Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1848
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- 1848-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1848
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582 50 und für Viele ist diese nicht gering, so daß ihnen etwas dafür geboten werden muß, will man aber eine Wahrscheinlichkeitsrechnung nicht in Anwendung bringen, so wird das nicht leicht möglich sein, und ich weiß dann aber auch nicht, wie durch das, was den Leuten in Aus sicht gestellt ist, sie veranlaßt werden sollen, beizutreten. Brockhaus: Ein Theil von Dem, was Herr Reimer anführte, ist ein Gegenstand, über den ich später sprechen wollte. Was den tz. 12 betrifft, so glaube ich, kann er jetzt nicht anders gefaßt werden. Es muß allerdings eine Wahrscheinlichkeitsrechnung in Anwendung ge bracht werden, aber cs fehlen jetzt die Elemente, die Faktoren dazu, das Minimum und das Maximum kann daher jetzt nicht bestimmt werden. Oldenbourg: Ich möchte Sie bitten, sich durch das, was Herr Reimer gesagt hat, nicht abhalten zu lassen, dem§. 12 beizu stimmen. Meine Herren! Wir wollen eine Stiftung gründen und davon wollen wir uns nicht abhalten lassen, dadurch, daß sich mögli cherweise der Zinsfuß oder die Rente verringert, es handelt sich, wie gesagt, um eine Stiftung, um die That, und diese Thal jetzt zu voll enden, glaube ich, ist es hoch an der Zeit. Ruthardt: Es giebt für diese Easse nur eine einzige Analogie, das sind die preußischen Universitätscassen, wo die Kinder ebenfalls zu Pensionen berechtigt sind, diese haben aber bis jetzt, das kann ich Ihnen sagen, sehr traurige Resultate gebracht und schie ßen fast jedes Jahr ihre tausend Thaler zu. Avenarius: Zur Ergänzung dessen, was Hr. Ruthardt gesagt hat, will ich in Bezug auf die Schullehrer- und Prediger- Pensionscassen noch bemerken, daß diese bei der großen Ausdehnung allerdings in Verlegenheit sind, wie sie ihre geringen Pensionen ohne Zuschüsse auszahlen sollen, aber das ist ein andrer Fall, als hier. Himmer: Die traurigen Resultate bei diesen Anstalten sind vorzugsweise dadurch hcrbeigeführt worden, daß man im Anfang zu viel gegeben und das dreißigste Jahr, welches sich als Mitteljahr herausstellt, nicht berücksichtigte. Der Hauptfehler bei allen diesen Anstalten ist der, daß man vor dem dreißigsten Jahr zuviel gegeben hat. View eg: Es wäre doch gut, wenn ich Ihnen einige Zahlenauszüge mittheilte. (Ruf nach Abstimmung.) Avenarius: Hr. Wigand hat darauf aufmerksam gemacht, daß in diesem Entwürfe eine Bestimmung darüber fehle, ob die Pension noch im Laufe des fünften Jahres oder erst im nächsten fällig wäre, wenn ein Todesfall eintritt. Wir sind dabei allerdings von der Ansicht ausgegangen, daß Jemand volle 5 Jahr Mitglied sein muß, und daß dann, wenn ein Todesfall eintritt, die Pension ausgezahlt werde. Finden Sie aber nicht für zweckmäßiger, daß statt bei §. 12 im §. 