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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.06.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.06.1869
- Sprache
- Deutsch
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136, 16. Juni. 1875 Nichtamtlicher Theil. Zeichnungen unter den Mitgliedern gedeckt und die Zusage der Be theiligung von Seiten der bedeutendsten Verlags-Institute und Ateliers sichern dem gewiß zeitgemäßen Unternehmen günstigen Fortgang. Die Auflagen derBerlinerZcitungcn im 2. Quartal 1869 ergeben (nach authentischen Mittheilungen) folgende Zahlen: Bank- und Handels-Zeitung 1784, Börsen-Couricr 769, Börscn-Zeitung 6744, Fremden- und Anzeige-Blatt 4493, Gerichts-Zeitung 17261, Preußische Handels-Zeitung 1273, Intelligenz-Blatt 6382, Kladde radatsch 32220, Montags-Zeitung 1001, National-Zeitung 8349, Norddeutsche Allgemeine Zeitung 5533, Post 7000, Neue Preußische (1°)Zeitung9491.Publicist 1682, Spcncr'schcZcitung4603, Staats bürger-Zeitung 19880, Tribüne 15298, Volkszeitung 21776, Vossi- sche Zeitung 13990, Wespen 16300, Zukunft 2186. Wcrhat Recht? — Ein Verleger hat mit seinem Autor kein bestimmtes Honorar festgesetzt, sondern Letzterer participirt an dem Gewinn der ab ge setzten Eremplare, nachdem dieHerstellungs- und Juscrtionskostcn gedeckt, und die Freiexemplare in Abzug gebracht sind. Der Verleger rechnet zu letzteren auch die bei Partiebczug an den Buchhandel gegebenen, während der Autor diese als „abgesetzte" Eremplare betrachtet, und zu den Freiexemplaren nur die an Nedac- tionen und an sonstige Personen, welche für die Verbreitung des Buches wirken können, gegebenen gerechnet wissen will. — Wer hat nun Recht? Zur Nachnhmung empfohlen. — Hr. CarlHoffmann in Stuttgart versendet soeben ein Circular an den Buchhandel be treffs einer Umgestaltung seines „Buches der Welt" und sagt am Ende des Circulares: „Schließlich erlaube ich mir noch die in der jetzigen Zeit für den Sortimcntshandel wichtige, wahrheitsgetreue Erklärung abzugeben: Ich liefere, den alten Geschäftsgrundsätzcn getreu, meinen Verlag stets, sei cs in Rechnung oder baar, nur an solche Firmen, welche in Schulz' Adreßbuch stehen, habe also weder mit Buchbindern, Expedienten, Buchhandlungsrcisenden noch Kolpor teuren re. irgendwelche Verbindung." —Gehet hin und thut desglei chen! möchten wir den Herren Verlegern zurufen, die gerade in dieser Hinsicht der prinzipiellen Prinziplosigkeit huldigen! Herr Wold. Türk in Dresden hat kürzlich an die sächsischen Juristen ein Circular versandt, worin er die 2. Auflage von „Sicbcnhaar u. Sicgmann's Kommentar" (Ladcnpr. 8 Thlr., netto 6 Thlr.) für 6 Thlr. 27 Ngr. offerirt! Es ist dies ein würdiges Seitcnstück zu seiner früheren Offerte, wo er Schreher's Codex (La- denpr. 11 Thlr. netto) sämmtlichcn Interessenten in ganz Sachsen für 9 Thlr. 20 NA anbot, und ein neuer Beleg der Art und Weise, wie der reiche Hr. Türk Sortimentsgcschäfte in Dresden und dem ganzen Landemacht. — Was sagt die Verlagshandlung, was der Sortiments- Handel Sachsens zu Hrn. Türk's Handlungsweise?! ^— Büch er sch Windel. — Unter dieser Aufschrift bringt das Berliner Fremdenblatt nachstehende Rüge: „Seit einigen Monaten tauchen in verschiedenen Berliner (wahrscheinlich auch provinziellen) Zeitungen gewisse buchhändlerische Annoncen von sogenannter »pi kanter Herrcnlcctüre« auf, die sich von ihren allerdings schon alten Vorläufern auf diesem Gebiete, zu denen besonders einige Hambur ger Firmen zählen, nur dadurch zu unterscheiden scheinen, daß sie auch nicht einmal eine Idee von dem bieten, was sie versprechen, also cs lediglich auf Täuschung von Personen abgesehen haben, -auf deren Discrction sie bei der Delicatesse der Angelegenheit sicher rechnen zu können meinen. — Zu den voraufgeführten gehört eine Görlitzer Firma (F. Vollmann), die in verschiedenen Berliner Zeitungen u. a. kürzlich die Annonce erließ: »Nur für Herren! 