Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1850
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1850
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18500802
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-185008025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18500802
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1850
- Monat1850-08
- Tag1850-08-02
- Monat1850-08
- Jahr1850
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1850.^ 917 Berichtigung. (Verspätet!) In Nr- 59 dieser Blätter finden wir unter der Aufschrift: „Der beste Prosit im Buchhandel" eine Aufstellung verschiedener Frachten und Poctotaren, wonach das süddeutsche Commissionsgeschäst als wahre Goldgrube hingestellt wird. Dem Herrn Einsender scheint die Art und Weise des süddeutschen buchhändlerischen Verkehrs ziemlich fremd zu seyn; hatte er sich die Mühe genommen, sich an Ort und Stelle genau zu informiren, so würde er sich schwerlich zu einer so einseitigen Auffassung und den daraus folgenden Trugschlüssen haben verleiten lassen. Abgesehen von groben Jrrkhümern in den aufgestellten Zahlen verhaltnissen (von Stuttgart z. B. kostet der Eentner, inel. der von dort berechneten Emballage, fl. 3. 30, nicht fl. 1. 12. u. s. w.), abge sehen von dem gänzlichen Uebergehen der Speditionsgebühren, Brief- porlis und anderen ähnlichen Spesen, hat der Herr Einsender vergessen, daß der noch bestehende Portolarif nach den Fuhrmannsfcachten aufge stellt ist, daß aber ein neuer Tarif nach den Eisenbahnfrachten nicht eher in's Leben treten kann, bis die Eisenbahnen auch kleinere Colli zu einem v er hä l t n i ß m ä ßig e n Frachtansatz befördern ! Bekanntlich kostet jedoch per Eisenbahn ^ Eentner ebenso viel als ein voller Eentner, bekanntlich kommen im süddeutschen Eommissionsgeschäfte fast nur kleinere Colli vor, bei denen häufig trotz der „hohen Portotaxen " kaum die Auslagen gedeckt werden, wogegen bei Paketen über 15 8 eine Verminderung des Tarifs um 25 Lo statkfindet, was der Herr Einsender ebenfalls verschwiegen, oder nicht gewußt hat. Die süddeutschen Commissionaire müssen sich aber kreuzecweise sauer erwerben, was ihre vornehmen Herren Collegen in Leipzig in runden Summen jährlich, unter allen möglichen Formen, von ihren Committenten beziehen. Gebt den Ersteren Commissionsgebühren en bloo ä la beiprix, und sie werden mit Freuden ihren Portotarif opfern. Ob ein einzigerCommissionsplatzfürdengesammtenBuchhandel praktisch wäre, ob das Frankir-System auch für Süddeutschland anzu wenden sey, das zu erörtern, liegt nicht in dem Bereiche dieser einfachen Berichtigung. Zur Beachtung. Das Börsenblatt Nr. 66 enthält eine Anzeige des Antiquars L. Brammertz, worin sich derselbe nunmehr auch in den Kreis der Buch händler einführt. Es wird unfern Collegen wünschenswerth und interessant seyn, aus nachfolgender, der Aachener Zeitung entnommenen, Anzeige zu ersehen, auf welche Weise derselbe sein neues Etablissement dem hiesi gen Publicum empfiehlt: Lilerstur- null kLuusl-koiuptoir Lu Xseden. Unter obiger Firma werde ich am I. Juli c. neben meiner Anti quariats-Handlung, Peterstraße Nr. 609, eine Buctihandlung und Leih bibliothek eröffnen, deren speciellc Leitung und Verantwortlichkeit der von einer Kbnigl. Hochlbbl. Regierung Hierselbst koncessionirte Buchhänd ler und Leihbibliothekar Herr Franz Ahn übernommen hat. Stets werde ich das Gediegenste aus allen Fächern der alten und neuesten Literatur, sowie sämmtliche Schul- und Gebetbücher, Volks-, Reise- und Jugendschristen, Kupferstiche, Lithographien, Landkarten rc. vor- räthig halten, und bin ich nicht allein im Stande, alle in diesem Fache einschlagenden Gegenstände, wenn solche nicht vorräthig sind, in kürzester Zeit zu besorgen, sondern auch, da ich meinen Bedarf meist in Parlhien Baar ankaufe, vom festen Ladenpreis stets 15 pEt- Rabatt, mit sehr wenigen Ausnahmen und von solchen Werken, die dem Buch handel gegenüber im Preise herunter gesetzt sind (und deren sind nicht wenige) 20, 40 undnoch mehrProzentezubewilligen. In meiner Leihbibliothek werde ich stets bemüht seyn, die neuesten und interessantesten Erzeugnisse, sofort nach Erscheinen, anzuschaffen. — Den Abonnementspreis habe ich auf 10 Sz( monatlich und 6 täglich fest- gestcllt, und hoffe durch diesen geringen Preis einer ansehnlichen Theil- nahme versichert seyn zu dürfen. Die speciellen Bedingungen werden dem Kataloge vorgedruckt. Aachen, den 15. Juni 1850. X. Ilraiowert«. Wir machen darauf aufmerksam, daß der obengenannte Buch händler Franz Ahn derselbe ist, welcher durch sein früheres Etablisse ment in Dorsten bei vielen unsrer Collegen noch in rühmlichem Anden ken steht. Wie es übrigens um dies neue Etablissement aussieht, möge man aus nachstehender Verfügung ersehen, die den Aachener Buchhändlern zugegangen ist: „Auf die Eingabe vom 28. v. M. eröffne ich Ihnen zum Bescheide, daß, da der Antiquar Brammertz weder zum Betriebe eines Buchhandels noch einer Leihbibliothek concessio- nirt ist, ihm die unter dem 15. Juni o. publicirte Eröffnung dieses Etablissements untersagt worden ist. Aachen, den 15. Juli 1850. König!. Polizei-Direction gez. Haßlacher. Auch über Vonilitivo " (Aber von keiner Auclorität.) Herr Speyer in Arolsen hat in Nr. 67 einen achtenswerthen Bei trag zur jetzt angeregten Frage gegeben. Doch ist, wie ich glaube, obi ger Herr dabei zu sehr auf den juridischen Standpunkt gekommen, und er wird es mir daher nicht verargen, wenn ich, ohne ihn weiter angrei fen zu wollen, eine andere Meinung aufstelle. „X 0 on äition" sagt eigentlich sehr wenig, das Deutsche „auf Bedingung" läßt auch ein weites Feld. Welches diese Bedingung ist, kann man gar nicht daraus abnehmen. Die Frage schwebt nun der Art, ob Recht oder Oso diese Bedingung vorschreibt. In Nr. 65 fragt Jemand mit Jnclination fürs Erstere: „Steht Recht oder Oso höher? Ich aber frage den Herrn: Wo steht sein absolutes Recht geschrieben? Versuche man daher, ob es möglich, ein Recht aus dem Uso zu ziehen. Meiner unmaßgeblichen Ansicht nach kann nur die ser entscheiden. Herr Speyer muß dies auch theilweise anerkennen, denn ec sagt, daß der anderen Partei (d. h. d. Sortimenter), dennoch die Zeit bleiben muß, um durch die zu Gebote stehenden Mittel (Ansichts-Sendungen ic.) den Verkauf des Eingesandten und mit die sem den Ersatz der gehabten Kosten (Frachten rc.) zu erlangen. Doch glaube ich, ist diese Bestimmung, wenn die ganze Angelegenheit mit einem Male durchaus auf den Rechtsboden (der vorläufig in der Wirk lichkeit in der Luft schwebt) gestellt werden soll, viel zu unbestimmt und unsicher. Bei einigen Sortimentern sind diese Mittel nicht sehr weit läufig und sie wissen bereits nach vierzehn Tagen das Schicksal der Novität ziemlich sicher; bei anderen, besonders denen, die viel Land kundschaft haben, circuliren die einzelnen Bücher fast dreiviertel Jahr. Hier kann es nur heißen „entweder" „oder", das heißt: „Recht oder Uso." Keinem wird es einfallen, dem Verleger das Eigenthum streitig machen zu wollen, und das giebt ihm allerdings ein Recht. — Entblößt ec sich nicht aber theilweise dieses Rechts, indem ec durch Versendung s Oonäition einen Act des Vertrauens ausübt? — Ec muß sich dann der Entscheidung des 080 anheimgeben, d. h. des Gebrauchs, welchen ein langgeübkes Vertrauen Vieler, beiden Theilen zum moralischen Rechte gemacht hat. Es will mir auch gar nicht schei nen, daß dieser Standpunkt so gefährlich sey, denn wollen wir das Ver trauen entfernen, so werfen wir unsere ganze Verbindung, die hierauf gegründet ist, über den Haufen. Hierbei ist freilich nothwendig, sich möglichst klar zu machen, was eigentlich v8o ist. Ich will versuchen, eine Erklärung aufzustellen, und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder