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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1849
- Sprache
- Deutsch
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518 2. Ist es rathsam, dir Zahl der Sortkmentshandlungcn an jedem Orte fefizustellen? und wenn dies zu bejahen ist, wcche Richt schnur kann dabei angewandt Werden s Ich glaube, daß diese Frage unbedingt zu bejahen ist und daß die Feststellung nicht sowohl von der Behörde, als von Sachverständi gen zu bestimmen ist. Schwierig ist der Maßstab zu finden. Die Einwohnerzahl, deren Bildung und Wohlstand, die Umgegend und die Entfernung von andern Städten muffen dabei in Betracht gezogen werden. Ohne Bewilligung des jedesmaligen Börsenvorstandes dürfte sich kein Buchhändler niederlaffen; wird die Bewilligung nach strenger Prüfung des Nachsuchenden und mit Berücksichtigung der Oertlichkeit gegeben, ist demselben darüber vom Vorstande eineBescheinigung zuzu schicken, die der Nachsuchende in seinem Rundschreiben mit abdrucken läßt. Der Nachsuchende hat natürlich die Haltung der vorgeschriebenen Gesetze zu geloben; vor Anzeige des Börsenvorstandes an die Commis- sionaire der verschiedenen Auslieferungsorle, daß der und der als Mit glied ausgenommen ist, darf ihm nichts ausgeliefert noch Sendungen gemacht werden. <r. Die Cvmmissionaire werden durch Gesetz verpflichtet, an Nirman- > den Sendungen zu mocbcn, der nicht vom Vv, stände anerkanntes * Mitglied vcs Vereins ist. Hat eine Buchhandlung zur Abrrch- nungszeit ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, darf deren Verlag (im Fall sie welchen besitzt) nur auf Rg. des Commissionairs ausgkliefert werden, der den Gläubigern dafür verantwortlich bleibt; der Cvmmissionair darf nicht eher wieder Sendungen an eine solche Handlung machen, bis deren Zazlungslistc vollständig saldirt ist. Jeder wirkliche Geschäftsmann muß eingestehen, daß es geradezu lächerlich ist, wenn der Empfänger einer Waare diese zum Theil ohne Beweis, daß sie vorhanden, wieder vorführen kann; wenn er selbst Fabrikant wird und fortwährend seine Waare verkaufen läßt, ohne zu zahlen, während der Verleger nicht weiß, wie er seine Verpflichtungen erfüllen, noch wie er selbst sich erhalten soll. -4. Ist der Rabatt, den der Verleger gibt, auf eine nicht zu über schreitende Höhe zu bestimmen? Ich muß mich der Meinung derjenigen anschließen, die die hohen Nabattdewilligungen als die Hauptveranlaffung des Rabaktgebens an Privatleute ansehen und daß, wenn dieser Unfug nicht aufhört, an ein solides und nutzengebendes Geschäft nicht zu denken ist. Alle Ein wände, daß der Rabatt nicht zu vertilgen ist, sind nichtig, wenn man nur den guten Willen hat gemeinsam zu wirken. 3. Darf der Rabatt an Privatleute ferner stattfinden? Ist vorstehend schon beantwortet; hier möchte ich noch den Wunsch aussprechen, daß sich der Verleger jedes Verkaufs an nicht Dereinsmitglieder enthalten muß. V. Sind öffentliche Anstalten, Buchbinder u. s. w. mit einem Rabatt zu beiüeksichligrn oder nicht, und wie hoch müßte der Abzug im erstcrn Falle fistgrsetzl wrrden? Ich wünsche hier eine mäßige Vergütung, wenn Baarzah- lung stattfände, etwa 5 Lb; der Buchbinder verdient schon durch seine Einbände und hätte er kein Lager von Büchern, so würde der Bedarf bei Buchhändlern direkt gekauft, der dann den Gewinn ganz genießt, den er mit dem Buchbinder bis jetzt theilen mußte und der ihm oft schuldig bleibt und Verlust stall Gewinn bringt. ?» Wir ist das Verhältnis; des Sortimenters zum Antiquar, und wie läßt sich darüber eine billige Geschäftsordnung fcststeUcu und behaupten? Hier muß der Buchhändler selbst über Befolgung der bestehenden Gesetze wachen, oder solche ihn schützende veranlassen, weil der Anti quar außer dem Bereich des Vereins ist. Die Verleger dürfen nur an Vereinsmitglieder Verlag liefern. 