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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1846
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1846
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18460811
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1846.) 873 Mcscr in Dresden. Zurklrsrdt, 8-, Op. 44. 4,opon8 et ?1eoe8 de Oonvev8Ltivn ö 1'ii8Sz;s des jeunes eomme»psn8 p. ?5te. Ook. 3. 15 K^. Op. 57. 1.88 prsmlsi-8 Sueee8 ou ?ldcs8 Iseiles 5 I'Ossge d«8 DIöve8 p. kkte. dlo. 4. 1«8 Düstre 618 Lxmvn. 7H!> K^f. §lo. 5. Souvenir <Ie I'Opers Sti-sdells. 7fiz — — Op. 60. 1rvl8 6unts5ile8 p. ?1te. I4o. I. Lameneo. 7HZ dl-f. dio. 2. Notturno. 7Hz iVu. 3. /tv« IVIsris. 7'/» KrueiiL, W". i Andante und 6 lVIlir8el>« für Hsrmonie-IVIuLilc. 2 ,/>. Lummer, H, Op. 89. H.eminl8een8e8 s / . So^uiert. elve lVInrin, 1.L Serenade, p. Veils, et ?fte. 20 14^. I-Lsekk, 6., iVIdlodie p. Oor ou Veil«, uv. I'lts. 12hg IiortmNA, S.. , 0. 6. He>88i^er und 6. I-usselilr, lmprovisutionen. 3 I-ieder 1. 1 8t. mit ?5te. 15 74^. I-ubomirski, I'ürst Ousimir, Op 9. Proi8 1VIo2urIcL8 p. Ute. 10 Op. 10. 1roi8 !VI»2urIcs8 p. ?5ts. 10 Xovalcowslri, 1., Op. 20. Impromptu sn ß'orme de Vs>80 p.?kte. 15 N/. LummlunA beliebter kuII-ILnre 1. ?kte. Ko. 15. Orumpumpuli pollcu von 1b Llt-. 5 K^f. Ko. 16. 6ruk 1-uxemburg-kollcu v. 1b Ltts. Nichtamtli 5 Kj,f. Ko. 17. 1.8v!nu8 - Pollen von 6. Lunro. 5 K-/f' Ko. 18. VVeinlsub - Polles v. 6. Hunse. 5 lV^. Ko. 19. Strsdella - Ousdrills von 6. /lunse. 7Hz 74^. 74o. 20. Ketzins - Oslop von 6. Hun-e. 5 K-f. dlo. 21. Kl^iuin- Oslop von 6. Hunse. 5 K>^. Ko. 22. ^bd - ei - Luder - 6s- lop von <7. oon ^esc/iau. 5 K^. Ko. 23. blilituir - 6slop von 6. Il'unse. 5 Ko. 24. e0pen8sntzer-6slop V. 6. Ulei/er. 7Hz b<o. 25. Klevnoren-Polles V. 6. nieder. 7Hz ldl^. ibl». 26. 8trudsIIu-Lr»nesi8e von 6. ülei/er. 10 b.^. Ko. 27. l.orpnel- ten-polles v. 6. Ale^er. 5 Lokubsrt, p., Ks pn uv re. inere. Komsncs. Kouv. Kdlt. 7hg ldl^f. Voller, Vsleris, P«n8de8 mU8iesle8. 74o. 7. Osdiebt von 6er5e1: „b'nbr vvokl suf immerdnr," 1. eine 8t. m. plte. 5 K-/f. Ko. 8. Oediebt v. ILol/7: „Oute blnckt," 5. eine Stimm« m. plte. 5 K^f. Nagel in Hannover- Hcpxsl, 6., Op. 7. Nüblsnlleder v. 1. 7V. Kogl k. 8opr. od. lenor m. plte. 17^ Idl-l- Klnrsln Idlo 1—3. s 5 lV-5 Ko. 4. 10 K-f. HIli88en, 6. IV., Oebet u. Kölners NU8 !VIo8e8 von Kossl'nr 6 ?1te. okne Worts übertrugen. 10 cher Th eil. Bringt der Preußisch - Englische Vertrag über internationales Verlags-Recht sür Deutschland Vortheil oder Nachtheil? Herr Heinr. Erhard hat in Nr. 65 d. Bl. den preu ßisch-englischen Vertrag über internationales Verlagsrecht einer Be leuchtung unterzogen, für die ihm der gesammte deutsche Buchhandel nur dankbar sein kann. Leider ist es in Deutschland immer noch nicht gebräuchlich, solche in das innerste Leben eines Industriezweiges eingreifende Verfügungen zuvor freier öffentlicher Discussion zu unterstellen, oder wenigstens die einheimischen Notabilitaten des betreffenden Gewerbes über alle De tails zu Rathe zu ziehen. Wir zweifeln keinen Augenblick, wenn dieß vor Abschluß des vorliegenden Vertrages geschehen wäre, so würde die ebengedachte Auseinandersetzung Veranlassung gegeben haben, man che Bestimmung desselben anders, manchen Ausdruck deutlicher zu stel len, und der deutsche Buchhandel würde mancher Unsicherheit oder un- nöthigen Vexation enthoben worden sein. Ob aber durch eine solche Vorberathung der Geist des Vertrages ein anderer hatte werden können, ob, um die Ausdrücke des Herrn Er hard zu gebrauchen, „dis Einräumungen zum Vortheil Englands einerseits, die Nachtheile Preußens andrerseits" minder entschieden aus gefallen wären, das können wir nicht umhin zu bezweifeln, wie wir denn über den Vertrag selbst und seine Folgen von Herrn Erhard's Ansicht durchaus