Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1848
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18480527
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-184805277
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18480527
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1848
- Monat1848-05
- Tag1848-05-27
- Monat1848-05
- Jahr1848
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
der Gliche durch keine abändernde Bestimmung alterirt werden darf, das geht auf alle Falle nicht. Alle Abänderungen können nur das Regle ment treffen und dazu ist wol die Generalversammlung nicht nöthig. Simion: Ich muß bemerken, wenn in diesem Entwurf eine Bestimmung wegen Abänderung der Statuten nicht ausgesprochen wird, so ist das ein großer Mangel. Es heißt in §. 1 : „Der Börfenverein deutscher Buchhändler, welcher seinen Eentralpunkt in Leipzig hat, errichtet daselbst eine Stiftung." Es könnte aber möglich sein, daß Leipzig nicht der geeignete Platz für eine solche Stiftung bliebe und wenn dann dennoch der Sitz der Stiftung hier bleiben sollte, so würden die mcistenMitglieder dagegen Einspruch thun und doch würde eineAenderung nicht möglich sein, wenn keine Bestimmung über die Abänderung der Statuten getroffen wird. Ich führe das hier nur als Beispiel an. Avenarius: Die Bemerkung des Herrn Simion ist nicht ungegründet, aber ich halte dagegen ein, daß man nur in §. 1 zu setzen hat: „Der Börsenverein u. s- w. errichtet eine Stiftung", aber abgesehen davon kann ich mich nur dahin erklären, daß Aenderungen nur in der Form vorgenommen werden können. Earl Reimer: Es kann aber doch auch die Möglichkeit eintreten, daß nicht blos in der Form, sondern auch im Wesen eine Aenderung nöthig ist, und es ist daher durchaus nöthig, eine Bestimmung darüber aufzunehmen. Vorsitzender: Meine Herren, ich erlaube mir, Sie darauf aufmerksam zu machen, daß es bereits U auf 12 Uhr ist. Wir haben noch nicht über den §. 13 abgestimmt und es sind außerdem noch mehrere Gegenstände zu erledigen. Himmer: Wir dürfen aber auch über den jetzt in Rede stehenden Gegenstand nicht zu leichtsinnig hinweggehen, denn es muß doch eine Möglichkeit gegeben sein, etwas in die Statuten herein oder herauszubringen. Vorsitzender: Nun meine Herren, ich frage jetzt, sind Sie damit einverstanden, daß Rechnungsangelegenheiten nicht vom Vorstande allein, sondern in Gemeinschaft mit dem ihm zur Seite gesetzten Ausschuß von 18 Mitgliedern erledigt werden? (Wird angenommen.) (§. 13 wird verlesen.) *) Härtel: Es fragt sich hier, woraus sollen sie gewählt werden. Aus dem Börsenverein oder aus Mitgliedern der Stiftung. Linnekogel: Die nicht Mitglieder sind, können auch nicht mitstimmen. Brockhaus: Ich glaube doch, wir gehen hier in das Reglement ein. Es versteht sich ja von selbst, daß uns dieses noch mals vorgelegt wird und eben so die Statuten in ihrer eigentlichen Fassung. Jetzt können wir nicht weiter gehen. Vieweg: Meine Herren, ich muß sie darauf aufmerksam machen, daß die Mitglieder der Stiftung nicht blos aus Mitglie dern des Börsenvereins bestehen, sondern auch aus denjenigen unserer Gehülfen, welche der Wittwenkasse beigetreten sind und diese sind eben so sehr berechtigt, mitzustimmen, als wir. Wir müssen also einen Modus sehen, um die Abstimmung der Mitglieder der Stif tung der Generalversammlung zu überweisen. Vorsitzender: Meine Herren, es ist das ein Punkt, wo wir jetzt nicht durchkommen werden. Ich schlage Ihnen deshalb vor, da zur