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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1849
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1849-01-23
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1849
- Sprache
- Deutsch
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79 1849.) ßig oder gegenseitig zu vertheilen; so müssen wicHrn. E.H. Neclam sen. aufrichtig bedauern, denn er scheint einer längst verschollenen Bildung anzugehören. Wir Neueren sind klüger, wir haben auch getheilt: die Rechte haben die Verleger einfach aus dem Grunde an sich genom men, weil es ihnen unmöglich ist, Pflichten zu übernehmen, und die Pflichten haben die Sortimentshandlungen bekommen, weil den Rech ten gegenüber doch solche sein müssen. Wir sollten glauben, brüder licher ließe sich nicht theilen. Ucbcr Aufhebung der Concessionen. In Nr. 4 d. Bl. sagt Herr HeinrichErhard: „ec schließe sich dem ersten Theile meines Antrages vollkommen an". „Dagegen dürfte die Stuttgarter Denkschrift aus mehreren Gründen zu diesem Zweck sich nicht eignen" u. s. w. Mein Antrag besteht aber nur aus einem Theil und war darauf gerichtet: der Vorstand des Börsen-Vereins wolle alsbald die betreffende Eingabe an die National-Versammlung entwerfen und einreichen. Weiter unten erwähnte ich: es werde kaum besser geschehen kön nen, als mit den Worten der Stuttg. Denkschrift u. s. w. — Daß diese zu solchem Zweck anders eingekleidet werden mußte, verstand sich ja von selbst. Wenn sie nun dazu benutzt, die Sache aber auch noch von anderen Gesichtspunkten aus beleuchtet wird, um so bes ser; darin stimme ich mit Herrn Erhard vollkommen überein. Nur ohne langes Bedenken und Zaudern ans Werk! Ich will bei dieser Veranlassung gestehen, ein Grund mit, warum ich mir erlaubte, die Stuttg. Denkschrift dem Vorstande zur Be nutzung zu empfehlen, war der, es demselben leicht zu machen, ihn zu vermögen, daß er um so eher daran gehe; erzeugt aber wurde dieser Grund bei mir durch die Ansicht, daß es eine Pflicht des Vorstandes gewesen wäre, aus eigenem Antriebe das Mögliche zu versuchen in einer Sache, bei welcher die Existenz von uns Allen auf dem Spiele stehet. Cassel, 15. Januar 1849. C. Kemps. In Bezug auf den Artikel: Für SortimentShäiidler in Nr. 3. Der Verleger, dessen Antwort in dem Artikel mit der obigen Ueberschrift abgedruckt ist, richtete an den Sortimentsbuchhändlec folgendes Schreiben: „In Nr. 3 des B.-Bl. sehe ich die Antwort abgedruckt, welche ich Ihnen auf Ihre Anfrage: ob die Zeitschrift in alte oder neue Rechnung gestellt würde, gab, leider aber nicht Ihre Anfrage. Wenn meine Worte auch wirklich nicht eines Commentars bedürf ten, so wäre doch wenigstens der Abdruck der Ihrigen unumgäng lich nölhig gewesen, um erstere, die den Gegensatz zu diesen bilden, verständlich zu machen. Um jetzt die nachträgliche Aufnahme Ihrer Anfrage in's Börsenblatt veranlassen zu können, ersuche ich Sie ganz ergebenst, mir diese in Ihren Händen befindliche Zuschrift geneigtest mit umgehender Post zuzusenden. Sie haben bei der Veröffentlichung meines Schreibens allein die Sache, nicht die Person im Auge gehabt und hoffe ich daher, daß Sie meine Bitte erfüllen werden. Auch ich will nur einige die Sache betreffende Bemerkungen hinzufügen: Es ist möglich, daß ich in Ihrer Anfrage Absichten vermuthet habe, die Sie nicht im Sinne hatten; auf der anderen Seile ist es gewiß, daß Sie meine Erwiederung mißverstanden haben, denn nur in diesem Falle kann Ihnen dieselbe, welche doch nur schon oft Gesagtes wiederholt, auffallend erscheinen. Finden Sie aber in derselben