In der gleichen Zeit beginnt die Erweiterung des Ver lags auf wissenschaftliches lGeschichte, Kulturgeschichte, Hygiene) und praktisches Gebiet (Reiseführer, Handbücher fremder Sprachen). Der Krieg unterbrach diese reiche Tätigkeit und legte sie fast völlig lahm. Nach dem Kriege mußte fast von vorn begonnen werden. Den Forderungen der Zeit entsprechend, verlegte die Firma das Hauptgewicht auf praktische, mit dem Wiederaufbau des Landes in engster Beziehung stehende Verlagszweige. Sie rückte in kurzer Zeit in die erste Reihe der polnischen technischen und landwirtschaftlichen Verlagsanstalten, ver legt zwei fachliche Wochenschriften, ein Monatsblatt für die Frauenwelt und wandte sich auch dem Kartenverlag zu. Außer dem Verlage be stand von Anfang an die bedeutende Sortimentsabteilung mit reichem Lager deutscher wissenschaftlicher Literatur, ferner eine Musikalien abteilung und ein Klavierlager. Auch besitzt die Firma eigene Buch binderei. Schriftsteller, Journalisten ausstellungsmäßig zusammengefaßt werden. Die Schau wird in drei Teile gegliedert sein: in eine historische und eine gegenwärtige Abteilung, sowie in eine Abteilung, wo alle die Erzeug nisse gezeigt werden sollen, die, wie Bibliotheksschränke, Schreibgerät schaften, in unmittelbarer Verbindung mit der Berufstätigkeit der Dichter und Schriftsteller stehen. An der Ausstellung nehmen die lite rarischen Fakultäten der Landesuniversitäten, die Schriftstellervercini- gungen, die Volkshochschulen, Bibliotheken, Lesekabinette, Presseklubs, Verleger und Nedaktionskörperschastcn der Niederlande teil. Zum Prcistreibercirccht. — Der Hauptausschuß für Volkswirt schaft im Reichstag beschäftigt sich u. a. auch mit der Reform des Preis treibereirechts. In einer Resolution, die zur Beschlußfassung steht, wird u. a. eine Abänderung der Preistreibereiverordnung in dem Sinne gefordert, daß eine strafbare Preistreiberei nicht borliege, wenn auf normaler Marktlage beruhende oder mit amtlicher Mitwirkung be kanntgegebene Markt- oder Börsenpreise innegehalten wurden. Der Buchhandel hätte darüber hinaus ein Interesse daran, daß gemäß seinen besonders gearteten Verhältnissen vor allem die Jnnehaltung der von den Verlegern vorgeschriebenen Ladenpreise, auch wenn es sich um Erhöhungen handelt, als nicht zu beanstanden anerkannt wird. Daß das Preistreibereirecht reformbedürftig ist, darüber herrscht wohl all gemeine Übereinstimmung; wenn aber Änderungen vorgenommcn wer den, so sollten sie auch unter Berücksichtigung aller Umstände geschehen und nicht wichtige Besonderheiten, wie die des Buchhandels, außer acht lassen. »Krebs« Verein jüngerer Buchhändler zu Berlin. — Trotz ent mutigender Erfahrungen will der Vorstand den traditionellen Ausflug am H i m m e l f a h r t s t a g e, dem 25. Mai, nochmals riskieren. Ver sammlung der Teilnehmer um 9 Uhr aus dem Stettiner Vorortbahn hof. Fahrt bis Stolpe (Nordbahn): Spaziergang nach Dorf Stolpe (X. Stunde); dort Frühstücksrast im Gasthof zur krummen Linde; dann aus schönem Waldwege nach Hohenschöpping a. d. Havel (?4 Stunde); dort Mittags- und Kaffeerast, Spiele im Walde usw. Rückfahrt von Velten aus (1 Stunde). Die Kosten werden mäßig sein, namentlich bei Verzicht auf warmes Mittagessen. Wenn der Himmel uns halb wegs gnädig und die Beteiligung nicht gar zu kläglich ist, verspricht der Vorstand einen vergnügten und genußreichen Tag. Darum: Wohlauf, die Luft geht frisch und rein; Wer lange sitzt, muß rosten! Goethe-Ausstellung. — Tie Hofbuchhandlung Staadt in Wiesbaden veranstaltete aus den Schätzen ihres Antiquariats in ihren Ausstellungsräumen zum Besten des bedrohten Goethe-Hauses zu Frankfurt a. M. eine Ausstellung von Werken, Briefen undErinnerungsstückenausderGoethezeit und aus dem Weimarer Kreise. Die Ausstellung erfreute sich einer regen Teilnahme bei allen Bücherfreunden, sodaß aus dem Erlös des Eintrittsgeldes ein nicht unbedeutender Baustein für Goethes Geburtshaus abgeliefert wer den konnte. In Anerkennung dieser erfreulichen Tatsache und ferner in beson derer Würdigung der Verdienste, die sich der Senior-Inhaber der Firma um die Verbreitung und Vertiefung Goethcschen Geistes durch seine Vorträge in verschiedenen süddeutschen und rheinischen Großstädten erworben hat, verlieh ihm das Freie Deutsche Hochstift zu Frankfurt am Main, wie die Stiftungsurkunde besagt, die ewige Mitgliedschaft. Ausstellung im Haag. — Für Mitte Juli wird im Haag eine Schau vorbereitet, die in ihrer Art ein noch nicht dagewesenes Un ternehmen darstellen dürfte: es soll Leben und Arbeit der Dichter, Volontäre sind krankcnversicherungspflichtig. Tie Gewerbeord nung kennt keine Volontäre, sondern nur Lehrlinge. Aus diesem Grunde i finden sich in der Gewerbeordnung auch keine Bestimmungen, die sich § mit der Ausbildung von Volontären oder mit sonstigen diese betreffenden Fragen befassen. Auch im Bürgerlichen Gesetzbuch oder im Handels- ! gesetzbuch ist der spezielle Begriff »Volontär« unbekannt, sodaß bei Ver- ^ tragsabschlüssen usw. die allgemeinen Bestimmungen auf Grund der BGB. maßgebend sind. In Staubs Kommentar zum Handelsgesetzbuch (Anmerkung 10 zu § 59) wird ausgestthrt, daß der Volontär nicht Handlungsgehilfe ist, da er kein Entgelt erhält. Daher läge ein Auf tragsverhältnis nach § 662 BGB. vor. Es gehöre zum Begriff des Volontärs, daß er freiwillig die Pflichten eines Handlungsgehilfen übernimmt, und als Äquivalent hierfür werde man ihm auch alle Rechte des Handlungsgehilfen (außier dem Rechte der Vergütung) ge währen müssen. Ähnlich wird man auch die Rechtslage solcher Volontäre beurteilen müssen, die in industriellen oder Handwerksbetrieben beschäftigt sind. Allerdings kommt hier oft eine Zwischenstellung gegenüber Lehrlingen und Gehilfen in Frage. Erhält der Volontär kein Entgelt oder nur ein bescheidenes Taschengeld, so kommt für ihn weder die Angestellten- noch die Jnvalidenversicherungspflicht in Betracht, wohl aber die Kranken versicherung. Der Volontär ist immerhin ein »Lernender«. Lehr linge unterstehen der Krankcnversicherungspflicht auch dann, wenn sie kein Entgelt beziehen. Sie erhalten in diesem Falle aber kein Krankengeld; die für sie zu entrichtenden Beiträge müssen aber ent sprechend ermäßigt werden (§ 494 NVO.). Das NeichsvcrsicherungS- amt hatte sich kürzlich mit der Gleichstellung von Volontären und Lehr lingen im Hinblick auf die Krankenversichcrungspflicht zu beschäftigen und entschied, daß die Krankenversicherungspflicht der Volontäre zu be- jahen ist. Aus der Begründung sind folgende Sätze bemerkenswert: »Zwei wesentliche Merkmale des Lehrlingsbegriffs sind das Bestehen eines Vcschästigungsverhältnisscs und die Erlangung einer Fachausbil dung. Daß die Gesamtdauer der Beschäftigung von Volontären und Lehrlingen verschieden ist, kann für die Beurteilung d-er Versicherungs pflicht nicht in Betracht kommen, da in beiden Fällen der Inhalt des Bcschäftigungsverhältnisses der gleiche ist; im übrigen wird dieser Un terschied bei den Volontären im allgemeinen durch ihre höhere Schul bildung und Auffassungsgabe und durch ihre sorgfältige Ausbildung ausgeglichen. Tie Fachausbildung zur Ermöglichung der künftigen Ausübung einer Erwerbstätigkcit ist der Zweck bei den Volontären wie bei den Lehrlingen. Bei der Gleichheit des Lehrgegcnstands ist es aber unerheblich, daß das ,Fach', wofür ausgebildet wird, bei beiden ver schieden sein kann, nicht muß. Ob das angestrcbte Fach unmittelbar im Anschluß an die praktische Ausbildung ausgeübt werden soll und kann, oder ob sich dazwischen noch das theoretische Studium ans einer Fachschule einschiebt, kann für die Beurteilung bei gleichem Inhalt der praktischen Vorbildungsstufe keinen Unterschied ausmachen. Daß für die Ausbildung der Volontäre eine Vergütung gezahlt wird, begründet gleichfalls keinen Unterschied, denn auch für Lehrlinge muß in zahl reichen Fällen Lehrgeld gezahlt werden. Auch die Vermögensverhält nisse des Volontärs oder seiner Eltern können nicht von Bedeutung sein«. — Das Alter des Volontärs kommt hinsichtlich der Versicherungs pflicht nicht in Frage, denn für die Kranken- und Unfallversicherung hat die Neichsversicherungsordnung keine Altersgrenzen vorgesehen. Im Gegensatz hierzu ist der Eintritt in die Invaliden- und Angcstellten- vcrsicherung von der Zurücklegung des 16. Lebensjahres abhängig. Um allen Weiterungen aus dem Wege zu gehen, empfiehlt es sich, die Volon täre bei der Krankenkasse anzumclden, und zwar in der Abteilung »Lehrlinge ohne Entgelt«. Das Gocthefcst in Wetzlar. — Die Stadt Wetzlar begeht vom 12.—14. Juni d. I. eine Erinnerungsfeier an Goethes Aufenthalt in dieser Stadt vor 150 Jahren (1772), dem wir die Schöpfung von »Werthers Leiden« verdanken. In Wetzlar werden zurzeit Vorbereitun gen getroffen, um eine würdige Gedenkfeier dieses in Goethes Leben' bedeutsamen Abschnitts zu begehen. Weitere Stiftung aus Argentinien. (Vgl. Bbl. Nr. 101.) — Die Deutschen Argentiniens überwiesen dem Unterstlltzungsfonds der Mar- burger Universität die Summe von 200 000 Mark. 659
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