Nr. 11V. . Dis ganze Seit« umfapt 360 oie^ejpalt.-petitze.Ien. die Seile ^ > » ist ^ec Dezugsp^eis im Mitgl^edk-deitra^^einAc^l^en^ lI^Ma'rs" j?hrUch?'m^ch ^dem^ «u^n^^olgt ^fermng :: NaUm 15 für Nicht" ^ ^über Leipzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmitglieder in;; Mitglieder 4d >ps.. 32 M-. 60^M.. lOO^M.^— Deilagcn werden ^ WAMumWVörKMerUMeMMWMwH'ffLMr^u Leipzig, Mittwoch den 24. Mai 19i6. 8S. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Börserwerein der Deutschen Buchhändler M Leipzig. Protokoll über die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Sonntag Kantate, den 21. Mai 1918, vormittags 10^ Uhr, im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leipzig. Tagesordnung. I- Ekschöstsllkrichl über das Vereinsjahr 1915/16. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die AeHllllllg 1915. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den BUllMWllg >916. 4. Prüfung und Genehmigung des Berwaltungsberichts, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen Bücherei. 5. Antrag des EhrklllllljschllsseS des Börsenvcreins, das Bildnis von Or. Eduard Brockhaus im Buchhändlerhaus aufzustellen. 6. Antrag des BarstaUdkS, einer nm den Börsenverein und den deutschen Buchhandel verdienten Persönlichkeit die Ehreü- mitgliedschast des Vereins zu verleihen. 7. Antrag des BarstaUdkS, die Hauptversammlung wolle im Hinblick auf die Erwerbung verschiedener bibliographischer Unternehmungen die Einsetzung eines a. o. Ausschusses (Verlagsausschusses) beschließe», der aus acht Mit gliedern besteht, deren Wahl dem Vorstand überlassen bleibt. 8. Antrag des Herrn Georg Fchlllidt in Hannover. Der Börsenverein wolle im Einvernehmen mit dein Verlegerverein beschließen, daß vom I. Juli ab auf alle Bücher ein Kriegszuschlag von 10>X, auf den Ladenpreis mit Abrundung aus 5 Ps. nach oben seitens aller Sorti menter und 103tz ans den Nettopreis seitens aller Verleger eingeführt werde, desgleichen auf Zeitschriften, soweit sie quartalsweise oder für den Jahrgang oder ein Semester berechnet werden. Ausgenommen sollen nur Einzelnummern sein, die ohnehin schon einer höheren Berechnung und Rabattierung unterliegen. Auf Disponenden O.-M. 1918 würde ebenfalls der Ausschlag seitens der Verleger zu berechnen sein, wie auch der Sortimenter auf seinen festen Lager bestand den Kriegszuschlag aufzuschlagen hätte. Durch Aushang und gemeinsame Ankündigung in Blättern wäre das Publikum davon zu verständigen. Die Berechnung des Kriegsaufschlages müßte dem gesamten Buch- und Zwischen- Handel ebenso zur Pflicht gemacht werden wie bisher die Einhaltung fester Ladenpreise. Verstöße gegen die Anord nung würden mit Beschränkung des Rabatts zu ahnden sein resp. mit Entziehung der Verkehrsmittel des Buchhandels. 9. Anträge der Herren Or. B. LkhNIlttM und R. voll BOkttilher, beide in Danzig, und Genossen. I. Anträge zur Berkehrsorbnung. § 4. Der § 4 erhält zu a> nachfolgenden Zusatz hinter „Bezugsbedingungen": „Bei denjenigen Verlagsartikeln jedoch, welche vom Verleger mit einem geringeren als dem Minimal rabatt von 25°g in Rechnung oder 30^, bar verkauft werden, bleibt dem Buchhändler die Bestimmung des Ladenpreises in das eigene Ermessen gestellt. Bei Gegenständen unter 30 Psg. Nettopreis bleibt es dem Buchhändler allgemein überlassen, den Ver kaufspreis — nach dem Maß seiner Arbeit, der Umsatzmöglichkeit sowie den Gewichtsspesen — mit den Existenzbedingungen seines Geschäfts in Einklang zu bringen. 6S3