46 8. Hat der Verleger Verpflichtungen gegen den Sortimentshändler außer den gewöhnlichen, und welche? Außer den schon angeführten, nur an Vereinsmitglieder Verlag zu geben, wüßte ich keinen wesentlichen, da es im Vorrkeile des Ver legers ist, möglichst verkäufliche Waare auf den Markt zu bringen; wegen Herabsetzungen oder Verkaufs des Auflagecestes müssen, wenn möglich, Bestimmungen stattfinden. 9. Ist das aus Beding (L clonäition) Versenden neuer Bücher nothwendig und ist auch hier eine bessere Ordnung festzusetzcn? Ich zweifle nicht, daß Verleger und Sortimenter sich besser steken, wenn nur ein Ex. ä Loncl. versandt wird und es nun jeder Sort.-Handlung anheimgestcllt wird, nach Gutdünken nachzuverlan gen. Der Verleger kann besser über seine Auflage bestimmen; der Sortimenter erspart sich viele Unkosten für bis jetzt empfangene und für ihn unbrauchbare Büchermassen, und kann sich mit mehr Muße für die seinen Kunden paßliche Literatur verwenden. lü. Eine jedes Jahr nach der Abrechnung vom Börsenvorstande im Börsenblalte bekannt zu machende Auslieferungsliste. Diese scheint mir nöthig, um jedem Verleger oder Eommissionair Ueberwachung uno richtige Befolgung möglich zu machen. 11. Ob die Abrechnungszeit auf eine beiden Theilen günstigere Jah reszeit zu verlegen ist? , Wenn wie bisher einmalige Abrechnung bleiben soll, halte ich eS offenbar im Vortheile, die Zeit in die Sommermonate, als der still sten, zu verlegen. Das Geschäft ist jetzt mit weit mehr Arbeit und weniger Verdienst verknüpft, so daß schon nach jetziger Einrichtung mehrere Winter- oder Aerntemonake zum Remiltircn benutzt werden müssen, während welcher Zeit die Kunden nothwendig vernachlässigt werden, sonach Schaden für den Sortimenter und Verleger. 12. Ist eine kürzere als einjährige Abrechnungszeit zur größer» «olidität und zur Beförderung des Wohlstandes der Vereinsmit- glredcr wünschcnswcrth und angemessen? Hier scheint mir (neben dem Rabattgeben an Kunden) eines der Hauptübel des Verfalls unsers Geschäftes zu liegen. Die Zeit von 16 Monaten oder mehr Eredit ist offenbar der geheime Krebsschaden, der in jetziger Zeit jedes Geschäft unfehlbar vernichten muß. Es bedarf, wie ich glaube, keines Beweises, doch will ich, um nicht mißverstanden zu werden, anführen, daß dieser lange Credit neben dem Disponiren den Sortimenter erstens zu sorglvserm Haushalt, dann zweitens zu eignen Verlagsunlernehmungen verleitet, die ersteres gewiß, letzteres in der Regel die Lummen verschlingt, die er dem Verleger zahlen soll und muß, und die ec im gedeihlichen Geschäfte erübrigt, für sich und die Seinen hinlerlegen könnte- Dem Verleger wird aber das ihm rechtmäßig zukommende Geld auf alle mögliche Weise verkürzt, wenn der Sortimenlshändler in die erwähnten Klippen fällt, und muß bei der langen Entbehrung seines ausgelegken Capitals, will er richtig rechnen, bei weitem höhere Preise stellen, als er nöthig hätte, wenn er alle 3 oder 6 Monate auf Eingang einer gewissen Summe rechnen könnte; überdies weiß der Sortimenter gar nicht, welche Verlegenhei ten, Sorgen und Opfer solche weitaussehende und dazu noch ungewisse Einnahme verursacht. Es ist nichts unbegrün deter, als wenn man von dem Schlaraffenleben des Verlegers fabelt, denn keiner, der Bedeutendste nicht ausgenommen, hat in jetziger Zeit die größte Sorge für seine Existenz, man braucht ihm nicht in die Bücher zu gucken, um dies folgern zu können, daß ein so langer Creoit sich mit keinem soliden Geschäfte verträgt, beweist, daß er bei keinem Statt findet; bekanntlich muß die beorderte und empfangene Waare, höchstens 3 Monate nach Verladung auf Wechsel bezahlt werden, oder sich der Empfänger zahlungsunfähig erklären, daß die jetzigen Zeilumstände Ausnahme hervorriefen, liegt eben in den obwaltenden Verhältnissen und bilden keine Regel.
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