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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.01.1849
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.01.1849
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- Deutsch
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1849.^ 77 Diewcg L Sohn in Braunschwcig. 572. OrLLLw-Otto's 1,elirbuek6er6>>emie. 2. Aull. 11.86.18. ». 19. l-fg. ßr.8. 6e!i. L"/z^ Voigt in Weimar. 573. Recht, das göttliche, der Könige ».die Prärogative d. Adels, behauptet ge gen die modernen Staatsverbcfferer. gr. 8. Geh. ^ ^ Vost in Leipzig. 574. Lödtlio^Ir, O , Icrlt. Remerlrunz;en'rur2. Ausx. v.Xasein-Helz'stürli.- tstar. Orsmmatile. ßr. 8. 8t. Petersburg 1848. 6eb. 575. LuIIetin 6e Iaclass«6es Sciences bistor., pbilolog. et pol>ti(pies 6v I'acs6. in,p. 6e 8t. petersbourg. 1'oms VI. dir. 1 et2.gr. 4. 8t.-peters- bourg 1848. pr. 24 dies. * 2 ^ T. O. Weigel in Leipzig. 576. Hepertoriuin, 8eipriger, 6er 6eutscken u. ausIrin6.8iterstur.I1nter IVIitevirk. 6er 17n>vers. 8e,prig krsg. v. 6. 6. 6ers6ork. 7. lalle». 1849. 1. 81t. gr. 8. pro eplt. * 10 577. LerLpeuM. 2eitsckei1t 1. lölbliotllellwissensckatt, 8sn6scllr!1ten- lluixlsu. ältere I.ittseatue, krsg. v. k. lVaumann.IO.Iakrg. 1849.d1r.1. gr. 8. pro 24 k§r». * 4l/z Weller in Leipzig. 578. Lerche», Leipziger. Jllustrirte satir. Zeitschrift. Red.: I. M. Loewe. 1. Jahrg. 1849. Nr. 1. gr. 4. pro I Quart, baar * U ^ G. Wigand in Leipzig. 579. Centralblatt, polytechnisches. Hrsg. v.J.A. Hülße u. I. A. Stdckhardt. 15. Jahrg. Reue Folge. 3. Jahrg. 1849.1. Lfg. gr. 4. pro 1—24.Lfg.*8^s O. Wigand in Leipzig. 580. Byron's Don Juan V.A. Bbttger. Diamantausg.8.Geh.1^^ O. Wigand's Scparat-Conto in Leipzig. 581. * Wigand's Conversations-Lerikon. 2. Ausl. 61—66. Hst. od. 1I.H albbd. gr.8. Geh. Vs Wilma»- Buclih. in Frankfurt a./M. 582. Protokolle u. Berichte der Verhandlungen der deutschen verfassunggeben den Reichsversammlung. 1. Lfg. Bog. 1—5. gr. 4. pro Bog. 1—50. * 4 Erschienene Neuigkeiten des deutschen Musikalien handels. (Mitgetheilt von Bartholf Senfs.) Angekommen in Leipzig vom 17—20. Januar 1849. W. Bayrhoffcr in Düsseldorf. 2Lumei8ler, I'. , Op. 6. b'ant.3sie f. ?fte. 2b C. Weinholtz in Vraui,schweig. jLteidelt, O., I^'ors^e prece(16 6'un Konöeau pastoral p. ?ste. 1b Nichtalntlicher TheiI. In Sachen der Stuhr'schen Buchhandlung zu Berlin, betreffend Wöniger'S „Reichstag." Fortsetzung aus Nr. 63, 71 und 106, und Schluß.) Meinem in Nr. 106». vorigen Jahre gegebenen Versprechen gemäß lasse ich hier das Erkenntniß zweiter Instanz in meiner, denHerren Eol- legen bekannten Angelegenheit wider den Herrn vr. pllil. Gumbinner, als Inhaber der Stuhr'schen Buchhandlung in Berlin, folgen. Es lau tet, mit diplomatischer Treue copirt: In Sachen des vr. I. L. Gumbinner, als Eigenthümer der Stuhr'schen Buchhandlung in Berlin, Klägers und Recurrenten wider den Buchhändler Emil Baensch zu Magdeburg, Verklagten und Recursen, hat der erste Senat des Königlichen Oberlandes-Gerichts zu Magde burg in seiner Sitzung vom 16. December 1848, den Acten gemäß, zum Bescheide ertheilt: daß, da es keinem rechtlichen Bedenken unterliegen kann, daß der Vertrag zwischen dem Kläger und dem Verklagten durch den von dem El fteren ausgegangenen sogenannten „Wahlzettel," die Bedingungen enthaltend, unter denen das Werk, „Preußens erster Reichstag," herausgegeben von vr. August Theodor Woeniger, im Verlage der Stuhr'schen Buchhandlung erscheinen sollte, so wie durch den Be stellzettel des Verklagten vom 8. Juli 1847, durch welchen 2 Exem plare des angekündigten Werkes bestellt wurden, ganz allein gebildet worden, indem es eine, keiner Widerlegung bedürfende Behauptung des Klägers ist, wenn er den Vertrag, dem es dann an aller und jeder Bestimmung über die Beschaffenheit der bestellten Sache feh len würde, in dem gedachten Bestellzettel des Verklagten und dessen Erledigung durch den Kläger erkennen will, während doch diese Letztere nur die Erfüllung des Vertrages enthält, da, dies voraus geschickt, schon der vorige Richter überzeugend nachgewiesen hat, daß von Seiten des Klägers die gestellten Ver tragsbedingungen nicht eingehalten sind, die Ausführungen aber, durch welche der Recurrent gegenwärtig sein Recht, davon abzuwei chen, so wie die Pflicht des Verklagten, sich diese Abweichungen gefallen zu lassen, zu begründen versucht, durchaus hinfällig sind, namentlich aber die Berufung auf § 330 A. L. R. I. 5 völlig ver fehlt ist, weil der Fall desselben hier, wo der Recurrent die Bedin gungen des Vertrages gänzlich verändeit, und statt der versproche nen eine ganz veränderte Sache geliefert hatte, gar nicht als vor handen eingenommen werden können, so daß es nicht weiter darauf ankommen kann, auch die Grundlosigkeit der ferneren Anführungen des Klägers zu zeigen, durch welche er seine in der That frivole Klage zu rechtfertigen sich bemühet, da insbesondere Recurrent mit Unrecht darauf sich zu stützen versucht, daß er nach der Entscheidung des ersten Richters genöthigt sein würde, ein unvollständiges Exem plar des Werkes zurück zu nehmen, weil dem ersten Richter, der nur über den Klageantrag zu befinden hätte, diese Frage gar nicht vorlag und dem Kläger in dieser Beziehung seine Rechte nicht entzogen sind, so weit ihm dergleichen zustehen, da aus diesen Gründen die angefochtene Entscheidung gerechtfer- fertigt erscheint, der gegen das unterm 30. August o. behändigte Erkenntniß des Eommissacii des hiesigen König!. Land- und Stadt-Gericbts für die Bagatellsachen 6e ins. 30. August o. angebrachte Recours zu ver werfen, Recurrent auch die dadurch verursachten Kosten zu tragen schuldig. Von Rechts Wegen. Gegeben Magdeburg, den 16. December 1848. (V. 8.) Martens. Bevor ich in dieser Angelegenheit jetzt und hoffentlich für immer die Feder niederlege, sei es mir »erstattet, mit ein paar Worten die Gründe anzudeuten, resp. zu wiederholen, welche mich veranlaßt ha ben, dem so geehrten wie großen Kreise meiner Herren College» den obigen, in den Annalen des Buchhandels als eine Art Lause eelebre auftretenden Prozeß mitzutheilen.
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