14 Wcrkchen mit 14 feinen Bildern, pikante Lectürc, womit sich Herren genußreiche Unterhaltung verschaffen können, versendet ge gen Francocinscndung von 1 Thlr. die F. Vollmann'sche Buch handlung in Görlitz u. s. w.« Diese 14 Merkchen (!), die nichts als 14 Lagen eines unbroschirten Buches sind, bestehen einfach in einem höchstunschuldigen Unterhaltungswerk, dcssenTitcl: »Durch Berg und Thal. Ein Familienbuch zur Unterhaltung in Feier stunden, herausgegeben und verlegt von T. Neumcister. Mit fein colorirten Bilderbcilagen.« Und diese, den Nuppiner Erzeugnissen ähnlichen Bilder sind denn in der Thal solche, die man jedem Kinde ohne Gefährdung seiner Sittlichkeit in die Hände geben darf. Weit entfernt, der Propagirung wirklich unmoralischer literarischer Erzeugnisse in irgend welcher Form das Wort reden zu wollen, kann man cs doch durchaus nicht statthaft und etwa als Strafe für die jenigen Personen, welche leichtgläubig genug sind, sich auf diesem Wege unter der Hand derartige Lcctüre zu verschaffen, verzeihlich oder gerechtfertigt finden, daß eine solche Täuschung des Publicums ungeahndet bleibe, und je mehr sie sich, bei dem Charakter der in Rede stehenden Sache, einer gesetzlichen Bestrafung entzieht, desto mehr scheint cs uns Pflicht der Presse, die Aufmerksamkeit des Pu blicums auf derartige Annoncen warnend hinzuleiten. Ein ähn licher Schwindel wird von einer Firma in Leipzig: O. Voigt, ge trieben, welche ganz ordinäre Bilder in Farbendruck, die in keiner Beziehung irgend welchen Werth haben, als »Nz-störss äs Uaris« für 1^ Thlr. ausbietet. Wir bewundern, daß die Leip ziger Polizei letztere Erzeugnisse des Centralplatzes des deutschen Buchhandels noch nicht confiscirt hat." Zu den so verdienstlichen Fachkatalogen von Hrn. Ad. Büch- ting ist soeben wieder ein neuer gekommen, die „Libliotbsea pbarmaesntiea oäsr Vsrnsieblliss aller »uk äsmOsbiste äer kllarmaois in äsu letzten 20 llabrsn 1849 —1868 irn äsutsvllsn Vnobbanäsl sisobisnsnsn Liiobsr unä ^sitssbrikksn etc. Nit einem auslulirliobsn 8aeIiroAi8tsr" (8. 81 8. kreis 10 k^r.). Die Büchting'schen bibliographischen Arbeiten zeichnen sich bekannt lich alle durch große Accuratesse und Sorgfalt aus und so darf auch der vorliegende Katalog, zumal durch denselben ein wirkliches Be- dürfniß seine Befriedigung findet, wieder der wohlwollenden Auf nahme des Buchhandels empfohlen werden. Veuer /ür VääioArap/ir'e unä /?r7är'ot/,e/-u>r'jre»§c/ia/>. Ilsr- ausASAsbsu von Or. ^s. kotsbolät. OalrrA. 1869. 8okt 6. Iniralt: blntbüIlunASn über Obristian Osssr. — 2ur Vsr- AlsieliunA äsr Lüelrsrlsxilea von örnnet unä Orässs. (kort- sotsunA.) — Ilsbsrsiobt äsr l^öniAsbsrAsr äonrnalistile im ^.pril 1869. Von bl. Llrauss. — 2ur Intsratur übsr äis 'koässstraks. — Vsrrsiobniss Osutsolisr 8elrulbibliotbslesn. (kortsstsunA.) — Intoratur unä LlisosIIsn. — ^.IlASmoins LiblivArapliis. Verbote. Die unterm 9.Dec. 1867 verfügte provisorische Beschlagnahme der Schrift: Die Weisen aus dem Morgenlande. Bremen 1868, C. Ed. Müller. ist in Folge des auf Grund gerichtlichen Vergleiches gestellten An trages der Parteien am 3. Juni vom Rath der Stadt Leipzig wieder aufgehoben worden. 268*
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