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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1849
- Strukturtyp
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- 1849-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1849
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- Deutsch
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984 Vorräthc zu ordnen und zu verzeichnen. Am Anfang dieses Sommers wurde hier die an Druckwerken, Collectanecn und Handschriften reiche Bibliothek von Friedrich Jacobs versteigert, j tzt ist der vor einigen Tagen erschienene „Katalog seltener und werthvoller Manuskripte und Bücher" von E. Mai ein würdiges Zeugnis der erneuten Strebsamkeit in diesem Fache. Dieser Katalog mit 187 Handschriften aus dem 13tcn, 14tcn und löten Jahrhundert, worunter 13 auf Pergament, enthält meist seltene deutsche Werke, undumfaßt namentlich viele Werke über Oesterreich, Nürnberg und andere Reichsstädte. Aus den Neuern mag Nr. 157 besonderes Interesse haben, sie enthält: „Beschreibung der keyserlichen Land Vögten von Augsburg und der dazu gehörigen Landschaften mit ihren Wappenschilden, aus dem Stadtbuch und Ehronikcnentnommen. Augsburg 1797.4. 63Blätter mit63 schön illu- minirten Wappen (Hrn. Paul v. Stetten, Stadtpfleger, zu Ehren an- gcfertiqt)." Unter den Druckwerken zeichnet sich aus die erste und sel tenste lliblia nigssna robbiniea, Venedig 1517, von welcher der berühmte Gelehrte de Rossi, Sammler der größten hebräischen Bibliothek, sagt, daß er in einer langen Reihe von Jahren, obwohl in Italien lebend, kein vollständiges Exemplar auftreibcn konnte- Wir können den Katalog des Hrn. Mai als eine doppelt erfreuliche Erscheinung begrüßen, bedauern aber, daß bei den Handschriften keine Preise gesetzt sind. A. Z. Nebcr das literarische Eigeuthnm an Ncbcrsctzniigen. (Aus London.) Man hat in letzterer Zeit auf den Titeln einzelner Werke preu ßischer Schriftsteller die Notiz bemerkt, daß der Autor sich die Uebersetz- ung in's Englische vorbchält, und es ist wohl nicht unnütz, dieselben darauf aufmerksam zu machen, daß diese Vorbehaltung ihnen Nichts Hilst, da in dem englischen Oop^riKlit-^ot (unähnlich dem Preußischen Gesetz über literarisches Eigenthum), keine Elausel dem englischen Autor eine Uebersetzung seiner nicht in der englischen Sprache geschrie benen Werke in's Englische schützt, und der preußische Autor daher auch keinen Anspruch darauf machen kann. — Es hat dies wahrscheinlich seine Ursache in dem Umstand, daß ein solcher Fall nie, oder doch nur so selten Vorkommen kann, daß eine Gesetzgebung darüber nicht noth- wendig erachtet wurde. — Auf der andern Seite aber kann nicht ver kannt werden, daß sowol vom Publikum aus einem eingebornen Rechts und Billigkeitsgefühl, so wie auch besonders unter den Verlegern, neben diesem auch der kaufmännische Geist, ein lebhafter Wunsch exi- stirt, daß in den Verträgen für gegenseitigen Schutz des literarischen Eigenthums, besonders aus Uebersehunqen Rücksicht genommen und ihnen ein (wenn auch auf kürzere Zeit) Schutz gewährt werden möchte. — Es mag paradox erscheinen, daß ein Verleger vorzieht, lieber dem Autor Honorar, wie für eine bloße Uebersetzung zu zahlen, wenn man aber dagegen den Schutz von einer Anzahl anderer Uebersetzungen in Betracht zieht, so wird man den guten Kaufmann erkennen. — Es ist uns bekannt, daß viele gute deutsche Bücher nur aus dem Grunde nicht übersetzt werden, weil ein Verleger nicht das Risico einer Concuc- renz mit einer billigen (quasi) Uebersetzung auszustehen gesonnen ist. — Der Schutz der Uebersetzungen muß den Verlegern darum erwünscht erscheinen, weil er ihnen ein ganz neues Feld für verhältnißmäßig sichere Speculationen öffnet, während jetzt Manchem bei den durch Con- currenz gedrückten Preisen und durch die Eoncurrenz selbst, wohl kaum bei seinen Uebersetzungen ein Gewinn übrig bleibt. — Ein anderer, freilich nicht commerzieller Nachtheil aus der Freiheit für