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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1869
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1869-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1869
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- Deutsch
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105, 10. Mai. Nichtamtlicher Theil. 1451 1b. ^pnl. Verlag von 2. Svkott's LöKllS in vckLini c«r»«r: 14180. Kellerei-, K-, Op. 243. Vieille ekanson du ssune tsmps. Illölodie. Iranserite el variöe pour piano. 54 kr. 81. — Op. 244.ärmc»nia. Illelodie. Irsnserile pour piano. 1 ll. 82. — Op. 250. ka pöriobole. Kantaisie de Salon pourpiano. 1 ll. 83. Kellerer, K., el »nrand, lllaieke solenelle pour piano el Orgue-Köl. I ll. 30 kr. 84. kvonard, II., 4irs bokömiens et styriens. Kantsisie de salon vour Violon avee piano. l ll. 30 kr. 85. Kux, rr.. ^ve Claris von 8ciiubert, kür grosses Orchester. Partitur 54 kr. 86. ölerkel, 6., Op. 47. 36 kurre und leiolile prüludien für die Orgel. 45 kr. 15. Xpril. Verlag von 8. Svkotl'» Säkuv in mreinr c - rn - r: 14187. illerkel, 6., Op. 48. 25 leiolile und kurre Oliorslvorspiele. 45 kr. 88. öluneinger, Kd., 5 8eliilflieder von kenau kür äläonerquar- lsll. 1 ll. 12 kr. 80. Itakk, 1., Valse-Impromptu ä In lyrolienoe pour piano. 54 kr. 90. Itavina. 0., Op. 68. üaeclisnale. öloreeau de genrs. 1 l>. 91. IVallerstein. Op. 208. Polonaise svwpatli.27 kr. 92. — Op. 209. kes Virtuoses. ?olke pour piano. 27 kr. 93. — Oo. 210. ka 8oliluds. Varsovienne pour piano. 27 kr. 94. VVientl. 6., Op. 75. 6 pelils Korceaux de salon pour Violon aveo piano. Ko. 1. Don Oarlos. Ko. 2. k'AIri- eaine. ii 1 st. 21 kr. Nichtamtlicher Theil. Das geistige Eigenthum mit Bezug auf Zeitungen nnd Zeitschriften. Leipzig, 30. April. Beim vorjährigen Deutschen Journa- listentagc stand, wie seiner Zeit berichtet, ein Referat über das gei stige Eigenthum bei Zeitungen und Zeitschriften mit auf der Tages ordnung, ward aber auf den Wunsch des Referenten selbst, Professor Biedermann, davon abgesetzt, weil zu einer gründlichen Durch brechung der so schwierigen Frage die noch übrige Zeit zu kurz erschien. Damals sah man nicht voraus, daß die Frage des geistigen Eigcnthums im Allgemeinen schon so bald im Wege der Bundesgesctz- gcbung einer Regelung entgegcngeführt werden sollte. Man begnügte sich daher, zu beschließen, daß das Referat gedruckt vor dem nächste» Journalistcntage den Mitgliedern mitgetheilt werde, damit auf Grund desselben eine um so besser vorbereitete Verhandlung überdas Thema stattfindcn könne. Inzwischen ward schon einige Monate später dem Bundesrathe ein Gesetzentwurf über das geistige Eigenthum vorgelegt; zugleich verlautete, daß der Bundcsrath Sachverständige aus Len Reihen der Schriftsteller hören wolle. Unter diesen Umständen ließ der Aus schuß des Journalistentags den Druck des Referats beschleunigen und gab dasselbe als besonderes Schriftchen *) seinem Geschäftsberichte über den vorjährigen Journalistcntag bei. Die Erledigung des betreffenden Gesetzentwurfs scheint inzwi schen doch so rasch nicht vor sich gehen zu sollen, wie es anfangs schien; ja cs heißt, derselbe werde bei dem jetzt versammelten Reichstage gar nicht zur Vorlage kommen. Wenn dem so wäre, würde der Deutsche Journalistentag die Füglichkeit gewinnen, in seiner nächsten Plenar versammlung auf die Frage zurückzukommen und dieselbe ausführlich zu erörtern. Jedenfalls dürste cs nicht ohne Interesse sein, von dem Inhalt und den Zielpunkten des Referats eine kurze Uebersicht und damit vielleicht den Anstoß zu weiterer Durchsprechung der so wichtigen Frage in der Tagespresse zu geben. Schon auf der Versammlung in Eisenach 1864 hatte der Deutsche Journali>tentag über das literarische Eigenthum in Zeitungen und Zeitschriften berathen. Damals lag der Entwurf eines Bundesgc- sctzcs über den Nachdruck — noch von dem seligen Bundestage — vor. Der Journalistentag hatte sich damals einverstanden erklärt mit dem §. 4. dieses Bundesgesetzentwurfs, wonach der Abdruck von „einzelnen" Leit- und Correspondenzartikeln aus einer Zeitung in einer andern nicht als Nachdruck behandelt werden sollte, sobald nur ) „Das geistige Eigenthum mit Bezug aus Zeitungen und Zeitschrif ten. Ein Referat für den dritten Deutschen Journalistentag von l)r. Karl Biedermann" (Berlin, Franz Duuckcr). die Quelle, und zwar deutlich, angegeben würde; er hatte jedoch den Zusatz gewünscht: Jeder Redaction steht frei, für irgendeinen bestimmten Artikel ihres Blattes den Abdruck in anderen Zeitungen zu untersagen. Inzwischen kam die Frage auch noch in andern, berufsvcrwand- ten Kreisen zur Verhandlung. Der Deutsche Schriftstellertag in seiner Versammlung zu Leipzig im Jahre 1867 sprach sich dahin aus, daß auf eine ein heitliche Nachdrucksgesetzgebung hinzuwirken, daß der Abdruck auch von einzelnen literarischen Erzeugnissen in Zeitschriften (Romanen, Novellen, Gedichten rc.) in andern Zeitschriften als Nachdruck zu be handeln, endlich daß durch Zuziehung von Sachverständigen jedesmal dafür eine den Honoraransprüchen des Verfassers sowie der Größe der Auflage des nachdruckendcn Blattes entsprechende.Entschädigung fest zustellen sei. Das Referat für den Deutschen Journalistentag enthält mit Be» zug hierauf den Antrag: Der Deutsche Journalistcntag wolle sich in Bezug auf alle nichttages- politischcn Zeitschriften einfach den vom Deutschen Schriftstellertage im Jahre 1867 kundgegebenen Ansichten anschließen. Ebendasselbe, sagt das Referat, habe zu gelten von den selb ständigen wissenschaftlichen oder belletristischen Aufsätzen in den Feuil letons der politischen Blätter. Für diese würde indeß, da sie in der Regel nicht den einzigen, oft nicht einmal den Hauptinhalt der Feuil letons bilden, die Bestimmung ausreichen, daß jeder Rcdaction frei stehe, den Wiederabdruck solcher Artikel in andern Blättern durch eine hinzugefügtc besondere Bemerkung zu untersagen, wie dies schon jetzt Brauch sei. Uebcrgehend auf den tagespolitischen Theil der Zeitungen, sagt das Referat mit Bezug auf den literarischen Nachdruck in diesem Theile: Zwei wichtige Thatsachen springen hier sofort ins Auge: die eine, daß eine ganze Menge von Blättern nicht etwa bloß — wie cs im Bun desgesetzentwurf vorsichtig beschränkend hieß — „einzelne" Leit- und Corre- spondenzartikcl aus andern Blättern abdrucken, sondern ihren ganzen poli tischen Inhalt jahraus jahrein auf diese Weise aus zweiter Hand beziehen, folglich mühe- und kostenlos (bis auf die paar Thalcr des Abonnements für die Blätter, die sie ausbeuten) sich versorgen; die andere, daß den Blättern, welche große Mühe und oft sehr bedeutende Kosten aufwenden, um einen selbständigen und gediegenen Inhalt an Leitartikeln, Original correspondenzen, telegraphischen Depeschen rc. zu beschaffen, durch solche Nach drucksblätter der materielle Lohn ihrer Anstrengungen und die Mittel zu deren Fortsetzung wesentlich geschmälert werden, indem diese letzter» Blätter dem Publicum für einen viel billiger» Preis (weil sie selbst wenig Kosten haben) einen oft verhältnißmäßig ziemlich bedeutenden Theil desselben In halts bieten, welchen die Leser der größer» Blätter theuer bezahlen müssen. Vom rechtlichen und moralischen Standpunkte aus betrachtet ist es nun offenbar eine Ungerechtigkeit, wen» dem Einen die Früchte seiner Arbeit, seiner Auslagen und seines Risicos geschmälert werden, und wenn 206*
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