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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.09.1938
- Strukturtyp
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- 1938-09-13
- Erscheinungsdatum
- 13.09.1938
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- Deutsch
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lichen Stellung! Wie peinlich muß eine derartige Entgleisung eines hohen Gerichtes wirken inmitten unseres der schaffenden Persönlichkeit so außerordentlich gewogenen und förderlichen heutigen deutschen Staates! Mußte doch der Verfasser dieses, UN! eine gutachtliche Stellungnahme gebeten, erklären, daß, wenn der artige Urteile Schule machen, man für die Zukunft den deutschen Dichtern und Schriftstellern raten müsse, die in ihren Werken auftretenden Personen nicht mehr mit irgendwelchen wirklich klingenden Namen, vielmehr mit Zahlen oder Buchstaben zu be zeichnen: etwa Hauptmann L, Oberlandesgerichtsrat D, Fräu lein Z, Frau Rechnungsrat M, Herr Ministerialrat Q uiw. Aber die Kritik mag sich zurückhalten, es handelt sich um einzelne Fehlentscheidungen, nicht etwa um eine grundsätzliche Normung des heutigen deutschen Rechtsdenkens. — Jedenfalls aber muß Sorge getragen werden, daß es bei solchen Einzelerscheinungen bleibt. Zu hohe Werte stehen auf dem Spiele. Es wird sich nicht vermeiden lassen, dieses besonderes Verständnis und eigenartige Rücksichten erfordernde Gebiet den ordentlichen Gerichten wenig stens teilweise zu nehmen, die Entscheidung derartiger Streit fälle besonderen, mit Sachverständigen zu besetzenden Kollegien zu übertragen. — Handelt es sich doch offenbar um kulturell außerordentlich bedeutsame Vorgänge, von großem Einfluß auch auf das deutsche Ansehen in der übrigen Welt. Jeder Kenner der Verhältnisse weiß, daß Entgleisungen wie die des zuletzt dar gestellten Falles bei einer Beurteilung und Entscheidung durch Sachkundige ausgeschlossen wären. Möglichst baldige Abhilfe ist dringend geboten. Es dürfte sich empfehlen, in dem folgenden beschränkten Maße wenigstens Sondergerichte einzuführen: über Fragen des Urheberrechtes und Urheberpersönlich' keitsrechtes, auch ihrer Kollision mit sonstigen Privatrechten, entscheiden auf Antrag eines Beteiligten bei der Reichsschrift tumskammer zu bildende Sondergerichte: In erster Instanz eine mit einem Bcrufsrichter und zwei Laienrichtern besetzte Spruchkammer. In zweiter Instanz der mit einem Berufsrichter und vier Laienrichtern besetzte Senat. Berufs- und Laienrichter werden von der Reichsschrift tumskammer bestellt. Sie soll bei der Ausivahl sowohl die Interessen des Schrifttums wie auch die der ganzen Volks gemeinschaft beachten. Nutzen und Bedeutung der Kundenkartei bei der Werbung im Versandbuchhandel Die Werbung der Versandgeschäfte hat ein ganz besonderes Gesicht. Der Reisende z. B. kennt seine Kunden zum überwiegen den Teil persönlich, ebenso der Kaufmann im Einzelhandel, während das Versandgeschäft nur einen Herrn Peters, Werner ufw. kennt, wer aber diese Peters und Werners sind und was für Ansprüche sic stellen, weiß das Versandgeschäft nicht. Wiederum hat der Kaufmann im Einzelhandel die Möglichkeit, seine Waren anzu bieten oder ins Schaufenster zu stellen, um seinen Kunden die Wahl zu erleichtern, das Versnndgcschäft hat diese Möglichkeit nicht; umgekehrt hat sein Kunde auch nicht die Möglichkeit, sich die Waren anzusehen, zu prüfen, zu wählen. Trotzdem haben die Bersandgcschäste sich durchgesetzt und bedienen, zumeist zur vol len Zufriedenheit, eine große Anzahl Käufer. Noch schwieriger als in den Versandgeschäften anderer Art gestaltet sich die Werbung im Versandbuchhandel. Eine erfolg reiche Werbung ohne Kartei ist hier überhaupt nicht möglich. Die Werbung für das Buch hat an und für sich schon einen be sonderen Charakter, das bedingt zwangsläufig, daß auch an die Kundenkartei einer Versandbuchhandlung ganz besondere An sprüche gestellt werden. Soll die Kundenkartei aber diesen An