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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.02.1932
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- 1932-02-16
- Erscheinungsdatum
- 16.02.1932
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- Deutsch
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Xo 39, 16. Februar 1932. Redaktioneller Teil. Böftcublatt f. d. Dtschn Buchhondrl. Siam: Werke der angewandten Kunst (Art. 4 der Berner Übereinkunft von 1886). 2. Bedingungen und Förmlichkeiten nach Vorschrift des Gesetzes des Ursprungslandes des Werkes (Art. 2 der Berner Über einkunft von 1886). 3. Ausschließliches Übersetznngsrecht (Art. 5 der Berner Über einkunft von 1886, revidiert durch die Pariser Zusatzakte von 1896). 4. Zcltungs- und Zeilschrlftenartlkel (Art, 7 der Berner Über einkunft von 1886, revidiert durch die Pariser Zusatzakle von 1898). 5. Aus- und Borsührungsrecht <Art, 9 der Berner Übereinkunft von 1886 und Nr. 2 des Schiußprotokoiiss. 6. Rückwirkung (Art. 14 der Berner Übereinkunft von 1886 und Nr. 4 des Schlußprotokolls, revidiert durch die Pariser Zusatz- akte von 1896). Südafrikanische Union: Rückwirkung (Art. 14 der Berner Übereinkunft von 1888 und Nr. 4 des Schlußprotokolls, revidiert durch die Pariser Zusatzakte von 18W). Tunis: Werke der angewandten Kunst (Beibehaltung früherer Be stimmungen). III. Zusatz betreffend die Beschlüsse der Romkonscrcnz. Die Unterzeichnung der Beschlüsse am 2. Juni 1928 erfolgte durch folgende 28 Mitgliedstaaten: Australien, Belgien, Brasilien, Britisch-Jndien. Dänemark, Danzig, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nord irland, Italien, Japan, Kanada, Marokko, Monaco, Norwegen, Neuseeland, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Spanien, Syrien und Libanon, Tschechoslowakei, Tunis. Nicht unterzeichnet haben die folgenden 8 Mitglied staaten: Bulgarien, Estland, Haiti, Irischer Freistaat, Liberia, Luxemburg, Niederlande, Ungarn. (Haiti und Liberia hatten keine Delegierten entsandt.). Mit Wirkung ab l. August l93l haben 13 Mitglisd- staaten ratifiziert: Britisch-Jndien, Bulgarien, Danzig, Finnland, Großbritannien und Nordirland, Italien, Japan, Kanada, Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Ungarn. (Bulgarien, Niederlande und Ungarn haben nachträglich rati fiziert.) Beigetreten sind den Beschlüssen ferner: Liechtenstein (mit Wirkung ab 30. August 1931) und Jugoslawien (mit Wir kung ab l. August 1931). Hinsichtlich der Vorbehalte einzelner Staaten ist fol gendes zu beachten: v) Von den 13 Staaten, die die Beschlüsse von Rom rati fiziert hatten, waren 8, die sich der Revidierten Berner Über einkunft vom 13. November 1908 mit Vorbehalt angeschlossen hatten: Finnland, Großbritannien, Britisch-Jndien, Italien, Japan, Norwegen, Niederlande, Schweden. Von ihnen hat nur Japan von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Vorbehalte auf rechtzuerhalten (Art. 27. Abs. 2 der Beschlüsse der Rom konferenz). d) Die Lage der Staaten, die den Beschlüssen der Rom konferenz beigetreten sind, ist hinsichtlich der Vorbehalte die folgende: Jugoslawien hat den Art. 8 der Revidierten Berner Übereinkunft von 1908 durch den Art. ö der Berner Überein kunft von 1886, revidiert durch die Pariser Zusatzakte von 1896, ersetzt. Liechtenstein hat keinerlei Vorbehalte gemacht. Autographenfälschungen. Von vr. Georg K i n s k y, Köln. Die Geschichte des in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhun derts zu immer größerer Verbreitung gelangten Autographensam- melus weiß auch von zahlreichen Fälschungen zu berichten, denen unkundige und sorglose Sammler zum Opfer gefallen sind. Der Vor rang auf diesem anrüchigen Gebiete gebührt Frankreich. Hier wurde mit nachgeahmten Handschriften von Racine, Boileau und La Fon taine, mit gefälschten Briefen Louis XVI., der Marquise de Pompa dour und der Marie Antoinette ein schwunghafter Handel getrieben; ganz abgesehen von den nach Tausenden zählenden tollen Erzeugnissen des berüchtigten Fälschers Vrain Lucas, durch die in den 1869er Jahren der bei aller Gelehrsamkeit unfaßbar leichtgläubige berühmte Mathematiker Michel Chasles so arg getäuscht wurde. England und Italien blieben hinter Frankreich nicht zurück, und auch Deutschland hat zur Bereicherung dieses trüben Kapitels beigetragen, wie es z. B. die von dem Leipziger Baumeister v. Gerstenbergk in den 1850er Jahren verfertigten Schiller-Autogramme oder die zahlreichen Luther- fälschungen des Berliner Handelsmannes Hermann Kyrieleis be zeugen, dem 1898 das Handwerk gelegt