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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.11.1848
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 07.11.1848
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- Deutsch
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1165 1848.) ständiger Garantie gegen eine geringe Prämie nach Dresden schaf fen lasten kann. Würde die Geldausfuhr gestattet, so könnte das Silber-Agio nur steigen, da natürlich Silber mehr gesucht würde. Dieß würde sich wohl bald wieder ausgleichen, aber eine Erleichte rung für uns wäre es keineswegs. Die Erlaubniß der Geldausfuhc hilft uns also nicht, und so unzweckmäßig sich auch diese Maaßregel bewiesen hat, so ist ihr Bestehen für jetzt doch ziemlich gleichgültig, da sie ihren Zweck ohne hin nicht erfüllt. Das einzige Mittel, wodurch uns geholfen wird, kann nur in einer Maaßregel bestehen, welche die Banknoten wieder zur vollen Geltung bringt, dieß ist aber nur durch Wie deraufnahme der Silberzahlung von der Bank mög lich, denn so lange die Banknoten nicht jederzeit gegen Silber umgetauscht werden können, wird das Silber-Agio fortdauern. Hier ist also mit einem Gesetze nicht zu helfen, denn sobald der Bankschatz hinlänglich gefüllt ist, wird die Bank ihre Verwechselungs- casse gleich wieder öffnen, die für den italienischen Feldzug entnom menen Millionen sind aber noch nicht wieder zurück, während der Banknotenumlauf sehr gestiegen ist. Selbst unter günstigen Ver hältnissen kann meiner Ansicht nach, vor 3 Jahren die Bank ihre Zahlungen nicht aufnehmen, es ist zwar höchst schwierig, in einer solchen Sache ein richtiges Urtheil zu fällen, doch geben die jeden Monat veröffentlichten Bilanzen der Bank Jedem die Gelegenheit, sich selbst eine Meinung darüber zu bilden. Soll sich nun nicht jede Oster- und Michaelis-Messe bis zu jenem Zeitpunkt das traurige Schauspiel wiederholen, daß die öster reichischen Buchhändler nicht bezahlen können, und dadurch den Verlegern wesentliche Nachtheile zufügen, so müssen sich die Verle ger entschließen, entweder 1) die Rechnungen mit den österreichischen College» in Eonventionsmünze zu führen, oder 2) öffentlich zu erklären, daß die Preise aller Bücher, Zeit schriften, Landkarten und überhaupt aller Gegenstände des Buchhandels für Oesterreich erhöhet werden müssen und zwar vorerst um 10 dH. Jeder dieser Beschlüsse hätte so lange Geltung, bis die Bank ihre Zahlungen in Silber wieder aufnimmt. Wird einer dieser Vorschläge angenommen, so kann von jedem österreichischen Buchhändler pünktliche Zahlung gefordert werden, der Säumige spricht sich dann selbst sein Urtheil. Jetzt ist der pünkt liche Zahler nicht besser daran, als der nachlässige; der Letztere findet denselben Credit wie der Erster«, und schon dieß allein reicht hin, jede ungewöhnliche Anstrengung zur Zahlung in preuß. Crt. unmög lich zu machen, der Zahlende würde sich, zum Vorthcil seiner nicht zahlenden Concurrenten, zu Grunde richten. Für die Verleger haben die beiden obigen Vorschläge allerdings Nachtheile, im ersten Fall hätte das Publikum die gewohnten Preise, würde daher in demselben Verhältniß wie früher kaufen, die Sortimcnlsbuchhändler verlieren 3'Ldö (den Durchschnitts - Cours der letzten Jahre); dadurch ist also z. B. bei mir der Reingewinn um die Hälfte vermindert, die Verleger verlieren das Uebrige, was sich allerdings je nach Umständen auf 3 —10 dH belaufen kann. Im zweiten Falle werden manche Bücher nicht gekauft, wodurch ein Verlust für beide Theile entsteht, in manchen Fällen werden österreichische Artikel vorgezogen werden, da diese den früheren Preis behalten. Der Verlust würde also auch die Verleger hauptsächlich treffen, den österreichischen Verlegern könnte die Preiserhöhung aber nur vortheilhaft sein. Es liegt in der Natur der Dinge, daß der Verlust in beiden Fällen vorzugsweise auf die Verleger fällt, denn nur der Eigenlhümer einer Waare kann aus den eintretenden Eon- juncturcn Nutzen ziehen oder Verlust erleiden, dem Zwischenhändler ist ein mäßiger, sich gleichbleibender Gewinn zugewiesen, wird dieser wesentlich geschmälert, so hört der Zwischenhandel auf. Ohnehin ist der jetzige Zustand, wo kein Verleger weiß, ob er aus Oesterreich etwas bekommt oder nicht, nachtheiliger, als der Verlust von einigen Procenten des Saldo's. Unbedingt müssen wohl alle jene Verleger Zahlung in Eonv.-M. annehmen, die auf ihre Artikel selbst den Preis in Eonv.-M. ange ben, oder einen solchen in den Zeitungen namhaft machen. Wenn dieß auch nur auf einem ihrer Artikel geschieht, so geben sie dadurch selbst einerseits den Reductions - Maßstab an und machen es auch andererseits den österreichischen Buchhändlern unmöglich, mehr dafür zu erhallen. Den Letzteren kann daher auch nicht zugemuthet wer den, mehr dafür zu bezahlen, als den vom Verleger selbst in Eon.- M. bestimmten Preis nach Abzug der üblichen Provision. Es wäre sehr zu wünschen, daß die Leipziger Buchhändler in dieser Angelegenheit einen Beschluß faßten und ihn nebst den Grün den in diesem Blatte bekannt machten, es unterliegt keinem Zweifel, daß alle Verleger sich den Leipziger Eollegen anschließen würden, und es könnte auf diese Weise eine Angelegenheit vermittelt werden, die, wenn man sie nicht bald regelt, sehr große Nachtheile für den ganzen Buchhandel Hervorbringen wird. Prag, den 29. Oktober 1848. F. Tempsky. Firma: I. G. Ealve'sche Buchhdlg. Zur englischen Stempelfrage. In Nr. 45 des Börsenblattes nahm ich Gelegenheit, mich über den, mit dem englischen Vertrage verbundenen, unpraktischen Bücher- Stempel auszusprechen; damals betrachtete ich den Gegenstand von der praktischen Seile, zeigte, wie viele Mühe, Verdruß und sogar Verluste aus diesem Stempel-Verfahren entstehen, ohne indeß aus die staatsökonomische Frage und die Ausübung der Zölle, oder die Umgehung derselben hinzudeuten, wozu sich jetzt Gelegenheit findet, um zu zeigen, daß der Vertrag in dieser Hinsicht ebenfalls seinen Zweck nicht erfüllt. Der zur Sprache gebrachte Fall, in welchem die Herren Wil liams <L Norgate einerseits, und die Hoffmannsche Verlagsb. andrer seits verwickelt sind, läßt uns jetzt auch die Mängel des Vertrags in seiner staatlich-zöllischen Ausführung erkennen, und wir sehen durch dies eine Beispiel des Gcieb'schen Wörterbuchs zur Genüge, wie leicht sich der Urgedanke des Vertrags, der ein internationales Bedürfniß geworden, vernichten läßt. Ich lasse das schon mehrfach besprochene Beispiel des Gcieb'schen Wörterbuchs durch seine Fakten selbst reden, und bin überzeugt, daß Jeder, der von dem wirklich moralischen Rechte durchdrungen, der in dem Gesetze das Recht und in der Umgehung des Gesetzes das Unrecht erblickt, der als freier Bürger das Recht aber aufrecht zu erhalten verpflichtet ist, in der vorliegenden Frage leicht genug zu dem richtigen Resultate gelangen wird. Der deutsche Buch handel ist in dessen Angelegenheiten die beste Jury und muß das von Herren Dulau L Eo. gerügte Verfahren ebenfalls mißbilligen, das, wenn weiter im deutschen Buchhandel durchgeführt, den ganzen Ver trag in ein erbärmliches System des Gesetz-Umgehens führen würde, was dem argen Censurwesen des alten Oestreichs ziemlich gleich käme. Hat die Hoffmannsche Verlagsb. ein Recht, Grieb's Wörterbuch mit dem Titel „Walthersche Buchh. Dresden" auszugeben, um den Stempel des Vertrages zu erlangen und dadurch das Buch in Eng land zu dem niedrigen Zolle einzuführen, so habe auch ich das Recht, Eremplare mit gleichem Titel, als deutscher Buchhändler in London, zu beanspruchen, und dies ist die eigentliche Frage, diezwischen den übrigen deutschen Buchhändlern Londons gegen die Herren Williams u. Norgate laut wurde, denn diese Herren erlangten durch den Stem pel ein Monopol, die klebrigen wurden von aller Eoncurrenz ausge schlossen (ich habe nämlich keinerlei Interesse an der Ausgabe des hie-
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