Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1849
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18490406
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184904060
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18490406
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1849
- Monat1849-04
- Tag1849-04-06
- Monat1849-04
- Jahr1849
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
364 Bedauern, wie andrerseits von Collegen (?) — Gott sei Dank! nicht von lange! (und — hoffentlich — auch nicht auf lange!) Alles ge- than wird, um unser Geschäft noch tiefer sinken zu machen, als dies bisher möglich war. Man beliebe nur folgende Annonce des „Olper Krcisblattes" Nr. 8 zu lesen: „Hiermit zur allgemeinen K e n n tni ß (?!), daß wir in Jahresr'echnung von Büchern 10 Proccnt Rabatt bewilligen. Auch erlauben noch zu bemerken, daß sämmtlichc Literatur und Kunstsachen, wenn auch von anderen Handlungen angezeigt, bei uns vorräthig sind, oder schnell besorgt werden. Ruegcnberg'sche Buchhandlung." Gibt es denn kein Mittel, einen solchen Frevel an unserem Ge schäft zu bestrafen, und den Frevler unschädlich zu machen? — A., 22. März 1849. slco. Auch ein praktischer Nutze» der Doppcl-Couti oder der öffent lichen Trennung dcS Verlags vom Sortiment. — Ucbcr PrioritätSversichcrungen. Die Herren Fecd. Hirt, Graß, Barth L Co., F. Enke, Gerold u. Sohn und andere Herren, welche lieber 2000 Conti anstatt 1000 und 1 führen, haben an eine Anzahl Handlungen, welche fallirt haben oder noch falliren wollen, resp. werden, als Verleger ca. 1000 bis 10,000oder Gulden zu fordern, sind aber als Sortimenter an jene, für ordnungsmäßig abgeschlossene, und von ihnen mit größerer Eile, als es von solchen Schuldnern zu geschehen pflegt, als richtig anerkannte Rechnung, entweder eben so viel oder mehr oder weniger schuldig! Was widerfährt den Doppel-Conto-Herren zum Unterschied von solchen Verlags- und Sorlimenthbuchhändlern, welche nur ein Conto mit ihren Collegen führen, also anstatt 1000 mehr nur eines mehr und das für ihre Sortimentshandlung, wie es wohl die meisten Verleger und Sortiments-Buchhändler thun, ge rade wie mit einer Buchhandlung, der man seinen Verlag gegen 40 oder 502h in Commissiönsvertrieb giebt, was widerfährt also jenen Herren? S i e erhalten für ihre Forderungen 502h, 202h oder gar nichts! müssenaberdas, was sie schulden, an diese ihre Schuldner resp. Gläubiger bei Heller und Kreuzer zahlen, ja werden durch Massecuratoren unter Drohung gerichtlichen, noch gutes Geld kostenden Einschreitens an Zahlung dringend gemahnt und dazu ge zwungen, und das — „von Rechtswegen" denn der, ohnedieß mehr fach genug gefährdete Vortheil der wirklichen Gegenrech nung fällt bei ihnen ganz weg- So werden manche Verleger bedeutende Summen verlieren, welche nicht verloren gingen, wenn sie nur ein Conto mit Fremden führten, wenn sie nicht hartnäckig fastallen ihren Collegen das zweite Conto aufgebürdet hätten. Haben wir wohl, wenn ein oder mehrere Mal solche Verluste, nicht allein in Wien! sondern auch in Leipzig, Berlin, Stuttgart, Mainz, u. a. a. O- stattgesunden haben, zu befürchten, daß sich die Doppel-Conti vermehren, oder zu hoffen, daß die bereits eingeführten wieder aufhören werden? Wird sich bei Buchhändlern das Sprüch- wort bewahrheiten, „Durch Schaden wird man klug"? Vielleicht be wirkt der Verlust von nur 10 mehr als alle öffentlichen und pri vatim geschehenen und mehrseitig motivirten Reklamationen? Ein Glück ist es für die Herren, welche zwei Conti führen, und sich das doch auch noch einen schönen Thaler kosten lasten, daß nicht viele Handlungen falliren, welche viel für Verlag zu beziehen haben; es schmerzt aber doppelt, wenn man an Jemand, der einem 100schuldig ist, noch 100, 50, oder auch nur 20 zu zahlen gezwungen wird, und zwar wenn man noch selber daran Schuld ist, dazu hartnäckig und unkaufmännisch die Veranlassung gab! Doppelt unangenehm ist es, wenn sich Buchhändler nicht ein mal schadlos halten können und dürfen an dem Erlös von Produclen oder an den Pcoducten selber, welche mit auf ihre Kosten herge stellt wurden, in deren Besitz sie sich befinden, und welche von ihnen eigentlich als oorpora clolioti anzusehen wären. Für die Folge wird man nur solchen Verlags- und Sort.-Buch händlern das Forkführen oder Anlegen von Doppel-Contis gestat ten, welche auch so sicher stehen als z. B. die Eingangs Dieses genannten Herren. Solche Handlungen, welche in bedauerlicher Aussicht haben, daß sie früher oder später zu falliren gezwungen wer den, dürften mit ihren Versuchen, ein Doppel-Conto anzulegen, nicht mehr glücklich sein, denn es fällt nach gemachten fatalen Erfahrungen zu sehr in die Augen , daß ein solches Trennen der Geschäfte, zu wel chem allerdings oft stille Compagnons oder aus guten Gründen nicht öffentlich genannte Besitzer die Veranlassung sind, eine ebenso praktische oder wohl noch erfolgreichere, gerade für Buchhändler aber nacht heilige re Manipulation ist, als die Prioritätsver sicherungen. Diese kann auf verschiedene Weise geschehen, etwa durch reelle, nur nachträglich geschehene Verkäufe u. Cessionen für reelle Forderungen, resp. Schulden, oder durch Schein-Verkäufe für fingirte Forderungen u. s. w. Solche Prioritälsversicherungen sollen indeß z. B. nach österrei chischen Gesetzen, selbst bei Scheinverkäufen, schwer ungültig zu machen sein, bei reellen Verkäufen w. aber gar nicht, und wenn sie buchstäblich erst in derNacht vor der Erklärung der Zahlungsunfähig keit bewerkstelligt worden sind. Die österr. Gesetze sollen übrigens doch auch in Folge der in ihnen liegenden Reciprocitätsrechte den Gläubi gern nicht österr. Länder gegen einen öflerr. Falliten die Begünstigun gen zugestehen, welche die Landesgesetze der Creditoren den österr. Creditoren gegen einen Falliten ihres Landes einräumen. Daß die österr. Gesetze nur dann den Vortheil der Gegcnrechnung auf einem Conto gelten lassen, wenn die Rechnung abgeschlossen und der Saldo vom Schuldner als richtig anerkannt ist, nicht aber für offene oder noch laufende Rechnung, möchte wohl nicht allen nicht österr. Buchhändlern, welche Sortiment und Verlag haben, bekannt sein, oder doch nicht von ihnen beobachtet werden? Ebenso auch nicht, daß wenn Falliten weniger als 882h an ihre Creditoren bezahlen, sie das Geschäft nicht fortführen dürfen, weßhalb sich jene von diesen bei Lei stung von 502h oder 20 für 90 quittiren lassen. Welche Gesetze in Betreff des wesentlichen Vortheils der Gegen rech n u n g besonders, dann aber auch überhaupt für Concursfälle in den verschiedenen Ländern bestehen, dürste für Buchhändler, na mentlich aber auch für die Commissionärc in Leipzig, Frankfurt, Stuttgart ic. interessant sein zu erfahren! Es möchte aber wohl dann, je nach den in Uebung bestehenden Gesetzen, besonders Anfängern gegenüber, von der Jahresrechnung abkommcn, es wäre denn, daß dieselben den Buchhändlern, welche sie um Credit und Jahresrechnung angehen, Prioritätsrechte einräumten, reelle Garantieen böten und der gleichen; ä Conto-Zahlungen würden oft nicht genügen können? Bei manchen Buchhändlern, welche sich als Sortiments-Buch händler etablirten und als solche um Credit und offene Rechnung baten, aber bald fleißig verlegten, lediglich auf Kosten der ihnen creditirenden Verleger, möchte eine solche nachträgliche P ri or it ätsvsrsich e- rung (von Seite des B.-B. Vereins im Interesse aller Bucl Händler und Creditoren ?) statthaft sein und guten Erfolg haben, und wenn nur den, daß man früher als außerdem, klar zu sehen bekommt. Eine solche Maaßregel dürfte zweckoienlicher sein als Collectivklagen, weil diese oft zu spät kommen, freilich dürften jene auch nur da ange wendet werden, wo eine Leipziger Jub.-Messe gar nicht mit Deckung der Zahlungsliste beschickt wird, und es notorisch, daß namentlich Speculationen auf Kosten der Verleger die Ursache des Mangels der Zahlung sind. Solche Pcioritätsversicherungen auf Grund einer Gencralliste von Restanten, wie sie Schreiber dieses im Jahre 1839, also vor 10 Jahren, im Berliner Organ zum Vorschlag und
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder