Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.12.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-12-26
- Erscheinungsdatum
- 26.12.1848
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18481226
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184812263
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18481226
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1848
- Monat1848-12
- Tag1848-12-26
- Monat1848-12
- Jahr1848
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1848.) 1375 B. Tauchnitz full. in Leipzig. 9140. Oollevtio» ok üritisk surkors.: Dkeksunteü man suü tke ^kost's bsrgsin. OK. Dickens. gr. 16. Oek. * 8diX Tcndicr S Co. in Wien. S141. Tebeldi,A.,die Auflösung der staatlichen Einheit der Oestreich'schen Mon archie durch die National-Versammlung zu Frankfurt a/M.8. Leipzig, Leiner. Geh.*6s^Nx T. Trautivcin'sche Buchh. Tcparat-Conto in Berlin. 9142. Entwurf einer Civil-Prozcß-Ordnung f. d. Preuß. Staat. Mit den Motiven rc. gr. 8. Geh. * 2^ ^ Diewcg H Lohn in Braunschwcig. 9143. Heule, I., Handbuch der rationellen Pathologie. 2.Bd.Specieller Theil. 2.Lfg. gr.8. Geh.*2>^ 9144. Müller, I., Supplemente zur I. Ausl. v. Müller-Pouillet's Lehrbuch d. Physik u. Meteorologie, gr. 8. Geh. * 1 9146.— Supplemente zur 2. Aufl. desselben Werkes, gr.8. Geh. *s/z^ Dos, in Leipzig. 9146. IVlilläeiichnrLs II. Id., v., Heise in üe» »ussersten diorüen u. Osten Sibiriens wäkrenüüer 1. 1843 u. 1844. I. Dü. 2. Dkl.: Einleitung. Uliwstologie. Oeagnosie. gr. 4. Oek. als liest. 9147. — üieselbe. III. Dü. 2. Dkl. 1. Dkg.: Iskutisck-üeutscke« ^Vörtsr- buck. gr.4. Oek. als liest. T. O. Weigel in Leipzig. 9148. Ooüex liturgicus ecclesiae universas in epitomen reünctus. Oursv. H. >4. Dsniel.Dom.1I.gr. 8. 6ek.*3^^ 9149. lllartranmi,!'., specielle Dkerspie scuter u. cbron. Aranirkeiten. Idiack komvop. Orunüsstren kesrk.3.^ull.II. Dü. 2. ^btk. gr. 8. Oek. *2^18^ G. Wigand in Leipzig. 9150. Schelmufföksi's wahrhafftigecuridse u. sehr geführt. Reiscbcschreibung 2Thle.8. Geh.*7z,^ 9151. Wechselordnung, allgcm. deutsche.gr.8.Geh. * 2 N^i O. Wigand in Leipzig. 9152. Edler, die Bürgerwchr in Berlin u. in Preußen überhaupt, gr.8. Geh-A^ 9153. *Hoc^IrIopLÜ1e üer gessmmten 31eüicin. Orsg. v. 6. Ob. 8cbwiilt. 2. ^usg. Kock 4. 6ek. 9154. Gcrichtszeitung, allgem. Deutsche. Zeitschrift. Hrsg. v. Schmid.u. Wolff. Jahrg. 1849. Nr. I. hoch 4. pro 52 Nrn. * 8 9155. Iugendzeitung,illustrirte. 1848.4.Quartal, hoch4. Geh.*^h^ 9156. Volksbücher. Nr.49. u. 50.: Höchst wichtige u. erbauliche Geschichte von d. Leben Jesu Christi. Hrsg. v.O. L. B. Wolfs. 8. Geh.* U C. F. Winter in Heidelberg. 9157. Dacl, F., üb. Association im Gewerbewescn, namentlich Jndustriehallen u. gemeinsame Werkstätten, gr. 8. Geh. Vo 9158. (Vei-Leicknisa üer) Sammlung v. lVlinerslien, k'elssrten, Detreksc- ten u. Kr^stall-äloüellen krsg. vom Heidelberger lVlinerslien-Oomp- toir.8. In Oomm. 6ek. Orstis Wirth in Mainz. 9159. Denkschrift der in Würzburg versammelten Erzbischöfe u. Bischöfe Deutschlands, gr. 4.2 NX 9160. Erzbischöfe u.Bischöfe, die in Würzburg versammelten, an den gesamm- ten Klerus ihrer Diözesen, gr. 4.2 NX 9161. Hirtenwvrte der in Würzburg versammelten Erzbischöfe u. Bischöfe an die Gläubigen ihrer Diözesen, gr. 4.2 NX 2. A. Wohlgcmutli in Berlin. 9162. Goßncr,I-, die Bekehrung d. Sünders. 12. Geh. 3 NX Nichtaintli Aufforderung an den Vorstand des Bvrsen-DereinS (resp. an alle College»). Es ist kürzlich von dem Ausschuß des Stuttgarter Buchhänd ler-Vereins eine Denkschrift, die derselbe der württembergischen Ständeversammlung übergeben hat, an die College» versendet wor den, in welcher das Verhältnis des Buchhandels zur freien Presse beleuchtet und dargethan wird, daß der Sortiments-Buchhan del eines gewerblichen Schutzes bedürfe, wenn nicht sowohl er, als auch mittelbar der Verlagshandel, geradezu untergehen solle. Wie es in Württemberg bevorsteht, so ist im Sommer d. I. bereits hier ein Preßgesetz erlassen, in welchem der Buchhandel für ein ganz freies Gewerbe erklärt wurde. Es haben, als jenes Ge setz berathen werden sollte, die damals hier concessionirten Buch handlungen in Eingaben an Ministerium und Ständeversammlung zwar vorgestellt, wie nöthig ein gewisser Schutz von Seiten des Staates für das Sorlimentsgeschäft, in Bezug auf seine numeri sche Ausdehnung sei, während eine noch so große Concurrenz im Verlagsbuchhandel Niemandem schade — doch hat dies gar keine Berücksichtigung gefunden. Einmal verstehen die Leute, welche das Gesetz gemacht haben, gar nichts von der Organisation des Buch handels und haben keine Ahnung davon, unter welchen Bedingun gen es ihm möglich ist, zu bestehen; sürs Andere gebe ich aber auch zu, daß es gar partheiisch scheinen mag, wenn die dabei zu nächst interessicten Personen eines Ortes, in einer solchen Sache pe- titioniren, und daß man also wähnt, den von ihnen vorgebrachten Gründen nur wenig Glauben schenken zu dürfen. Ein Anderes ist es schon bei der oben erwähnten Denkschrift; es sind bei den fünf Unterzeichnern drei, welche blos Verlagsge cher Theil. schäfte haben, also die Mehrzahl, von der man nicht wird sagen können, daß sie blos aus Pacthe «Interesse handle. — Ob eS bei der Fassung deS württembergischen Preßgesetzes Berücksichtigung finden soll, werden wir demnächst erfahren; mag es aber auch, so ist es doch besser, darauf hinzuarbeiten, daß allgemein gleich mäßige Bestimmungen über diesen Punkt gegeben werden, als daß sie in dem einen Staate so, im anderen anders lauten. Ich meine also, ein größeres Gewicht müsse es haben, wenn der Vorstand des Börsenvereins — als Vertreter deS gesammten deutschen Buchhandels — rasch die Sache in die Hand nähme, in einer Eingabe an die National-Ver- sammlung die dringende Gefahr für alle Zweige unseres Ge schäftes und für die Literatur schildere und auf einen Zusatz zu §10 der Grundrechte antrage, worin zu bestimmen sei, daß zwar der Verlagsbuchhandel ein freies Geschäft; der Sortiments buchhandel jedoch mitRücksicht au f B evö l kerung und Bedürfniß, in numerischer Beziehung unter die Aufsicht des Staates zu stellen sei. Da die Grundrechte maßgebend für die Gesetzgebung der Ein- zelstaaten sein sollen, so würden alsdann auch gleichförmige Be stimmungen über diesen Punkt zu erzielen sein, — wie aber der betr. Passus im § 10 jetzo heißt: — „noch durch Beschränkungen des Buchhandels" — ic. rc. ist er so unbestimmt, daß er der verschiedensten Auslegung fä hig ist. Will der Vorstand des Börsenvereins im allgemeinen Interesse einen solchen dringend nölhigen Schritt lhun, so wird es kaum besser geschehen können, als mit den Worten der Stuttgarter Denk 202 *
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder