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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1848-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1848
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- Deutsch
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765 1848.) Ein- oder zweimal des Jahres findet eine Abrechnung der Eommitten- ten mit dem Eommissionär und des Eommissionärs mit dem Verleger statt. Der Eommissionär hat die Verpflichtung nicht ein Exemplar eher an Privatleute auszugeben, bis sämmtliche Eommittenten ihre Exemplare in Händen haben. Schleudert einer der Eommittenten oder giebt zuviel Rabatt, so kann ihm der Eommissionar den Eredit entzie hen, resp. nichts mehr liefern; läßt sich der Eommissionär Bedrückungen zu Schulden kommen, so können die Eommittenten an den Verleger recla- miren, der Verleger unter Umständen einen andern Eommissionär annehmen u. s. w. Die Vortheile, welche nun für den Buchhandel im Allgemeinen hieraus erwachsen, sind folgende: I. Für den Verleger. Der Verleger hat anstatt 700 Eontis vielleicht 200 Eommissio- näre, demnach wird 1) die Arbeit einfacher; 2) das Verhältnis mit dem Geschäftsfreund wird collegialischer; 3) der Verleger hat eine größere Garantie für die Einnahme zur bestimmten Zeit; 4) eine größere Dispositionsfähigkeit, da das Disponendenstel- len wegfällt; 5) er braucht nicht so große Auflagen drucken zu lassen. So z.B. reichen bei dieser Einrichtung 20 Exemplare in einer Stadt hin, wo früher 30 erforderlich waren; denn ->) die Eommittenten können jeden Augenblick von dem Eom missionär Exemplare bekommen und sie ihm remittiren. Es tritt jetzt nicht selten der Fall ein, daß der Verleger in eine Stadt 30 Exemplare und jeder von zweien Handlungen, die neben einander wohnen und gleich lhätig sind, 6 Exemplare schickt, die eineHandlung setzt 1 Exemplar ab, die andere aber braucht 10. Der Verleger ist also genölhigr, an letztere noch 4 Exemplare zu schicken, nota beno wenn er sie noch hat, wäh rend beim Nachbar 5 Exemplare brach liegen. Diese letztere Hand lung bezahlt für das Remittiren der 5 Exemplare u. s. w. so viel, wie sie an dem sechsten verdient hat, während die andere Handlung das Porto von vieren von Leipzig aus zu tragen hat. Der Verleger muß demnach 4 Exemplare mehr drucken lasten und wcgschicken, um 5 in den Ostermeß-Remittenden zurück zu bekommen. Und das nannte man Jahre lang eine vollkommene Einrichtung! b) Bei wissenschaftlichen Werken, wovon später hauptsächlich die Rede sein wird, ist jetzt der größte Krebsschaden die nothwendige große Auflage. Selbst auch dann, wenn z. B- in einer Stadt der Vorrath erschöpft ist, wird bei dieser neuen Einrichtung der Verleger nicht genöthigt sein, von seinem Wohnsitz aus Exemplare nachzuschicken. Beispielsweise will ich anführen, es sei in Wien der Vorrath erschöpft, hingegen weiß der Verleger, daß noch in Prag Exemplare lagern, er wird also an seinen Prager Eommissionär Ordre geben können, diesel ben nach Wien zu erpediren. Die Exemplare eines Werkes werden also: «) gehörig arbeiten, j?) wird es nicht nothwendig, daß die Bücher von Prag nach Leipzig und von Leipzig nach Wien gehen; der Prager wird also nicht die Remittendenemballage :c., der Wiener nicht die Fracht und Mauth von Leipzig nach Prag zu zahlen haben. 6) Der Verleger wird mehr Bücher wirklich verkaufen, denn der Eommissionär wird es in vielen Fällen bei guten und gangbaren Wer ken vorziehen, die Bücher ganz oder zum Theil zu kaufen, anstatt an den Verleger zu remittiren. Der Eommissionär also kann von dem Werke ein Lager halten und zwar a) weil er die Gangbarkeit des Artikels durch sich selbst und durch seine Eommittenten kennen gelernt hat, b) weil, wenn ein Exemplar diesesWerkes in der Stadt oder deren Umgegend auch nach Jahren erst gebraucht wird, es von ihm bezo gen werden muß. Er kann sogar späterhin das Buch lheurer verkau fen, wenn der Vorrath zu Ende geht. Will der Verleger eine neue Auflage machen, so muß er verpflichtet sein, die Exemplare der frühe ren gegen die der neueren Auflage umzutauschen. Diese Verpflichtung muß der Verleger erfüllen, weil der Eommissionär ihn in der Hand hat. Die Eommittenten, wie ich sie nun nennen will, brauchen kein Lager zu halten, weil sie von dem Eommissionär jeden Augenblick das Werk erhalten können. Bis letzt und bei der jetzigen Einrichtung war es mehr ein liwieo, ein Buch auf's Lager zu kaufen, denn der Fall kann eintreten, daß der Käufer es in 20 Jahren nicht absetzt, während der Nachbar 20 Exemplare in einem Jahre verkauft. Der Verleger wird 7) nicht nöthig haben, an Antiquare Werke zu verkaufen, die nicht mehr recht gehen wollen. Einmal wird er solche Werke nicht ha ben , weil er die Auflagen nicht so groß zu machen braucht, und ferner findet er an seinen Eommissionären bei einer Preisherabsetzung immer Käufer und es wird eine Speculation in sehr vielen Fällen für den Eommissionär, weil dieser sich über eine Preisfestsetzung mit seinen Eommittenten einigen kann. II. Die Vortheile für den Eommissionär sind folgende: 1) Er erhält von Allem, was er selbst absetzt, verdient an jedem Exemplar, das er an die Eommittenten verkauft, 8VzA>, erhält außer dem größere Novasendungen über 1 Cenlner von dem Verleger direct und erspart die Emballage. Sodann hat er 2) den Vorlheil, daß er ein sicheres Lager halten kann. Durch Wahlzettel, welche er erhält, kann er gesichert werden, daß er nicht zu große Massen erhält, für welche keine Verbreitung möglich ist. Für das Jncasto könnten ihm Procente bewilligt werden. Es war bis jetzt eine Ungerechtigkeit, daß allen Sortimentern dieselbe Bedingung gestellt wurde. Die Handlungen nahe um Leipzig genossen große Vortheile, welche die entfernteren Handlungen nicht hakten. Dieses Verhältniß kann dahin geregelt werden, daß künftig die Commissionäre in der Nähe Leipzigs für das Jncasto nichts erhalten, dahingegen die Procente für dasselbe wachsen, je größer die Entfernung von Leipzig und je un vollkommener die Communicationswege sind. Beispielsweise würde der Eommissionär in Halle für das Jncasto keine Procente erhalten, in Magdeburg 1°/o, in Braunschweig IVoLo, in Hannover 2 ?s>, in Bre men 3?h. Der Bremer hätte also zu berechnen, wie weil decken 3 ^ die Kosten von 100 ^ Büchern u. s. w. Dem Eommissionär kann 3) der Abrechnungstcrmin nach Bequemlichkeit eingerichtet werden. So z. B. kann in Oesterreich, wenn es den Eommissionären beliebte, die Abrechnung zu Michaelis sein; der Eommissionär kann, wo es ihm gefällt, überall mit seinen Eommittenten in guten Groschen rechnen. Da bei Zeitschriften, namentlich bei wöchentlich erscheinenden, es dem Eommissionär lästig werden könnte, 52 mal des Jahres an die Committenden zu liefern, so kann die Einrichtung sehr einfach dahin getroffen werden, daß die Eommittenten bei dem Eommissionär die be- nöthigte Anzahl bestellen; der Eommissionär giebt dann die Gesammk- zahl dem Verleger aus, erhält das erste Heft oder Nummer w. mit Be rechnung und giebt dann dem Verleger Auftrag , an eV. von der zweiten Nummer so viel, an U. so viel Exemplare zu schicken. Die Zeitschrif ten könnten dann alle in neue Rechnung gegeben werden, da sie dann aufhörten, eine Repressalie zu sein, was sie doch zum größten Theil ab geben. III. Was nun endlich den Vortheil der Eommittenten betrifft, so ist solcher ganz außerordentlich groß. 1) Fast überall hört man Klagen über zu große Spesen, ja daß die Spesen jeden Vorthcil auszehren. Diese Klage wird künftig un möglich sein. Der Eommittent erhält die Bücher mit 25 ?s> frei ins Haus, hat also weder Fracht, noch Emballage, noch Eommissionsge- bühren zu tragen. Ec remittirt ohne einen Pfennig Kosten, indem er wiederum die Fracht und Emballage spart, ja er kann remittiren ohne einen Vogen Makulatur, ohne eine Elle Bindfaden zu brauchen.
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