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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1932
- Strukturtyp
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- 1932-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1932
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- Deutsch
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X: 4S, 23. Februar 1932. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. Wareneinfuhr begnügt haben, inzwischen aber dazu übergegangen sind, in ihre Devisengesetzgebung konkrete Maßnahmen zur Einfuhr drosselung auszunehmen. So hat Bulgarien, dessen Tevisenrecht bisher ein generelles Verbot der Devisenabgabc nur für die Bezahlung von Filmen und für die Honorarzahlung an ausländische Künstler kannte, Ende des vorigen Wahres die Abgabe von Devisen für eine Reihe von Luxus- warcn verboten, wobei der Begriff »Luxus« teilweise recht weit ge faßt wurde. Außerdem gibt die Bulgarische Nationalbank Devisen für Einsuhrzwecke erst drei Mouatc nach erfolgter Einfuhr ab. Der ausländische Exporteur ist daher, um Bezahlung seiner Lieferung nach Bulgarien zu erreichen, gezwungen, seinen bulgarischen Kunden einen Kredit von mindestens einem Vierteljahr nach Lieferung der Ware einzuräumen. Besonders hart ist die deutsche Ausfuhr von der Devisenbewirt schaftung in Dänemark betroffen. Bis vor kurzem enthielten zwar die dänischen Devisenbestimmungen nichts, was eine Behinde rung des Warenverkehrs bedeutete, doch stockt die Devisenzuteilung in Dänemark praktisch schon seit längerer Zeit. Ende Januar 1932 ist eine gesetzliche Devisensperre eingetreten. Jetzt ist die Einfuhr von Waren und Wertpapieren nach Dänemark von einer Bescheini gung der Dänischen Nalionalbank abhängig, die nur erteilt wird, wenn mit Rücksicht ans die Valutaentwicklung keine Bedenken gegen die Einfuhr bestehen. Uber die Tschechoslowakei berichteten wir erst im Börsen blatt Nr. 37 vom 13. Februar 1932. Die österreichischen und ungarischen Devisenvor schriften sind hier ebenfalls öfter behandelt worden. Wir verweisen bei dieser Gelegenheit aus eine Broschüre, die der Verlag Carl Gerold's Sohn, Wien, in diesen Tagen herausgegeben hat. Sie be handelt die österreichische Devisenverordnung in der Fassung der IV. Devisenverordnung, und wird einem großen Teil der deut schen Verleger und Exportbuchhändler sehr dienlich sein können, wenn es gilt, sich über die unübersichtliche Devisengesetzgebung Öster reichs zu unterrichten. Wohl das wechselvollste Schicksal haben die Devisenschutzmaß nahmen Finnlands durchgemacht. Die am 5. Oktober 1931 erlasseneu Devisenbestimmungen wurden schon eine Woche später durch die Aufhebung des Goldstandards in Finnland praktisch außer Kraft gesetzt. Da die Entwertung der Finnmark jedoch keinen aus reichenden Schutz gegen die weiteren Devisenabflttsse bildete, trat am 3. November 1931 eine neue freiwillige Restriktion der Valuta abgaben ein, nach der die Devisenzuteilung nur für bestimmte Warengattungen gestattet mar. Am 6. November 1931 wurden die Finnmarkkonten von Ausländern gesperrt. Die rigorose Drosselung der Devisenabgaben in Verbindung mit der Aufnahme von Ansland krediten ermöglichte es Finnland jedoch sehr rasch, die akuten De visenschwierigkeiten zu überwinden. Mit dem Ablauf der Valuta verordnung vom 5. Oktober 1931 wurden daher am 1. Januar 1932 sämtliche Devisenzwangsmaßnahmen aufgehoben. Gewisse Störun gen konnten natürlich auch nach der Wiedereinführung des freien Devisenverkehrs nicht vermieden werden. An Abhilfemaßnahmen, um trotz der Not des eigenen Landes mit anderen Staaten in einem geregelten Verkehr zu bleiben, hat es nicht gefehlt. Die auch in Deutschland so oft als Allheilmittel angepriesenen Clearing-Abkommen haben nennenswerte Vorteile nicht gebracht. So hat z. B. die Wiener Handelskammer wegen der Miß erfolge der verschiedenen Abkommen um Kündigung aller bestehenden Clearingverträge ersucht. Die vom Bundeskanzler kürzlich den Ge sandten der großen europäischen Staaten abgegebene Erklärung läßt auch vermuten, daß die Österreichische Negierung in Kürze zu einer Änderung des in der Clearingangelegenheit beobachteten Verhaltens kommen wird. Die von deutscher Seite für den Buchhandel mit Rücksicht auf seine besondere Mission als notwendig angesehenen Maßnahmen sind erst vor wenigen Tagen wieder an zuständiger Stelle behandelt worden. » Devisenbewirtschaftung in Deutschland. Uber die in Deutschland für die Devisenbewirtschaftung erlassenen Verfügungen sind zusammenfassende Kommentare er schienen. Von dem im Börsenblatt Nr. 292 vom 17. Dezember 1931 erwähnten D e v i s e n - W e g w e i s e r des Rechtsanwalts vr. Conrad Böttcher (Verlag für Wirtschaft und Verkehr, Stuttgart) liegt jetzt die zweite, vermehrte Auflage vor. Die letzten Richtlinien sind darin berücksichtigt, ebenso die gerichtlichen Entscheidungen und Erfahrungen der Praxis. Die neuesten Bestimmungen kann die Broschüre nicht enthalten, denn im Augenblick der Drucklegung erreicht uns die am 19. d. M. erlassene 10. Durchführungsverordnung zur Devisenvcrordnung. Trotz aller Gesetze zur Regelung der Devisenbewirtschaftung haben sich Lücken und Schleichwege ergeben, die ohne Rücksicht auf die nationale Volkswirtschaft dazu benutzt werden, weiter Kapital ins Ausland zu bringen. Die neue Notverordnung sieht vor, daß Neichsmarknoten, die aus dem Ausland oder dem Saargebiet den inländischen Kredit- Instituten eingesandt werden, dort nur auf Sperrkonto gutgebracht werden dürfen. Einzahlungen von Ausländern, die im Inland auf Auslandkonten geleistet werden, kommen ebenfalls zunächst auf Sperr konto. Wichtig für den Buchhandel ist die Vorschrift, wonach die Expor teure in ihren lOtägigcn Nachweisungen an die Reichsbank über den Eingang von Exportvaluten auch darüber Rechenschaft zu geben haben, in welcher Form sic Zahlungen auf ihre N e i ch s m a r k f orde rn n g e n erhalten haben (nähere Mitteilung folgt nach Vorliegcn des amtlichen Textes).. Die Vorschrift, daß Inländer einer Genehmigung der Devisenbewirtschaftungsstelle zu jeder Verfügung über Neichs- markfordcrnngen bedürfen, die zugunsten von Ausländern oder Saar ländern erfolgt, richtet sich gegen das Überhandnehmen der Ab deckung von Neichsmarkschuldcn an Ausländer durch Verrechnung mit Reichsmarkforderungen an Ausländer, ein Vorgehen, das sich bisher der Kontrolle der Devisenbewirtschaftungsstelle entzogen hat. Nach der 10. Devisenverordnung erhält die Neichsbank schließlich auch das Recht, zu verlangen, daß Devisen, die zum Ankauf unge eignet sind, ihr oder einer Devisenbank zum Inkasso übertragen werden. Sch. Duchausstellung in der höheren Schule. Von vr. Ernst Loewenberg -Hamburg. Seitdem vor einem Menscheualter Heinrich Wolgast mit seiner Schrift vom Elend der Jugendliteratur auf die Bedeutung des Buches für das Kind hinwies, haben Schule, Buchhandel und Jugend schriftenausschuß sich um die literarische Erziehung bemüht. — Die niit aller Vorsicht und Zurückhaltung aufgestellten Verzeichnisse der Prüfungsausschüsse machen es Schule und Buchhandel möglich, Eltern und Käufer bei der Auswahl zu beraten. Wenn aber alle Energie, die in diese Aufgabe gefetzt wird, es nicht vermeiden kann, daß Schund und Edelschnnd immer wieder gelesen werden, immer neu gedruckt werden, so müssen hier für den Heranwachsenden Men schen Werte liegen, Wünsche und Sehnsüchte erfüllt werden, die das »gute« Buch — allzuoft mit Erwachsenenaugen gesehen — nicht beachtet. Die psychologische Kinderforschung des letzten Jahrzehnts und eine Anzahl statistischer Untersuchungen haben das bestätigt*). Die Lektüre kann als Gradmesser der kulturellen Entwicklung ge wertet werden. Damit aber werden Verzeichnisse, die für ganz Deutschland bestimmt sind, niemals für eine Buchausstellung ge nügen können. Die besonderen Umweltsbeöingungen der Menschen, für die sie gedacht war, werden ihr ein immer neues Gepräge geben. Neben einer Anzahl von Büchern, deren Stellung in der Literatur seststeht — wandeln kann sich da nur der Zeitpunkt der inneren Aktualität —, wird jede Ausstellung ihr eigenes Gepräge haben. Aus dieser Erkenntnis heraus hat unsere Schule — eine staatliche deutsche Oberschule in Hamburg, die Knaben und Mädchen unterrichtet — seit zwei Jahren eine eigene Buchausstellung, die versucht, diesen Anforde rungen zu genügen. Eine höhere Schule muß — zumal ihre Schüler durch die Begabtenauslese gegangen sind — mit einer gewissen in tellektuellen Frühreife rechnen, muß sich aber auch bewußt sein, daß die Kulturpubertät dieser Frühreife retardierende Kräfte entgegen setzt. Um zunächst einen Überblick über den Lektürestand zu haben, wurde im Herbst in den Klassen Sexta bis Untersekunda eine Um frage gestellt: »Was lese ich jetzt, welche Bücher wünsche ich mir?« Die Antworten bildeten die Grundlage für die Weiterarbeit. Unsere Sextaner haben die Märchenwelt, in der freie Phantasie vor herrscht, verlassen. Sie nähern sich der Wirklichkeit, wenn sie die abenteuerlichen Märchen Arabiens noch lesen, oder im reinen Aben teurerbuch räumliche Weite erobern. Die Loslösung von der Welt der Illusion erfolgt erst, wenn das Abenteurerbuch durch Ent deckungsfahrten, Reiseberichte, geographische Werke überwunden wird. Dieselbe Linie zeigen auch die Tiergeschichten, an deren Anfang das Tiermärchen steht, das dann über Kipling, Seton, Fleuron, As- lagsson zu Löns und Brehm führt. Nach dem räumlichen Denken erst kommt das zeitliche. Zwischen Märchen und Geschichte steht die Heldensage, die den abenteuerlichen Helden zeigt, aber doch schon »wahr« ist. Sie dient aber gleichzeitig der Jdealbildung des *) A n m. : Die grundlegenden Arbeiten von CH. Bühler, Busse, Rumpf, Quast wie die zusammenfassende Darstellung von L. Weismantel »Die geistesbiologische Grundlage der Jugendlektüre« bilden auch zum Teil die Grundlage dieser Ausführungen. 135
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