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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.04.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 06.04.1849
- Sprache
- Deutsch
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360 ^1? 28 zuschlagen, was zwar von geringerem Belange scheint, dagegen leicht ausführbar, schnell fix und fertig und gewiß segensvoll wirkend ist, gleichsam ein Surrogat für die beplanke Rentenanstalt. Es ist dies eine sogenannte Tobten- oder S terb ekasse. Ich glaube wohl kaum näher auseinander zu setzen, wie will kommen bei einem vielleicht plötzlich cingetretenen Todesfälle die Ver fügung über ein Capital von Mehrern Hundert Thalern, was sich bei reger Beteiligung auf Tausend erheben könnte, sein würde, ja wie auch wo dem Tode längere Krankheit vorherging, unter welcher der Geschäftsbetrieb litt, manche schmerzliche Verlegenheit durch eine solche Capitalhülse beseitigt werden könnte. Plan dazu wäre kürzlich folgender: 1) Theilnehmer an dem Verein kann jeder Buch-, Kunst- und Musik händler (sowie die Gehülfen darin, unter denen es ja auch schon bcmooßte Häupter gibt) sein, der in Leipzig einen Commissio nair hält. (Ob nur Börsenmitglieder? bleibe vor der Hand offene Frage.) 2) Die Theilnehmer werden in fünf Altersklassen getheilt: r>) unter 30 Jahren b) zwischen 30 und 40. o) zwischen 40 und 50. 4) zwischen 50 und 60 und e) über 60 Jahre. 3) Be! jedem Todesfälle einet Theilnehmcrs, der amtlich beglaubigt angemeldel werden muß, bezahlt jeder Theilnehmer einen Beitrag nach seiner Altersklasse: o) 5 SA b) 10 SA o) 20 SA 6) 40 SA H 60 SA. 4) Jeder Theilnehmer hat seinen Eintritt formell schriftlich anzuzeigen und einen beglaubigten Geburtsschein beizufügen, nach welchem er in die Klasse, wohin er gehört, einregistrirt wird. 5) Der vereheliche Börsenvorstand, oder das Leipziger Buchhändler gremium, wählt zwei Männer zur Besorgung dieser Anstalt: einen Buchhalter und einen Rechnungsführer. 6) Der erster« hält nach dem vorhandenen Material die Liste der Theil nehmer, welche sich mit jedem ersten Januar ändert, weil die in eine folgende Klasse gestellt werden müssen, welche mit demselben in ein folgendes Jahrzehend eintreten. 7) Der Kassirer zieht gegen Quittung von den Leipziger Commis- sionären, die von ihren theilnehmcnden Commitlenden nach Ver- hältniß der Klassen, in denen sie sich befinden, zu zahlenden Beiträge nach jedem feststehenden Todesfälle ein und remittirt den Betrag der Einsammlung sofort und spätestens innerhalb einer Woche an die legitimirten Nachgelassenen des Verstorbenen. L) Die beiden Commissacien für diese Anstalt: Buchhalter und Kas sirer, ziehen als Remuneration ^ NA p. Thaler von der auszuzah lenden Summa ab, sind aber gehalten, davon die Unkosten für Haltung der Contobücher, Druck der Quittungen, Botenlohn und etwaniges Porto rc. zu bestreiten. 8) Aus dem Verein zu scheiden ist jederzeit gestattet und wer den Auf trag an seinen Commissionair zurückzieht, ferner Beitrag zu zahlen, ja auf dessen begründete Anzeige einen von demselben vorgeschosse nen Beitrag nicht erstatten will, wird als ausgeschieden angesehen; jedoch sind seine bis dahin gezahlten Beiträge verfallen und er wird einfach aus der Liste gestrichen, kann auch nicht wieder ausgenom men werden. (Höchstens wäre das im Nachtrag hierzu Erwähnte anzuwenden.) 10) Ein —was Gott verhüten wolle — freiwilliger Tod entbindet den Verein nicht, den gesammelten Betrag den legitimirten Nachge bliebenen eines solchen beklagenswerthen Unglücklichen oder Kran ken, als welcher er nur zu betrachten ist, auszuzahlen. 11) Anzunehmen sind jährlich zwischen 20 bis 25 Todesfälle, wonach der jährliche Beitrag zu berechnen, der um so lieber gegeben wird, je mehr Theilnehmer zu dem Verein sich finden. 12) Die Quittungen könnten folgende Form erhalten: Herr N. in N. hat als Mitglied der? Klasse in der Buchhänd- ler-Sterbckasse durch seinen Commissionair, Herrn N. in Leip zig, nach dem Ableben des Herrn N. in N. zahlen lassen (Betrag) Silbergroschen, worüber hiermit Doppelquittung für einfach geltend ertheilt. Leipzig, am Unterschrift. Einsender sieht dem Vorwurfe entgegen, daß bei seinem Plane sich nur die Alten zur Theilnahme einfinden, dagegen die jüngere Al tersklassen ihren Zutritt sparen würden, bis sie alt werden; diesem zu begegnen wird vorgeschlagen: Jedem Buchhändler wird der Plan vorgelegt und schriftliche Ant wort erbeten, daß er davon in Kenntniß gekommen sei. Wer nicht zugleich seine Erklärung zum Beitritt abgibt, hat, wenn er dieselbe später als vor Ablaufdes laufenden Jahres einsendet, ein Antrittsgeld zu erlegen für die Klasse s. von 16 b. 8-A o. 4^1, <i. 2 und e. 1 für jedes Jahr Verzögern der Erklärung wird in jeder Altersklasse 1-/S mehr Eintrittsgeld erfordert. Diese Eintrittsgelder werden dem Un- terstützungsfvnd für zurückgekommene oder hülfsbedücftige und ver diente Geschäftsgenossen überwiesen. Wer sich nun etablirt oder ein Geschäft übernimmt, wird — und das gehört auch zur Obliegenheit der Verwaltungsmänner—sofort zur Theilnahme eingeladen und um schriftliche Aeußerung darüber ersucht. Will er nicht sofort Theilnehmer werden und gibt erst nach dem nächstfolgenden 1. Januar seine Erklärung ab, so muß ec das obener wähnte Eintrittsgeld erlegen und für jedes versäumte Jahr 1 mehr. K. Ucbcr Association. Mit größter Zufriedenheit hat Schreiber dieses die Aufforderung, unter gleicher Ueberschrift, in No. 21 d. Bl. gelesen. Ec zweifelt nicht im Geringsten an der Ausführbarkeit einer solchen Verlegereinigung zur Exploitirung ihres Verlages in den k. k. Staaten, nur wünschte er, daß eine d i re cteVerbindung mit dem Wie ner Publikum wegfiele, indem dann eine solche Association von sämmtlichen Sortimentsbuchhandlungen des Kaiserstaates nur freudig begrüßt werden müßte. Während sonst bei ähnlichen Unternehmen der Vortheil sich meist nur auf eine Seite wendet, bieten nach Ueberzeugung des Schreibers dieser Zeilen hier sich gleiche Vortheile, sowohl für die sich associrenden Verleger als für sämmtliche Sortimenter Oesterreichs. Es wäre wohl überflüssig, dem denkenden Buchhändler alle diese gegenseitigen Vortheile hier aus einanderzu setzen; sie liegen so klar vor, sind so erheblich und bereits theilweisc schon so unwiderleg bar aufgeführt, daß die größeren Verleger ihre persönliche An wesenheit in der bevorstehenden J.-M. nicht ungenützt vorübergehen lassen und zur Ausführung schreiten sollten. Eine Besprechung, ein ausführliches Eingehen auf diese Idee sollte jedenfalls angeregt werden und gewiß die Ausführung würde nicht unterbleiben. Möchte der Verfasser jenerAufforderung, der doch jeden falls Leipzig näher sein dürfte als Schreiber dieses, dahin wirken—und gewiß der Dank vieler deutschen Verleger und österr. Sortimenter würde ihm nicht ausbleiben, und Mancher, der jetzt vielleicht noch kein Heil hierin erkennt, wird sich ü b erzeugen, daß in diesem Mittel nur der einzige Ausweg liegt—beiderseitig — fernerem Jammer, Scha den, Coursdiffecenzen und Verdruß zu entgehen. Also an's Werk, Collegen! Ueberzeugt Euch vom Guten dieses Unternehmens und laßt nicht ein neues Jahr dahin gehen, ohne,zu handeln für Euch und Andere! Dies wünscht von Herzen Ein alter süddeutscher Verleger und Sortimenter.
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