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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1848
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18481215
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1332 108 wenn nur solche Männer Zeitschriften unternehmen dürften, die im Stunde wären, diese Summen jahrelang zu entbehren, wo bei noch in Erwägung gezogen werden muß, um wie viel durch Ainsenzuwachs und durch die Gefahr eines mehrjährigen Eredits an Tausende von Handlungen, für oft höchst unbedeutende Beträge, der Preis der Zeitungen erhöht und dadurch wieder der Absatz und so mit der Gewinn der Sortimenrsbuchhändlcc geschmälert werden würde. Jedenfalls haben alle diese Rücksichten dazu mitgewirkt, für Zeitschrif ten von dem allgemein angenommenen Gebrauch des Jahrescredits, eine Ausnahme in den Geschäftsverkehr einzuführen, die noch mehr durch die Verpflichtung der Postanstalten gerechtfertigt wird, die durch sie bezogenen Blätter im Voraus oder doch bei Empfang zu bezahlen. Wenn Schreiber jener Notiz dabei die Gefahr hervochebt, dem Verleger einer Zeitschrift nach Befinden längere Zeit creditiren zu müs sen, so hat er bei diesem unbedachten Grunde gewiß nicht an seine eige nen Eonti und am wenigsten daran gedacht, daß ihn Niemand zwingt, eine Zeitschrift zu nehmen, wenn er dem Verleger nicht zutcaut, daß er sie ausführen werde und daß es jedenfalls für Tausend leichter ist, Ei nem , als für Einen, Tausende zu Erfüllung ihrer Verpflichtung anzu halten, wenn sie den Gegenwerth schon jahrelang in Händen haben. Daß er sich dabei erlaubt, zwei achtbare Namen verdächtigend zu nen nen, kann man füglich der öffentlichen Beurtheilung überlassen, und ohne der Sachwalter der beiden genannten Firmen zu sein, glaubt man doch aus näherer Bekanntschaft mit den Geschäftsbeziehungen der Letztgenannten, die Behauptung aufstellen zu dürfen, daß es nur wenige Sortimentshandlungen, die überhaupt alssolche, Geschäfte machen, ge ben dürfte, die der Weber'schen Buchhandlung für Auslieferungen in Rechnung nicht mehr schulden sollten, als den vierteljährigen Betrag der Jllustrirten Zeitung, und wir möchten den Einsender auf sein Gewissen fragen, ob er nicht selbst zu denen gehört, die nicht gefährdet sind, auch wenn es ungewiß sein sollte, ob Herr Weber im künfti gen Vierteljahr sein Geschäft noch besitzt. Ein Sortimenter und Verleger, aber kein I ourn alverleger. Antwort auf dw Notiz für die Herren Verleger, in Nr. IV7. Die meisten Verleger von Journalen und Zeitschriften sind gezwungen, diese entweder in alte Rechnung zu stellen, oder nur gegen baar auszuliefern. Der Hauptgrund ist einzig, weil kein Verleger im Stande ist, eine Zeitschrift auf l^/z bis 1U Jahr auf Credit zu geben! und dieser ungeheure Termin kommt heraus, wenn Jemand ein Journal pro 1849, ä Oonto novo stellt. Der zweite Grund ist der: würden die Verleger von Zeitschriften diese auf so lange Zeit in Rechnung geben, so wäre keiner sicher, statt der Bezahlung den gelesenen Jahrgang als verbrauchten und werth losen Krebs zurück zu erhalten, klxempla sunt odios«. Endlich ist für die Sortimenter der Hauptmoment, ja nichts Unmögliches zu verlangen, weil sonst dem Sortimentsbuchhan del alles Zeitschriftenwesen entzogen werden müßte. Denn wer könnte es einem Verleger verargen, wenn ec ernstlich darnach strebte, seine Zeitschriften nur mittelst der Post zu debitiren? Was die Jllustrirte und Novellen-Zeitung betrifft, so wäre es ja wohl möglich, daß Herr Weber bereit sein dürfte, beide Zeitschriften in alle Rechnung zu stellen; oder was vielen Handlungen lieber sein dürfte, statt bei der 1. Nummer stets bei der 13. den Betragzu entrichten. Der Vorwurf, daß irgend eine Handlung Gefahr liefe, einen Ver lust erleiden zu können, siele weg. — Es ist übrigens komisch, der Verleger soll tausend Handlungen unbedingten Credit geben und Vertrauen schenken — wie aber ein Sortimenter mal für einige Thalec eine Zeitschrift bezieht und bezahlt, so tritt die Frage und die Angst wegen möglichen Verlustes ein. Es ließe sich noch man ches sagen, aber es sei hiermit genug. 0. Ucber Conto-Dchließungcn. „Weiß doch der Gärtner, wenn das Bäumchen grünt, Des Blüth' und Frucht die künftigen Jahre zieren. G d lh e. Die Androhung der Con to-Schließu ng — selbst auf ewige Zeilen — welche seit kurzem manche Verleger im Börsenblatt gegen alle Diejenigen schleudern, die bei Ablauf des Jahres ihre Rechnungen nicht völlig bezahlt haben werden, muß zu ernsten Betrachtungen Veranlassung geben, zumal in Zcitverhältnissen, wie sie die Weltge schichte kaum mißlicher nachzuweisen hat. — Es läßt sich nicht verken nen, daß die Verleger in ihrem Rechte, daß sie in ihrem vollen Rechte, namentlich gegen diejenigen Sortimenter sind, welche seit Jahren ihre Pflicht versäumten, ja sich nur der Wilkühr beflissen, wie solche jeder Verleger aus Erfahrung kennt. Von diesen sei hier nicht die Rede; mögen sie, die niemals Billigkeit übten, durch die Tage der Noch ei nes Bessern belehrt werden.— Aber was bezwecken die Verleger durch jene harte Maßregel jenen Firmen gegenüber, welche seither stets pünktlich ihre Schuldigkeit und selbst mit Opfern erfüllten, da der Geldmangel schon seit Jahren so fühlbar; welche nur durch außeror dentliche Verhältnisse zu dem Außerordentlichen getrieben wurden, et was langsamer zu zahlen?? — Man sage nicht, diesen gegenüber werde man nicht so feindlich auftreten. — Einsender hat durch fast zwei Decennicn jede Ostermesse viele Tausende o hn e U eber trag ge zahlt, und manch' schönes Sümmchen dazu gegen schwere Zinsen vom Banquier nehmen müssen, da die eignen Schuldner unter den Colle- gen und die Pcivatkunden ihren Verpflichtungen langsamer »achkamen. Wo ist jetzt Banquier-Credit? Wie viel schlechter als je früher ist ge zahlt worden? — So reichte er für diesmal nicht ganz, machte aber eine Ausnahme, ließ nicht viele „kleinere", sondern einige größere Verleger warten — und cs ist ihm mit Conto-Sperrung gedroht, ja es sind ihm Zettel unexpedirt remittirt worden! — Es fragt sich noch mals, was bezwecken die Verleger durch diese schroffe Maßregel? Kann man die Saldi aus der Erde stampfen? Wollen sie lediglich den ihnen noch fremden Wörtern „Uebertrag aus vor. Rechnung" keine Anerkennung geben? Wollen sie dem redlichen College» noch störender in den Weg treten, als die schlechten Zeitverhältnisse selbst? Wollen sie ihn völlig ruiniren, ihn zwingen, Haus und Hof und Ge schäft zu verkaufen, — jetzt zu verkaufen, wo Alles halben Werrh hat und ein Verkauf kaum zu realisiren — ihnen das Geld zu schicken, dann mir Weib und Kind einherzuziehen und zum Leierkasten zu singen? O welche Lust, Buchhändler zu sein ? ? — Pfui die Härte! Diejeni gen sollten sie nicht auf ihre Seele laden, denen die Vorsehung ein Loos bereitet hat, das ihnen des Lebens Schattenseite zum unbekannten Lande macht, oder deren Unternehmen sie so gesegnet, daß sie mit Un bedeutendem Tausende erworben! es ist ein ernstes Wort: Iloäie midi, crss tibi! Und was werden die Verleger erreichen durch jene schroffe Maßregel, wenn sie wirklich nicht gewilligt sind, den redlichen College» zu ruiniren (nur von diesen handelt es sich)?? Bei Lichte besehen, eigentlich gar nichts. — Er wird sich auf alle Weise bemü hen, ihnen gerecht zu werden; das ist seine Pflicht, das erkennt er als seine Pflicht. Aber er hat auch noch eine andere Pflicht — die Selbsterhal tun g und Erhaltung Derjenigen, welche ihm die Vor sehung übergeben hat. Dazu ist der Fortbestand des Geschäftes nö- thig; er muß also das Geld, welches er zur successiven Deckung der Rest-Saldi benutzen könnte, für Baar-Beziehung verwenden und auf diese Weise lange Restant bleiben, weil ihm nichts abgeschrieben wird. Wie könnte er mit Lust und somit mit Erfolg für den Verlag von Handlungen wirken, die ihm so schroff entgegentreten?? Kanus ms- „um lavat! Verleger ohne Sortimenter, diese ohne jene, ist ein Un ding.— Einsender dieses zählt heute noch 226 Restanten, welche eine Summe aufbringen müssen, die seineReste umsDceifache übersteigen.
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