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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.05.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 26.05.1869
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18690526
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1869
- Monat1869-05
- Tag1869-05-26
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.K? 118, 26. Mai. Vermischte Anzeigen. 1637 f153I3.j In einem lebhaften SortimentSgeschästc Unter oen Luiden in Berlin wird zum 1. Juli eine Stelle frei, die zunächst mit einem Volontär besetzt werden soll, der, wenn er sich tüchtig zeigt, zürn I. Oktober mit Gehalt als Gehilfe engagirt werden soll. Erforderlich ist einige Kenntnis! oer französischen Sprache, ein sauberes, zuverlässiges, rasches Arbeiten, Kleist und Pünktlichkeit. Er wünscht ist einige Nebung im Katalogisier». Gef. Offerten mit Zeugnissen unter 6,-K. stp 17. zu richten an Herrn Hermann Frr-rS in Leipzig. f153l4.I Kür meine Buchhandlung suche ich zur» sofortigen Arrtrilt einen tüchtigen Gehilfen. Einige Kenntnist der russischen Sprache ist er wünscht. Die weiteren Bedingungen wird Herr Franz Wagner in Leipzig mitzuthcilen die Güte habe». Tiflis. G. Bacrciistamm. f153I5.j Zum 15. Juli suche ich für mein Ge schäft einen gut empfohlenen Gehilfen. Offerten mit Photographie erbitte direct. Neubrandenburg. A. Krüger. fl53l6.j In einer schönen Stadt in der Rhein- gcgcnd ist in einer Sortirncntsbuchhandlung eine CommiSstellc sofort zu besetzen. Gutes Salär von Anfang an, und auch noch Zulage bei cr- w..>.->er Befähigung für den Posten. Gefällige Osft..cn sub 8. al. A 21. durch Hrn. G. Brauns in Leipzig. Gesuchte Stellen. f15317Z Ein Buchhandlungsgehilfe, 27 Jahre alt, 11 Jahre im Buchhandel, darunter 8 un unterbrochen im Verlage thätig. sucht zum ersten Juli evcnt. auch später eine seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende dauernde Stel lung in einer größeren Berlagshandlung. Derftlbe ist in allen Zweigen des Berlages wohl erfahren und stehen ihm die besten Empsehlungen zur Seite. Auch wäre derselbe befähigt, die Ne- dactiou eines Localblattes zu übernehmen. Ges. Offerten nimmt die Erped. d. Bl. unter der Chiffre äl. N. 27. entgegen. j 15318.) Isin junger älzn», 8elnveirer, rveleber neil 6 chibren im Ilucblianilel tlüllig ist, tlieils in der 8elnveir, tliei>8 in Italien, suelil eine passeneie 8telle. Derselbe ist eler kran/.ösi sclien, ilalieniscben u»ä engliseken 8pracbe inäciilig unil be.sitrl <>ie günstigsten üeugnisse. Osivrlen unter tlkist're k. I!. bekörllert Herr 6. l?r. k'Ieiseker in beiprig. j15319.) Ein junger Mann von 19 Jahren, welcher ein Gymnasium von Secunda aus ver liest, um als Avantageur in der Armee zu dienen, wegen Gesundheitsrücksichten aber seinen Abschied nehmen mußte, wünscht Buchhändler zu werden und sucht eine Stellung als Lehrling. Geneigte Offerten gelangen durch Vermitte lung deS Herrn I. G. Mittler in Leipzig an seine Adresse. Vermischte Anzeigen. f15320.) llm Offerten von Restauflagcn gedie gener Belletristik, Volks- und Jugcndschriften :c. ersucht M. Tangers Sort. u. Antiquariat in Cöln. Sechsundkreißigster Jahrgang. Mryer's Lexikon betreffend. LL' Für jeden Buchhändler wissens- lvcrth! sl5321.j Das Bibliogr. Institut in Hildburg hausen der Frau Minna Meyer hat in No. 77 d. Bl. meine früheren Interpellationen in einer Art beantwortet, die mich zwingt, alle 4 Punkte nochmals in das klare Licht zu stellen. Zu 1. wird jeder Buchhändler wissen, daß das Institut bei Herausgabe des Ler. versprochen hat, alle Heste, so über 300 erscheinen soll ten, gratis zu liefern. Nun sind vom Ler. in fortlaufender Numerirung 326 Lieferungen erschienen, oie sich das Inst, alle hat bezahlen lassen. Wenn das Institut sagt, das Hauptwerk be stehe nur aus 15 Bänden oder 303 Ligen., die übrigen bilden den Registerband, so enlgegne ich, daß der Registerband eben auch zum Hauptwerk gehört, ein integrircnber Theil desselben ist; liefert doch das Inst, selbst den eclatantesten Be weis, daß meine Ansicht richtig war und ist, weil es jetzt dieses Register jedem der 15 Bände beigibt und in Versandt bringt. Wenn das Institut ferner sagt: ,,cs habe Jedem, der die überschüssigen 3 Hefte geschenkt haben wollte, diese uuberechnel gesandt, so behaupte ich dagegen, daß cs zu einer Berech nung gar kein Recht hatte, weil alle über 300 erschienenen Lieferungen gratis an das Publicum zu liefern waren. Was einem Anderen gehört, kann man nicht verschenken und da sich das Inst, widerrechtlich die über 300 erschienenen Liefrgn. hat bezahlen lassen, so ist cs wortbrüchig geworden. Wenn das Inst, die Kühnheit hatte, meine Angaben in Nr. 35 d. Bl. als ,,unwahr" zu bezeichnen, so wird ihm diesmal hiezu wohl die Lust vergehen. Zu 2. behaupte ich: daß alle Lieferungen, die vom Verleger an den Sortimenter während des Erscheinens eines Werkes nach und nach ge sendet werden, die Conlinuaiion, und wenn sie für feste Rechnung gelten, die feste Continuation bilden. Ein Unterschied zwischen Continuation in feste Rechnung und „feste Contiunalion" ist mir nicht bekannt. In dem Buche von Schür mann: „Die Usancen d. Buchhandels" kommt keine Stelle vor, die zwischen Contin. und „feste Contin." einen Unterschied machen würde. Hätte das Inst, vrdentl. Contin -Listen geführt, so würde es die Contin. eines jeden Sortimenters pr. Monat gekannt haben und in dieser Frage im Klaren sein. Bor Schluß des Werkes am 17. Aug. 1867 ging von mir an das Institut direct p. Post folgender Bcstellbries ab: Brünn, den 17. Aug. >867. „Bon M. Couv.-Lex. erbitte ich mir nach- verzeichnete Hefte in der angegebenen Anzahl u. zw. wollen Sie die Sendung direct p. Last train an mich erpediren: (nun folgen die verl. Hefte verzeichnet, die eine Sendg. im Werthe von 411 ch 18 N^ netto ansmachten) jetzt also 200 Ermpl. XV. 15. 16. n. Folge zur Fortsetzung. Bei dem Umstande, daß ich bis zum VII. Band schon weit über 200 Erpl. hinaus ge braucht habe, darf ich hoffen, zu obiger Be stellung noch weitere Aufträge ertheilen zu können; vorläufig bitte ich indeß um obige Bestellung, sowie dann wie erwähnt 200 Erpl. pr. Cont. zu erpediren. Hochachtungsvoll ergebenst Fr. Karafiat." Unterm 21. Aug. 1867, also 3 Tage später, ervedirle mir das Inst, die verlangten Lieferungen, ohne dagegen zu prolestircn, daß meine Conti nuation nun volle 200 Erpl. betrage. Gibt es denn einen einzigen Buchhändler, der zur Seite des Institutes steht und bezweifelt, daß ich eine feste Contin. von 200 Erpl. begehrte und auch bezog und also auch ein Recht er rungen habe, die Prämie für 200 Erpl., also 2 X 400 — 800 ^ zu beanspruchen? Zu Nr. 3. Nachdem das Inst, selbst sagt, daß cs mich für abgesetztc 200 Erpl. nur mit 150 ^ abspeisen wollte, weil ich zu mehr nicht berechtigt sei, so kann ich die Gutschrift von 400 nicht dem Willen und dem Rcchtsgefühle des Just., sondern bloß meiner Haltung zuschreiben. Uebrigens liegen niir Briefe von College» vor, denen das Inst, ebenfalls für abgesetzte 100 Erpl. weniger als 400 ch zahlen wollte?, sich später dazu aber dennoch verstehen mußte, wollte es nicht mit allen Prozesse führen. Alle diese Gutschriften geschahen unter der Clausel: ,,cS geschehen selbe nicht, weil die betreffenden Sortimenter darauf ein Neckt zu haben glau ben, sondern nur in Berücksichtigung der sonst thäligen Verwendung für seinen Verlag"!! Diese Gutschriften au die College» geschahen also nicht aus freiem Willen, aus der Rcchts- continuität, sondern durch die Nothwendigkeit, „durch Zwang" der Umstände. Mcrkwürdiger Weise hat das Inst, an verschiedene College« die Prämien nicht bald nach Schluß des 15. Ban des, sondern ans Versehen erst ein Jahr- später vergütet! Ist dieö auch „unwahr"? Zu 4. Wenn das Inst, sich im Rechte ge fühlt hätte, so würde es mir nach dessen ausge sprochener Ansicht nicht mehr als 150 gutge bracht haben, so aber hielt eS sich doch nicht für so recht sicher und begann mit mir zu handeln; früher 400 dann 600 ch, weil diese Summen doch weniger als 800 ^ sind; ferner sollten diese 600 unter der Bedingung gewährt werden, wenn ich bei Absatz eines 3. Hunderts auf die Vergütung der versprochenen Prämie verzichte. Warum hat denn das Institut diese Be dingung nothwendig? — Wegen dcrConsequenzen! Eine Vergleichssnmme von 600 ^ habe ich auch deshalb von der Hand gewiesen, weil ich nur das beanspruchen und nehmen mag, was mir rechtlich zukommt. Das Gesetz oder ein Schiedsgericht von College» soll entscheiden, ob ich im Rechte bin oder nicht. Brünn 21. Mai 1869. Fr. Karafiat. äVn <lie üerren Verleger von popu lären luekerunASwerken uncl Lolportu^eortllieln. f15322.j — L. k. Xöbler in beiprig ersuobt eile ketr. Lerren Verleger, ilim Ilelt l. von Diekerungs- rverßen in lOkseber Xnrabl bsbuks bester Vervveneiuug einrusensten. f15323.j — g kvorß — Verlags- unä Oommissioos-LueDkankllunH in Lasel ernpLeblt sieb rur LesorAUNA 6er in äer tranrösiseben LobweiL ersclisinenäev II- tsratnr. 233
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