Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.09.1848
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- 12.09.1848
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- Deutsch
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937 1848.) sich von dem geraubten Eigenthum der durch sie verarmten bayerischen Buchdrucker und Buchhändler durch fabrikmäßige Anfertigung von geisttötenden, jede Eoncurrenz ausschließenden Schulbüchern. — Ne ben Bayern ist es Oesterreich allein, welches unter dem Gei stesdrucke des Mett ernich'schen Iesui ten - System s seit mehr als vierzig Jahren gelitten hat, deshalb fühlen diese beiden Länder in gegenwärtigem Augenblick auch die jammervolle Armulh an erleuchte ten Köpfen schmerzlich genug, und würde dies heillose Unterrichtswesen noch eine Generation so fortgesetzt worden sein, so wäre die Intelli genz in fraglichen Ländern verschwunden, und durch das bösliche Hin halten hinter dem Fortschritte ein completter Geistes - Bankerott die nothwendige Folge gewesen. — Oesterreich hat aber mit seinen ,, planmäßigen Schulbüchern" nur den Geist des Volkes, nirgends aber die materielle Wohlfahrt der betreffenden Gewerbe zu unterdrücken getrachtet- Die geisttötenden Bücher Oesterreichs sind in den Pcivat-Druckereien Tycols, Böhmens, Mährens ic. ic. gedruckt worden, und mit dem Verkaufe derselben durfte sich Niemand außer den berechtigten Buchhändlern befas sen. — In Bayern aber hat man durch die Ausdehnung des alten, aus den finstern Zeiten der Priester-Herrschaft stammenden Privilegiums des von den Jesuiten gestifteten „ g ol d enen Al m o- sens" — einerseits, und durch das neu ertheille „Privilegium an den kath. Bücher-Verein" andererseits, fast Alles, was im Buchhandel als Bedürsniß zu betrachten ist, aus diesem weg und zum größten Theile in die Hände des Elerus gespielt. Bei solchen Thatsachen bleibt der, diesen beiden Privilegien bereits in mehreren öf fentlichen Blättern gemachte Vorwurf unwiderlegbar, daß in keinem civilis! c len Staate der Welt ähnliche G e - werbs - Beeinträchtigungen von Seite des Staats ge gen hochbesteuerte Gewerbe bestehen, und von keinem Volke der Erde, außer dem langmüthigen, bayerischen, geduldet wer den. — Der Katalog des Central-Schulbücher-Verlags sagt klar und deutlich: „Jedermann, ohne Unterschied des Glaubens und Standes, kann diese'Ärtikel mit 20 Rabatt be ziehen und wieder verkaufen" —; und actenmäßig ist es, daß unter dem Ministerium Abel die königl. Studien-Rectorate und andere solche Anstalten amtlich aufgefordert wurden, den Bedarf an Schulbüchern für ihre Anstalten anzugeben, welcher ihnen unter gänz licher Ausschließung der concessionirten Buchhandlungen von der Ad ministration zugesendet, und solche Anstalten durch den bemerkten Rabatt auf die unwürdigste Weise zum Bücherhandel verleitet wor den sind. — Solche unverantwortliche Beamten-Willkührherrschaft gegen den Gewerbsstand ist wider alles göttliche und menschliche Recht, und kann um so weniger länger geduldet werden, als der S ta a t unter keiner Bedingung ein Recht hat zur Ausübung irgend eines Gewer bes ; — gebt dem König, was des Königs ist — aber auch dem Bür ger, was des Bürgers ist — das heißt den ausschließlichen, ungeschmä lerten Betrieb seines Gewerbes, von dem er mit Weib und Kindern leben, von dessen Erträgniß er an Fürst und Staat Abgaben entrich ten muß. — Was die Preise der in dieser Anstalt gedruckten Bücher betrifft, so wird dieselben jeder Buchdrucker oder Buchhändler eben so billig Herstellen, wenn er die Sicherheit eines so großen Absatzes für das ganze Land hat, wie sie diese Anstalt sich durch die gehässigsten Mittel zu verschaffen gewußt hat; die Preise der in Preußen , Sach sen, Württemberg rc., wo nirgends eine solche Anstalt besteht, einge führten Schulbücher geben Beleg dafür. Ja, dem berühmten Chri stoph von Schmid würde jeder andere Verleger für seine Bibli sche Geschichte, Katechismus, kleine Erzählungen rc. bei gleich billigen Preisen gern ein zehnfach höheres Honorar bezahlt, und dennoch ein schönes Geschäft damit gemacht haben, da diese vortrefflichen Schriften in der Hand des Geschäftsmannes einen weit größeren Absatz nach den übrigen deutschen Staaten gefunden haben würden, als ihn der von allen Seiten geachtete bayerische Schul bücherverlag zu erzielen vermochte. — Endlich soll ein in Aussicht gestellter wohlthätigerZwcck, nämlich die Errichtung einer Pensions- Anstalt für Schullehrer, den Raub an den Gewerben beschönigen oder gar rechtfertigen ; dies Mittel, schlechte Handlungen zu entschuldigen, ist eben so abgenützt als nirgend anerkannt, da man ja selbst dem heil. Crispinus das Stehlen der Häute verargte, aus denen er doch den ar men Leuten Schuhe fertigte, was dem bayerischen Schulbücherverlag noch Niemand nachgesagt hat, da er den aus seinem schmutzigen In stitute erzielten Nutzen zu ganz andern Zwecken verwendet, als zur Un terstützung der Armen. — Wenn der bayerische Staat auch im vorlie genden Falle nicht begreift, was Zeit, Recht und Moral fordern, so wird es ihm das Volk durch seine Vertreter auf eine unzweideutige Weise sagen, und ich zweifle nicht, daß er es dann begreifen wird, ob gleich ich es für besser und dankenswerther halte, das freiwillig aufzuge ben, was nicht mehr zu halten ist. Augsburg, den I. Sept. 1848. Albr. Volkhart, Buchdrucker. Central-Schulbücher- Verlag u. dergl. betreffend. Dem Entwurf einer Gewerbe-Ordnung für Deutsch land (Hamburg, bei Meißner u. Schirges) entnehmen wir Fol gendes : §. 52. Staats- und Communal-Werkstätten, Staats-Handels-Jn- stituke, sowie Werkstätten von Actien-Gesellschaften, welche in das Gebiet der Handwerker und technischen Gewerbe greifen, sind unzulässig. Staat und Commun sollen, als moralische Personen, mit dem Handwerker nicht concurriren und ihm das Brod für sich und seine Familie nicht verkümmern; wie viele tausende-tüchtiger Ge- werbsleute brachte die preußische Seehandlung an den Bettelstab! welch heillosen Einfluß übt der berüchtigte bayeri- sche S ch ulbü ch e rv ecl ag s e i t meh ce ren I a h rzehnd en aufdie geistige Bildung des Volks und beeinträch- ligtdiebetreffenden Gewerbe rc- Die Herren Longma», Brown, Green K> Longmanö in London würden doch wohlrhun, ihre Verlags- ic. Anzeigen im Börsenblatts des deutschen Buchhandels (rille z. B. Ar. 74 „siwt publi-lliell in sguare ermvn") auch in deutscher Sprache drucken zu lassen, da sie doch be denken sollen, daß gar mancher alter College in Deutschland, der das Börsenblatt liest und es auch gern verstehen möchte, der englischen Sprache nicht mächtig ist; ferner bedenken sollten, wie lächerlich es ih nen Vorkommen würde, wollten wir in englischen Buchhändler-Blat tern deutsche Anzeigen machen. Zu rügen aber ist es, daß die Anglomanie im Geschäft der Her ren Longmans so weit geht, daß selbst ein deutscher Gehülfe mit den Collegen in Deutschland Iiorribilo llielu englisch correspondirl. Es ward uns selbst ein solches Schreiben zugesandt und man fragt sich un willkürlich, will der Herr nur zeigen , daß er schon so gut englisch sty- lisiren kann? Nun , man muß Jedem hierin seinen Willen lassen, vielleicht hat der Herr das Deutsche auch verlernt; dann aber möge er doch im Interesse seiner deutschen Uebersetzer sich einer deutlichem Hand befleißigen, da sonst die Uebecsetzung zu schwierig und zeitraubend ist. Namentlich gilt diese Bitte auch in Bezug auf all die schon so übermä ßig lakonischen Bemerkungen (wmum teolmici) auf den Fakturen, welche der Herr consequentcr Weise stets auch englisch schreibt. Nichts für ungut! Dem Berliner Verleger-Vereine sind beigetreten: Gebr. B o rn träger in Königsberg; ausgeschieden ist: die Stubr'sche Buchhandlung.
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