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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.11.1849
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- Erscheinungsdatum
- 23.11.1849
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- Deutsch
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1279 1849.^ doch keinem Verleger von Tact in den Sinn kommen, seinen Verlag durch sogenannte schwere Bücher zu bereichern; es sind das nämlich solche, welche nach vielen Jahren noch mitunter verlangt werden, die das Capital nie wieder, und höchstens kärgliche Zinsen bringen. Wir Kursen nicht weit nach Beispielen greifen. Preisherabsetzungen, Ver käufe ganzer Auflagen u. s. w. sprechen deutlich genug für unsere Be hauptung. Abgesehen aber von den Motiven, unter welchen Buchhändler verlegen, so ist auch oft die Unthätigkcit im Verschleiß schuld, daß sie mit ihrem Verlag nichts machen- Wer jetzt Jnsertionsgebüh- ren scheut, nicht jedes einzelne Buch seines Verlags fortwährend im Auge behält und jedes ehrenhafte Mittel, welches den Absatz befördern kann, benutzt, der wird keine Freude an seinem Verlage erleben. Eine nicht unwesentliche Ursache am Bankerott des Verlegers ist ferner die Unzulänglichkeit selbstständigen Urlhei ls bei Prüfung eingehender Manuskripte. Literaten tragen ihre Manu skripte an, und insbesondere jüngere Buchhändler fühlen sich durch Anträge von einigermaßen bekannten Schriftstellern leicht geneigt, auf diese einzugehen, ohne Männer vom Fach um ein Uctheil begrüßt oder sich selbst ein solches über die Arbeit gebildet zu haben. Findet der Verleger bei dem von einem Schriftsteller zuerst übernommenen Werke nur einigermaßen seine Rechnung, so ist er, selbst bei gestei gertem Honorar, noch leichter zur Uebcrnahmc geneigt und zahlt wohl auch in der Hoffnung, sich einen zweiten Schiller, Göthe u. s. w. zu erziehen, ein hohes Honorar. Findet das Buch aber nun nicht den gewünschten Beifall, und kommen solche und ähnlicheFällc aus Man gel an selbstständigem Urtheil öfters vor, so ist die gemachte Erfah rung nur eine ungenügende Entschädigung für den pecuniäcen Verlust. Auch in der Täuschung, die sich Autoren erlauben, liegt ein Grund zum Ruin des Buchhändlers. Der Name eines ge achteten Schriftstellers soll doch billigsrweise dem Buchhändler bei sei nen Unternehmungen einigen Anhalt bieten; ist nun aber die Arbeit weder in Hinsicht auf den gewählten Stoff, noch in der Ausführung eine tüchtige, dann kann der Buchhändler nur Geld verlieren. Zu weilen täuschen auch Autoren durch Ueberredung, Versprechungen ver schiedener Art u. dergl. m. N. G. Corrcspoudciiz nuS Wien. Es ist noch nicht lange her, daß in den Spalten dieser Blätter von den Herren Verlegern so mancher Pfeil auf die armen Sortimen ter abgedrückt, daß über den bei Weitem überwiegenden Theil der letz teren, welchen die Zeitverhältnisse an der sonst prompten Erfüllung seiner Verbindlichkeiten verhindert hakten, — häufig als böswillige Schuldner der Stab gebrochen wurde, indem die Herren Angreifer nie versäumten, die Opfer, welche sie gebracht, ins schönste Licht zu stellen; es sind erst wenige Wochen verflossen, daß die letzten Besuche jener Herren Collegen, welche mit freundlicher Miene gekommen sind, ihre „kleinen Saldi's" einzukassiren, uns verlassen haben: und doch haben eben jetzt die österreichischen resp. Wiener Sortimenter nicht nur Ur sache, sondern die Berechtigung und Pflicht, gegen einige Herren Ver leger von Schulbüchern bittere Klage zu führen. — Der Sachverhalt ist folgender: Bei der nun einzuführenden Reorganisation des Schulwesens in ganz Oesterreich mußten natürlich auch die alten, eigens und nur für Oesterreich zusammengestoppelten, Lehrbücher von dem Schauplatze ver schwinden, und andere, zum Unterrichte wirklich brauchbare, an ihre Stelle treten. Als sich nun das hohe k. k. Unterrichts-Ministerium für be stimmte, im außeröstecreichischen Deutschland erschienene, Werke ent schieden hatte, hegte dasselbe zugleich die Absicht, ein dem bayerischen Central-Schulbücher-Verlage ähnliches Institut in's Leben zu rufen, und sandte zu diesem Behufs eigens einen Bevollmächtigten an die be treffenden Verleger, um sich mit ihnen über das Nöthige ins Einverneh men zu setzen. Der Sage nach haben sich auch alle jene Herren Verle ger bereit erklärt, diesem zu creirenden Institute ihre für die k. k. öster reichischen Staaten eingeführten Lehrbücher, unter sehr günstigen Be dingnissen ü condition zu geben, während die Wiener Collegen das Vergnügen haben, nach dreiwöchentlichem peinlichen Warten (da die eingeführten Lehrbücher erst bekannt gegeben wurden, als die Schüler ihrer beinahe schon bedurften) ihre Bestellzettel mitBemerkungen, wie: „wird nur fest gegeben"—^„können wir nur gegen baar erpediren" — zurück gewiesen zu sehen. Das also wäre die gerühmte Collegialiläl, die freundliche Unter stützung, welche die Herren Verleger den Sortimentsbuchhändlern, in Zeiten wie die jetzigen, wo obnehin so viel als keine Geschäfte zu ma chen sind, — angedeihcn lassen! — Doch halt— zwei verehrte Gescbäftsgenossen müssen wir nennen, die auch diesmal eine rühmliche Ausnahme gemacht, und wie immer ihren edlen Sinn für Recht und Billigkeit bewährt haben, — es sind die Herren Westermann in Braunschweig und Bädeker in Coblenz. Der erste dieser ehrenwerthen Herren Collegen soll bei dem er wähnten, auch ihm gemachten Vorschläge, erwiedert haben, es sei ihm von einer solchen neu erricbteten Schulbuchhandlung in Wien noch kein Circulaic zugekommen; sobald dieß der Fall sei, werde er ihr das Bestellte wie allen übrigen Handlungen zugehen lassen, — und expe- dirt das aus seinem Verlage eingeführte Buch: „Kapp Leitfaden" nach wie vor ä Londition. Eben so hat auch Herr Bädeker dem Vor schläge des Ministeriums entschieden ablehnend geantwortet. Wir lasten hier die Thatsachen sprechen, und enthalten uns allen weiteren Tadels oder Lobes über jede dieser beiden Handlungsweisen; sie selbst sprechen am besten für ihre Träger — und daß die eine, den Wiener Sortimentshandel so hart treffende, nicht in's Leben trete, wird hoffentlich — Dank den vom hiesigen Gremium bereits eingelei teten Schritten — noch zu verhindern sein! —. Ein alter Sünder! In Leipzig ward auf Antrag des Staatsanwaltes der neueste Band von O. L- B. Wolff's bekannter Sammlung von Volks-Ro manen, die bei Otto Wigand erscheint, mit Beschlag belegt und zwar, wegen gesetzwidrigen Inhaltes. Dieser Band enthält die Liebe des Camillo und der Emilia. Jedenfalls ist es ein sehr alter Sünder, der sich hier der Gesetz widrigkeit durch Schriftstellerei schuldig gemacht hat, denn der Titel des Originals zu dieser Uebersetzung lautet: krano. klorus de duo ainanlidus s. de ainore Oanülli st Lmilias ^re- tinornin. Diese Novelle ist im Januar 1467 geschrieben worden und wurde mit einer andern „de Kuiscardo et 8i§ismunda , lanoredi lilia , libellus in lat. ex llocostio eonvertit I.. ^.retinus" zusammen von den Pariser Druckern Laesaris et 8tol im Jahre 1475 zum ersten Male in einer Quart-Ausgabe auf den Büchermarkt gebracht- Die zweite Novelle von Boccaccio ist bekannt genug und hat Jmmermann den Stoff zu seinen „Opfern des Schweigens" gegeben. Wenn in Sachsen das Decameron des Boccaccio erlaubt ist, so ist nicht gut einzusehen, warum man die Novelle des Florius für ge fährlich hält und sie maßregelt. Bücher, welche der Literaturgeschichte angehören, werden selbst in Oesterreich, auch dann, wenn man nach dortigen Regierungsansich ten ihren Inhalt für aufregend hält, nicht verboten. Mir ist z. B- 189*
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