sprüchen genügen, dann muß sie zu einem, ich glaube nicht zuviel zu sagen, llniversalhilfsmittel werden. Wir haben ja im Ver- sandbuchhandel nicht die Möglichkeit, den Kunden zu beobachten, durch geschickte Fragen seine Einstellung zum Buch überhaupt und zu einem gewissen Gebiet insbesondere zu erfahren. Da muß die Kartei einspringen. Sie muß uns sagen, daß Herr Peters Werkmeister ist, sich für Bücher — das sagen uns die gelegent lichen Bezüge — seines Faches interessiert, daneben aber auch Jugendbücher bestellt, woraus der Schluß gezogen werden kann, daß er Kinder hat und zu Weihnachten, Ostern oder Konfir mation Gelegenheit hat, Bücher zu verschenken. Von dieser Schau her wird uns die Kundcnkartei im Ver sandbuchhandel eben jene sinnvolle, praktische und übersichtliche Handhabe bieten, die in uns einerseits die Arbeitsfreude weckt, anderseits dem Kunden zweckmäßige Bedienung sichert. Gemäß dem besonderen Charakter des Buchhandels ist auch die Struktur einer Versnndbuchhandlung grundverschieden von der eines Warengeschäftes. Dieses versendet zumeist monatlich oder vierteljährlich seine Prospekte, auf Grund deren der Kunde die »billigen« Waren bestellt. Der Versandbuchhandel ist zumeist, was das Werbematerial anbelangt, auf den Verlag angewiesen. Sein Künde kann sich jedes gewünschte Buch für den gleichen Preis auch beim Ortsbuchhändlcr kaufen. Dazu ist das geistige Interessengebiet, vom Buch her gesehen, so weltumfassend — und jeder Kunde interessiert sich ja für ein anderes Gebiet —, daß nur ein aufschlußreiches Hilfsmittel die Grundlage zu einer er folgreichen und gesunden Werbung bilden kann. Und hier springt die Kundenkartei ein. Die Kundenkartei vermittelt uns auch die Übersicht über unseren Kundenstamm und gliedert diesen wiederum in Stamm kunden und Gelegenheitsbezieher. Besitzen wir nur eine Liste mit Kundcnanschriften, dann ist unsere Werbung von vornherein ein Fehlschlag, während das »Schatzkästlein« Kundcn kartei unsere Werbung in die zum Erfolg führenden, richtigen Bahnen leitet. Das setzt aber voraus, daß in der Kundenkartei sich die Interessengebiete, Wünsche und Ansprüche unserer Kun den spiegeln. Sie muß uns den Kunden zeigen, der sich sür Neu erscheinungen interessiert; aus der Kundenkartei muß auch hcr- vorgehen, wie und ob der Kunde auf die Werbung reagiert usw. Wie es selbstverständlich ist, daß eine Versandbuchhandlung einen bestimmten Kundenkreis haben muß, um bestehen zu können, so ist aber auch an der Tatsache nicht zu rütteln, daß das bloße Wissen um einige Hundert oder Tausend Kunden nicht ge nügt. Zusammenfassend: die Kundenkarte muß jeden uns be kannten Wunsch des Kunden widerspiegeln und alles Wissens werte über ihn enthalten. Ein Blick auf die Karte muß sofort ein klares, übersichtliches Bild geben. Verkehrt ist es, wenn man, wie es gewisse Firmen hand haben, nur für die Kunden Karten anlegt, die für einen be stimmten Betrag bezogen haben, denn erfahrungsgemäß bestellt ein Teil unserer Kunden zum erstenmal nur für einen geringen Betrag. Durch gute Bedienung und planmäßige Werbung wer den diese Besteller aber zu Stammkunden. Ich empfehle aus der Erfahrung heraus, für jeden Besteller eine Karte anzulegen, es sei denn, daß der Betrag z n gering fügig ist. Dann können die Gclegenheitsbczieher vorerst in einer Liste gesammelt werden. Bei weiteren Bezügen lege man auch für sie eine Karte an. Es kommt auf jeden Kun den an. Jeder neue Besteller schenkt uns sein Vertrauen. Enttäuschen wir ihn nicht! Karten ausländischer Kunden sind besonders zu kennzeich nen. Bei jeder Werbung wird es zweckmäßig sein, diese Kunden nach Ländern getrennt zu behandeln. Die Kundenkarte muß uns sagen, ob der Kunde Schwierigkeiten hat, wenn im Werbemate rial national-sozialistisches Schrifttum angezeigt wird, oder ob beim Versand Sondcrbestimmungcn zu beachten sind. Ein klei ner Vermerk auf der Karte bewahrt uns vor unnötigen Aus-
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