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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.07.1869
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.07.1869
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- Deutsch
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Hofsmann Sc (sampe in Hamburg. 6284.Varvhagen v. Ense, K. A., Tagebücher. sAuS dem Nachlaß.) 11. Bd. gr. 8. Geh. - 3 Kortkampf in Berlin. 6285.Stedesrld, G. F., üb. die naturalistische Auffassung der Engländer vom Staat u. vom Ehristenlhum. 8. Geh. * 2t N/ 6286. WrotteSley, Gedanken üb. Negierung u. Gesetzgebung. And d. Engl, v. G. F. Stedefeld. 8. Geh. ' 1 6 Meinhold S» Söhne in Dresden. 6287. Gewerbe-Ordnung s. den norddeutschen Bund vom 21. Juni 1869. Authentische Ausg. 16. Geh. Ish g,'/ Oppenheim IN Berlin. 6288. Tchützenbcrger, M. P„ die Farbstoffe m. besond- Bcrüekstcht. ihrer An- wcndg. in der Färberei u. Druckerei. Autorisirte deutsche Uebertragg. bearb. v. H. Schröder. 7. u. 8. Lsg. gr. 8. Geh. » * Htz >? Pctrenz in Neu-Nuppin. 6289. Bach» S.» 45 Choräle s. gemischten Chor. Zum Gebrauch f. Gymnasien rc. Hrsg, von R. v. Quast, yu. 4. Geh. PK. Neclam jun. in Leipzig. 6290. Gokthe's sämmtlichc Werke in 45 Bd». 36—39. Bd. gr. 16. Geh. ä * 2H N-k Trilke ö, van Munken in Berlin. 6292. Provinzen» die baltischen, am Rnbicon. Ein Sendschreiben an die Deutschen der Ostsccländer. gr. 8. Geh. ' zß ^ Tludenrauch in Berlin. 6293. Richter, E.» u. A. Jakob» Chpressenzweigr auf Gräber geliebter Ent schlafener. Eine Sammlg. v. Gesängen f. Begräbnisse ic. qu. 4. Geh. 1 D. Taucbniy in Leipzig. j 6294.0vUeet1vll ok bvllisti aulbors. llopvrisht eclit. Vol. 1027. xr 16 Oeü. ' ^ ^ luliLlti >Vitliin an Lee b^ 0. ^enliin. Walde in Löbau. 6295. Tcmmc, I. D. H.» gesammelte Criminal-Novcllen. Jllustrirte Wohls. Volksausg. 2—13. Lsg. gr. 4. ä 21/2 N/ Wallis in Thorn. 6296. Wohnungs-Anzeiger, allgemeiner, f. die Stadt Thorn. 1869. Hrsg. v. I. Majorowski. gr. 8. Geh. * U ,F Weber in Leipzig. 6297. Klcnlkc, H.» die Zähne, ihre Natur, Pflege, Erhaltung re. 8. Geh. * sh 6298. Laubes, H.» dramatische Werke. 6. Bd. Die Karlsschülcr. Schauspiel. 6. Ausl. 8. Geh. " 1 Wcbcr'lche Bucht,, in Stargark i. Pomm. 6299. Geiblcr, H. v.» Kochbuch. 8. In Comm. Geb. * 1 ». Rvhkcn'sche Bucht,, in Lübeck. 6291.l-uvflvrt/, Dü., Aclrian van Ostscle, sein heben u. seine Kunst, gr. 8. 6eb. * Ish ^ Weuglcr'S Nachfolger in Leipzig. 6300.^VeiIngs-6a1eu1a1ivii8-DnheHell, 32. 3. Aull. * * 12sh N-< gr. 4. 6ek. Nichtamtlicher Theil. Der Entwurf eines Gesetzes für den Norddeutschen Bund» betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst u. s. w. II.*) Unter der Rubrik II. Musikalische Kompositionen sind 5 Paragraphen (39—43.) aufgeführt, von denen 3 wörtlich, einer mit Ausnahme eines Zusatzes, der auch bei Musikalien die Bcnützungsweise des 8- 5. a und b (Citircn und Aufnahme in Saln»ielwcrkc)für erlaubt erklärt, mit den betreffenden Bestimmungen des Börscnvcreinsentwurfs (§. 