Erschri'nt jkd-n Dienstag n. Freitag; wöhrend der Buchhändler . Messe zu Ostern, täglich. Börsenblatt für den Beiträge für dai Börsen blatt sind an dieRedac. tion; — Inserate an die Srpedition desselben zu senden, Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigenthum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. ^ 75. Leipzig, Freitag am 16. August 1850. Amtl i r T h e i l. An die geehrten Herren College» in Mecklenburg. Zu der diesjährigen drillen General-Versammlung erlauben wir uns, Sie ganz besonders ebenso freundlich als ergebenst zur Betheiligung einzuladen und Sie zu biiten, unserm Vereine über haupt beizutreten. Würden die Herren Mecklenburger College» in ihrer Gesammt- heit sich unserm Vereine anschließen, so würden wir uns gern zu einem Mecklenburg-Pommerschen Kreis-Verein vereinigen. Stettin und Anclam, im August 1850. Mit collegialischem Gruße ' hochachtungsvoll und ergebenst L. Saunier- F. Gutberlet. W. Dietze. Vorstand des Pommerfchcn Kreis-Vereins. Kreis - Vereins - Angelegenheit. An die verehrlichen Mitglieder des Pommerschen Kreis-Vereins- Die d ritte General-Versammlung wird am Freitag den 30. August d. I. zu Prenzlau stattfinden. (§ 12 der Statuten.) — Absteigequartier „klülei 6u kiorä" (der Post gegenüber). — Versammlungs-Local bei Herrn Winkel sesser — Eröffnung der General-Versammlung Nachmittags 2 Uhr. (Es ist diese Zeit gewählt worden, damit die Eollegen von Stral sund, Greifswald, Coslin, Stettin, Stargard n,, die Nachmittags oder Abends vorher oder am 30. Morgens abreisen, rechtzeitig eintrcffen und am 30. August Abends auch wieder abreisen können, damit jedem Eollegen — der die Zeit-Versäumniß schein —durch dies Arrangement Gelegenheit gege ben werde, die wenigen Stunden eines Ausfluges dem Gemeinwohl und somit auch sich zu widmen.) Tages-Ordnung. 1. Allgemeiner Bericht über die Wirksamkeit des Vereins, vom August 1849—1850. Res. L. Saunier. 2. Rechnungslegung der Vereinscaffe von L. Saunier. 3. Wahl eines neuen Vorstandes. 4. Ueber die gegenwärtige Aufgabe der Kreis-Vereine, deren gegen seitiges zweckmäßigeres und kräftigeres Zusammenwirken zur Siebzehnter Jahrgang. Wahrnehmung buchhändlerischer Interessen und Regelung de- buchhändlerischen Geschäftsverkehrs. Referent W- Dietze. 5. Ueber das Preußische Preßgesetz von 30. Juni 1849 und 5. Juni 1850, und was hierbei der Verein weiter zu thun. Ref. F. W. Kalbersberg. 6. Allgemeine Besprechungen über buchhändlerische Angelegenheiten. Alle Anträge und Vorschläge, welche ferner in der General-Ver sammlung zur Debatte kommen sollen, müssen spätestens bis zum 26. August c. an L. Saunier in Stettin oder W. Dietze in Anclam direct zur Post eingesandt werden. In Betracht, daß ein so kurzer Ausflug bei schöner Jahreszeit für jeden Eollegen eine genußreiche Erholung, daß das persönliche und befreundete Bekanntwerden mit den nahewohnenden und mit ein ander verkehrenden Eollegen nur angenehm und anziehend seyn kann und muß, daß es ferner in eines Jeden Interesse liegt, zur Besserge staltung unserer (und somit auch seiner) Verhältnisse nach Kräften mitzuwirken, und daß dies besonders jetzt unsere Aufgabe seyn muß, soll auch uns das „Zu spät" nicht treffen, daß für Jeden solche Ver sammlungen durch den gegenseitigen Austausch der Ansichten und geschäftliche Besprechungen lehrreich und vortheilbringend sind, dürfen und müssen wir den Wunsch aussprechen, und vertrauensvoll erwarten, daß die diesjährige General-Versammlung recht zahlreich—zahlreicher als früher—besucht werden und keiner der verehrten Mitglieder feh len möge. Stettin und Anclam, im August 1850. Hochachtungsvoll und ergebenst L-Saunier. F. Gutberlet. W. Dietze. Vorstand des Pommcrschen Kreis-Vcrcins. Verein zur Unterstützung hilfsbedürftiger deutscher Buchhändler und Buchhandlungsge hilfen und ihrer Wittwcn und Waisen. Unter dem 15. Juni d. I. versandte der Vorstand des Vereins den, aus dem Börsenblatte d. I. Nr. 57 abgedruckten, Bericht desselben mit einem besondern Circulair an sämmtliche Buchhandlungen Deutsch lands, 1950 an der Zahl, in welchem er dieselben dringend und ange legen tli chstersuchte, nicht nur selbst dem Vereine beizutrelen, sondern auch ihre Gehilfen zum Beitritt einzuladen. In Folge des- 140