3 ein solcher Zusatz gemacht werde. Georg Wigand: Jedenfalls sind dies nicht blos provisorische Statuten, sondern es sind eben die eignen Statuten der An stalt, und da handelt es sich noch darum, eine Bestimmung hineinzubringen, ob bei einem eintretenden Todesfälle eine Pension noch im fünften Jahre oder erst im nächsten gegeben werden solle. Springer: Es ist mir leid, noch einmal auf den vorigen Gegenstand zurückkommen zu müssen, allein ich muß mich eben falls dahin erklären, daß, wenn nicht etwas Bestimmtes versprochen, eben so wenig verlangt werden könne, daß etwas Bestimmtes gelei stet werden muß. Es ist gesagt worden, es lasse sich nachrechnen, was als Unterstützung wohl zu erwarten stehe, das kann man aber Nicht, denn die Commission hat es selber auch nicht gekonnt, und eben deshalb halte ich es für nöthig, daß ein Minimum festgesetzt werde; es wird angeführt, daß ähnliche Cassen dadurch zu Grunde gegangen sind, nun dann setze man ein solches Minimum fest, wo durch die Existenz der Anstalt nicht gefährdet werde, aber es muß in dieser Beziehung etwas geschehen. Vorsitzender: Gegen das, was Hr. Springer gesagt hat, ist zu erwidern, daß, wenn wir überhaupt eine solche Anstalt gründen wollen, es unter nicht günstiger» Verhältnissen geschehen kann, als wir es jetzt thun. Wir versprechen eben so viel als jede ge genseitige Versicherungs-Anstalt leisten kann, wir können außerdem noch mehr leisten, weil unsere Verwaltung nichts kostet und der Bei trag des Börsenvereins noch hinzukommt, wir gewähren auch noch für die Kinder eine Unterstützung, was bei andern ähnlichen Anstalten nicht der Fall ist. Jetzt müssen wir wohl den Punkt, den Hr. Wigand angeregt hat, zur Abstimmung bringen. Avenarius: Ich schlage Ihnen hier den Zusatz vor: die Berechtigung zur Erhebung der Pension tritt für die Hinterbliebe nen jedes Mitglieds mit dem Todesjahre und für dasselbe ein. Hey mann: Bei anderen ähnlichen Anstalten pflegt es so zu sein, wer in der ersten Hälfte stirbt, dessen Angehörige erhalten die Pension, für das laufende Jahr, aber in der zweiten Hälfte bekommen sie nichts. Vorsitzender: Ist die Versammlung mit dem, was Hr. Heymann so eben sagte, einverstanden? (Einstimmig ja.) Avenarius: Also bei dem Ableben eines Mitgliedes im ersten Semester tritt die Pension ein, im zweiten dagegen nicht. Vorsitzender: Will noch Jemand über diesen Gegenstand sprechen? Es scheint nicht so. Ich frage daher: nimmt die Ver sammlung §. 12 an? (Es wird bejaht.) Vorsitzender: Ich wünschte zu diesen Paragraphen noch einen Zusatz, denn es ist nirgends der Generalversammlung die letzte Entscheidung über die Höhe der Pensionen Vorbehalten worden, sondern cs ist dies nach dem Paragraphen blos dem Ausschuß über wiesen und das scheint mir nicht richtig. Der Ausschuß muß allerdings die Rechnung machen und vorlegen, aber die Generalversamm lung muß hier entscheiden. Heymann: Es steht auch in den Paragraphen nicht, daß die Verwaltung unentgeldlich sein soll. Vorsitzender: Das könnte noch in dem Reglement bemerkt werden, aber einen Zusatz in der ersten Weise möchte ich bei diesem Paragraph noch gemacht wissen. Brockhaus: Was der Vorsitzende über eine Generalversammlung der Mitglieder dieses Jnstilus bemerkte, so muß ich darauf erwidern, daß eine solche Versammlung wohl schwerlich zusammenkommen wird, denn es ist da nicht wie bei uns in dem Börsenverein, die Mitglieder jenes Vereins sind in der ganzen Welt zerstreut und es wird wohl im Wesentlichen dabei bleiben müssen, was bereits im -Paragraph ausgedrückt ist. Vorsitzender: Dann wünschte ich aber doch, daß diesem Vorstande noch ein Ausschuß zur Seite gesetzt werde. Heymann: Ich würde den Vorschlag machen, daß die Generalversammlung des Böcsenvereins darüber entscheide.
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