Anhörung des Protokolls nochmals eine Versammlung gehalten werden muß, daß wir da den Punkt, der etwas häklig ist, nochmals zur Erörterung bringen. Wir wollen daher diesen letzten §. bis dahin aussetzen, wo uns der Ausschuß dann auch eine neue Fassung des §. verlegen wird. Brockhaus: Ich habe mich schon vorhin zum Sprechen angemeldet und muß jetzt noch Einiges bemerken. Es ist wieder holt darauf hingewiesen worden, daß wir im Begriff sind, eine Stiftung zu errichten, und dabei mit aller Vorsicht zu Werke gehen müssen. Wir müssen uns dabei nämlich hüten, einer philanthropischen Idee zu huldigen, und ich bin sehr geneigt, daß der Börsenverein alle Jahre 1500 Thlr. beiträgt, oder wenn es erforderlich sein sollte, noch mehr. Ich bin aber auch dann nur dazu geneigt, wenn die Sache Anklang findet und daß die Anstalt nur dann erst ins Leben tritt, wenn sie Unterstützung im Buchhandel findet. Denken wir uns den Fall, daß sich nur zehn Mitglieder melden, wir haben die Stiftung aber gemacht und wir können sie dann nicht zurückweisen. Ich halte daher eine Bestimmung darüber, daß eine gewisse Anzahl von Theilnehmern da sein muß, für durchaus nöthig und stelle des halb den Antrag, die Versammlung möge sich dahin erklären, daß sie geneigt sei, eine derartige Stiftung zu errichten, vorausgesetzt, daß sich eine hinreichende Anzahl von Theilnehmern gefunden hat. Wenn dieser Antrag nicht durchgeht, so muß ich wenigstens gegen das Institut stimmen. Avenarius: Ich schlage vor, daß wir sagen, wenn sich bis Michaelis wenigstens 200 Mitglieder gemeldet haben; dadurch wird die Sache nicht zu lange hinausgezogen und kommt auch nicht wieder in Vergessenheit. Heymann: Dann Wirdes aber auch nöthig sein, ein bestimmtes Minimum festzustellen, welches gegeben werden kann. Ruthardt: Ich kann mich nicht damit einverstanden erklären, daß die Summe von 1500Thlrn. vom Börsenverein für die Ewigkeit bewilligt werde. Wir können gar nicht wissen, ob der Börsenverein in einiger Zeit noch 800 oder blos 300 Mitglieder zählen wird. Höchst wahrscheinlicherweise wird sich ein großer Theil von dem Besuch der Messe zurückziehen und es liegt dann keine Veranlassung mehr vor, sich dem Börsenverein anzuschließen. Wir wissen daher auch gar nicht, ob wir in der Folge noch über 1500 Thlr. dispo- nicen können. Himmer: Es ist jetzt in den Statuten keine Summe ausgesprochen. Avenarius: Ich will Herrn Nuthardt nur darauf aufmerksam machen, daß sowohl bei Entwerfung dieser Grundzüge als auch sonst in keiner Weise ausgesprochen worden ist, daß eine gewisse Summe gegeben wird. Es ist ja nur gesagt: aus dem Beitrag des Börsenvereins. Vorsitzender: Ich muß hier bemerken, daß der Beitrag des Börsenvereins auf den Ertrag des Börsenblatts basirt ist und daß dieses von der Anzahl der Börsenmitglieder nicht abhängt. Springer: Es ist allerdings nicht von der Commission gesagt worden, welche Anzahl von Mitgliedern nöthig ist, um das Institut ins Leben treten zu lassen. Ich glaube aber auch, daß unter den jetzigen Verhältnissen 200 zu viel ist; Sie werden sehen, es wird eine solche Anzahl nicht zusammenkommen. *) §. 13. Für diesen Verein wird ein eigener Verwaltungs-Ausschuß, aus drei Mitgliedern, einem Vorstande, einem Secretair und einem Casstrer, mit eben so vielen Ersatzmännern bestehend, jedesmal auf drei Jahre in der General-Versammlung gewählt. — Der Verwaltungs-Ausschuß legt alle Jahre in der Ostermcffe Rechnung ab.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder