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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 05.12.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 05.12.1848
- Sprache
- Deutsch
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- LDP: Zeitungen
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1278 105 Statuten des KreiS-Dcreinö der Pommerschcn Buchhandlun gen, fcstgestellt ln der General-Versammlung am ». October L8»8- §. 1- Zweck des Vereins. Das Wohl und die Ehre des deutschen Buchhandels im All gemeinen und der Mitglieder des Vereins im Besonder» zu fördern und zu heben, ist der Zweck des Vereins. —Die Kräfte und Einsichten der Mitglieder zu diesem Zwecke zu einigen, ihre Rechte zu vertreten, die Erfüllung übernommener Pflichten zu überwachen, und Ordnung und Eintracht aufrecht zu erhalten, seine Aufgabe. §. 2. Befähigung zur Mitgliedschaft. Aufnahme. Mitglied des Vereins kann jeder concessionirte Buchhänd ler werden, welcher den Buchhandel wirklich betreibt, mit der Be dingung, daß der gestimmte Verein durch absolute Stimmenmehr heit über seine Aufnahme entscheidet. Die Abstimmung geschieht auf einem Eircular, ausgehend vom Vorstand und circulirend bei sämmtlichen Vereinsmitgliedern. ' §- 3. Ist Jemandem die Aufnahme verweigert worden, so soll ihm gestattet sein, sich nach einem Jahre aufs Neue zu melden. §. 4. Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft bezieht sich nur auf die Person des Be sitzers einer Handlung. §. 5. Mitglied des Vereins kann nur Derjenige werden, welcher sei nen Verpflichtungen den deutschen Eollegen gegenüber im Allgemei nen nachgekommen ist. Beim Ankauf eines Geschäfts muß der Käufer desselben die Verpflichtungen seines Vorgängers als erfüllt Nachweisen. §. 6. Der freiwillige Austritt aus dem Vereine muß ein halbes Jahr vor der nächsten General-Versammlung dem Vorstande angezeigt werden. Bis dahin dauern die Verpflichtungen der Mitglieder, auch hinsichtlich der Beitrags-Zahlungen fort. §- 7. Ausschließung. Ausschließung aus dem Verein kann nur durch Mehrheitsbe schluß der Vereinsmitglieder in einer Generalversammlung, oder ver mittelst Eircular stattsinden. tz. 8. Ausnahme, Austritt und Ausschließungen werden den Vereins mitgliedern vom Vorstande durch das Börsenblatt mitgetheilt. §. 9. Organe des Vereins. Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die General- Versammlung, und bedienen sich diese des Börsenblattes und be sonderer Eirculare zur weitern Mittheilung. §- 10. Vom Vorstande. Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und einem Stell vertreter, der in Behinderungsfällen das Vorstandsmitglied vertritt. Alle vier werden alljährlich in der General-Versammlung gewählt. Sollte der Vorstand nicht mehr vollzählig sein, so sind die noch vorhandenen Mitglieder verpflichtet, eine Ergänzung durch Eir cular von den Vereinsmitgliedern zu veranlassen. Bei Stimmen gleichheit entscheidet das Loos. §. 11- Wirksamkeit des Vorstandes. Der Vorstand vertritt den Verein in allen seinen Verhältnis sen, sowohl den öffentlichen Behörden, dem übrigen deutschen Buch handel, als auch dessen eigenen Mitgliedern gegenüber, und besorgt alle laufenden Geschäfte des Vereins in Gemäßheit der Statuten und Satzungen, der oder ihm von der General-Versammlung ertheil- ten besonder,: Aufträge. Er besonders hat die Pflicht, die Satzun gen zu überwachen, bei Verletzungen derselben die nöthigen Schritte zu thun, und wenn sein Bemühen fruchtlos, die Sache vor die Ge neralversammlung zu bringen. Er entscheidet etwaige Streitigkeiten der Mitglieder über deren Rechte und Pflichten; er hat das Recht und die Pflicht, Gesuche und Anträge der einzelnen Mitglieder, wenn dieselben das Interesse des Vereins berühren, zur gemeinsa men Sache zu machen, auch unaufgefordert zu handeln und zur Wahrung der Rechte des Vereins thätig zu sein, wann und wo eS ihm nöthig erscheint. Differenzen zwischen Vereinsmitgliedern können von jedem der streitigen Theile vor den Vereins-Vorstand gebracht werden, und entscheidet dieser nach Anhörung beider Theile. Der Vorstandsbeschluß ist für beide streitige Theile verbindlich. §. 12. Von der General-Versammlung. Die General-Versammlung der Vereinsmitglieder findet all jährlich und zwar im Monat August statt. Den Tag des Monats setzt der Vorstand fest. Den Ort der Versammlung beschließt ein Jahr voraus die General-Versammlung. S- 13. Zu den Beschlüssen der General-Versammlung ist Stimmen mehrheit nöthig. Nur anwesende Vereins-Mitglieder haben ein Stimmrecht. §. 14. Protokoll. Ueber die Verhandlungen der General-Versammlung wird ein Protokoll geführt, welches am Schlüsse der Versammlung verlesen und von den Anwesenden unterschrieben wird. §. 15. Rechte und Pflichten der Mitglieder. Alljährlich zahlt jedes Vereins-Mitglied zur Vereinskasse prä numerando Einen Thaler. Die etwaigen Mehrkosten bringen die Vereins-Mitglieder auf. Rechnungslegung und Dechargirung geschieht alljährlich in der General-Versammlung. §. 16. Jedes Mitglied verpflichtet sich durch Unterschrift, dasselbe ge nau zu beobachten. C. F. Gutberlet. L. Weiß. Friedr. Nagel. Saunier. F. A. Eckstein. Bagmihl. E. Bu - lang. F. R. Kalb ersb erg. F. Müller. Otto Zinke. W. Dietze. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. Hinri ch s'schen Buchhandlung.) Angekommen in Leipzig vom 29. Novbr.—2. Decbr. 1848. Amclang'sche Sort.-Bnchh. in Berlin. 8143. Moiszisstzig,H., latcin. Grammatik, zunächst f. d. unt. u. miltl.Klaffen der Gymnasien, gr-8. Conitz, Wollsdorf. Geh. Auffarth in Frankfurt a/M. 8144. Nenneguin,H.., Is civilitä. — Das Sittenbuch. 32. Geh. *6
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