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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1848
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1848-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1848
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- Deutsch
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1848.) 583 Avenarius: Ich glaube noch, daß wir diese Statuten der Genehmigung der Behörde unterwerfen müssen, auch glaube ich nicht, daß wir der Generalversammlung des Börsenvereins die Entscheidung übertragen können, sondern daß wir nur annehmen können, daß in den anwesenden Börsenvereinsmitgliedern auch die Generalversammlung der Wittwen- und Waisencasse vertreten ist, da diese Theilnehmer an der Anstalt sind, wir werden das aber im tz. 12 aussprechen müssen. Simion: Ich glaube, wenn wir in den Statuten eine derartige Bestimmung ausnehmen, daß dann keine Behörde berech tigt ist, noch eine andere Versammlung zu verlangen. 11r. Härtel: Um die Rechte einer moralischen Person des Erbrechts zu erlangen, muß die Genehmigung der Regierung nach gesucht werden. Vieweg: Ich sehe übrigens nicht ein, wozu wir hier noch eine Behörde brauchen. Vorsitzender: Es scheint darauf anzukommen, daß wir die Rechte der einzelnen Mitglieder und die Rechte des Börsenver eins als beitragendes Mitglied wahren müssen, und deswegen möchte ich meinen Antrag modisiciren. Der Verwaltungsausschuß deS Wittwencassenvereins hat seinen Vorstand in dem zusammengesetzten Ausschuß aus den Mitgliedern der Wittwencasse und des Börsen vereins, und diesem seine Arbeit vorzulegen, und dazu können wir irgend einen unserer Ausschüsse bestimmen. Georg Reimer: Es ist auch in dem Statut keine Bestimmung ausgenommen, auf welche Weise die Statuten abgeändert werden können. Himmer: Ich will den Vorschlag machen: zur Abänderung der Statuten ist die Zustimmung von U der Mitglieder nöthig. Sind sie nicht auf der Messe, so muß ihre Zustimmung schriftlich eingeschickl werden. Vorsitzender: Das ist der zweite Punkt. In Betreff des ersten schlage ich vor, hinzuzufügen: „Zur Feststellung der Pen sionen und überhaupt zu allen Bestimmungen über die Wittwencasse, die der Verwaltungsausschuß für nöthig hält, ist die Zustimmung eines Ausschusses erforderlich, der aus 12 Mitgliedern der Wittwencasse und aus den 6 Mitgliedern des Rechnungsausschusses des Bör senvereins zusammengesetzt ist." Avenarius: Dieser Punkt ist dem Ausschuß nicht ganz entgangen. Ich habe bei dieser Besprechung vorausgesetzt, daß in der Ostermesse vom Ausschuß der Wittwencasse die Summe sixirt wird, welche bezahlt werden soll und die Versammlung alsdann ihre Genehmigung hierzu zu ectheilen hat. Wir haben aber keine Bestimmungen darüber ausgenommen, weil wir geglaubt haben, daß das dem Ausschuß überlassen bleiben müßte, die Dividende der Rente festzustellen, weil er, wie hier gesagt ist, alle Jahre in der Ostermesse Rechnung ablegen soll. Vorsitzender: Aber wem, das steht nicht hier. Avenarius: Der Generalversammlung. (Ruf nach Abstimmung.) View eg: Meine Herren! Ich möchte Ihnen den Vorschlag machen, dieses auf die Generalversammlung des Börsenvereins zu übertragen. Es wird darauf gerechnet, daß die größere Anzahl der Mitglieder auch bei der Wittwencasse ist; jedenfalls aber trägt der Börsenverein eine nicht unbedeutende Summe bei, und wozu wollen wir deshalb noch eine Mittelsbehörde. Carl Reimer: Das scheint mir bedenklich. Gegenwärtig haben wir allerdings nichts als die 1500 Thlr. des Börsenver eins, aber die Anstalt kann eine sehr große Ausdehnung gewinnen und diese 1500 Thlr. können dann verhältnißmäßig ein sehr geringer Beitrag sein. Fleischer: Ich muß darauf erwidern, daß die Generalversammlung jedenfalls die Körperschaft ist, welche das meiste Ver trauen verdient, also wenn wir es in deren Hände legen, so wird die Sache abgethan sein. Vorsitzender: Ich muß mich gegen die Genecalversammlang erklären. Eine prüfende Behörde für die Rechnungen be dürfen wir, es beruht auf der Erfahrung, daß eine zahlreiche Versammlung nichtsweniger große Aufmerksamkeit schenkt, als Rechnungen, wenn sie geprüft werden sollen, dazu gehört ein enger Ausschuß, der sich besser damit beschäftigen kann und deshalb habe ich diesen Aus schuß vorgeschlagen, wobei auch der Börsenverein vertreten ist. Wir haben der Generalversammlung schon so viel Dinge übertragen und wenn wir auch noch die Wittwencasse in die Generalversammlung bringen, so können wir sicher sein, daß bei den Verhandlungen darüber die Mitglieder davon gehen, wie früher, wenn die Berliner Unterstützungscasse zur Sprache kam. Vieweg: Ich bin wohl falsch verstanden worden. Ich habe die Mitwirkung der Generalversammlung blos für die Verän derung der Statuten in Anspruch genommen, für die Prüfung der Rechnungen ist ein Ausschuß hinreichend. Vorsitzender: Die Frage hat sich getheilt und darnach würden mehrere Zusätze nöthig sein. Einmal ist mein Vorschlag für alle Punkte des Rechnungswesens einen Ausschuß zu ernennen, der zu U aus Mitgliedern der Witlwenkasse und zu ^ aus den Mit gliedern des Rechnungsausschusses besteht. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich, die Hand in die Höhe zu heben. (Wird angenommen.) Simion: Es fehlt noch eine Bestimmung, wer diesen Ausschuß wählen soll. Vorsitzender: Jedenfalls der Wahlausschuß. Wir kommen nun zum zweiten Punkte, wegen Aenderung der Statuten. Herr Himmer hat hier vorgeschlagen, daß eine solche Abänderung an die schriftliche Zustimmung von U der Mitglieder gebunden sein soll. Ich muß aber dabei bemerken, daß es unendlich schwer sein wird, schriftlich eine Abstimmung zu erhalten, welche ein reines Re sultat liefert- Das wird nur in der Versammlung möglich sein; außerdem sind bei solchen Dingen immer die vorausgehenden Debat ten auf die Abstimmung von großem Einfluß. Himmer: Ich will meinen Antrag moderiren, nämlich in der Weise, daß, wenn sich -/z der Mitglieder für eine Abänderung der Statuten erklären, diese erfolgen soll. Denn die Abänderung ist ein sehr wesentlicher Umstand. Brockhaus: Ich muß Sie darauf aufmerksam machen, daß wir bei Abänderung der Statuten am Wesen der Sache selbst nichts ändern können. Es handelt sich um eine Stiftung, diese können Sie nicht alle Augenblicke umändern; nur das Reglement können Sie ändern, nicht aber die Sache. Avenarius: Wir haben im Ausschuß auch diesen Punkt besprochen und sind ebenfalls der Meinung gewesen, daß das Wesen. 87»
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