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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.09.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 29.09.1869
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Diese Erleichterungen gelten nicht bloß für das norddeutsche Postgebiet, sondern auch für den Verkehr mit den übrigen deutschen Postgcbieten. II. Die Anwendung des Plombenverschlusses bei Packeten ohne Werthsdeclaration. Bei Packeten ohne Werthsdeclaration ist es von jetzt ab gestattet, den Verschluß, statt durch Versiegelung, in der Weise herzustellen, daß die Enden des Bindfadens, welcher zum Vernähen oder zur Verschnürung des betreffenden Packeis dient, durch Anlegen einer oder mehrerer Plompen vereinigt, und solche Plomben mit einem Stempel-Abdrucke versehen werden, welcher dem Siegel resp. dem Stempel-Abdrucke auf dem Begleitbriefe nach Form und Inhalt im Wesentlichen entspricht. Der Verschluß mittelst Plombe kann sowohl im Norddeutschen internen Postverkehre, als auch im Wechsel- und ausländischen Ver kehre angcwendct werden. Bei Packeten mit declarirtem Werthe ist die Anwendung des Plombenverschlusses vorerst nicht gestattet. III. Die Adreßformen bei Sendungen, für welche die Postverwal tung Garantie leistet, betreffend. Bei Sendungen, für welche die Postvcrwaltung Garantie leistet, ist es bisher nicht gestattet gewesen, sich der Adresse: „An per Adresse des L.", oder „Au uux soius clo lZ.", oder „An ears ok L." zu bedienen. Die Anwendung derartiger Adreßformen ist nun allgemein gestattet. Misccllen. Aus Preußen, 19. Sept. Unter Bezugnahme auf die Be kanntmachung des Börscnvorstandcs in Nr. 207 d. Bl. mache ich Ihnen hierdurch die Mittheilung, daß über das Vermögen des Buchhänd lers G. Fritze (Firma L. Putiatycki's Buchh.) in Pleschen bereits am 13. August dieses Jahres der Concurs eröffnet ist, ohne daß bis heute eine Anzeige darüber im Börsenblatt stand. Es war mir nicht möglich, die bctreffendcsBekanntmachung zu erhalten, sonst hätte ich Ihnen dieselbe zurVeröffentlichung eiugesandt. Soviel ich weiß, ist der Termin zur Anmeldung der Forderungen bereits abgelaufen und eine nachträgliche Anmeldung würde mehr Kosten machen, als wahr scheinlich noch zu retten sein wird.*) Ich glaube also den Vorschlag machen zu dürfen, daß der Vorstand des Börsenvereins beim preußischen Justizministerium beantrage: falls eine rechtzeitige Bekanntmachung über eine Concurseröffnung im Börsenblatt unterbleibt, einen neuen Schlußtermin zur Anmeldung der Forderungen anzuberaumen und diesen dann rechtzeitig durch das Börsenblatt zu veröffentlichen. — Die Bekanntmachungen geschehen jetzt in der Regel nur in dem be treffenden Krcisblatt und in dem amtlichen Anzeiger des fraglichen Regierungsbezirks, so daß eine solche Anzeige nur sehr selten von den Interessenten gelesen wird. Zur Abwehr. — Unter der Aufschrift: „Zur Notiz für die Herren Verleger" wird in Nr. 218 d. Bl. die Ueber- tragung meiner „Continuationslistc" an Hrn. C.Lar s ch in Solingen verdächtigt. Ohne vorläufig diese Kritik weiter zu behandeln, er kläre ich einfach, daß bei dem Unglück, welches unverschuldet über Hrn. Larsch hercingebrochen, die allgemeine Theilnahmc der Bürger schaft bewiesen hat, daß Hr- Larsch die Achtung, welche er in engeren Wie uns inzwischen von anderer Seite mitgetheilt worden ist, so hat nach dem Pleschcncr Kreisblatt vom 18. Sept. ver Kausmann I. S. Jünger in Liffa am 16. Sept. die bisherige Putiatycki'sche Buchh. (G. L. Fritze) in Pleschen für seine Rechnung eröffnet und seinen Schwie gersohn G. L. Fritze zum Geschäftsführer bestellt. Die Red. und weiteren Kreisen genießt, seit seiner mehr als 30jährigen Thätigkcit an hiesigem Platze wohl verdient hat. Tatsächlich ist an- zuführcn, daß demselben von den ersten Häusern hier, ohne sein Er suchen, Kautionen bestellt und außerdem Capital zum erneuerten Geschäftsbetrieb zur Disposition gestellt worden ist, weshalb denn auch seine Freiheit nicht alterirt wurde. Außerdem übergaben ihm die Hrn. König L Ebhardt in Hannover, welche er seit 1855 hier vertrat, neuerdings bei der Wiederaufnahme seines Geschäfts ein Commissionslager von Comtoirbüchern für ca. 1000 Thlr. ohne irgend eine Garantie, als welche sie in der Person und dem Charakter des Hrn. Larsch selbst finden. Diese wenigen Thatsachen führe ich an, mit der Ucberzeugung, die Verdächtigungen genügend wider legt zu haben, und übertrug ich Hrn. Larsch meine Abonnenten um so lieber, als dieselben dies gerne acccptirt haben und ich über die fernere prompte Ablieferung, woran mir auch gelegen sein mußte, unbesorgt sein konnte. Ich bitte also die Herren Verleger, sämmtliche Continuationen an Hrn. Larsch zu überschreibcn, um jede Störung zu vermeiden, und stehe dem Hrn. B., wenn er sich brieflich an mich wendet, zu fernerer Auskunft bereit. Da ich schwer erkrankt bin, so theile ich Hrn. B. noch mit, daß ich mich z. Z. bei meinem Schwager Andrcae in Ruhrort zur Pflege befinde. I I Carl Brendow aus Solingen. Bitte um (Aufklärung. — Der Musikalienhändler A. Bergmann in Berlin (seit dem 1. September 1866 etablirt) ist, wie cs den bcthciligtcn Gläubigern bereits bekannt sein wird, spurlos von dort verschwunden. Bei der nachgesuchten Erecution ist weder ein Blatt noch ein Stück Jnvcntarium vorgefunden worden und die Kläger haben auch noch die Kosten der Erecution zu tragen gehabt. Auf Nachforschung über dieses gewiß auffällige Resultat stellt sich heraus, daß Bergmann einem Hrn. Julius Hehden daselbst (wohnhaft Jerusalemer Str. 40) das Geschäft auf Höhe seiner For derung verpfändet hat. Die Gläubiger, deren einige mit bedeutenden Summen betheiligt sind, haben also das Nachsehen, denn Bergmann hat, soviel bekannt, nicht einen Groschen bezahlt. Natürlich ist auch keine Rede davon, die aufgewendeten Kosten vergütet zu erhalten. Wenn man Kenntniß von dieser Verpfändung gehabt hätte, so würde man dem Bergmann schwerlich viel creditirt haben, und es entsteht hier nun die Frage: ob eine solche gegenüber den übrigen Gläubigern überhaupt rechtlich zulässig war. * Vom Buchdruckertag zu Mainz. — Der geschäftsführende Ausschuß des Deutschen Buchdrucker-Vereins (A. Ackcrmann-Teub- ncr, Or. E. Brockhaus und Raymuud Härtel) in Leipzig hat unterm 8. September folgenden Aufruf an die Buchdruckerei- und Schrift gießerei-Besitzer Deutschlands und der Schweiz erlassen: In der am 15. August d. I. zu Mainz abgehaltcneu Versammlung von Buchdruckereibesitzern haben dieselben beschlossen, einen Verein deut scher und schweizer Buchdruckereibesitzer zu gründen, auch die Schriftgießcreibesitzer zur Theilnahme an demselben einzuladcn. Der Ver ein hat den Zweck, die Interessen seiner Mitglieder zu schützen und zu vertreten, und will diesen Zweck zunächst anstreben: 1) durch persönliches Nähertreten und Bekanntwerden seiner Mitglieder untereinander in größeren und kleineren Vereinigungen und Versamm lungen, um auf diese Weise und unter Benutzung eines gemeinschaft lichen Organes Gelegenheit zu gegenseitigem Austausch der Ansichten und Erfahrungen zu erlangen; 2) durch eine geordnete Organisation, um durch dieselbe seine Ansichten und Wünsche überall, auch wo es die höchsten Interessen des Geschäfts gilt, an maßgebender Stelle aussprechen und geltend machen zu können; 3) durch thunlichste Förderung der materiellen und geistigen Interessen der Gehilfen, worin er sowohl eine zeitgemäße Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner Mitglieder erkennt. Das Wirken seiner Mitglieder wird sich demnach auf Gründung und Erhaltung von Fach schulen, namentlich für Lehrlinge, und auf Erhaltung resp. Grün dung und Unterstützung von Cassen zu Gewährung von Kranken-, Be- 450*
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