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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1878
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18781014
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-187810148
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1878
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Zahl der in einer Provinz erscheinenden Blätter für die Beurthei- lung der Zahl der Leser nicht den geringsten Anhalt. Während ein zelne Landestheile, z. B. Sachsen, eine große Zahl kleiner Local blätter aufweisen, deren Wirkungskreis über die Grenzen des Berlagsortes nur in seltenen Füllen hinausgeht, arbeitet der Zei- tungsredacteur in Berlin und anderen Centren der Tagespresse für alle Theile der Monarchie. Um ein richtiges Bild über die Wirksamkeit der periodischen Literatur zu gewinnen, die zu einem der wesentlichsten Factoren des allgemeinen Volksbildungswesens herangewachsen ist, bedarf es vor allem genauer Angaben über die Höhe der Auflagen der einzelnen Blätter und über die Verbreitung derselben durch das Land. Die praktischen Schwierigkeiten einer solchen Zusammen stellung sind allerdings nicht gering, aber wie wichtig wäre schon eine kartographische Darstellung der Verbreitung der politischen Tagespresse, bei welcher nicht die einzelnen Zeitungen, wohl aber die einzelnen Parteischattirungen, wie sie sich in der Presse wieder- spiegelu, durch verschiedene Farbennüancen zum Ausdruck gebracht werden. Die Vergleichung einer solchen Karte mit einer analogen Darstellung der Wahlresultate würde zu den interessantesten Folge rungen führen und zur Beurtheilung des Einflusses der politischen Presse greifbare Handhaben bieten. Wie die Preßstatistik in ihrer weiteren Ausbildung die Mög lichkeit gewährt, mit Hilfe des Metermaßes den Inhalt eines Blattes zu analysiren und dadurch den Charakter der einzelnen Zeitungen ziffermäßig darzustellen und miteinander zu vergleichen, ist in geistreicher Weise durch eine früher veröffentlichte Arbeit des Geh. Oberregierungsrath vr. Engel bereits nachgewiesen und prak tisch verwerthet worden. Die consequente Verfolgung dieses Gedan kens bietet zugleich den Schlüssel zur Lösung der Aufgabe einer internationalen Vergleichung der periodischen Presse. Wenn man erwägt, daß die Tagesliteratur heute als das eigentlich treibende Element der ununterbrochenen socialen und politischen Entwickelung, das „endgültige Kriterium der wahrhaft historischen, die Welt geschichte bewegenden Völker" repräsentirt, und daß ihre Ausdeh nung den besten Maßstab, wenn nicht für die Civilisation, so doch für die Entwickelung des öffentlichen Lebens der Völker bildet, so liegt es auf der Hand, wie groß der Gewinn sein würde, wenn es gelänge, eine gemeinsame Grundlage zu finden, um auf derselben den wichtigsten Träger des allgemeinen Bildungswesens von Nation zu Nation vergleichen zu können. (Vossische Ztg.) Miscellen. Ueber den am 21. August zu Budapest abgehaltenen unga rischen Buchhändlertag, worüber bereits das Börsenblatt vom 9. September einen Bericht brachte, entnehmen wir der Allgemeinen Zeitung noch folgende weitere Mittheilungen: „Am obgenannten Tage versammelten sich 41 Buchhändler und Verleger zur Con- stituirung des .Landesvereins ungarischer Buchhändler', die somit dem oesterreichischen Buchhändlerverein gegenüber eine selbständig geschlossene Stellung einnehmen wollen. Der projectirte ungarische Buchhändlerverein kam auch in der That zu Stand, und es gehören demselben bereits 114 Mitglieder an; 137 Buchhändler, worunter auch die Firmen in Dalmatien (!) mitgezählt sind, haben sich dem Verein noch nicht angeschlossen. Unter den weiteren Beschlüssen des ungarischen Buchhändlertages heben wir hervor: An das königlich ungarische Unterrichtsministerium wurde ein Gesuch gerichtet, daß dasselbe die monopolmäßige Herausgabe und den Verschleiß von Schulbüchern auf Staatskosten einstellen möge, da ein solches Mono pol die Privatverleger und Privatbuchhändler empfindlich benach- theilige und überdies die Entwickelung der Schulbücher-Literatur überhaupt hemme. Bezüglich der vom ungarischen Minister des Innern im Postvertehr verbotenen .Gartenlaube' wird eine Bitte an die Regierung gerichtet: das diesfalls beobachtete Verfahren zu be seitigen und den Verschleiß des genannten Blattes entweder gänzlich frei zu geben oder aber definitiv zu verbieten. Nebst anderen rein geschäftlichen Beschlüssen wurde auch der Antrag angenommen: das Unterrichtsministerium wolle für die Fortdauer des Staats-Schul bücherverlages den Verschleiß nur Buchhändlern übertragen, diesen die üblichen 25 Procent Rabatt gewähren und die Staatsschulbücher nur zu dem Ladenpreis ankündigen. Auch gegen die in Ungarns Hauptstadt bestehenden großen Verlagsvereine, welche durch ihre Massen-Production die Einzelverleger arg bedrohen und nebenbei ihre Schriften (namentlich Kalender und Volksbücher) in der Provinz auch durch Kleinkrämer und Tabakverkäufer in Umlauf setzen, faßte der erste ungarische Buchhändlertag gleichfalls einschränkende Be schlüsse, deren Durchführung jedoch ebenso schwierig sein dürfte, wie die Verwirklichung der Drohung, die leichtsinnigen und gewissenlosen Schuldner durch Veröffentlichung ihrer Namen im Vereinsorgan zur Erfüllung ihrer versäumten Pflicht zu verhalten." Schandliteratur. -- Man schreibt uns vom Rhein: „Es ist in jüngster Zeit wiederholt die Frage aufgeworfen worden, ob denn auch immer und überall in Deutschland die bestehenden Gesetze in ausreichender Weise gehandhabt würden, und vielfach hat man diese Frage verneinen zu müssen geglaubt. Ohne Zweifel nicht immer mit Unrecht. Unwillkürlich wurde ich neulich an diese Frage wieder er innert, als ich in einem Wiener Blatte las, daß die oesterreichische Regierung eine Anzahl deutscher Bücher verboten habe und zwar nicht aus politischen, sondern aus sittlichen Gründen. Die betreffen den Werke sind betitelt: ,Die Schule der Wonne', .Rathgeber in Ehegeheimnissen', .Geheimnisse einer Nachtdroschke', .Polstergeschich ten', Liebesabenteuer der Kaiserin Eugenie', ,Die Gunstdamen und Kinder der Liebe'; sie sind bei verschiedenen Verlegern in Berlin und Leipzig erschienen und im Uebrigen nicht bekannt; allein ich zweifle keinen Augenblick, daß die Verbote der oesterreichischen Regierung, welcher der Vorwurf allzugroßer Strenge in diesen Dingen sicher lich nicht zu machen ist, ihre volle Berechtigung haben. In allen civilisirten Ländern haben die Regierungen ein wachsames Auge und strenge Maßregeln gegen diese Art von Literatur. In Frankreich ist die Zahl der wegen unsittlichen Inhalts verfolgten und confis- cirten Schriften eine ziemlich große; aus England hört man nicht selten von Verurtheilungen und schweren Strafen gegen die Ver breiter solcher Drucksachen, Bilder re. Im lieben Deutschland indeß darf ungehindert gedruckt, vertrieben und gekauft werden, was gegen Sitte und Anstand, wenn nicht gar gegen das Gesetz (Z. 184. des R.-St.-G.-B.) verstößt. In einer großen norddeutschen Stadt be steht eine Buchhändlerfirma, welche neben erlaubten Büchern auch unzüchtige Werke (Gemmen, Memoiren des Herrn von H., die Ge heimnisse von Berlin rc.) verlegt und dafür nur zu lohnenden Absatz findet. Bis vor einem Jahrzehend etwa konnte sie das schmutzige Geschäft ganz ungenirt betreiben; seitdem sollen ihr ein oder zwei Mal größere Vorräthe unzüchtiger Schriften polizeilich confiscirt worden sein. Fern sei es mir, hier irgendwie als Denunciant auf- treten zu wollen. Dem Uebel wird nicht gesteuert durch das Be schneiden einer Wurzel; es gibt deren hundert und tausend. Gegen unzüchtige, unsittliche Literatur, gegen schmutzige Bücher und Bilder wird aber in Deutschland entschieden nicht mit der nöthigen Strenge vorgegangen, obschon gerade hier größte Strenge am Platze wäre. Wer diese Behauptung bezweifelt, der lese einmal die großen Bücher anzeigen gewisser norddeutscher Exportbuchhandlungen, und er wird darin Büchertitel finden, die aus den anstößigsten Inhalt schließen lassen und oft in der That das Aergste leisten. Es ekelt Einen vor diesem schändlichen Schmutz — darum genug davon!" (Social-Corresp.)
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