36 — 39.) übereinstimmcn, einer endlich eine neue, principicll aber wenig erhebliche Bestimmung (be züglich des Bestellers) enthält. Die Melodie ist also auch in diesem Entwürfe nicht zum Mittel - und Schwerpunkte des Rechtes und Verbotes gemacht wor den: denn „cs gibt — wie die Motive S. 49 sagen — scbständige Benutzungen der Melodie, die einem rechtlichen Verbote zu unter werfen kein Grund vorliegt". Das Verhältnis; des hiernach adoptirlen Börscnvereinscntwurfes einerseits zu Len bisherigen Gesetzgebungen, anderseits zu dem Dundcsgcsetzentwurfe mag aus meinem Urheberrechte S. 190. f. entnommen werden. III. Werke der bildenden Künste. (§.44 — 55.) IV. Geographische, naturwissenschaftliche, architekto nische und ähnliche Abbildungen. (§. 56. u. 57.) V. Photographische Aufnahmen nach der Natur. (§58 — 62.) Die Regelung der brennenden Frage über den Schutz des soge nannten artistischen Eigenthums erfolgt in den 19 Paragraphen, die unter obigen drei Rubriken enthalten sind, nicht bloß in formell nichtiger und präciser Weise, sondern auch unter Wahrung ziemlicher ") I. S. Nr. 154. Selbständigkeit in materieller Beziehung. Letzterer Umstand nöthigt, zur Orientirung über den Inhalt zunächst die Grundgedanken her- auszuhebcn, und die Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen ge sondert folgen zu lassen. 1) Als geschützte Objecte erscheinen die Werke der bilden den Künste — zu denen nach den Motiven S.53 Werke der Baukunst nicht gehören, und von denen die auf öffentlichen Plätzen oder Straßen aufgestellten Werke ausgeschiedcn werden (§. 47. Ziff. 2). Außerdem sind geschützt die in Rubrik IV. herausgehobenen Zeich nungen und Abbildungen — gleichviel ob durch Zeichnung oder Plastik hergestellt (§. 56. vgl. mit Motiven S. 63) —; und die photographischen Aufnahmen nach der Natur, die der Entwurf nach Anordnung und Motiven nicht den Werken der bildenden Kunst bei gezählt wissen will (S. 64). 2) Dem Urheber solcher Objecte ist ganz allgemein das Recht zugeschrieben, dieselben ausschließlich nachzubilden. Verboten ist also nicht bloß die mechanische Vervielfältigung, ferner die eine mechanische Vervielfältigung vorbereitende und be zweckende künstlerische 'Nachbildung (vgl. über den Gegensatz den §. 26. des Bundcsgesctzentwurfes), sondern auch die Einzelcopie — letztere freilich unter Beifügung einer Ausnahme (§. 47. Ziff. 1). Unter dieses Verbot fällt ferner, wie ausdrücklich hervorgehoben wird, auch die Nachbildung mittelst anderen Verfahrens (§. 44. Ziff. 1), in anderer Kunstgattung (§. 44. Ziff. 2), an Jndustrie- crzeugnisscn (§. 45.). Nur die photographische Aufnahme nach der Natur ist gegen Nachbildung in anderer Kunstgattung d. h. durch ein Verfahren der plastischen Kunst nicht geschützt (§. 59. Ziff. 2). 3) Das Urheberrecht an den angeführten Objecten wird er worben nicht bloß durch Originalproduction, sondern auch durch rechtmäßige Nachbildung eines anderen Werkes verbildenden Kunst (§-48.) — ohne daß hierbei die Verschiedenheit des Kunstver--
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