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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1849
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- Deutsch
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275 1849.) vorn herein bankerott und bei einem allmähligen Aussterben würden die lehren Mitglieder am Ende gar keine Rente mehr bekommen — so würde die Einnahme bei vorgeschlagener jährlicher Einzahlung von 5 »st die Summe von 2000 -/I betragen. Die Sterblichkeit würde, nur den geringsten Satz der gemachten Erfahrungen angenommen, bei 400 Mitgliedern s 2^ Prozent jährlich 10 Personen betragen, und da jede Wittwe ebenfalls durchschnittlich 10 Jahre die Pension bezie hen wird, so wird nach 10 Jahren die Summe der Pensions- empsängerinnen 100 betragen und diese Summe mit kleinen Schwan kungen stabil bleiben. Bei einer Einnahme von 2000 würde daher nach 10 Jahren der Pensionsbetrag für jede einzelne Empfängerin nur 20 jähr lich sein, eine Summe, die einem Almosen gleicht, und den vielen Lobpreisungen des Vorschlags nicht angemessen ist. Aber auch dieser geringe Betrag würde nur so lange gewährt werden können, als die Zahl der 400 Mitglieder vollzählig bleibt, er würde sich mit jedem ausscheidenden Mitglieds mindern, und zuletzt der bereits vorerwähnte Fall eintreten. Selbst wenn der Börsenvecein jetzt noch sich bewogen finden sollte, eine jährliche Beisteuer von 1500-/? — schon jetzt fast die Hälfte des ganzen Einkommens, später wahrscheinlich die Haupt- und am Ende die ganze Einnahme des projektirten Vereins — beizusteuern, so würde da durch der Pensionsbetrag sich doch nur auf jährlich 35 erhöhen, und ich muß bezweifeln, daß der Börsenvercin jetzt noch einmal die zur Zeit des Schlafens und Träumens gegebene Zusage zu dieser Beisteuer erneut, da auch für ihn die Zeit des Handelns gekommen ist, wenn nicht die Sturmflulhen der Gegenwart die leider bereits untecwühlte Grundlage unsecs Geschäfts vollends zerstören und uns alle zu Bett lern und Landstreichern machen sollen. Aber dieses Handeln, so wie die Errichtung und Erhaltung des hoffentlich den Stürmen trotzenden Baues wird und muß Geld kosten, er wird daher sein Geld selbst brauchen und so überspannt humanen Ideen auch unser Zeitalter huldigt, so sind wir uns doch selbst die Nächsten, und die Pflicht der Selbstcrhallung fordert hier gebieterisch das Ablassen von senti mentalen Schwärmereien. Die bis jetzt praktisch sich als bewährt gezeigte bedächtige Vorsicht unsers geehrten Vorstandes wird auch hier die Klippen zu vermeiden wissen und das Schiff gegen das Stranden sichern. Lplrcupwv. Das Inserat: Zur Benrtheilnug des sächsische» Presigesctzcs vor» 18. November 1848 in Nr. 68 der Deutschen Allgemeinen Zeitung enthält die ungerechte sten Beschuldigungen gegen das vereinigte Eriminalamt zu Leipzig. Denn einmal ist dasselbe in der dort berührten Angelegenheit in Ge mäßheit des Gesetzes nicht als selbstständige richterliche Behörde, son dern nur auf Antrag des Staatsanwaltes eingeschritten, und somit fällt jede Verantwortlichkeit und alle Anschuldigungen der Ungesetz lichkeit hinweg. Sodann aber hat es für Den, welcher die sächsi schen Gesetze kennt, rechtmäßig gehandelt, denn es hat sich nicht als zuständiger Untersuchungsrichter für etwanige in Bremen vorgekom mene Preßvergehen betrachtet, sondern nur dem Anträge des Staats anwaltes auf eine provisorische Maßregel gesetzmäßig gefügt. Die provisorische Eigenschaft dieser Beschlagnahme benimmt ihr von selbst den Charakter einer „Usurpirung" oder „Mystifikation." Jeden falls ist für das Eriminalamt in Leipzig das Erscheinen eines Buchs in Bremen nichts „Notorisches," und kann selbst die Thatsache, daß der sächsische Buchdrucker unbetheiligt bei der Sache sei, dasselbe nicht ermächtigen, gegen den Willen des Staatsanwaltes die Beschlag nahme aufzuheben, denn es hat dessen Anträgen, unter denen auch die Requisition an das Bremer Gericht war, Folge zu geben; daß die Beschlagnahme das Eigenthum eines Bremer Bürgers betraf, ist der einzige Punkt, welcher nicht dem Eriminalamt, sondern dem Staats anwalt zum Vorwurf gemacht werden könnte, aber nicht weil sie ungesetzlich gewesen, sondern weil das Gesetz eine Lücke hat. Ein völlig Un betheiligte r. Anmerkung. Wir beeilen uns, voe stehende in der deutschen Allgcm. Zeitung vom >3. März gegebene, obgleich nicht ofsicicllc Erklärung und Erläuterung, zur Kcnntniß unserer Leser zu bringen, und freuen uns, daß unsere schon ausgesprochene Uebcrzeugung, daß das Leipziger Eriminalamt nicht vorschriftswidrig gehandelt habe, hierdurch ihre Rechtfertigung erhält. Die Redaction. Auch einmal wieder Etwas, wie es leider alle Tage puffert. Herr Otto Wigand, der Verleger von „Wigand's Eonversations- Lexicon," hat den Abonnenten auf dies Werk versprochen, 10 Bogen stets für 5 S-f zu liefern. Darauf hin haben sich eine Menge Abonnenten eingefunden, die das qu. Unternehmen des Herrn Otto W. ganz hübsch fanden und ihm Vertrauen schenkten. Dies Vertrauen ist aber nicht gerechtfertigt worden. Vom 8. Bande des qu- Lexikons liefert Hr. W. statt 10 Bogen für 5 S-f, 8 Bogen für 5 S-s. Nun überlaufen die Subscribenten den Sortimentshändler und wollen ihn dafür verantwortlich machen. Wir fragen: darf Herr Wigand ohne Weiteres sein Versprechen suspendiren? Es ist wahrhaft beklagenswert!), daß jetzt dergleichen so oft geschieht, und sollten doch ganz besonders die großen Verleger, welche allein noch das von dem im Publikum zu dergl. Unternehmun gen existirende sehr geringe Vertrauen Hallen, nicht Anlaß zu solchen Klagen geben. Herr Wigand wird schließlich an die Erfüllung seines Verspre chens gemahnt. Ein Sortiments-Buchhändler. Anmerk.: Unpartheiisih glauben wir darauf aufmerksam machen zu müssen, daß wir auf dem Umschläge der Hefte 8i> u. 86. von Wigand's Convcrsations-Lcrikon folgende „Erklärung" fanden: „Bis zum Schluß des siebenten Bandes habe ich regelmäßig 5 Bo gen für V/2 gegeben. Die Erhöhung der Arbeit an Satz und Druck u. s. w. machen es mir gegenwärtig unmöglich, ü Bogen für2^N^ zu geben, und ich erkläre daher vom 8. Band an nur Hefte zu 4 Bogen für V/2 N/s geben zu können." Leipzig, am 18. Oktober 1848. Otto Wigand. Was wohl Sortimenter und Subscribenten übersehen haben werden. Die Redaktion. Weitere Fragen. Zu der Frage in Nr. 20 des Börsenblattes, betreffend das Eir- culair der Herren Kaulfuß Witwe, Pcandel ck Eomp. in Wien, erlau ben wir uns noch Einige hinzuzufügcn. Nach dem von der genannten Firma selbst angefertigten und dem Eirculaire beigefügten Status betragen die gewiß nicht zu hoch geschätzten Aktiva nach Abzug des Verlustes von fl. ?10,8U2 7 kr. noch fl. 55,725. 39 kr. dagegen die Passiva fl. 96,527. 46 kr. osscrirt ätt N , . - 118,268. Z8 - - 48,263. 53 - bleiben fl- 7,461. 46 kr. Ja, wo bleiben diese fl. 7,461. 46 kr.? Der Differenz auf offerirte Buchh.-Währung gar nicht zu erwähnen? Weiter vermißt man unter den Activis, den vom neuen Käufer für das Geschäft, d. h. für Abtretung der Kundschaft und Benutzung der Firma resp. des Rechts, zu zahlenden Kaufpreis; oder soll der zu künftige, unbekannte Käufer damit beschenkt werden? In was bestehen (für den Fall eines gütigen Vergleiches) die Eoncessionen des Schwiegervaters des Hrn. Sauerländer? Sind 10,000 fl. — nicht ein vielzu hoch angegebener Verlust auf 36,000 fl. —Außenstände? Wie hoch war ferner das ursprüngliche St ammcapitalderHerren Prandel S: Sauerländer? Diese sehr wichtige Angabe fehlt auch. Warum mindern genannte Herren ihre Schuld dem Buchhandel gegenüber nicht, durch gewissenhaftes Zurücksenden des s Oonch u. pro üiov. inHänden habenden Eigenthums der deutschen Verleger? -k- 42*
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