Uebersetzun gen scheint uns auch darin zu liegen, daß ein Volk, statt seine eigene treffliche Literatur zu lesen und zu studiren, durch die Billigkeit der Uebersetzungen verleitet wird, einen viel zu großen Theil seiner Zeit und Ausgaben auf fremde, und auch nicht eben den gesundesten Theil dieser fremden Literatur, zu verwenden. — Wem sind nicht Beispiele in Fülle bekannt, wo die Bibliothek eines Laien zum größten Theile aus Ueber setzungen fremder Romane besteht?! VL. ^ 84 Bemerkung zu dem Aufsatze: „Wie ein Sortimenter den Zorn seiner Kunden verwirkt" (Börsenblatt Nr. 79). Nächst Mener's Convers.-Lex. dürfte wohl kaum ein Werk die Geduld des Publicums so ermüden als „Lange's Originalans. von Deutschland," welche schon seit 1832 erscheinen, dem Plane und der Ausführung nach, aber wohl noch mindestens eines Menschenalters bedürfen, um vollständig zu werden. — Schreiber dieses billigt keineswegs das Verfahren des „reichen Kaufmanns," denn er hat die Zahlung für jedes empfangene Heft so gleich geleistet und kann es nur tadelnswerth finden, den Sortimenter für das leiden zu lassen, was der Verleger verschuldet. — Er findet cs aber auch erklärlich, daß nicht alle Kunden die Geduld haben, sich jah relang mit Heften, die in Text und Kupfern unvollständig sind, herum zu hüten, oder jahrelang auf das Erscheinen eines vollständigen Ban des zu warten. Der unendlichen Geduldprobe wicht zu gedenken, die man hat, will man dann aus der Masse von Heften das heraussuchen, was zum vollständigen Bande gehört. — Hat der Käufer dieses Werkes sich die jetzt vollständigen 7 Bände geordnet, dann bleibt noch eine so große Menge von Kupfern und Text, daß man kaum begreift, wie Herr Lange dem Publicum zumuthen kann, willige Zahlung für jahrelang Unbrauchbares zu leisten. — Ist cs Herrn Lange darum zu thun, daß das Werk dem Publi cum und dem Sortimenter nicht ganz und gar verleidet werde, so schaffe er mehr Ordnung darein, lasse es schneller erscheinen, schließe die Bände früher ab und bringe nur Eigenes; denn durch die Be nutzung fremder Platten — was mehrfach vorgekommen—ist der Käufer gezwungen, oft Ein und Dasselbe doppelt zu bezahlen. — Das kann Herr Lange billigerweise wohl nicht verlangen. — Läßt aber Herr Lange die angedeuteten Mängel unberücksichtigt, dann dürfte das Werk wegen Mangels an Theilnahme in nicht allzu langer Zeit eines schönen Morgens selig entschlafen, und der Name eines „neuen Merian" (viäs Vorrede zu Band 1) nie zur Wahrheit werden- — Möge er sie berücksichtigen! Dies wünscht gewiß im Na men Aller Ein Käufer der Originalansichten. Zum Aufsätze: „Wie macht man Bücher?" Am 29. Novbr-1847 wurden mir von Herrn Kaiser in Bremen Excmpl. „der Volkssagen des Stedingerlandes" zum Vertriebe in Commission übersandt. Aus Nr. 83 des B. Bl. ersehe ich, welche Täu schung, die bisher auch Herrn Kaiser's hiesigem Commissionäre ent ging, dieses Machwerk iwsich schließt. Nicht gesonnen, die Hand zu solchem Verfahren zu bieten, habe ich heute Hrn. Kaiser die mir gesandten noch vorräthigcn Exempl. rcmittirt und zugleich an diejenigen Handlungen, welche Exemplare kauften, den Wunsch ausgesprochen, selbe unter Nachnahme des Ko stenpreises sofort an mich zurückzusenden. T. O. Weigel. Anfrage. Wer hat die letzten vier Lieferungen von: Reichenbach, Na turgeschichte, welche von Pönickc L Sohn begonnen und von der Slawischen Buchhandlung fortgesetzt wurde, zu liefern? Es ist eine Schande, daß dieses Werk, worauf die Herren Pönicke L Sohn sich die beiden letzten Lieferungen pränumerando bezahlen ließen, noch nicht beendigt ist. MiScellen. (Preßprocesse.) Die erste öffentliche Gerichtssitzung mit Geschwornen im Königreiche Sachsen fand in den Tagen des 10—12. September d. I. in Leipzig statt. Es waren nur Preßvcrgehen, welche dies Mal abgeurtheilt wurden, und war, mit einer einzigen Aus nahme, durchaus das „Nicht schuldig" und „Freisprechung" das Re-
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