wurde. Trifft es somit auch zu, daß es mehr oder minder geschickt nachgeahmte Autographen seit jeher gegeben hat und derartige Falschstücke auch heute noch Vorkom men, so erscheint es wohl doch übertrieben, wenn der bekannte Wiener Kriminalist Professor S. Türke! in einem kürzlich gehaltenen Vor trage von »Autographenfälschungen als Industrie« sprach und Wien eine »klassische Stätte« dieses gesetzwidrigen Betätigungsfeldes nannte. Zur Widerlegung dieser Annahme einer Massenherstellung genügt es wohl darauf Hinzuwelsen, daß im Gegensatz zu vielen anderen Sammelgebieten die Zahl der großen, ernsthaften Autographensamm- ler, die außer den großen öffentlichen Bibliotheken als Erwerber be deutender Stücke allein in Betracht kommen, nur klein ist unb daß alle diese Sammler — mögen sie auch im Anfang ihrer Laufbahn hie und da »Lehrgeld« bezahlt haben — genügend wissenschaftliche Schulung und Erfahrung zur Unterscheidung von echt und unecht besitzen. Das selbe gilt von den Leitern der wenigen führenden Autographenhand lungen, die in Berlin, Wien, Basel, London und Paris bestehen. Ihnen ist Vorsicht und — Mißtrauen oberstes Gebot, und die Frage der Herkunft und des Stammbaumes wird von ihnen bei jedem neu auftauchenden Stück, das einen berühmten Namen trägt, vor etwaigem Ankauf gewissenhaft geprüft. Dem durch lange Übung und Einfüh lung geschärften Auge des Kenners entgeht nicht so leicht ein irgend wie verdächtiges Anzeichen, mag auch der Nachahmer noch so geschickt und durchtrieben gearbeitet haben. Zudem ist ja nur das Fälschen hochbewerteter Namen und inhaltlich bedeutsamer Stücke lohnend, und das ist, selbst wenn die äußeren Vorbedingungen, wie d.ie Verwendung alten, handgeschöpften Papiers und sachgemäß zubereiteter Tinte, hin reichende Übung in der Nachahmung der Handschriften usw., erfüllt sind, eine keineswegs leichte Aufgabe. »Welche Wissenschaft gehört dazu«, schreibt einer der bewährtesten Kenner dieses Sammelfeldes, der rühmlichst bekannte Schriftsteller Stefan Zweig, »ja welche pro funde Kenntnis setwas des Goetheschen Lebens, seiner sprachlichen Ausdrucksweise, seiner gerade jener Epoche gemäßen Schrift, um einen wirklich gewichtigen Brief eines genialen Menschen mitten aus seiner historischen Lebensbeziehung zu erfinden zuerst und dann zu fabrizieren!« Freilich gibt es auch dafür vereinzelte Beispiele — es sei nur an den in seiner Art meisterhaft gefälschten »neuen« Brief Beethovens an die »unsterbliche Geliebte« erinnert, der vor zwanzig Jahren in Wien auftauchte und eine Zeitlang auch die namhaftesten Forscher und Kenner zu täuschen vermochte. Wer der in doppelter Hinsicht ungemein begabte Urheber dieser verblüffenden Fälschung war, ist nie bekannt geworden. Auch muß zu seiner Ehre gesagt werden, daß es sich in diesem Falle um keine gewerbsmäßige Fäl schung, sondern um eine absichtliche Irreführung handelte — zu dem Zwecke, den Schleier um ein wohl für immer verhülltes Geheimnis ein wenig zu lüften und der Forschung ein neues Rätsel anfzugeben. Gerade im Bereich der Musikerhandschriftcn ist iu jüngster Zeit ein italienischer Forscher entlarvt worden, dessen Name und Art nicht mehr verschwiegen werden soll: Pros. Tobia Nicotra in Mai land. Sein stets gleiches Rezept bestand in der Herstellung kurzer Stücke oder Albumblätter von Händel und Mozart, die zur Erhöhung ihres Wertes mit einer Widmung an nachweisbare Personen aus dem Freundeskreise dieser Meister versehen waren. Der Stein kam ins Rollen, als in einer für Mitte Juni 1931 anberaumten Versteige rung des Mailänder Antiquariats W. Toscanini L Co. ein derartiges Mozartblatt auftauchte, das dem Verfasser dieses Berichts genügend verdächtig erschien, um den Inhaber der Firma zu bestimmen, es von der Versteigerung zurllckzuziehen und es ihm zur Prüfung und Be gutachtung einzusenden. Zugegeben sei, daß der ehrenwerte Professor recht geschickt zu Werke gegangen war und auch über hinreichende musikalische und musikgeschichtliche Kenntnisse verfügte, um seinen Erzeugnissen — z. B. durch Einschalten kleiner Abweichungen im Notentext — einen vermeintlichen Echtheitsstempel auszudrückcn. Aber eine Untersuchung der Handschrift der Widmung erwies eine völlige Übereinstimmung von Mozarts Namenszug mit der Unterschrift eines bekannten Briefes vom Jahre 1778, dessen Nachbildung in allen Auf lagen des Mozartwerkes von Otto Jahn und auch in der illustrierten Musikgeschichte von Emil Naumann enthalten ist, und die in der Zu- (Fortsetzung siehe Seite 121.) 119
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