Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.07.1916
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1916-07-08
- Erscheinungsdatum
- 08.07.1916
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19160708
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191607089
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19160708
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1916
- Monat1916-07
- Tag1916-07-08
- Monat1916-07
- Jahr1916
-
-
-
-
-
897
-
898
-
4493
-
4494
-
4495
-
4496
-
4497
-
4498
-
4499
-
4500
-
4501
-
4502 4503
-
4504
-
4505
-
4506
-
4507
-
4508
-
4509
-
4510
-
4511
-
4512
-
899
-
900
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. .V 156, 8. Juli 1916. Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wurde wieder nach München einberusen, da einerseits unter den obwaltenden Verhältnissen hier die regste Beteiligung zu erhoffen war, andererseits besondere Gründe für eine Einberufung am andern Ort nicht Vorlagen. Lieferung an Firmen, di« nicht in der baye rischen Stammrolle stehen. In der Hauptversammlung des Vorjahres wurde beschlos sen, die Verschärfung unserer Verkaufsbestimmungen bezüglich Verbots der Lieferung von Schulbüchern an solche Firmen, die nicht in der Stammrolle stehen, vorläufig zurückzustcllen. Abge sehen davon, daß von verlegerischer Seite vielfach Erklärungen eingingen, die die Durchführung dieses Beschlusses überhaupt für unmöglich bezeichnen, erscheint es unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht ratsam, an die Wiederaufnahme zu gehen. Halbjährliche Rech nun g's stellung. In München ist es aus Grund eines Vereinsbeschlusses Pflicht geworden, auf alle Fakturen und Rechnungen eine Mitteilung aufzudrucken, derzufolge die Rechnungsstellung halbjährlich er folgt, und es dürfen für Außenstände, di« dieses Ziel nicht beach ten, 57° Zinsen berechne! werden. Da die Verschiebenartigkeit der Verhältnisse in den einzelnen Städten Bayerns eine derartige Maßregel in unserm Beruf nicht zulätzt, empfehlen wir we nigstens den bestehenden Lokalvereinen, einen ähnlichen, ihre Mit glieder bindenden Beschluß zu fassen. Eingabe an das Staatsministerium betreffs Schulbücherpreise. Das bayerisch« Kultusministerium schenkt besondere Auf merksamkeit den Ladenpreisen der Schulbücher, die in das Ver zeichnis der für Bayern genehmigten Lehrmittel ausgenommen sind. Mehr als einmal wurde seitens der Behörde die Genehmigung an die Bedingung der Verringerung des Ladenpreises geknüpft. Sorgfältig werden auch später diese Preise überwacht, und Ver leger, die eine Preiserhöhung ohne vorherige Motivierung vor nehmen, mit Entziehung der Genehmigung bedroht. Bereits vor Jahren haben wir erfolglos in umfangreichen Eingaben aus die in den letzten Jahrzehnten erfolgten Preis- steigUnngen hingewiesen. Auch weitere während des Krieges vorgelcgte Eingaben blieben zunäckfft erfolglos. Da sich die Ver hältnisse bezüglich der Herstellungspreise immer mehr ver schärften, wandten wir uns unterm 3. März 1916 gleichzeitig mit dem Deutschen Verlegerverein neuerlich an das Kultusmini« strrtam und erhielten unterm 14. März die Erklärung: »Es wird genehmigt, daß von denjenigen amtlich zugelassenen Lehrmitteln für Volksschüler, die nach dem 1. Januar 1915 in neuer Auflage gedruckt werden mußten, der Ladenpreis bis zu 10 vom Hundert erhöht wird. Eine Aufrundung des Verkaufspreises auf 5 oder 10 Pfg. kann nicht zngelassen werden. Der geänderte Ladenpreis ist auf jedem Lehrbuch zu verzeichnen.« Dies bezog sich nur auf die Volksschulbücher. Auf unsere gleichzeitig erhobene Vorstellung wegen Erhöhung der Preise der für die höheren Lehranstalten genehmigten Lehrmittel wurde uns mitgeteill, daß die in Frage kommenden Verleger Einzelein gaben an das K. Staatsministerium zu richten hätten, in denen sie um die Preissteigerung für die während des Krieger, d. h. nach dem 1. Januar 1915 erschienenen Neuauflagen nachsuckM müßten. Wir haben hiervon die in Frage stehenden bayerischen Ver leger verständigt und ihnen baldige Einreichung ihrer Eingabe nahegelegt; auch sind die außerbayerischen Verleger von Schul büchern, die in Bayern genehmigt sind, von uns verständigt worden. Wie wir hören, ist man im Ministerium gegenwärtig mit der Zusammenstellung und Prüfung dieser Eingaben beschäftigt. Wir hoffen, daß in allen Fällen Zustimmung erfolgt; wir haben im Ministerium die Bitte vorgetragen, daß von dem Verlangen des Aufdrucks des Preises abgesehen werde, da ja die Bücher be reits jetzt gebunden werden müssen und der spätere Aufdruck neuerlich Kosten verursachen würde. Ebenso haben wir gebeten, die Aufrundung der Preise auf 5 oder 10 Pfennig zu ge- 898 statten. Nach Erhalt der ministeriellen Entscheidung, di« hoffent lich in Bälde erfolgt, werden wir diese im Börsenblatt veröffent lichen. Allerdings mutz jetzt schon erklärt werden, daß ein Zu schlag von 107° bei den Preissteigerungen der Papierhändler, Buchdrucker und Buchbinder nicht mehr genügt. Feldbuchhandlungen. Im Anschluß an de» Münchner Verein haben wir sofort nach Bekanntmachung der vom Genevalquartiermeister erlassenen Bestimmung über die Feldbuchhandlungen alles getan, um für Bayern eine solche Konzession zu erhalten, als deren Träger wir die entstandene Münchner Kommissionsbuchhandlung in Aussicht genommen hatten. Leider blieben unsere Eingaben nach Osten und Westen, sowie Telegramme an die Heeresführer erfolglos; andere, insbesondere norddeutsch« Verleger sind dein Sortiment ins Gehege gekommen und haben es verstanden, sich diesen Hap pen zu sichern. Unsere bayerischen Truppen der 6. Armee unter Führung unseres Kronprinzen Rupprecht werden durch die Firma Peter Schmitz in Köln versorgt, angeblich weil diese dem Kriegsschauplätze näher gelegen ist. Wenn wir auch dem Sorti menter Schmitz dieses Geschäft gönnen, müssen wir doch be dauern, daß wir unsere Landsleute nicht selbst versorgen können. Ganz ohne unser Zutun und zu unserer Überraschung hat in letzter Zeit der Simplicissimus-Verlag Langen in München eine Feldbuchhandlung erhalten. Wir stehen auf dem Standpunkte, daß die Einrichtung dieser Feldduchhandlungen im Geschäftsbereich des Sortiments liegen soll, und möchten gerne wissen, lver die maßgebende Stelle über diese selbstverständliche Sache in unzutreffender Weise unter richtet hat. Nachdem der Vorsitzende des Börsenveretns selbst die genossenschaftliche Vertretung des Buchhandels, wie dies in unserem Falle durch die Münchner Kommissionsbuchhandlung ge schehen wäre, als die idealste Lösung bezeichnet hat, wissen wir, daß wir von dort die kräftigste Unterstützung fanden und also andere unberechtigte Kräfte unseren Wünschen entgcgengearbeitet haben. Reichsbuchw o che. Nachdem die Buchwoche des Vorjahres wenigstens bei uns in Bayern vollständig ins Wasser gefallen war, erging diesmal rechtzeitig neuerlich von Berlin, vom Gesamtausschuß für Vertei lung von Lesestoff im Felde und in den Lazaretten, di« Anregung, eine neue große Sammlung von Lesestoff zu veranstalten. Dieser Gesamtausschuß hat mehr als 3i4 Millionen und etwa das Dop pelte bis Dreifache an Schriften und Broschüren unseren Solda ten als Liebesgabe zugesandt. Der Börsenvereinsborstand be schloß, die Reichsbuchwoche zwischen dem 28. Mai und 3. Juni durchzuführen und das Sortiment in umfassender Weise bei der Veranstaltung zu unterstützen. Er stellte ein Schaufensterplakat, Buchzeichen, Eintragslisten und Quittungen zur Verfügung. Das preußisch« Ministerium, sowie nahezu sämtliche Bundesstaa ten (mit einer Ausnahme) genehmigten den Plan, wettn wir auch in Bayern eine Reihe von Schwierigkeiten zu überwinden hatten. Erst wenige Tage vor dem Termin konnten wir vom Staatsministerium des Innern einen Erlaß bekommen, der die Zustimmung für Bayern und die Pfalz unter der Bedingung aussprach, daß das bayerische Zentralkomitee vom Roten Kreuz die Airgelegenheit in die Hände nehme. Sofort nach Erhalt die ses Erlasses wandten wir uns an die Buchhandlungen Bayerns und der Pfalz mit folgendem Rundschreiben: Unterm 12. Mai hat das K. B. Staatsministeriunr des Innern sein prinzipielles Einverständnis mit der Durchführung der Reichsbuchwoche in Bayern in der Zeit vom 28. Mai bis 3. Juni erklärt. Auch das Kultusministerium wird die Samm lung von Büchern an den höheren Schulen gestatten, worüber noch näher« Mitteilung erfolgt. Die ganze Angelegenheit wird durch das bayerische Lan deskomitee des Roten Kreuzes und seine über ganz Bayern verteilten Sammelstellen in die Hand genommen und auch durch diese die Presseagitation geleitet. Der Einkauf der Bücher er folgt direkt bei den ortsansässigen Buchhandlungen, die zu gleich als Sammelstellen dienen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht