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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1849
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- Deutsch
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1849.) 361 Weiteres zur PurificationSfrage. Wenn das große Ziel erreicht werden soll, welches jetzt dem Kern unserer Geschäfts-Corporation vorschwcbt, und was entweder jetzt oder nie erlangt werden kann, so muß mehr entschieden gehandelt, als dis- cutirt, polemisirt und parlamentirt werden. Die Geschichte des letz ten Jahres gibt uns Deutschen großartige und warnende Beispiele, welchen Verzug, welches Unheil die Sucht nach Phrasen- und Red nerruhm herbeigeführt hat. Ewiger Widerspruch, halbe Maßregeln und endlose Bedenklichkeiten entfernen immer weiter vom Zweck. Seit Jahren ist cs der Gegenstand der Meßunterhallung und der Ruf vieler Stimmen in unseren Blattern gewesen, daß dem Buch handel eine Katastrophe bevorstche, die allein im Stande sein könne, ihn aus vielen seiner Leiden zu erlösen. Die Zeit dieser Ka tastrophe, über die sicher wir schon lange nicht mehr in Zweifel wa ren, ist nun vor der Thürc. Die kranken und faulen Theile des Buchhandels, die doch nicht zu retten sind und die in der Dauer, einmal der Zukunft nicht widerstehen können, müssen endlich ausschei- dcn, damit er wieder einen kräftigen und gesunden Körper erhalte, — mit anderen Worten: daß dieses Geschäft wieder ein würdiges und ehrbares werde, daß die immer mehr überhand nehmenden Verluste der Verleger aufhörcn, daß die Ueberfluthung von mitNichls begrün deten Sortimentsgcschäften vermindert, daß dem reellen und recht schaffenen Buchhändler nicht der größte Thcil seiner Kundschaft durch Schleudcrer und Schwindler genommen, damit die jetzt nicht mehr zu übersehenden Massen von Etablissements und ConliS wieder auf eine übersichtliche Anzahl rcducirt und vereinfacht werde. Dahin kann nur die in letzter Zeit oft besprochene Purisication führen. — Wie dieselbe anzugrcifen, und ohne große Schwierigkeit, auch ohne die geringste Unbilligkeit durchzuführen? ist in dem Aufsatz: „Der Börsenvorstand" (Berliner Organ 49, Nr. 3. 4., Süddeutsche B.-Z. 49, Nr. 5) an die Hand gegeben und vorgeschlagen. Es ist bereits vielfach angetraqen, daß diese Vorschläge und Entwürfe in be vorstehender Cantate-Versammlung von dem löbl. Vorstande zur Sprache gebracht, darüber discutirt und ein Beschluß gefaßt werde. Gegen diese Proccdur sehen wir nirgends ein Bedenken; darum schreite man zur That, lasse den Willen der Gcsammtheit sich darüber aussprcchcn, und erhebe sic, sobald die Majorität dafür ist, ohne Wei teres zum Beschluß. Durch diese einfache Verhandlung wird dem Buchhandel ein Dienst geleistet werden, wie er ihm seit vielen Jahren nicht geleistet worden ist. Durch sie wird er schon binnen zwei Jah ren ein ganz anderes Ansehen, eine ganz andere Consistenz und Le bensfähigkeit erlangen, als er sie seit 10 Jahren gehabt hat. Mögen Alle, denen die Wohlfahrt dieses Geschäfts angeht, mit vereinigten Kräften hiernach streben und sich nicht beirren lassen durch unent schiedene, sich ihrer Absicht kaum selbstbewußte Ansichten, wie sie im Aufsatz „Zur Verständigung" in Nr. 25 dies. Bl. Vorkommen. So meint dieser Vers.: „cs berühre ihn schmerzlich, daß man durch diese Purifications-VorschlägeHand an den festen, schönen, ja einzigen Unterbau unseres Geschäfts legen und ein neues Gebäude Herstellen wolle!" — Allein cs ist nicht von einem neuen Gebäude, sondern nur von einer gründlichen Ausbesserung des alten die Rede, — der Unter bau, die Grundmauern, sollen bleiben; aber cs sollen die faulen Riegel und Schwellen entfernt werden, damit cs nicht gänzlich Zusammen stürze. — Dieser sehr gutmüthige Mann gesteht zwar selbst zu, daß er mit diesen Vorschlägen zum Theil einverstanden sei, aber: „es sei doch vom Börsenvorstande etwas zu viel verlangt; deshalb zieht er vor, daß eine Commission von 6 Sortiments- und 6 Ver- lagsbuchhändlcrn gewählt werde, welche diese Vorschläge bespreche, prüfe, ausarbeite, und dann dem Börsenvorstande zur abermaligen Prüfung übergebe; — dieser erhebt sie nach nochmaliger sorgfälti ger Prüfung zum Gesetz, welches dann mit dem Jahre 1850 in Kraft treten soll u. s. w." (Hiergegen ist schon zu bemerken, daß dieser Modus unserem Börsenstatut völlig entgegen wäre, nach dem Nichts ohne ausdrückliche Zustimmung einer Generalversamm lung zum Gesetze erhoben werden kann.) Wozu all diese Weitläufigkeiten? — wozu eine heilsame Reform durch ganz unnütze Formalitäten auf die lange Bank schieben? Die ersten Entwürfe zu diesen Verbesserungen liegen bereits vor und haben Anklang gefunden. Der Börsenvorstand möge nach seinem besseren Ermessen deren vervollkommnete Fassung rcdigircn und über jeden einzelnen ihrer 5 Hauptpunkte, nach geschehener Discussion, in der Generalversammlung abstimmen lassen, und sie, sobald sie durch gehen, in Ausführung bringen. Er wird z. B. eine Purifications- Commission wählen, welche nach Empfang aller Listen, daraus Ende des Jahres eine ofsicielle Liste der guten Buchhandlungen zusammcn- stellt und veröffentlicht, woraus Jeder selbst ersieht, was er in seinem Interesse für die Folge zu thun hat. Ebenso wird gewählt eine Schutz-Commission gegen die Gewerbs-Eingriffc Unbefugter, — eine Prüfungs- und Examinations-Commission für Die, welche neue Etablissements beabsichtigen, — eine Rabatt-Commission und eine solche, welche richtige Bestimmungen über das Aufhören der allen und den Anfang der neuen Rechnung fcstsetzt. Bei der Wahl der Commissionen wäre cs wünschcnSwcrth, daß die Mitglieder einer jeden an eincm Orte wohnten, was freilich nur in Städten wie Berlin, Fr anksurt, Stutt gart, Wien, Prag re. denkbar wäre. Hinsichtlich der Commissions-Mitglieder selbst kommt vor Allem in Betracht, daß man würdige und geachtete Collcgcn dazu wählt, die sich durch eine Reihe von Jahren als Ehren männer und tüchtige Geschäftsleute bewährt haben. Wünschenswerth wäre es freilich, daß alle Commissionen ihren Sitz am Mittelpunkte des Buchhandels, in Leipzig, hätten, und ich selbst wäre schon deshalb sehr dafür, weil cs in dieser Stadt an tüchtigen und zuverlässigen Geschäftsleuten am wenigsten fehlt. Allein sie werden sich gegen Ueberbürdung sträuben, und Sonderbündler könn ten darin wohl gar eine Begünstigung unserer Ccntralstadt wittern. Doch dieses Alles bleibe der Cantate-Versammlung und ihren Jnia- tivcn Vorbehalten. Da die in Vorschlag gebrachten Entwürfe der 5 Hauptpunkte bis jetzt im Börsenblatte noch nicht mitgethcilt worden sind, so lassen wir sie hier zur besseren Uebersicht Nachfolgen: „Der Börsenvorstand ist (nach Vorstehendem) nicht allein berufen und berechtigt, sondern er ist verpflichtet, endlich gegen die nachbcnannten Calamitäten des Buchhandels mit allem Nachdruck einzuschrcitcn, wozu wir ihm zugleich die beigesctztcn Mittel und Wege in Vorschlag bringen, ohne dadurch wirksameren Angaben An derer vorgrcifen zu wollen: 1) Schutz dcsBuchhandels gegen die widerrechtli chen Eingriffe in denselben durch den Ccntralschulbü- cherverlag in München, gegen die verderblichen An träge, welche in den württcmbergischen, kurhcssischcn rc. Kammern auf öffentliche Prcisgebung des Buch händlergeschäfts entweder schon gemacht, oder in Schleswig-Holstein bereits au sg eführt sind.— Eben so gut als der Börsenvorstand schon früher mit bekanntem guten Erfolge bei der Königl. Sächs. Regierung nachgesucht hat, da hin zu wirken, daß der Bundestag gesetzliche Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigcnthums fcststclle, eben so gut kann der Vorstand mittel- oder unmittelbar bei der Ccntralgcwalt in Frankfurt darauf antragcn, daß das Gewerbe dcsBuchhandels, gleich vielen anderen, in der Ausübung seiner Rechte geschützt werde, da cs dem Staate durch Steuern und Abgaben verpflichtet sei, und dafür den Schutz des Staats gegen widerrechtliche Eingriffe verlangen könne, wobei Nachweisungen und Beschwerden gegen die bisherigen Ge-
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