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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1856
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- Erscheinungsdatum
- 13.08.1856
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- Deutsch
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1506 Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. M 101, 13. August. Nichtamtlicher Theil. Zur gegenwärtigen Gcschäftsfrage des deutschen Buchhandels. — ii. — (Schluß aus Nr. 100.) Vielleicht läßt sich jedoch der Grundsatz der Concurrcnz gegen die sogenannten Antiquare noch in einer anderen, viel bedeutsame ren Weise geltend machen. Wir fragen hierbei vorerst: was für ein Recht haben dieselben zu ihrer vom Buchhandel gesonderten Stel lung? Ist sic, um mit den Nationalökonomen zu reden, durch die Theilung der Arbeit bedingt, übernimmt der Antiquar eine für das bücherkaufcnde Publicum nothwendige Thätigkeit, die der Sorti mentshändler ohne Gefährdung anderer Interessen nicht überneh men kann? — Wir gestehen, diese Fragen nicht zu Gunsten des be stehenden Verhältnisses beantworten zu können. Factisch existirt die getrennte Stellung und die Theilung der Arbeit zwischen den Ver käufern neu erschienener und den Verkäufern gebrauchter Bücher, und die Ansicht von der natürlichen Sonderung beider Arten von Thätigkeit ist im Geschäftsleben so festgewurzelt, daß man sie nicht einmal mehr als verschiedene Branchen eines Geschäfts betrachtet, sondern förmlich zu verschiedenen Gewerben gemacht hat. Diese Ansicht ist zu Ungunsten des Sortimentshandels in die neuere Ge setzgebung übergegangen. §. 1 des preußischen Pceßgesctzes vom Mai 1851 bestimmt nämlich: „Zum Gewerbebetriebe eines Buch- und Steindruckers, Buch- und Kunsthändlers, Antiquars u. s. w. ist die Genehmigung der Bezirks-Regierung erforderlich. Diese darf nicht versagt werden, wenn derjenige, der das Gewerbe betreiben will, unbescholten ist; überdies müssen Buchhändler und B u ch- drucker vor einer Prüfungs-Commission den Nachweis ihrer Be fähigung führen." Von Antiquaren ist bei dem Prüfungs- Erfordernisse also keine Rede, sie haben nur den Nachweis ihrer Un bescholtenheit zu führen. Früher fand auf Buchhändler und Anti quare der §. 48 der Gewerbe-Ordnung vom Jahre 1845 gleich mäßig Anwendung, welcher §. der concessionirenden Behörde auf gab, „sich von einer zum Betriebe des Gewerbes genügenden allge meinen Bildung des Unternehmers die Uebeczeugung zu verschaffen." Dieser §. ist durch §. 1 des Preßgesetzes aufgehoben worden. Wir wiederholen, daß wir eine Trennung beider Arten von Thätigkeit als durch die Natur der Sache geboten nicht anerkennen können. Eine solche Trennung wäre nur dann natürlich, wenn die beiderseitigen Interessen nicht collidirten und die Ausübung der einen die der«andcren nicht behinderte. Schon aus den ersten Blick erhellt es jedoch, daß eine Collision der Interessen stattsinden muß, wie dies ja auch der Hauptgegenstand aller buchhändlcrischcn Klagen und Besorgnisse ist. Der Antiquar, oder, wie wir uns der besseren Präcision wegen hier ausdrücken müssen, der Büchcrhändler hält annähernd wie eine jede größere Sortimentshandlung ein Lager der neueren gangbaren Literatur, welches sich von dem Lager des Sorti mentshändlers vornehmlich dadurch unterscheidet, daß die Artikel nicht von den Verlegern direct bezogen, sondern von dem Publicum in gebrauchtem Zustande zurückgekauft sind. Da das Gesetz ihm keine bestimmte Schranken vorzeichnet, und auch wohl nicht vor zeichnen kann, so zieht ec in seinen „Antiquarhandel" Gegenstände der neuesten Literatur hinein, die er in oft kaum merkbar rampo- nirtem Zustande um 50, 100 und manchmal um mehrere hundert Procente wohlfeiler verkauft, als es dem Sortimenter möglich ist. Aber auch hierbei bleibt ec nicht stehen, sondern bezieht neue Bücher auf directem oder indirectem Wege von den Verlegern. So finden wir bei den Bücherhändlern Classiker, Lexika, Schulbücher, Jugend schriften rc. in neuem Zustande. Hiernach erscheint die vom Gesetz beliebte Gegeneinanderstellung von Buchhändler und Antiquar als die unglückliche Trennung eines untheilbaren Interesses; der „An tiquar" ist ein Buchhändler mit ausgedehnten Rechten, vollständig befähigt, dem Buchhandel die schnödeste Concurrenz zu bereiten, ohne daß jedoch das Gesetz ihm die Verpflichtungen des eigentlichen Buch händlers auferlegt. Was den anderen Punkt betrifft, die Frage, ob die Vereinigung des Vertriebs von gebrauchten und necken Büchern in Händen derSortimcnjshandlungcn thunlich sei, so ist es ein altes und verknöchertes Vorurtheil, welches die Einführung einer solchen Einrichtung bishcran verhinderte; einmal hält man dieVereinigung beider Branchen der Würde des Standes nicht für angemessen, und dann auch glaubt man, daß der Verkauf gebrauchter Bücher dem Interesse des Sortimentshandels zuwider sei, indem man annimmt, daß, wo ein Lager gebrauchter Bücher vorhanden wäre, die theureren neuen Bücher nicht gekauft würden. Ueber die erstere Ansicht könn ten wir schweigen; das, was in dem Nutzen des Geschäfts liegt, muß sich auch zur Würde des Geschäfts fügen, und daß es der Nutzen des Sortimcntshandels sein wird, wenn er dem Büchertrödel ein Ziel setzt und den Zurückkauf und Wiederverkauf gebrauchter Bücher selbst an sich nimmt, liegt zu sehr auf der Hand, als daß es des ein gehenden Nachweises bedürfte. Wollte man selbst annehmen, daß der Verkauf alter Bücher den Verkauf neuer Bücher übel beeinflußte, so würde dieser Nachtheil von dem Vortheil entschieden übcrwogcn, welcher in unserem Vorschläge durch das Wegräumen einer gefähr lichen Concurrcnz liegt; jene Annahme kann aber füglich nicht ge macht werden, da es sich ja um nichts Anderes handelt, als den Handel mit gebrauchten Büchern, wie er bisheran außerhalb des Buchhandels getrieben wurde, in den Buchhandel zu verlegen. — Auf die Vortheile und Annehmlichkeiten, welche diesem Geschäfts zweige eigen sind, braucht nicht besonders verwiesen zu werden. Der Bücherhändler müht sich nicht ab, das Bedürfniß in Stadt und Land durch zeitraubende Ansichtssendungen und sonstige geschäftliche Jncommodarioncn auszuforschen, er hält sich nicht mit Creditiren auf und verschmäht den Streit um 8>/h LH mehr oder weniger Ge winn, sondern setzt jetzt ein Buch mit 10 LH, und im nächsten Augen blicke eines mit 200 LH Gewinn ab. Für die Rentabilität im Großen und Ganzen spricht schon der marktschreierische Aufwand, den er macht. Wo der bescheidene Sortimenter in einer größeren Stadt Alles gethan zu haben glaubt, wenn er an localen Anzeigen jährlich etwa 200-/? aufbietct, da erschrickt der Bücherhändler vor der Tausend nicht — und besteht dabei. Sobald der deutsche Buchhandel sich entschließt, dem Bücher handel ein Ende zu machen und denselben in seinen eigenen Hän den zum eigentlichen Antiquarhandcl zu veredeln, d. h. also, sobald sich eine größere Anzahl Sortimcntshandlungen hcrbeiläßt, mit dem Sortiments- auch Antiquarhandel zu verbinden, eröffnet sich die Aussicht auf noch einen Vortheil, der vielleicht geeignet wäre, dem ganzen Geschäftswcsen einen nicht unwesentlichen Aufschwung zu geben. Wir haben cs schon in unserem ersten Artikel als einen gro ßen Mißstand in der Einrichtung des Sortimentshandels hervorge- hobcn, daß dem älteren Verlage kein Markt mehr geboten ist. Und doch wie manches Buch, welches jetzt in Auflagercsten von 4—500 Exemplaren kaum mehr als Maculaturwcrth hat, trägt einen genü genden Werth in sich, um bei einem vervollkommneten Organismus unseres Gcschäftswesens noch lange einen beliebten Artikel des Bü chermarktes bilden zu können. Auf welche Eventualitäten muß der deutsche Verleger unter den jetzigen Verhältnissen nicht gefaßt sein! Krisen in der geistigen und politischen Welt, wie sie sich alle Jahr-
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