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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.04.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 20.04.1849
- Sprache
- Deutsch
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416 ^32 Man wird mir ferner einwerfen, die lokale Entfernung der Mit glieder, insbesondere der Vorstandsmitglieder, hindere eine energische Thätigkeit. Aber ich denke, der Vorstand ist wegen des Vereins da, nicht der Verein wegen des Vorstands. Erheischt es daher die Zweck mäßigkeit, das Interesse des Vereins, so muffen die Vorstandsmit glieder je aus einem Orte gewählt werden, wenn auch dadurch ein Tüchtigerer hin und wieder einem minder Geeigneten Platz machen müßte; und es könnten ja auch dem Vorsteher allein in dringenden Fällen gewisse Rechte eingeräumt werden, wie auch schon bisher in einzelnen Fällen die Wirksamkeit des Börsenvereins-Vorstandes dem Vorsteher allein unter Zuziehung einiger Eollegcn desselben Wohnortes übertragen worden ist. Die Schwierigkeiten, welche die Entfernung der Vereinsmitglieder selbst von einander darbietet, werden aber leicht überwunden durch eine zweckmäßige Organisation. Endlich, und das möchte der hauptsächlichste Einwurf sein, wird so Mancher Anstoß nehmen an dem „Terrorismus," der durch solchen Verein ausgeübt würde. Ich habe es bei einer vorläufigen Bespre chung in unserer Berliner Eorpocalivn schon erfahren, daß im Inter esse der Freiheit meinem Plane opponirt wird. Es ist ein bekanntes Wort: Einigkeit macht stark. Jede Einig keit aber, jede Gemeinschaft erfordert ein Aufgehen des Einzelwillens in den Gesammtwillen, und je kräftiger eine Gemeinschaft auftreten muß, um ihre Ideen zu verwirklichen, um so weniger dürfen selbst Opfer von den Einzelnen gescheut werden, die das Wohl der Ge- sammtheit, der Zweck der Vereinigung selbst, erheischt. Jeder Ein zelne wird für das gebrachte Opfer doch reichlich wieder entschädigt durch das Resultat, welches von der gemeinsamen Bestrebung geför dert wird und Allen zu Gute kommt. Wollte man die Unterordnung des Einzelnen unter den Willen der Gesammtheit: eine Vernichtung der Freiheit, und die Ausschlie ßung derer von den Vortheilen der Gemeinschaft, welche dem Willen und den Interessen derselben ihren Einzelwillen und ihr Son derinteresse nicht unterordnen wollen, insbesondere wo es die Selbst erhaltung der Gesammtheit erfordert: Terrorismus nennen, so gäbe es gar keine wirksame Vereinigung ohne Vernichtung der Freiheit und ohne Terrorismus, und ganz besonders würden die von der Zeit-Ent wickelung doch so gebieterisch geforderten Associationen zum Schutze gewerblicher Zustände, statt ein Produkt der freien Entwickelung, das größte Hinderniß derselben sein. In der freien Vereinigung und der damit verbundenen Selbstbe stimmung und Selbstbeschränkung zum Wohle des Ganzen ist vielmehr das wirksamste Mittel gegen die Willkühr des Einzelnen gegeben ; in ihr liegt gerade der Schutz der Freiheit gegen die Willkühr (Anarchie), welche dem Begriffe der Freiheit ebenso todtfeind gegenübcrsteht wie der äußere Zwang (Bevormundung, Absolutismus). Es gibt auch keinen Verein, der nicht etwas Bindendes und Aus schließliches hätte. Auch unser gegenwärtiger Börsenverein legt Allen, welche in der Messe abrechnen wollen, den Zwang auf, Mitglied zu werden und unterwirft seine Theilnehmer gewissen Verpflichtungen, die zum Theil in den Landesgesehen nicht geboten werden. Die Kreisvercine haben bereits dieselben Prinzipien zur Geltung gebracht, welche ich für den Gesammtverein durchgeführt zu sehen wünsche, und es ist Niemand eingefallen, über Terrorismus und Unfreiheit zu klagen. Ich verlange nur dasselbe für die Gesammtheit, ich verlange Centrali- sation der Kreisvereine, weil sonst deren Bestrebungen nur einen sehr unvollständigen Erfolg haben können. Indem ich schließe, will ich nur noch die Hoffnung aussprechen, daß es den Gegnern des in diesen Zeilen, wenn auch noch unvollstän dig, doch in seiner Grundlage bestimmt angedeuteten Planes gefallen möge, auch ihrerseits mit ihren Gründen hervorzutreten. Aus der Besprechung wird sich das Zweckmäßige Herausstellen. Es ist jeden falls von der höchsten Wichtigkeit, endlich den rechten Weg zu finden, um aus der ziemlich allgemein zugestandenen Erschlaffung und Ver wirrung des deutschen Buchhandels herauszuleiten. Sollte jedoch mein Vorschlag in seiner Grundidee Anklang finden, so müßte derselbe nach §. 