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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1896
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1896
- Sprache
- Deutsch
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218, 18. September 1896. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 5757 rechtliche Vertretung aller in den Bereich des Buchgewerbes ein schlagenden Interessengebiete von einem Ccntrum aus ermöglicht. Die beiden graphischen Tafeln veranschaulichen die Entwicklung der littcrarischen Produktion in Deutschland, sowie die Verlags- thätigkeit in den Hauptvcrlagsorten von 1565—1765, ferner die Entwicklung und geographische Verteilung des Kommissionsgeschäfts im deutschen Buchhandel 1815—1895, Druck und Ausstattung des Werkes sind vorzüglich; korrigiert ist cs mit größter Sorgfalt, nur aus S, V Z. 8 v, u, und S, 88 Z, 18 v. u. ist ein kleines Unglück passiert. Kleemeier. Kleine Mitteilungen. Chromoxylographische Drucke.— Von der fortschreitenden Entwickelung und Ausbreitung des Farbenholzschnitts giebt das soeben erschienene erste Heft des elften Jahrgangs von Bongs -Moderne Kunst» wieder eine überraschende Probe. Das ihm bei- gcgebenc Doppelseitenbild -Ersehntes Glück», nach einem Gemälde von E. v, Blaas, ein junges, am Meeresufer stehendes und in die Ferne blickendes Mädchen darstellend, ist eine ganz vorzügliche Leistung, die um so höhere Anerkennung verdient, als das Bild fast ganz in Hellen Farben, die die Verdeckung eines möglichen Fehldruckes nicht zulassen, gehalten ist. Auch ein zweites Doppcl- scitcnbild desselben Heftes: -Nordische Felsenküste bei Sonnenunter gang-, verdient volle Anerkennung, Seine breiten braunroten Flächen wirken zwar beim ersten Anblick überraschend, doch sind sie nur eine getreue Wiedergabe nordischer Naturerscheinungen, wie man sie auch schon in den höheren Breiten der Ostsee manchmal erblicken kann; mit diesen Flächen aber kontrastiert der zart ab getönte Himmel und das Wasser zwischen den Felsenblücken in prächtigen Effekten, Noch zwei andere chromoxylographische Voll- seitenbildcr: -Sei artig!» von Stintevant und -Das letzte Streich-^ Holz-, von Ewald Thiel, beides Blätter voll Leben und Humor, j erfreuen durch Gegenstand und treffliche Ausführung, und daß die regelmäßigen in Schwarzdruck ausgeführten Kunstbeilagen zu den Heften der -Modernen Kunst» ihre Bezeichnung als Meisterholz schnitte wirklich verdienen und dem Bongschen Atelier, aus dem sie der Mehrzahl nach hcrvorgegangen sind, zur Ehre gereichen, ist eine längst bekannte Thatsachc, Die Textbilder aber stehen ihnen in der Regel nicht nach, Vü. 6. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Uinriobs' Uänkjabrs-Hatalog äsr im äsutsobsn Luvüdanäsl sr- sobisnsnsn Lüobsr, Asitsobrittso, Uanälrartsn sie. Nit Nitsl- vsrLoiobnis uuci Laebrsgistsr, dlsuatsr Lanä 1891—1895. Ls- arbsitst von Usinriob IVsiss, 19. UisksrunK (Laeürsgistsr): I?risäsn—dz-mnastitz. 4°. 8. 145—192, Usixrix 1896, 4. 6, Ninrieds'svds Luoübanäiung. 8täätsansiodtsn u, Zttiätsgssobivüts äsr ILnäsr äsntsebsr 2unAS: Osntsedlanä, Osstsrrsioü-llngarn und Leiivsir, nsbst sinsr ^n- Labl aligsmsinsr, bistoriseüsr, topoAraxbisodsr nnä Usiss^vsrlcs. ^.ntig.-üataloA Hr, 4 von 1ü, v. Nasare Luoü- nnä Lunst- banälung in Lrsmsn. 8". 48 8, 1658 Hrn, Zur Bibliographie von Alexander Baron von Roberts, — Wie wir erfahren, hat der kürzlich verstorbene beliebte Schrift steller Alexander Baron von Roberts, dessen Schriften wir in Nr, 214 d. Bl, verzeichnet haben, einen noch ungedruckten vollendeten Roman hinterlassen. Der Roman führt den Titel -Schwieger töchter- und eröffnet den neuen Jahrgang <1897) der illustrierten Zeitschrift -Über Land und Meer- (Großfolio - Ausgabe), der im Oktober d, I, beginnt. Bcsuchsziffer der Universität Wien, — Im vergangenen Sommcrsemester wurde die Wiener Universität von 5796 Hörern besucht. Davon cnifielen auf die ordentlichen Hörer der theologischen Fakultät 165, der juristischen 2171, der medizinischen 1370, der philosophischen 503. Von den außerordentlichen Hörern der Fakultäten entfielen auf die theologische 4, die juristische 483, die medizinische 858, die philosophische 242, so daß die theologische Fakultät im Ganzen 169, die juristische 2654, die medizinische 2228 und die philosophische 745 Hörer zählte. SprechsaaL. Submissionen im Buchhandel. (Vergl. Nr, 209 u, 214 d. Bl,) UI. In dem Falle, in welchem eine Stadtverwaltung die Liescrung von Schulbüchern und Lehrmitteln für über 10 000 nusschrieb, wird der größte Teil zu Schulbüchern für arme Kinder, das übrige (Landkarten, Lehrmittel und Bücher) für die Schulbibliothck ver wendet, Es sind circa 20 Kommunalschulen vorhanden, deren jede einen Etat von über 500 zu diesem Zwecke hat. Dem Rate des Herrn -1, in Nr 214 d. Bl,, die Hilfe der be treffenden Verleger zu erbitten, sind wir beteiligten Sortimenter bereits zuvorgekommen. Auf unsere diesbezüglichen Schreiben er hielten wir von den sämtlichen Herren Verlegern Antworten, in welchen sie uns, soweit es in ihren Kräften stände, ihre Unter stützung zusagten. Zugleich ging jedoch aus mehreren dieser Ant worten hervor, daß die betreffenden Verleger, obwohl die Lieferung seit fast 1>/2 Jahren im Gange, mit der betreffenden Papierhand lung gar nicht in direkter Verbindung stehen, daß also der Bezug der letzteren durch Vermittlung irgend einer Grossobuchhandlung stattfindet. Darin liegt der wunde Punkt unserer Angelegenheit, und es wird Sache des Börsenvereins, den wir durch den Vorstand unseres Kreisvereins anznrufen natürlich nicht unterlassen werden, sein, uns den erforderlichen Schutz angedeihcn zu lassen. Den Rainen des Papicrhändlers an dieser Stelle öffentlich zu nennen, möchte ich, auch abgesehen von dem seitens der Redaktion ausgesprochenen Bedenken, unterlassen, da es sich um eine hoch achtbare Firma handelt, der sicherlich jeder äolw- in der Sache fern liegt. Sie stand bis zur Uebernahme der Lieferung dem Buch handel vollständig fern; ihre Offerte war lediglich ein Ergebnis kaufmännischer Kalkulation; sie bat sich nicht träumen lassen, daß ihre Offerte ihr vom Sortiuienter oder Verleger verdacht werden könne. Unsere Sache ist es, der Firma durch die Thal zu beiveisen, daß in der Kalkulation ein Faktor nicht berücksichtigt war: die vereinte Kraft des Buchhandels, Und wir hoffen, daß uns dieser Beweis mit Hilfe des Börsenvereins und der beteiligten Herren Verleger gelingen wird, II, Nachtrag der Redaktion. — Der Herr Einsender schrieb uns zu obigem u, a, folgendes: -Bei der weittragenden Bedeutung der Sache — denn cs erscheint mir nicht unwahrscheinlich, daß andere Behörden dem Beispiel folgen und die Lieferungen für sie auch in Submission vergeben — wäre es wünschenswert, wenn die verehrliche Redaktion die generellen Fragen zu Anfang des Artikels in Nr, 209 beantworten wollte. Einer der Herren Verleger, an die wir uns in unserem speziellen Fall gewandt hatten, schrieb am Schlüsse seines Briefes: -»Uebrigcns giebt es eine Reihe von Städten, in denen die Sortimentsbuchhändler in solchen Fällen, wie der bei Ihnen vorliegende, den Behörden Rabatt gewähren, also die Satzungen des Börsenvereins anders auffassen als Sie,»» Die erwähnten generellen Fragen im Eingang des Artikels -Submissionen» in Nr, 209 d. Bl. lauten: -Nach den Satzungen des Börsenvereins ist jedes Anbieten von Rabatt an das Publikum seitens des Buchhändlers ver boten, Wie hat sich da ein gewissenhafter Sortimenter bei Sub missionen zu verhalten, wie sie neuerdings verschiedene Behörden auszuschreiben belieben? Auf eine Anfrage des Kunden darf der Buchhändler 5"/o bewilligen. Ist eine Submissionsausschreibung als eine solche Anfrage aufzufassen? Darf hier, um nichtbuch händlerischer Konkurrenz zu begegnen, ein Rabatt, unter Umständen ein höherer als 5"/o angeboten werden?» Wir bemerken zu Obigem, daß das Ausschreiben einer Sub mission auf Liescrung von Ware unseres Erachtens allerdings als eine -Anfrage- um Preisermäßigung auszufassen ist, Aber diese Frage ist unerheblich, weil cs sich im vorliegenden Falle um Schulbücher handelt und die Verkaufsbestimmungen des Kreis vereins, dem der Einsender angehört, auf Schulbücher keinen Abzug von Rabatt gestatten. Der bedauerliche Vorgang, der in Nr, 209 d Bl, geschildert ist, dürfte seine Ursache in der vielleicht zu knappen und strengen Form der -Verkaufsbestimmungen- haben, die jener Krcisvercin sich gegeben hat. Es fehlt ihnen irgendwelche Uebergaags- odcr Ausnahmebestimmung, wie sie, besonders für den Verkehr mit Behörden, Bibliotheken rc,, in vielen und darunter in größten Kreis- und Ortsoereinen bestehen. Der oben mitgeteiltcn Ant wort eines der beteiligten Verleger darf also beigepflichtct werden. Nicht aber darf nun geschlossen werden, daß der Mangel der er wähnten Ausnahmebestimmung in den Verkaufsnormen die Sorti menter jenes Kreisvereins schonungslos der unberufenen Kon kurrenz ausliefere. Gerade der vorliegende Fall dürfte gut geeignet sein, die Satzungen des Börsenvereins in Wirkung treten zu lassen. Es handelt sich um große Schulbücherliefe rungen, wobei eine Verschiebung in den Absatzverhältnissen 779'
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