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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1848
- Sprache
- Deutsch
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1848.) 579 Hey mann: Ich habe zu Denen gehört, welche damals mit den süddeutschen Collegen einen ähnlichen Entwurf berathen haben. Ich habe da Anfangs auch geglaubt, daß wir mit fünf Thalern auskommen würden, ich habe mich aber überzeugt, daß der geringste Beitrag zehn Thaler sein muß, wenn etwas Erhebliches gezahlt werden soll und ich kann auch nicht glauben, daß eine monat liche Ausgabe von 25 Silbergroschen Denen, die sich bei dem Institut betheiligen, eine zu große Last auflegen würde, denn wer eine gewisse Aussicht auf Gehalt hat, der wird sich gewiß nicht scheuen, für seine Familie ein solches Opfer zu bringen, wenn dieselbe nach seinem Tode eine jährliche Rente von 40 Thalern zu erwarten hat. Himmer: Ich habe auch Anfangs vorzugsweise fünf Thaler im Auge gehabt und habe darauf meine Berechnungen basirt, ich habe aber gefunden, daß bei einer solchen Summe die Wirksamkeit der Wittwencasse nur eine sehr beschränkte sein würde und ich bin deshalb zu zehn Thalern übergegangen und glaube auch, daß wir dabei bleiben müssen. Vorsitzender: Ich bringe jetzt den tz. 4 zur Abstimmung. Nehmen Sie den §. 4 in seiner vorliegenden Fassung an ? (Wird angenommen.) (§. 5 wird verlesen.) * *) Hey mann: Ich sehe keinen Grund, warum man kein Papiergeld annehmen will und blos grobes Courant. Vorsitzender: In Betreff des Papiergeldes scheint eine solche Bestimmung mir deshalb nöthig, damit in solchen Zeiten, wie die jetzige, die Casse nicht mit Papiergeld und vielleicht mit schlechtem Papiergeld überschwemmt wird. Trewendt: Ich würde Vorschlägen, Papiergeld zum Cours. (Allgemeine Verneinung.) Vorsitzender: Meine Herren, ich muß wiederholt gegen Privatunterhaltungen protestiren. Nehmen Sie den §. 5 an? (Wird angenommen.) Vorsitzender: Es folgt jetzt H. 6. (§. 6 wird verlesen.) *) F. Hofmeister: Es wäre hier nach meiner Meinung am Schluffe ein anderer Weg einzuschlagen. Statt nämlich die Nutz nießung von abermaligen fünf Jahren abhängig zu machen, könnte man sagen: „Wenn er die früher gezahlten und nach seinem Aus tritt verloren gegangenen Beiträge auf einmal wieder zahlt, so hat er auch sogleich nach seinem Wiedereintritt Ansprüche auf die Pension. Himmer: Dagegen muß ich protestiren; denn da die Verwaltung des Instituts unentgeldlich besorgt werden soll, so kann sich dieselbe auch nicht mit Mahnungen beschäftigen; es ist also Sache jedes Mitglieds, seine Beiträge zur richtigen Zeit zu bezahlen und wenn es dies nicht thut, so hat es sich den Verlust seiner Ansprüche selbst zuzuschreiben. Hierauf muß gesehen werden. Oldenbourg: Der Vorschlag des Herrn Hofmeister ist um so gewisser zurückzuweisen, als ein Austretender durch seine Gesundheitsumstände bestimmt werden kann, sofort wieder sein Recht durch schnelle Nachzahlung des Beitrags zu erlangen. Vorsitzender: Das liegt nicht in dem Paragraph. Oldenbourg: Aber in der Ansicht des Herrn Hofmeister. Adler: Ich würde Vorschlägen, eine Frist von 4 Wochen nach der Cantate-Versammlung anzuberaumen und wenn dann die Berichtigung des Beitrags nicht erfolgt ist, nochmals daran zu erinnern. B. F. Voigt: Ich schlage ebenfalls vor, daß man sich hier einen kleinen Spielraum vorbehält; es sind Unglücksfälle denk bar, die es dem Interessenten unmöglich machen könnten, seinen Beitrag zu bezahlen. Er kann durch Feuersbrunst oder ähnliche Er eignisse an der Zahlung verhindert werden und ich glaube deshalb, daß dem Ermessen der Direktion in solchen Fällen noch ein Spiel raum gelassen werden muß. Avenklrius: Ich wollte Herrn Voigt nur entgegnen, daß es sich ja von selbst versteht, daß die Verwaltungsbehörde dafür Sorge tragen wird, daß die Beiträge bezahlt werden, sie wird namentlich im Börsenblatt dazu aufsocdern und es kann sich nachher Niemand entschuldigen. Vorsitzender: Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, daß dies reglementarische Bestimmungen sind, die jedenfalls noch ganz besonders regulirt werden müssen. Es wird dabei zur Sprache kommen, ob man, wenn Jemand seinen Beitrag 4 Wochen vor der Cantate-Versammlung noch nicht entrichtet hat, ihm noch ein Brief zugesendet werden soll. Jetzt frage ich, sind Sie mit tz. 6 einverstanden? (Wird beiaht.) (§. 7 wird verlesen.) *) Vorsitzender: Wenn Niemand darüber sprechen will, so ist der Paragraph als angenommen z» betrachten und wir gehen über zu tz. 8. *) §. b. Die Geldwährung der Leistungen ist der 14 Rthlr.-Fuß und es müssen darin und in groben Courantsummen (nicht in Papier geld) alle Zahlungen an dieselbe und von denselben in Leipzig bezüglich geleistet und empfangen werden. *) Z. 6. Unterlassung der Bezahlung eines Jahresbeitrags zieht den Ausschluß aus dem Vereine nach sich. Die bereits eingezahlten Bei träge fallen dem Vereine zu. Man kann zu jeder Zeit wieder eintreten, jedoch tritt die Berechtigung zur Pensionsbeziehung erst nach abermaligen fünf Jahren ein (tz. 3.). *) tz. 7. Die Einkünfte der Wittwcn- und Waisenkaffe der deutschen Buchhändler bestehen: 1) in den jährlichen Beiträgen der Mitglieder; 2) in den Zinsen der disponiblen Kapitalien; 3) in dem Beitrage aus der Kaffe des Börsenvereins der deutschen Buchhändler; 4) in Schenkungen und Vermächtnissen.
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