Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1849
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18490406
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184904060
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18490406
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1849
- Monat1849-04
- Tag1849-04-06
- Monat1849-04
- Jahr1849
-
357
-
358
-
359
-
360
-
361
-
362
-
363
-
364
-
365
-
366
-
367
-
368
-
369
-
370
-
371
-
372
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
362 werbsbeeinträchtigungen, namentlich auch der Postämter, Kreissecre- tairc, Buchbinder, Antiquare rc., nicht fehlen dürfen. 2) Eindrängung Unbefugter und mittelloser Schwindler in den Buchhandel. Diese kann durch strenge Aufsicht und Prüfung sehr leicht vermieden werden. Jeder sich Etablirende hat sich über die erforderlichen Fonds, und zwar als ge lernter Buchhändler, so wie über seine Reife vor dem Börscn- vorstande gehörig zu legitimircn und sich vor dessen Examinations- Commission einer rigorosen Prüfung über seine Kenntnisse zu unter werfen, wogegen ihm der Vorstand die Bcfugniß zum Etablissement ertheilt- Findet diese Bestimmung erst statutarisch statt, so wird wahr lich jeder Verleger selbst so klug sein, jedes Etablisscmcnts-Eircular, dem obige Bcfugniß fehlt, zu ignoriren. Durch diese sehr einfache Einrichtung wird der überhand nehmenden Ueberfüllung und Unsoli dität des Buchhandels, sowie den Verlusten der Crcditorcn am sicher sten vorgebcugt. Diese organische Reform, an deren Realisirung der ehrenvolle Bestand und die Zukunft des Buchhandels nach unserer Ansicht geknüpft sind, muß der Börscnvorstand in die Hand nehmen und bei der Ecntralgcwalt darauf hinwirken, daß von keiner Regie rung ohne die oben angegebenen Erfordernisse und Legitimationen, eine Buchhandlungsconccssion ertheilt werde. 3) Zahlungswillkühr und Unsolidität. Dieses Uebel reißt mit jedem Jahre mehr und zwar in einem Grade ein, daß die Geschäfte darunter leiden, und daß selbst der Vorsichtige, der seine Verbindung bereits auf die kleinere Hälfte des Müllcr'schcn Buch händlerverzeichnisses reducirl hat, vor großen Verlusten nicht mehr sicher ist. Außer diesen kommt er auch noch um den größten Theil seiner Zeit, die er auf künstliche Mittel, seine Außenstände cinzutrci- bcn, als: Assignation, Proceßführung, Eompcnsirungund dergleichen, zu verwenden hat. Diese Geißel des Geschäfts rührt fast eben so oft von Böswilligkeit als von Unvermögen her, und doch wäre es dem Börsenvorstandeschon längst ein Leichtes gewesen, diesem entsetzlichen Uebel auf folgende Weise einen Damm zu setzen. Jedes Börscn- mitglied sei fortan verpflichtet, dem Börsenvorstandc am 1. December eine genaue Liste scincrRcstantcn einzurcichcn. Von derjenigen Firma, welche auf einer großen Anzahl (ich schlage 30 vor) dieser Listen vor kommt, nimmt der Vorstand an, daß sie nicht reell und solvent mehr ist, und läßt sie auf seiner Generalliste solider Buchhandlungen weg, welche er jedes Mal pünktlich am Schlüsse des Jahres im Börsenblatte veröffentlicht. Niemand wird dann Denen, die er auf dieser Liste vermißt, eine neue Rechnung eröffnen, die er bisher in ckubio wenig stens bis zur Ostermesse forkführte, wo er zu seinem Schrecken erfuhr, daß auch diese verloren sei. Wird mein Vorschlag angenommen, so werden die auf Raub ausgehenden Firmen bald von selbst verschwin den und den Absatz rechtlicher, pünktlich zahlender College» nicht län ger schmälern. Am mehrsten werden sich die bisher betrogenen Cre- ditorcs dieser Einrichtung freuen und gewiß nicht säumen, Ende No vember ihre schlechten Listen dem Vorstande einzusendcn. 4) Rabattbeseitigung wird nicht eher erreicht werden, als bis jede Firma ein feierliches Versprechen, wozu ihr das Formular von dem Vorstande zugeschickt wird, auf Ehrenwort und bei namhafter Eonvenlionalstrase unterschreibt und darin unbedingte Rabatt verweigerung angelobt. Die Unterzeichner bilden den Rabattverein, von dem eine Liste im Börsenblatts abgedruckt wird. Wer sich davon ausschließt, bezeichnet sich nicht allein seinen Nachbarn, sondern auch dem gesammten Buchhandel als Schlcuderer, wonach die Verleger ihren ferneren Credit sicherlich bemessen werden. Ihre Namen werden in jeder Cantatevcrsammlung öffentlich verlesen und angeschlagen. Wer sein Ehrenwort bricht, wird durch öffentliche Bekanntmachung aus dem Börsenvereine excludirt. Von den Conventionalstrafen wird ein Fonds zur Unterstützung brodlosec Gehülsen begründet. ^28 5) Unbilliger Ansatz in alter Rechnung wird leicht ver mieden, wenn der Vorstand diesen Gegenstand einer gründlichen Erör terung und Prüfung unterwirft und deren Resultat in ein Statut faßt, welches nach erfolgter Genehmigung der Generalversammlung durch das Börsenblatt veröffentlicht wird. Hiernach hat sich Jeder zu richten und bei weiter getriebenem Streite hat das Schiedsgericht zu entscheiden." Proceß wegen cincS Baarpaekctö, zur Lehre und Warnung mitgetheilt: Am 10. Januar Nachmittags brachte uns der Marklhclfer Koch aus dem Geschäfte des Herrn Thomas 3 Baarpackete, legte solche auf einen Tisch in unserm Comptoir, und ging wieder fort, da wir nur Vormittags Baarpackete zu bezahlen Pflegen. Am Morgen des II. kam Koch wieder, um sich das Geld dafür zu holen. Unser Schulze, der die Cassc führt, sah nun die Baarpackete näher an, und sagte dem Koch, daß er davon nur 2 Packete bezahlen würde, das 3. möge er wieder mitnehmen und morgen wieder bringen, wo ein einge hender Brief über dessen Einlösung entscheiden würde. Koch empfing nach unierm Cassabuche das Geld für die beiden ersten Packele, nahm aber das 3. nicht mit, indem er sagte, er wolle es lieber bis morgen liegen lassen. Am 12. kam nun Koch wieder, um zu fragen, ob wir nun auch das 3. Packet einlösten, und holte cs ab, da der entscheidende Brief noch nicht eingetroffen und wir deshalb die Einlösung noch verweigerten. Koch war dann auch am 16. und 17. wieder mit Baarpackete» bei uns, wofür er das Geld empfing. Am 19. oder 20. kommt Koch zu uns, um angeblich noch restirende 4 Thlr. für ein Baarpackct von Roller an Rackhorst'schc Buchhandlung zu rcclamiren. Unser Schulze kann sich eines solchen Restes nicht erinnern, sicht indessen im Cassabuche nach und findet, daß dies eines von den am II. bezahlten beiden Packetcn ist, die gleich hinter einander als bezahlt eingetragen stehen, und weiset also Koch's Forderung als irrig ab. Als dieser aber sich damit nicht zufrieden geben kann, und seine Rcclamation an folgenden Tagen wiederholt, wird ihm, um seinem Gedächtnisse zu Hülfe zu kommen, die ganze Verhandlung vom 11., wie solche unser Comptoir- personal mit angehörr und zu bezeugen im Stande ist, ganz ausführlich vorerzählt, indessen ebenfalls vergebens, indem er behauptet, cs fehlen ihm 4 Thlr. an seiner Casse und fragliches Packet sei gar nicht in seinem Buche eingetragen gewesen. Später hat er denn auch bei unfern Markt helfern nachgcfragt, ob er erwähntes Packet nicht vielleicht irrthümlich in den Packetkasten abgeworfen, jene es als Baarpackct erkannt und zur No tiz ins Comptoir gegeben; was diese ihm nur verneinen konnten. Von da aber ruhte die Sache, bis wir am 26. Jan. eine Zuschrift von Herrn Thomas erhielten, in welcher uns derselbe die kategorische Frage stellte, entweder diese Angelegenheit mit seinem Markthelfer auf gütlichem Wege sofort auszugleichen, oder eine Klage, und zugleich die Einhaltung der Fortsetzung an die Rackhorst'schc B. (fragliches Paquct hatte 4 Leuchtku geln für 49 sssi 3 pro Za enthalten) zu gewärtigen. Wir antworteten ihm sofort, daß wir der Klage mit Ruhe entgegen sähen, und die Einhal tung der Fortsetzung seiner Klugheit anheim geben müßten. Und wirklich erhielten wir endlich am >6/2 eine gerichtliche Vorladung zum 27/2. Wir nahmen die Klage an, nicht allein weil wir uns mit voll ster Ueberzeugung im guten Rechte glaubten, sondern besonders zur Auf- rcchthaltung des Prinzips: daß unser Cassabuch nicht trügen könne, und zu Vermeidung möglicher, gar nicht abzusehender Consequcnzen. Unser Schulze erschien selbst und allein, dagegen Koch nicht selbst, son dern nur sein Anwalt im Termin. Nach vorstehender Erzählung wird wohl Niemand zweifeln, daß Koch mit unsrer Darstellung in Betreff der 3 Packete vom 1I/I gänzlich in Wi derspruch gewesen, und damals geglaubt haben muß, daß das Roller'sche Packet nicht dabei gewesen, was wenigstens aus seiner Frage an unsre Markthelfer genügend hervorzugehen scheint. Um so mehr wird man über rascht sein, wie wir es gewesen, zu vernehmen, daß in der Klage diese 3 Packete ganz speciell und darunter das Roller'sche mit aufgcführt und dann die Behauptung ausgestellt war, wir hätten ihm von den 2 zur Be zahlung übernommenen Packeten nur eins bezahlt. Eine Motivirung eines solchen, unsererseits sonderbaren Verfahrens zu geben, vermochte der Koch'sche Anwalt nicht, war auch nicht nothwcndig; der Richter verlangte nur von uns Beweis, daß wir das Roller'sche Packer wirklich bezahlt hätten. Auf die Unwahrscheinlichkeit der Behauptung, die aus der durch Zeugen zu bestätigenden Verhandlung über die 3 Packete mit Koch, ferner daraus hervorging, daß ja Koch am 12. wieder bei uns
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht