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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1849
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- Deutsch
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507 1849.) Artikel eines solchen Verlegers bei den übrigen ^Handlungen des gleichen Ortes gebrochen ist. Nach unserer Ansicht müßte das Ge biet des deutschen Buchhandels in etwa 20 Kreise oder Provinzen ein gelheilt werden. In jedem Kreise müßte eine Commissions-Haupt stadt sein. Die Verleger wühlen sich in jeder dieser Commissionsstädte einen Commissionär, der als Vermittler zwischen seinem Committcn- ten, dem Verleger und den Sortimentern des jeweiligen Kreises dient. Diese Commissionüre halten den gcsammten gangbaren Verlag ihrer Verleger-Committenten auf dem Lager, liefern für ihre eigene Rech nung denselben an die Sortimenter ihres Kreises aus, welche nun nicht mehr direkt vom Verleger verschreiben, sondern die verlangten, wie die Novasendungcn vom Commissionar der Kreiscommissionsstadt empfangen. Zeder Verleger hat nach dieser Einrichtung nur mit sei nen 20 Commissionären zu thun, wodurch das Geschäft gewiß unge heuer vereinfacht ist, wahrend der Sortimenter der Provinz bloß mit einer Stadt, mit der Commissionsstadt seines Kreises, in Verkehr zu treten braucht. Er bekommt durch diese Einrichtung das Gewünschte viel schneller und mit unvcrhültnifimüßig weniger Kosten. Der Com missionär aber kann sein Gebiet so leicht übersehen und die Bedürf nisse seines Kreises so richtig beurtheilcn, daß er bei jedem neuen Ar tikel, den ihm ber Verleger jedesmal vor dem Erscheinen anzeigt, leicht den muthmaßlichen Bedarf angeben kann, wodurch auf Seite des Verlegers das Verschicken in den Nebel hinaus gewiß radikaler verhindert wird, als durch alle Wahlzettclmanipulationcn rc. Damit aber bei den 20 Commissionaren oder wie viel eben be liebt werden sollten, sich nicht die Verlagsartikcl ungemcssen anhäu- fcn, so sollen bei denselben nur solche Artikel lagernd bleiben, bei denen in seinem Bezirk auf Absatz einigermaßen zu hoffen ist. Dagegen wäre an irgend einem Orte, der in der Mitte Deutschlands gelegen ist (wir schlagen dazu der bisherigen Ucbung wegen Leipzig, oder wenn diese Stadt der theuern Lagerzinsen wegen nicht beliebt werden sollte, Nürnberg vor), ein vollständiges Centrallagec, von welchem für Rechnung der Verleger, aber nur an die Commissionäre, ausgelie fert wird. Die Ersparnisse an Zeit und Kosten brauchen wir gewiß nicht besonders hervorzuheben. Wir haben somit bereits ein Hauptübel des Buchhandels, das Uebermaß von Spesen und Zeitaufwand, auf immer beseitigt. Bevor wir aber weiter darstellen, wie durch diese Einrichtung und was wir damit verknüpft haben wollen, auch die an dern Uebel beseitigt werden können, wollen wir erwähnen, wie sich binsichtlich der Provision der Commissionär zum Verleger und zum Sortimenter stellen würde. Der Verleger müßte die Kosten der Hin- und Rückfracht tragen, sei es durch Frankirung, sei es, wo dieß nicht möglich ist, durch Zuguteschreibung der Fracht an den Commissionär, sei es durch Berechnung gewisser Procente, je nach der Entfernung vom Verlagsorte. Die Spesen für das durch den Commissionär vom Centrallager Verlangte trägt aber der Commissionär. Der Ver leger liefert an den Commissionär Alles mit Vs, dieser an den Sorti menter Alles mit Rabatt. Der Commissionär hat dadurch aller dings LVoA, Nutzen, er muß aber dagegen große Arbeit übernehmen, trägt alles Risico dem Sortimenter gegenüber und muß den Lagerzins bezahlen. Er kann jedoch wegen der engeren Grenzen seines Wir kungskreises die Sortimenter seiner Provinz leicht ganz genau kennen, er wird jedenfalls nur soliden Geschäftsleuten Kredit eröffnen, eben so weiß er die Bedürfnisse seines Kreises u. das mögliche oder unwahrschein liche Gedeihen neuer Handlungen zu beurtheilcn, und so könnte das Aufwuchern zahlloser zweideutiger Handlungen, die nur auftauchen, um wieder, mit Hinterlassung trauriger Spuren, zu verschwinden, durchaus verhindert werden. Es wäre aber auch falsch anzunehmen, daß das Bestehen oder Entstehen einzelner Handlungen der Provinz ganz in die Gnade oder Ungnade der Commissionäre gegeben würde. Glaubt eine Handlung des Commissionsortes an den oder jenen Kreissortimenter keinen Kredit bewilligen zu können, so können cs andere Commissionäre des Orts thun, die ja den treffenden Ver lag von dem zweifelnden Commissionär beziehen können, um ihn an den bezweifelten Sortimenter der Provinz zu liefern. Die Bezirke der Commissionäre, innerhalb deren dieselben mit den Sortimentern ar beiten, müssen natürlich ganz genau bestimmt und abgegränzt werden, und kein Commissionär dürfte an einen außerhalb seines Bezirks wohnenden SortimentShändlec liefern. Es ist dieß unbedingt noth- wendig, damit sich nicht die alten Mißbräuche wieder in neuer Gestalt einschleichen können. Um das allgemeine Risico noch weiter zu vermindern und das Uebel des langen Kredits aufzuheben, müßte hinsichtlich desselben fol gende Einrichtung getroffen werden: Kredit für alle festen Bestellun gen i/t Jahr, für die Nova- und Commissions-Sendungen 1 Jahr. Die Schwierigkeiten dieser Geschäftseinrichtung sind nicht so groß, als sie vielleicht Manchem im ersten Augenblicke erscheinen. Die wenigen Conti, die der Sortimenter noch zu führen hat, führt er in gesonderten Linien für fest Verlangtes und für Commissionssendungen. Der Commissionär sendet nach 3 Monaten seine Nota und die Ab rechnung des Festverlangten ist auf diese Weise gewiß kurz und schnell geschehen. Auch mit dem Verleger hat der Commissionär alle i/, Jahr abzurechnen, der Verleger bezieht seine Gelder leicht durch Wechsel oder auf einem andern bequemen Wege. Die Abrechnung für die Commissionssendungen erfolgt am 1. Mai jedes Jahres in der Com missionsstadt, da gar kein Grund vorhanden ist, diese Abrechnung von dem früheren oder späteren Eintreffen der Ostermesse abhängig zu machen. Disponenden könnten dadurch auch beinahe ganz aushören, da man jeden Artikel schnell und mit wenig Kosten erhalten kann. Die Hauptübel: Der lange maßlose und der leichtfertig gewährte Kredit und das dadurch beförderte maßlose Entstehen von Handlun gen, die vom Anfang an keinen Keim der Lebensdauer in sich tragen, würde durch diese Einrichtung gewiß beseitigt. Es knüpfen sich aber daran noch weitere Vortheile: Der Verleger braucht nicht mehr 1 Jahr lang auf seinen vollen Saldo zu warten, sondern bekommt alle i/, Jahr Gelder in die Hände, welche zu neuen Geschäftsspekulalionen verwendet werden könnten. >— Der lange Kredit, den die Sortiments- Händler dem Publikum gewähren, würde schnell dahin schwinden, weil ihn auch der Sortimenter nicht mehr in dem Maße, wie bisher, empfängt, und daher schon seiner eigenen Existenz halber ihn nicht mehr gewähren könnte. — Die Etablissements ohne Fonds würden und müßten gleichfalls aufhören, weil der Sortimenter Geld zum Geschäftsbetrieb, wie jeder andere Kaufmann, haben müßte, nament lich aber würden diejenigen Verlagsspekulationen der Sortimenter auf hören, die bloß mit den das Jahr über aus dem Sortiment gezogenen Geldern gemacht werden, in der so oft getäuschten Hoffnung, daß sich diese bis zur Messe reichlich vermehren würden, während so häufig das Resultat dieser Spekulationen kein anderes ist, als daß der Erlös aus den Artikeln des Kredit gebenden Verlegers verloren ist, der somit von dem concurrirenden verlegenden Sortimenter indirekt einen dop pelten Nachtheil erleidet. Jeder Großhändler (Commissionär) müßte natürlich dem Ver leger gegenüber sich verpflichten, an keinen Privatmann, wer es auch sei, Rabatt zu geben. Die durch Ausführung unseres Planes her beigeführte lebendigere Verbindung der Buchhändler einer Provinz würde hinsichtlich der Abschaffung des Rabatts, dem Publikum gegen über, leichter einen Beschluß und dessen Ausführung möglicher machen, als bisher. Uebcigens wird selbst diese Vereinigung oder Vereinba rung der Provinzialbuchhändler entbehrlich, wenn der Sortiments händler in Beziehung auf sein Verhältniß zum Publikum sich gegen den Commissionär verpflichtet, keinen Rabatt zu geben. Diese so oft und lange angestrebte Abschaffung des Rabattes kann um so siche rer bewerkstelligt werden, als dem rabattgebenden SortimentShändlec 78*
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