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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.08.1862
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 11.08.1862
- Sprache
- Deutsch
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fangene Menschen werden hier lachen, und werden denken, daß an einem Gerichtstische keine Pinsel, sondern vernünftige Rich ter sitzen, die dem unvernünftigen Hrn. Perrot ganz einfach sagen würden: Lieber Freund, in keinem Lande gibt es ein Gesetz, welches Ihnen verböte, eine Prise Schnupftabak ebenso zu neh men, wie Ihr Nachbar, oder welches einer Tänzerin untersagte, den Sprung einer anderen Tänzerin nachzumachen, und wenn also eine hiesige Tänzerin in Petersburg Mad. Petitpa die „Oos- mopolitana" hat tanzen sehen, und will in Paris denselben Tanz aufführen, so ist sie in ihrem vollen Rechte; um wie viel mehr muß nicht Mad. Petitpa das Recht haben, sich selbst nachzuah men. Außerdem ist ja von einer Composition gar keine Rede, denn es handelt sich weder um Musik, noch um eine dramatische Handlung, und Sie gestehen selbst, daß kein Manuskript Ihrer Composition existirt; Ihre „Schöpfung" beschränkt sich also darauf, daß Sie Mad. Petitpa gesagt haben: „In Spanien tanzt man so, in Mexico so, in Griechenland wieder so rc.", daß Sie ihr also eine Art Tanzstunde gaben, und da nun die Gesetze die Autorität des Lehrers nicht so weitausdehnen, daß er die Schü ler verhindern darf, das Gelernte nach Gutdünken auszuüben, so bedauern wir, auf Ihr Gesuch nicht eingehen zu können. Und darauf hätte das Tribunal gelacht und Hrn. Perrot fortgeschickt.) Aber hier muß ich die Parenthese schließen, denn sie ist ganz falsch. Das hochweise Tribunal des Departements der Seine ist ganz anderer Ansicht gewesen und hat den denkwürdigen Be schluß gefaßt, daß die Sprünge einer Tänzerin ein — geistiges Ei genthum! sind. Der Nachdrucker, Hr. Petitpa, ist zu 500 Fr. Strafe und in die Kosten verurtheilt worden. Der Umstand, daß der vor einiger Zeit zwischen Frankreich und Rußland abgeschlossene Vertrag zumSchütze des literarischen Eigenthums Musik und Theater (auch die wirklichen geistigen Produkte) ausdrücklich ausschließl, ist damit beseitigt worden, daß Hr. Pcrror geborener Franzose sei. Wie weit sind wir jetzt noch davon, daß auch der Purzel baum eines dressirten Affen zum geistigen Eigenthum gestempelt wird?! Drei Fragen. 1) Hat ein Verleger das Recht, eine Zeitschrift am 19. März ganzjährig in alte Rechnung zu stellen, wenn auf derselben der Preis nur vierteljährlich angegeben ist? 2) Hat dieser Verleger das Recht, die Fortsetzung einzuhal ten, wenn zur Ostermcsse ein Quartal bezahlt wird, er aber er mächtigt ist, jedes folgende Quartal baar nachzunehmen ? 3) Gibt cs gar kein Mittel, sich vor solchen Uebcrgriffen zu schützen? v. Rechtsfälle. Das k. k. Dbcrlandesgericht zu Wien hat das in Nr. 56 d. Bl. mitgetheilte erstrichterliche Urtheil in dem gegen den Buch händler Ignaz Klang und den Literaten I. v. Lackend acher wegen beabsichtigter Verbreitung des zu Rotterdam erschienenen Nachdrucks von Heinrich Heine's Werken geführten Prozesse seinem vollen Inhalt nach bestätigt. Miscellen. Berlin, 6. Aug. Auf eine an das Haus der Abgeordne ten gerichtete Petition wegen Declaration des H. 56. des Paßge setzes vom 12. Mai 1851 hat dasselbe in seiner heutigen Sitzung folgenden Antrag zum Schutze der Anonymität der Presse angenommen: „Drucker, Verleger, Commissionsverleger undRe- dacteure dürfen nicht durch Zwangsmaßregeln angehalten werden, über die Verfasser oder Herausgeber von anonymen Druckschrif ten, Artikeln oder Inseraten, oder über den Ursprung sonst er haltener Mittheilungen Zeugniß abzulegen." Ucber V erlags kataloge. — Das Jahr 1861 brachte uns einen Prachtverlagskatalog, den von B. G- Teubner in Leip zig, der dadurch noch besonderes Interesse erhielt, daß er als Ein leitung eine Biographie des Begründers des Geschäfts, mithin eine Geschichte desselben brachte. Der Wunsch, Kataloge dieser Art mehr zu haben, möchte dabei Vielen gekommen sein, und wir freuen uns, bereits Nachahmungen begegnet zu sein. Der kürzlich ausgegebene Verlagskatalog von F. Tempsky in Prag gibt als Vorwort eine freilich nur sehr kurze, doch immer dankens- werthe Chronik des Geschäfts. Der gleichzeitig ausgegebene Ver lagskatalog von I. U. Kern in Breslau, der als Jubelausgabe zum 25jährigen Jubiläum des Geschäfts bezeichnet ist, gibt nun zwar keine Geschichte der Handlung, da der Begründer noch lebt, aber als Einleitung ein kurzes Resume über dieVerlagsthätigkeit und die gehabten Erfolge in Bezug auf wiederholte Auflagen. Es würde, wenn dieses Verfahren weiteren Anklang fände, und jeder neu erscheinende Verlagskatalog mit einer, wenn auch noch so kurzen Geschichte der Handlung eingeleitel würde, dadurch das schätzbarste Material zu einer künftigen Geschichte des Buch handels mit beschafft; selbst die dürftigsten Angaben, die sich beschaffen ließen, haben Werth. Ucberdem erlangten diese Kata loge für den Buchhändler hierdurch auch noch besonderes In teresse, und würden mehr angesehen werden, als es jetzt geschieht. Schon früher ist der Wunsch im Börsenblatt ausgesprochen wor den, für dieselben möglichst gleiches Format zu wählen, und hier möge der noch beigefügt werden, sie dadurch recht praktisch für uns einzurichten, daß alle Particpreise, Freiexemplare rc. mit be merkt würden. E. Berger. Curiosum. — Zwischen dem Verleger A. und dem Sor timenter B. findet eine streitige Angelegenheit Statt, so daß B. dem A. schuldet. B. weigert sich früher zu zahlen als zur aus- ! getragenen Sache. Inzwischen verschreibt ein Committent des B. von A. ein Buch. Statt des Buches erhält der Committent folgenden Bescheid: ich bedaure den Herren Committenten des B. nichts in Rechnung, sondern nur gegen baar und ohne Ra batt liefern zu können. — Was würde man wohl außer dem Bereich des Buchhandels zu solchem Verfahren sagen? ! Zur Statistik des Leipziger Buchhandels. — Dem Vereine der Buchhändler zu Leipzig gehören laut amtlicher Liste vom 15. April 1862 175 aclive und 10 inaktive Firmen an. Die 175 aktiven Firmen beschäftigten am 1. Juli 1862 270 Ge hilfen und 111 Lehrlinge. Der Bestand der Firmen ist gegen voriges Jahr unverändert, wogegen die Zahl der Gehilfen um 14 und die der Lehrlinge um 6 zugcnommen hat. Seit 1846 werden Rollen über den Bestand der Leipziger Handlungen mit ihren Gehilfen und Lehrlingen geführt, und seil dieser Zeit sind als gänzlich erloschene Handlungen 61 anzugeben. -/Veaer LrbüoArap/ire unkt Ü!/</r»täe^wr;§xnrc/ia/t. Uer- susAeA. von Or. 1. ketrkoldt. ästirx. 1862. Holt 8. ^vAust. Inimlt: diaobtra» rar kritisoksn Oebvrsiokt der nsturvissvnsokskt- lioksn öiblioxrsplüv. (8ekluss.) — Vvrreivknios von koison in'« Uvilixv 1>snd. (korlsolrnnA.) — Oio Ülililsir-Lidliotliek in lurin. Von dom koiieimrstkv kiviAedsur. — latterstnr und Uisovllon. — ^llßsmeine kiblioxrapkiv.
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