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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.06.1848
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- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 23.06.1848
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- Deutsch
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668 schwinden zu machen, um mit einem Mal, trotz dem Mangel an Chaus seen und Eisenbahnen, die Collegen in Moskau, Reval, Petersburg und Dorpat, wie die nächsten Nachbarn, beisammen zu finden. Denn das Circulair konnte ja unmöglich lange vorher prämeditirt, es konnte ja nur der rasche Entschluß des letzten Augenblicks sein. Zum Schlüsse bemerkt Herr Karow, „um sich vor Mißdeutun gen zu schützen," bereits seit Ende April sei die Ausfuhr geprägter Münzen zu Land und Wasser gänzlich verboten. Aber in dem mehrerwähnten Circulair, welches in Leipzig in der vierten Maiwoche zum Vorschein kam, hat Herr Karow mit seinen Collegen nur behaup tet, die Ausfuhr baaren Geldes über die Landgrenze sei verboten, die Versendung zur See unterliege großen Schwierigkeiten, — und Herr Dcubner, in seinem aus Riga im Mai datirlen Circulair sagt sogar bloß, man erwarte in der Kürze ein Verbot hinsichtlich der Ausfuhr des Goldes. Das sind arge Widersprüche, die schwerlich dazu beitragen, Herrn Karow vor Mißdeutungen zu schützen. Gegen den Iournaldcbit der Postbchörden. Bei der immer mehr steigenden Concurrenz im Sort.-Buchh. und der geringeren Wohlhabenheit und Kauflust des Publikums wäre es ge wiß gut gegen die Beeinträchtigung seitens der Postbehörden, durch den uns allmählich ganz verloren gehenden Journaldebit, gehörigen Ortes geeig nete Vorstellungen zu machen. Wenn man erwägt, die Flugschriften- Literatur kommt mehr empor, sie zersplittert die Kräfte der Autoren und Verleger und vermindert die Zahl der größeren Werke, so erscheint die Wiedererwerbung und Behauptung des ungetheiltcn Journalgeschäfts der Mühe werth. Daß dies dem Sort.-Buchh. zustehe, bedarf nicht der Begründung. Der Einwand, das Wohl des Einzelnen müsse dem der Gesammtheit weichen und dies dürfe dem Buchhandel zu Liebe den schnelleren Empfang der Journale nicht entbehren, rechtfertigt die Post behörde nicht, denn sie könnte analog mit den verschiedensten Gewerben, durch Herbeischaffung ihrer Handelsartikel, zu ihrem Vortheil concurri- ren und jeder Stand würde wie wir unterliegen. Keinem von uns stehen Hülfsmittel, wie ein K. Institut sie hat, zu Gebote. Was aber das Wesentlichste: die Postbehörde kann den Grundsatz nicht moliviren, 58 Handel zu treiben und zwar auf Kosten des Sort.-Buchh. Möchten daher erfahrnere Collegen in Erwägung nehmen, wie man eincichte und auswicke, daß 1. Lieferungswerke von dem Postdebit ausgeschlossen; 2. Journale der Post abgenommen, dem Buchhandel zugewiesen werden; 3. nur politische Zeitungen oder wöchentlich mehr als dreimal ver schickte periodische Blätter der Post verbleiben. Soll aber zum allgemeinen Besten etwas geschehen, so werde der Buchhandel durch Ermäßigung oder Totalerlaß des Porto für Jour nale in den Stand gesetzt, diese direct zu beziehen. Jedem das Seine. Beka. Neuigkeiten der ausländischen Literatur. (Mitgetheilt von Wfg. Gerhard.) Holländische Literatur. Hier..«!, O. L. k., Oe Tcverver. dlaar bet Oooxduitscb. 2 deelen. hlet Vignet. 6r. 8. Amsterdam, 1L. L. //. /Willem«. 5 k. 23 c. Oooasic«, 1., dleerlands tinantiecveren vsn clen vroegere» en texen- vvoordigen tijd, in verband met Kandel, Icoopvaart, marine, munt- stelsel, arinweren enr., met oppave omtrent den toestand van an dere rijlcen. Leiste stulc. 6r. 8. Ltrecbt, ck. L. Ooorman. 1 f. hinnvil« Oaoonnir, ?. vsn, Net Oeesgerelscbap te Oiepenbeelc. dlet Vignet. 6r, 8. Oroningen, /O. van Lockeren. 3 f. 60 c. Lrioni-k« , W., diasr Oarijs, Navre en 1'ours, in den roiner van 1847. blet Vianet en Olsten. 6r. 8. Oroninxen, 7L. ran Loc keren. 3 k. 90 c. 8vvinrn«, L. 6. 1. van, Oen verlcoop vsn landerijsn op llava verde- dißd legen 3V. h. de 8turler, ol antcvoard np de vlugtigs santee- keningen van de bescbouwingen over k^ederlands Indie. 6r. 8. liel, /Oermcskcrken. 90 c. Vikiicn, va. U. L., Net nieucve 1'estsment, met opbelderende en toe- passelijlce aanmerliingen. Lerste sllevering: Net Lvangelis van blatkeüs. 6r. 8. kitreckt, ck. 6. van Dervcen en 2oon. 1 s. Ou IVnrrn, na. VV. lVI. N., Over de Oodsdienst, ksar cveren, Kars versebijningsvormen en baren invioed op bet leven. Voorlesingen. Lerste 8tulc. 6r. 8. Oroningsn, 1L. ck. van /laaA-en en L. L. Alei/er. 1 f. 70 e. A n z e i g e b l a t t. (Inserate von Mitgliedern de» Börsenvereins werden die drcigcspaltcne Zeile mit S Pf. sächs., alle übrigen mit lü Pf. sächs. berechnet.) Gerichtliche Bekanntmachungen. s4047.j Güterabtretungs-Publication. Dem Friedrich Burgdorfer von Eggiwyl, Besitzer der Buch- und Kunst-Handlung I. I. Burgdorfer in Bern, ist über die Buch- und Kunst-Handlung von I. I. Burgdorfer in Bern die Guterabtretung richterlich gestattet worden. Die Gläubiger der Buch- und Kunst-Hand lung I. I. Burgdorfer in Bern werden dem nach aufgefordert, ihre Ansprache an dieselbe in gesetzlicher Form bis und mit Samstag den 29. Heumonat 1848, der Amtsgcrichtsschreiberei Bern portofrei einzurcichcn, mit der Erinnerung, daß diejenigen, welche in der bestimmten Frist ihre Rechte nicht auf dem vorgeschriebenen Wege an gemeldetem Orte geltend mache» würden, von der Mitberechtigung auf den Erlös ausgeschlossen sind. Denjenigen Gläubigern, welche außer dem Bezirke Bern wohnen, wird hierbei bemerkt, daß sie in ihren Ansprachen ein Domizilium innert demselben zu »erzeigen haben. Den Gläubigern und Interessenten wird be merkt: 1) daß aus besonderen Gründen die Steige rung über den Kunst- und Buchhandlungs fond erst später bekannt gemacht und abgc- halten werden kann. 2) daß der Massaverwalter aus den in der dies- ortigcn Verfügung angebrachten Motiven beschlossen hat: a) die vorhandenen Commissions-Waaren ih ren Eigenthümern zurückzusendcn, und b) che dieses geschieht, den tit. Gläubigern von dieser Absicht öffentlich Kenntniß zu geben und sie aufzufordern, allfällige Protcsratio- nen dagegen, binnen vier Wochen von der ersten Erscheinung dieses angercchnet, der Amtsgerichtsschreiberei Bern einzureichen, mit dem Vcrdeuten, daß nach dieser Frist die Zurücksendung stattsinden werde, wenn während derselben keine Einwendung dage gen erfolgt ist. Indem diese letztere Anzeige und Aufforder ung hiermit ebenfalls öffentlich gemacht wird, soll noch bemerkt werden, daß die meisten Commissions- Waaren in Fortsetzungen von Werken bestehen, die nur für den vcrlegerischen Eigenthümcr Werth haben können, nie aber für die hierseitige Liqui dations-Masse, so daß die Zurückgabe derselben ganz im Interesse der Masse liegt. Gegeben in Bern, d. 14. Juni 1848. Bewilligt: Der Gerichtspräsident: Der Amtsgerichtsschreiber : LeibmidGut. Hublenhof. Geschäftliche Einrichtungen und Veränderungen. f4048.j Friedrich Lucaü in Mitau beabsich tigt den Verkauf seiner Buchhandlung, bestehend aus Sortiments- und Verlagsgeschäft, Leihbiblio thek und Musikalien-Leih-Jnstitut. Etwaige Anfragen werden portofrei erbeten.
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