75 des Statuts für den Börsenverein zur Beschlußnahme für die Generalversammlung erst dadurch vorbereitet wer den, daß ein außerordentlicher Ausschuß ernannt wird, um im so l g e n den Jahre sein Gutachten abzustatten. Durch diesen statutenmäßig vor geschriebenen Weg wird also jeder Uebereilung, die man von vem Ein flüsse der augenblicklichen außerordentlichen Verhältnisse vielleicht fürchten könnte, vorgebeugt. M- Simion- Geehrter Herr College 8pr. in Nr. 2g des „Börsenblattes!" Magdeburg, April 12. 1819. Durch meinen Artikel in Nr. 26 des „Börsenblattes," überschrie ben: „Zur jetzigen Preußischen Polizei-Censur-Frage," haben Sie Sich veranlaßt gesehen, aus meiner dort ausführlich mitgetheilten Anfrage bei dem hiesigen Polizei-Dircctorium: ob ich, weil durch die Verfassung vom 5. Dcbr. pr. das Preßgesetz vom 17. März pr. aufgehoben sei, auch noch ferner von allen bei mir erschienenen Schriftwerken die nach dem provisorischen Gesetze erforderliche Anzeige bei dem Poli- zei-Directorium zu machen habe? gar wunderbare Consequenzen zu ziehen, folgern wenigstens daraus, ich habe „so wenig Geist und Wesen einer wahrhaft volksthümlichen Staats-Organisation, so wenig Geist und Sinn der constitutionellen Staatsform, so wenig endlich Bedingniß und Werth des Zustandes der freien Presse erfaßt, daß ich bei einer P o l i zei-Beh örde über das Preßgesetz mich Raths zu holen vermeint." — Lediglich um Ihnen, geehrter Herr College! das Aergerniß, wel ches ich durch meine Polizeianfrage Ihnen gegeben, in Etwas zu versüßen, will ich mir ein paar Worte der Erwiderung auf Ihren Artikel erlauben. Ich schöpfe gern Belehrung, von wo her es auch sei, und kann Ihnen versichern, daß ich sie in der fraglichen Angelegenheit mir weit lieber von Ihnen, als von dem mir gewisser Antecedenlien und Con- flicte zur Zeit der seligen Censur wegen, gerade nicht sehr geneigten hiesigen Polizei-Directorium erbeten hätte; leider hatte ich aber so wenig früher wie jetzt das Glück, Ihren Namen und Ihren Wohnort zu kennen. Sie hätten mir dann natürlich geantwortet, die Polizei habe mit der Presse Nichts mehr zu thun; ich solle nicht anfragen, um der Polizei gegenüber keine Blößen zu geben. Der von der Poli zei hierauf gegen mich anhängig gemachte Prozeß wegen der unter lassenen gesetzlichen Anzeige hätte mir eine gesetzliche Ordnungsstrafe zwischen 5 bis 100 zugezogen, die Sie natürlich — nicht bezahlt, sondern sich in ein weises Schweigen gehüllt hätten. Ja, Ja! 8io eunt n. s. w , mein geehrter Herr College! Beruhigen Sie Sich; denn ich erkläre Ihnen recht unumwunden und fest: nicht, um die Polizei glauben zu machen, ich bedürfe ihrer Obhut als Buchhändler, sondern lediglich, um auch das letzte Band eines gewissen Abhängigkeitsver hältnisses, welches leider das Provisor. Preßgesetz den preußischen Buchhändlern der Polizei gegenüber noch auferlegt, zu zerreißen, habe ich die qu. Anfrage gestellt und sie nebst der Antwort, absichtlich ohne Hinzufügung irgend eines Raisonnements, im „Börsenbl." veröffent licht. Uebrigens möchte ich wohl wissen, ob Sie, wären Sie preußi scher oder, noch besser, wären Sie Buchhändler in Magdeburg, es verziehen würden, statt der gesetzlichen Polizeianzeige, die gesetzliche Ordnungsstrafe zu bezahlen. Was den Kampf gegen polizeiliche Anmaßungen und Gewalt- thätigkeiten betrifft, so habe ich ihn wahrlich, auch in der vormärzlichen Periode, niemals gescheut, wie Sie beim Durchblättern früherer Jahrgänge des „Börsenbl." sehen können; und in Folge dessen Unan-
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