einen Angriff eines Verlegers auf den Sortimenter, ha ben Sie deswegen meine Worte veröffentlicht, so mögen Andere, als wir, darüber entscheiden, wer weniger zart ausgetreten ist: der Sortimenter, welcher zuerst dem Verleger schreibt, daß er sich für eine Zeitschrift nicht verwenden werde, wenn sie in alte Rechnung (also nach dem bisherigen Gebrauche) gestellt würde, daß der Sor timenter jetzt hübsch die Augen offen behalten müsse (dem Verleger gegenüber) oder — der Verleger, welcher hierauf erwiedert, daß jetzt nicht die Zeit sein möchte, den dem Sortimenter gegebenen Credit zu verlängern, jetzt, wo die Zahlungen ohnedies spät ein- gehen. Ich hoffe, man wird den Verleger nicht deswegen tadeln, daß er als solcher zu demjenigen Sortimenter spricht, der einen Ausfall gegen ihn gemacht hat. Wäre dies nicht geschehen, so hätte ich meine Gründe dafür, daß Journale in alte Rechnung zu stellen sind, nicht als Verleger ausgesprochen, sondern ich würde den Nutzen oder Nachtheil, der dem ganzen Buchhandel daraus entsteht, in Erwägung gezogen haben. Nur auf diesen Standpunkt darf man sich stellen, wenn man jene Frage beantworten will. Im Interesse des allgemeinen Buchhandels liegt es aber, ein Kapital von 1 Million, welche für Herstellung der Zeitschriften gebraucht werden möchte, nicht nnbe- nützt liegen zu lassen, was geschehen würde, wenn die Zeitschriften durchschnittlich in neue Rechnung geliefert würden und der Sorti menter keinen Grund angeben könnte, weshalb der Betrag für Zeit schriften vor Erscheinen des vollständigen Jahrgangs an ihn zu be zahlen ist. Nicht etwa der Sortimenter gibt den größeren Theil dieser Summe her, sondern das Publikum, da die meisten Zeit schriften für Lesezirkel gebraucht werden, viele andere für Perso nen, die nicht regelmäßige Kunden des Geschäfts sind und deshalb vocausbezahlen, die wenigsten aber von solchen, welche Rechnung haben, für ihre Privatbibliothek angeschafft werden. Die fürLesezir- kel und Gesellschaften gelieferten Zeitschriften werden häufig im Beginn des Jahres dem Sortimenter bezahlt; geschieht es nicht, so ist es zwar nicht in allen, doch in vielen Fällen die Schuld der Buchhandlung, welche unterlassen hat, auf Vorausbezahlung der Lesegebühren von Seiten jeden Theilnehmecs am Zirkel anzutra gen, die in der Regel wegen Geringfügigkeit des Betrages nicht ver weigert wird. Mag das Resultat der Einnahme ein anderes, weniger günsti ges sein, meine Ueberzeugung, daß es im Allgemeinen sich so her ausstellt, wie ich gesagt habe, gründet sich auf Erfahrung und kann durch den Widerspruch einzelner Sortimenter nicht geändert werden. Nur dann kann also die Forderung des Sortimenters, daß Zeit schriften in neue Rechnung gestellt werden sollen, gerechtfertigt sein, wenn es vorlheilhaftcr für den Buchhandel ist, daß die Verleger von Journalen ihr Kapital 1 Jahr todt liegen lassen, anstatt daß die Sortimenter an die Verleger eine im Verhällniß zu demselben höchst geringe Summe früher bezahlen, als sie für Zeitschriften eingegan gen ist." Der Sortimentsbuchhändlec hatte hierauf die Freundlichkeit, den Verleger in den Stand zu setzen, die Anfrage des crsteren, durch welche die in Nr. 3 enthaltene Antwort hervorgerufen wurde, veröffentlichen zu können. Sie lautet: „Sie sprechen sich hier nicht aus, ob die Zeitschrift prän. oder postnum. bezahlt wird. In dem ersteren Falle werde ich nichts dafür thun, in dem letzteren aber kann ich etwas wirken. Es ist ge rade an der Zeit, daß der Sortimentshändler hübsch die Augen offen behält." Ein Buchhändler.
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