abweichen. Wir sind der Meinung, daß wenn ein mal über internationales Verlagsrecht vertragen werden soll, nicht zweckmäßiger begonnen werden kann, als mit England, und daß bei einem Vertrage mit England unter den vorliegenden Verhältnissen die Ausgleichung gegenseitigen Vortheils und Nachtheils kaum billiger er reicht werden konnte, als geschehen ist. Es möge uns gestattet sein, dieß in so kurzen Worten zu begründen, als bei einem Gegenstände sol cher Art möglich ist. Ueber das Hauptprincip, d. h. darüber, „daß internationale Ver lagsrechts wünschenswerth und eine nothwendige Ergänzung des bisher aus Deutschland beschrankten Verlagsrechtes seien," erklärt sich Herr Erhard mit uns einverstanden, und wir können deshalb die undank bare Mühe ersparen, alle Gründe, welche gegen den Nachdruck über haupt schon tausendmal vorgebracht worden sind, hier noch einmal zu wiederholen. Die öffentliche Meinung ist hierin offenbar in raschem Fortschritte begriffen. Wenn vor 10 — 20 Jahren noch Meinungs verschiedenheit unter Gebildeten bestehen konnte, ob es wirklich straf barer Eingriff in fremdes Eigenthum sei, wenn der Württemberger dem Preußen, der Oesterreicher dem Sachsen seine Verlagswerke nach druckt, so werden jetzt allenthalben starke Zweifel darüber laut, ob es ganz in Ordnung gehe, wenn der Deutsche dem Engländer, der Belgier dem Franzosen gegenüber sich ähnliche Freiheiten erlaubt. Ja noch mehr, die Praxis ist auch hier wie so oft der Theorie vorange schritten: wenn Herr Tauchnitz bei englischen, Herr Ko llma nnbei französischen Verlegern oder Autoren Erlaubniß zum Wiederabdruck ihrer Werke nachsucht, wenn Herr Baudry in Paris erkaufte Te- t o t'sche Stereotypen unbenutzt läßt, und deutsche Classiker partienweise von uns bezieht, was ist dieß anders als praktische Anerkennung und Uebung eines internationalen Verlagsrechtes? Es kann nicht weitere 10—20 Jahre dauern, so wird der natür liche in die Brust jedes Ehrenmannes gepflanzte Begriff: daß rechtlich erworbenes Eigenthum Schutz verdient, der Besitzer sei wer und wo er wolle, seine folgerichtige Anwendung auf allen Nachdruck finden. Man wird sich schämen und es wird gesetzlich verboten sein, an dem Franzo sen oder Engländer zu thun, was man dem deutschen Landsmanne ge genüber langst als Unrecht anerkennt, und der Nachdruck wird gleich dem Strand- und Faustrecht, dem Seeraub und Sklavenhandel, zu den barbarischen Ueberbleibseln einer rohen Zeit gerechnet werden, von denen sich die Menschheit nicht frühe und nicht ernstlich genug befreien kann. Nicht darum also tadelt Herr Erhard die preußische Regierung, daß sie überhaupt einen Vertrag über internationales Verlagsrecht mit England geschlossen, sondern allein wegen einzelner Bestimmungen des selben, „weil die Einräumungen zum Vortheil Englands, die Nachtheile für Preußen zu groß seien >" wenn wir Herrn Erhard richtig verstehen, so fassen sich diese Anschuldigungen in folgende vier Punkte zusammen : 1) Ist die Verbreitung englischer Literatur in Deutschland viel größer, als die der deutschen in England; in gleichem Verhältnisse fand bisher der gegenseitigeNachdruck Statt, und wenn dieser verboten wird, so erwächst offenbar sür England Vortheil, für Deutschland Schaden. 2) Als Ersatz für dieses ungünstige Verhältniß in der Hauptsache hätte man wenigstens in Nebensachen ein oder das andere Zugeständnis;, allerwenigstens volle Gegenseitigkeit, für Preußen erwarten sollen, aber selbst die Gegenseitigkeit wird aufgegeben, sobald Englands Vortheil eine Ausnahme heischt. 3) Sind die Gerichts- und Advokaten-Kosten in England größer, die Processe folglich schwieriger. 4) Werden auch Werke der schönen Künste geschützt, wodurch mög licherweise selbst die Nachbildung von Stahlstichen, Holzschnitten zu
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