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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.08.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1848-08-18
- Erscheinungsdatum
- 18.08.1848
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- Deutsch
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851 1848.) zeit statt der Bitte um Nachsicht die kategorische öffentliche Erklär ung zu erhallen, daß keine Zahlung erfolgen werde; wenn es befremden mußte, daß trotz des Geld-Ausfuhr-Verbotes, hinter wel ches man sich bei dieser Erklärung verschanzte, einzelne Handlungen Mittel und Wege fanden, ihren Verpflichtungen gerecht zu werden, was wir nur ehrend anerkennen können, so hat sich gleichwohl der Verleger-Verein dis jetzt einer gemeinsamen Maßregel gegen die Her ren Kollegen in diesen Landern enthalten. Wenn aber selbst Circu lare erlaffen worden sind, in denen zur Trassirung aufgefordert und dabei namentlich Seitens der Oesterreichischen Handlungen ein Cours zum Grunde gelegt und diktatorisch vorgeschrieben wird, wie er nie bestanden hat, noch besteht, und bei welchem nach dem jetzigen Stand ein Verlust von nahe 20s>(, dem Verleger aufgebürdet werden soll — ja, wenn selbst zu dem festgestellten Cours Tratten zurückgewiesen werden, wie es beispielsweise Seitens der Wiener Handlungen gegen die mitunterzeichnete Nicolaische Buchhandlung geschehen ist, so müs sen wir ein solches Verfahren als im höchsten Grade unbillig und durch nichts gerechtfertigt, entschieden zurückweisen, selbst auf die Gefahr hin, langjährige Verbindungen mit ehrenwerthen Kollegen dadurch gelöst zu sehen. Wir würden uns selbst, wenn wir solchen Ansprü chen nachgeben wollten, der größten Unbilligkeit schuldig zeigen gegen diejenigen Kollegen, welche in gleicher Lage dennoch ihre Verbindlich keiten gegen uns in gewohnter Weise vollständig oder mit geringen Abzügen erfüllt haben. Wir erwarten zuversichtlich, nachdem wir uns so lange geduldet, daß die mit ihren Zahlungen noch rückständigen Oesterreich! schen und Russischen Handlungen in die sem Monate endlich ihre, Verbindlichkeit lösen und wir dadurch in den Stand gesetzt werden, unsere Verbindung mit ihnen ungestört fortbestehen zu lassen, die wir, wenn unsere gerechte Forderung nicht erfüllt wird, unbedingt abzubrechen entschlossen sind. Berlin, August 1848. W. Adolf Sc Co. W. Besser, Verlag. Fcrd. Düinm- ler's Buchh. A. Förstncr. C. Grobe. Gustav Hcm- pcl. Wilh. Hermes. Carl Heymann. Hirsch Sc Co. A. Hirschwald, Verlag. Jonas, Verlag. Carl I. Klemann. Berliner Literatur-Comptoir. Wilh. Lo gier. C. G. Lüdcrih. G. W. F. Müller. Alb. Nauck Sc Co. Rauck'sche Buchh. Nicolai'sche Buchh. Carl Rcimarus. G. Reimer. Hermann Schultze. M. Simion. Stuhr'sche Buchh. T. Trautwcin'sche Buchh. Veit Sc Co. Bcreinsbuchhandlung. L. Wehl Sc Co. Winckclmann Sc Söhne. Einige juristische Fragen, d,e sich gründlich beantworten zu lassen, Manchem von Nutzen sein könnte. In T., einer nicht unbedeutenden Stadt in Preußen, schließt der Buchhändler A. sein Geschäft, weil er nicht zahlen kann, und entfernt sich. Er halte bald nach seinem Etablissement angefangen, seinen Ver lag vom Sortiment getrennt zu debitiren, aufbeliebte Weise (!) A. A'S Verlag sirmirt, auf seine Verlagsbücher aber einfach seinen Namen ge setzt, und hierdurch, wie anderweitig documentirt, daß der Besitzer des Verlages und der Besitzer des Sorlimentsgeschäftes eine und dieselbe juristische Person sei. Nachdem er sich entfernt hatte, erscheint ein Circular, datirt „v o m Monat Juni," worin er anzeigt, daß er sein Geschäft: A. A's Verlag, an B. B- verkauft habe und demselben alle Motivs desselben hierdurch übertrage. Dies Circular war aber von A.A. nicht unterschrie ben, sondern sein Name steht nur gedruckt darunter. Was ist jetzt zu thun, wenn B- B. Remittenden und Zahlung des Oonlo A. A's Verlag fordert. Ist B. B. zu jener Forderung aus dem Circular berechtigt? Ist irgend ein Buchhändler befugt, dies Verlan gen zu erfüllen, und wird er nicht durch richterliche Urtheilssprüche da zu gezwungen werden, falls er die Forderung erfüllte, Saldo und Re- missen noch einmal an die Concursmaffe zu zahlen? Steht dem Buch händler, der aus dem Sortimentsgeschäft Forderungen an A. A. hatte, nicht das Recht zu, sie aus A. A's Verlags- Conto zu compensiren? Die Centralgcwalt im deutschen Buchhandel. In Nr. 70 d. Bl. ist ein mit K. M. Unterzeichneter Aufsatz mit obiger Ueberschrift als Entgegnung auf einen solchen, welcher in der süddeutschen Buchhändler-Zeitung den in Nr. 62 dieses Bl. von K. M. angedeutelen Vorschlag bekämpft. Wenn allg emeine Maaßre g eln zur Abstellung der immer mehr einreißenden Regelwidrigkeiten von der Gesammrheit könnten festgesetzt und angenommen werden, so würde auch meines Erachtens dies zweckmäßiger und nützlicher sein, als wenn jeder Einzelne nach Gutdünken suchen wollte, sich dagegen zu schützen. — Ich fühle mich deshalb veranlaßt, der von K. M. angedeutelen Idee öffentlich beizu stimmen, da ich nicht einsehc, wie die Ausführung derselben dem Buch handel sollte schaden können, vielmehr glaube und hoffe ich, daß ein solches Institut nur heilsam sein werde. Ich meine auch, daß Jeder, der aufrichtig und ernstlich die Ord nung will, für eine solche Einrichtung sein müsse und sie nicht zu scheuen brauche. Eine derartige Institution aber so einzurichten, daß sie nicht machtlos bleibe, sondern Garantieen biete und ihren Zweck vollständig zu erfüllen fähig werde, scheint mir unter den gegebenen Verhältnissen eine schwere Aufgabe, und ich bitte deshalb Herrn K. M., seine An sichten über die mögliche Ausführung näher zu entwickeln. Cassel, 8. Aug. 48. Kemps. Anklage der Gewcrbsbccinträchtigung des kathol. Büchcr- vereinS für Bayer», in München. Derselbe trat 1830, nach dem Vorbilde der Redemptoristen in Wien, in's Leben, und eröffnete unter königlicher Sanktion 1831 seine Wirksamkeit mit einem Capital von 21,427 fl. Von buchhändleri scher Seite wäre dagegen außer Rücksichten der Billigkeit nichts einzu wenden gewesen, wenn sich der Verein von Anfang an in den gesteckten Grenzen gehalten hätte: „gute" Bücher an seine Mitglieder für ihre guten Beiträge auszugeben. Aber das Vorbild der Staatsbüchersa- brik des k. Centralbücher-Verlags reizte, frommer Erwerbseisei: zu mil den Zwecken kam hinzu, zur Spekulation zu ermuntern, und der katho lische Bücherverein für Bayern, wie er heute ist, hat wohl größere La ger und treibt stärkere buchhändlerische Geschäfte als irgend eine Buch handlung der Welt. Sein Bestreben, die Literatur der katholischen Theologie, der Ascetik, der Haus- und Erbauungsbücher zu monopoli- siren, ist ihm nach 18jähriger Wirksamkeit fast gelungen, und daß er finanziell eben so gute Geschäfte machen muß als materiell, läßt sich schon aus der Art und Weise, wie er speculirr, abnehmen. Der katholische Bücherverein treibt nämlich nicht wie der Centcalschulbücherverlag ei gene Verlagsgeschäfte, sondern hält es für profitabler, fremden Verlag im Maximum zu 50 Procent des Ladenpreises anzukaufen. Viele seiner Preisangebote für „gute" Bücher lauten aber nur auf 33s^Proc. des Ladenpreises, und mancher Buchhändler, der sein „gutes" Buch zu solchem Spottgebot nicht losschlagen wollte, hat erleben müssen, daß dasselbe unter die schlechten versetzt wurde. Dabei zahlt der katholische Bücherverein weder Gewerks- noch eine andere Steuer, hat keinen Zins eines Capitals, mit dem er arbeitet, zu tragen, da alles aus milden Bei trägen fließt, bedarf nicht deS kostspieligen Mittels der Annoncen, um 127 *
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