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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Strukturtyp
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- Band
- 1896-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1896
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- Deutsch
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208, 7. September 1896. Nichtamtlicher Teil. 5438 Dieffenbach, G. Ehr., Nesthäkchens Zeitvertreib. Ein Bilderbuch für unsere Kleinsten. Mit 50 bunten Bildern von V. P. Mohn und 45 Liedern und Neimen. 49. S. Folio. Bremen. Seite 9 und 33 unnumerirt. Dirnentum, Das, und der Dirnendienst in der Gesellschaft. Ein Reformbuch der Sittlichkeit von einem Freunde der Menschheit. 97, II S. 8«. Leipzig 1893, M. Spohr. ^ 1.50. Seite 4 u. 5 unnumerirt unb Schluß des Buches Inserat. Doctor Eisenbart. Humoristischer Kalender. 31. Jahrgang. 80 S. 40. Dresden 1893, F. Tittel Nachf. ^ —.50. Auf S. 29 (unnumerirt) in der 2. Spalte Zeile 28—31 von unten. Feierstunden. Jllustrirtes Unterhaltungsblatt für Jedermann. II. Bd. 1. Lsg. 16 S. 8". Leipzig. Seite 14. Für Muße-Stunden. Allerlei aus Welt und Leben. Auswahl von Aufsätzen und Erzählungen aus der Sonntags-Beilage der Köl nischen Volkszeitung. I. Band. 4, 384 S. 8". Köln a/Rhein, I. P. Bachem. 4.—. Seite 49—50. Glückauf-Kalender, Jllustrirter, 1893. (31. Jahrg.) 64, 8, 8 S. 4". Dresden, F. Tittel Nachf. -.50. Seite 29. Gotthold, Evangelisch-lutherischer Volkskalcnder. Herausgcgeben von G. Fengler. A. d. I. 1893. I. Theil. 32, 104 S. 8°. Cottbus, Gotthold-Expedition. ^ —.50. Seite 54. — Dasselbe s. d. Jahr 1894. Herausgegeben von G. Fengler. I. Theil. 32 S. II. Theil. 88 S. 8». Cottbus, Gotthold-Ex. pedition. ^ 1.—. Seite 9, 10 und 55—58. Graetz, Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. 2. Lsg. (IV). S. 65—128. Leipzig 1893, O. Leincr. -.80. Seite 70—84. — Dasselbe. 7., 8. Lsg. (IV. Bd.) S. 885-483, IX; 9.-21. Lsg. (III.) S. 364, VII, 369-857; 22.-35. Lsg. (II.) S. XII, 495, XI, 480; 36. Lsg. S. XV, 48. 8". Leipzig 1893. O. Leiner. ä —.80. In der 7.-8. Lsg. (IV.) Seite 400 Zeile 1—32 von unten. » » 7.-8. „ (IV.) „ 401 „ 1—30 „ oben. „ „ 13. „ (III.) . 290-310. „ „ 15. „ (III.) „ 408-424. Hase, Or. Karl von, Kirchcngeschichtc auf der Grundlage akademischer Vorlesungen. III. Theil. II. Abthlg. 2. Hälfte. S. 729—1023. 8». Leipzig 1892. Seite 909—912; 943—946. Hauskalender, Oesterreichischer, für Stadt und Land auf das Jahr 1893. 10. Jahrgang. XXIV, 140, 16 S. 4°. Warnsdorf. Seite 116-117. Haus- und Familienkalender für das Jahr 1893. (31. Jahrgang.) 64, 8, 8 S. 4°. Dresden, F. Tittel Nachf. ^ -.50. Seite 29. — Jllustrirter für das Jahr 1894. 64 8, 8 S. 4«. Berlin, Friedrichs L Co. ^ —.50. Seite 49—56. — Düsseldorfer, illustrirter, für 1893. XVI, 176, 136 S. 8°. Düsseldorf. Seite 76—77. Hausschatz des Wissens. Heft 51. (Weltgeschichte von Reymond. Heft 17. (I.)j S. 641—688. 8". Berlin, Leipzig, W. Pauli's Nachf. ^ -.30. Seite 661-663. Helfert, Jos. Alex. Frhr. von, Graf Leo Thun im kaiserlichen Justiz- und Verwaltungs-Dienste 1840—1845. S. 95—181. 8°. Wien. Seite 127. — Graf Leo Thun in Galizien. Größtentheils nach Briefen und handschriftlichen Aufzeichnungen. S. 185—274. 8". Wien. Seite 202, 213, 239, 240, 247. Hesse, I., Das Missionsjahrhundert. Züge aus dem Missionsleben der Gegenwart. (Calwer Familienbibliothck 29. Band.) 1, 323 S. 8". Calw u. Stuttgart 1893, Vereinsbuchhandlung. 1.50. Seite 11. Hopp, E. O., Anekdoten und Episoden aus der deutschen Geschichte bis 1861. (Bibliothek des Humors 7. Bd.) IV, 311 S. 16°. Gbd. Berlin, F. Pfeilstücker. ^ 2.—. Seite 229—232. Hurwitz, S., Rabbiner. Navbsor Vitr^ nach der Oxforder Hand schrift (6c>cl. Nr. 1100) zum ersten Male herausgeg. und mit An merkungen versehen. III. Lsg. S. 397—492. 8°. Berlin 1891. Seite 466 Zeile 15—16 von oben. Jäger, Oscar, Weltgeschichte. 2. Aust. 16. Lsg. (IV.) S. 145-192. 8°. Bielefeld u. Leipzig 1893. Seite 162 Zeile 5—17 von unten. Jahrbuch der sächsischen Missionskonferenz f. d. I. 1893. 180 S. 8°. Leipzig, H. G. Wallmann. ^ 1.20. Seite 90 und 145. (Schluß folgt). Kleine Mitteilungen. Zum Entwurf eines neuen Handelsgesetzbuches. — Eine wichtige Aenderung des bisherigen Rechts soll mit Bezug aus die Spedition im neuen Handelsgesetzbuch vorgcnommen werdem Der bisherige Grundsatz, daß der Spediteur dem Versender keine höhere als die mit dem Frachtführer oder Verfrachter bedungene Fracht berechnen darf, ist beibehalten, dagegen ist die Ausnahme hiervon, wonach der Spediteur, der die Versendung durch hen Frachtführer, jedoch mittels von ihm für eigene Rechnung ge mieteter Transportmittel besorgt, die gewöhnliche Fracht nebst der Provision und den sonstigen Kosten berechnen darf, fallen gelassen. Und zwar mit gutem Recht. Die letztere Vorschrift hatte, wie der Generalsekretär H. A. Bueck in seiner für die nächste Aus schußsitzung des Centralverbandes Deutscher Industrieller vor bereiteten Darstellung des Handelsgesetzbuches ausführt, hauptsächlich den Fall im Auge, daß der Spediteur die einzelnen, ihm von seinen Auftraggebern zugegangenen Güter zu Sammelladungen ver einigt und diese zu günstigeren Bedingungen versendet, als es bei der Versendung der einzelnen Güter möglich wäre. Die Vorteile aber, die sich im Eisenbahnfrachtverkehr auf dem bei Sammel ladungen zur Anwendung kommenden Wagenladungstarif im Ver gleich zum Stückguttarif ergeben, ausschließlich dem Spediteur zuzu wenden, wenn eine besondere Vereinbarung zwischen ihm und dem Versender in dieser Hinsicht nicht getroffen ist, liegt nicht die mindeste Veranlassung vor. Die Industrie hat ein berechtigtes Interesse, dafür einzustehen, daß die neue Bestimmung angenommen wird. Die Auffassung, daß es sich beim Sammelladungsverkehr um ein von dem Spediteur -für eigene Rechnung gemietetes Transport mittel- handelt, ist nicht zutreffend, denn die Gestellung eines Eisen bahnwagens, gleichviel ob zur Befrachtung mit gewöhnlichem Gut oder mit Sammelladungsgütern, kann nicht als ein Mietsgeschäft zwischen der Eisenbahnverwaltung einerseits und dem Verfrachter anderseits angesehen werden. Die Eisenbahnen sind Anstalten im Dienste des öffentlichen Verkehrs, der Verfrachter hat also, wenn er einen Wagen, gleichviel ob für Wagenladungs- oder für Sammelgut, braucht, vorher keinen Mietsnertrag mit der Eisen bahn abzuschließen, sondern er hat den Wagen nur zu bestellen, und dieser wird ihm, soweit der Vorrat reicht, geliefert. In diesem Vorgang kann ein Mietsvertrag nicht erblickt werden. Eine lediglich zu Gunsten des Spediteurs sprechende Regelung des Sammelgutverkehrs würde aber auch im Gegensatz zu dem Grundgedanken stehen, aus dem der am 1. Januar 1878 cin- geführte Reformtarif entstanden ist. Der Mangel einer zweiten Stückgutklasse wurde damals nur damit gerechtfertigt, daß ein Ausgleich dafür in dem Sammelladungstarif gegeben sei. Man nahm damals an, die Eisenbahnen hierdurch vom Stückgutverkchr befreien und den Expeditionsapparat verkleinern zu können und mittels der hierdurch zu erzielenden Ersparnisse zu billigeren Tarifen zu gelangen. Die Voraussetzungen sind ja nicht einge troffen; es geht aber aus dieser Entwickelung des Tarifwesens her vor, daß nach dem leitenden Grundgedanken der in der Sammel ladung dem Stückguttarif gegenüber liegende Vorteil dem wirk lichen Verfrachter des Gutes, nicht dem Vermittler, d. h. nicht dem Spediteur zu gute kommen sollte. Trotzdem hat gerade der Spe diteur diese Vorteile für sich beansprucht. Die Spediteure betrachten jetzt bei Sammelladungen die Berechnung der gewöhnlichen Fracht für das einzelne Gut auch schon als ihr Recht. Daraus ist zu er klären, weshalb sich eine so große Anzahl von Handelskammern entgegen ihrer früheren Auffassung gegen die Einführung einer zweiten Stückgutklasse ausgesprochen hat. Die Industrie wird sehr ernst dafür einzutreten haben, daß die neue Bestimmung des Handelsgesetzbuches Gesetzeskraft erlangt. (Lpzgr. Ztg.) ZurNachprüfung des Verlags- und des Urheberrechts. — Die Nationalzeitung schreibt folgendes: -Im Anschluß an das Bürgerliche Gesetzbuch ist auch eine ein heitliche Regelung des Verlagsrechtes und eine Revision der gesamten Gesetzgebung über das Urherrecht bereits in der Neichs- tagssitzung vom 21. März 1895 vom Staatssekretär des Reichs justizamts Nieberding in Aussicht gestellt worden. In Bezug auf Vermutungen über den Termin der Einbringung dieser Gesetz entwürfe wird jetzt erklärt: Man hat niemals daran gedacht, diese Entwürfe vor der letzten Session der laufenden Legislaturperiode dem Reichstage unterbreiten zu können. Man wollte vor ihnen das gesamte übrige, im Anschluß an das Bürgerliche Gesetzbuch herzustellende Gesetzgebungsmaterial fertigstellen. Ob nach der gegenwärtigen Lage der Vorarbeiten auf diesem Gebiete noch an der früheren Hoffnung festgehalten werden kann, ist nicht mehr gewiß. Es läßt sich jedenfalls gegenwärtig als sicher annehmen, daß gerade die Materien des Verlags- und des Urheberrechts nicht so bald zur parlamentarischen Verhandlung gelangen werden.« Zu derselben Frage äußert sich in der Beilage zur Allgemeinen Zeitung Nr. 205 vom 4. September 1896 ein augenscheinlich gut 737'
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