Wtatt MUHmMmViMaM Nr. 143. Leipzig, Freiiag den 22, Juni 1917. 84. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Stenographischer Bericht über die Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 6, Mai 1917, vormittags 10'/, Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Bereinsjahr 1916/17. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die RechllllNg 1916. 3. Bericht des Rechnnngs-Ausschusses über den Voranschlag 19l7. 4. Prüfung und Genehmigung des Vcrwaltimgsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle die Gründung einer Wirtschaftsstelle (Buchhandels- und Werbe amt) beschließen. 6. Anträge des Herrn PM NitslhUlllllll in Berlin und Genossen: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. Dem Z 5 Abs. 2 und 3 und dem A 7 der Verkaufsordnung solgende Fassung zu geben: 8 5 Absatz 2. Die von den Kreis- und Ortsvereinen für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet festgesetzten, vom Vorstand der Börsenvereins genehmigten und im Börsenblatte für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten Bestimmungen über die zulässigen Abzüge vom Ladenpreis (Skonto, Rabatt) sowie über Besorgungsgebühren bei Werken, die vom Verleger mit weniger als 30»/„ Rabatt geliefert werden, sind zu befolgen. A 5 Absatz 3. Es bleibt den Kreis» und Ortsvereinen Vorbehalten, für die Buchhändler ihres Bezirks verbindliche Vor schriften über den Verkaufspreis von Werken, die ohne Ladenpreis erschienen sind, sowie über Bestellgebühren bei Zeitschriften in ihre Verkaufsbestimmungen aufzunehmen. Z 7- Werke, die der Verleger mit einem geringeren Rabatt als 30"/„ vom Ladenpreis liefert, dürfen mit einem entsprechenden Aufschläge verkauft werden. II. Die Hauptversammlung billigt grundsätzlich von den Kreis- und Ortsvereinen zu beschließende Verkaufs- bestimmungen über den Verkehr mit dem Publikum, die nach 8 5 Absatz 2 der Verkaufsordnung (in der Fassung O. M. 1917) bei Werken, die vom Verleger mit weniger als 30"/„ Rabatt geliefert werden, eine entsprechende Besorgungsgebühr sestsetzen. 7. Anträge der Herren l)r. B. Lehlllllllll »nd Rvbllt MM Bietlilhll in Danzig und Genossen zu den Satzungen des Börsenvereins: 8 6 lautet künftig: Die Mitglieder des Börsenvereins sind verpflichtet, an jeden wirklichen Buchhändler, welcher seinen Ver pflichtungen gegen den Verleger, sowie den Pflichten gegen seinen Stand nachkommt, ihren Verlag entweder selbst oder durch ihren Kommissionär unter den regulären Bedingungen und rechtzeitig zu liefern. 709